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Document 32009R0742

    Verordnung (EG) Nr. 742/2009 der Kommission vom 13. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Zollkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal

    ABl. L 210 vom 14.8.2009, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2020; Stillschweigend aufgehoben durch 32020R0760

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/742/oj

    14.8.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 210/3


    VERORDNUNG (EG) Nr. 742/2009 DER KOMMISSION

    vom 13. August 2009

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Zollkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 144 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 der Kommission (2) enthält die Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Zollkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal.

    (2)

    Mit den im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkünften hat sich die Gemeinschaft verpflichtet, ab dem Wirtschaftsjahr 1995/96 Kontingente zum einen von 500 000 Tonnen Mais nach Portugal und zum anderen von 2 Millionen Tonnen Mais und 300 000 Tonnen Sorghum nach Spanien vorzusehen und gegebenenfalls Ausschreibungen für zollermäßigte Einfuhren zu eröffnen.

    (3)

    Es gilt klarzustellen, dass die Eröffnung einer Ausschreibung für die Inanspruchnahme dieser Kontingente nicht erforderlich ist.

    (4)

    Es ist daher angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 zu ändern.

    (5)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    In Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

    „(1)   Für die Einfuhr einer Höchstmenge von 2 Mio. Tonnen Mais und 0,3 Mio. Tonnen Sorghum aus Drittländern gelten ab dem 1. Januar eines jeden Jahres zwei Jahreskontingente für die Abfertigung zum freien Verkehr in Spanien als eröffnet. Die Einfuhren im Rahmen der Kontingente erfolgen zu den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bestimmungen.

    (2)   Für die Einfuhr einer Höchstmenge von 0,5 Mio. Tonnen Mais aus Drittländern gilt ab dem 1. Januar eines jeden Jahres ein Jahreskontingent für die Abfertigung zum freien Verkehr in Portugal als eröffnet. Die Einfuhren im Rahmen des Kontingents erfolgen zu den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bestimmungen.“

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 13. August 2009

    Für die Kommission

    Mariann FISCHER BOEL

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

    (2)  ABl. L 340 vom 19.12.2008, S. 57.


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