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Document 32009R0179

Verordnung (EG) Nr. 179/2009 des Rates vom 5. März 2009 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

ABl. L 63 vom 7.3.2009, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/179/oj

7.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 63/1


VERORDNUNG (EG) Nr. 179/2009 DES RATES

vom 5. März 2009

zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 26,

auf Vorschlag der Kommission

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Monitore mit LCD-Technologie, einer Bildschirmdiagonalen von bis zu 48,5 cm und einem Bildschirmformat von 4:3 oder 5:4, die unter KN-Code 8528 59 90 einzureihen wären, wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 301/2007 des Rates vom 19. März 2007 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (1) für einen Zeitraum von zwei Jahren vollständig ausgesetzt.

(2)

Dieser Zeitraum endete am 31. Dezember 2008.

(3)

Zum Nutzen des Verbrauchers, zur Gewährleistung einer vernünftigen Entwicklung der Produktion, zur Ausweitung des Verbrauchs in der Gemeinschaft und zur Förderung des Handels zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern liegt es im Interesse der Gemeinschaft, die derzeitige autonome Zollaussetzung ab dem 1. Januar 2009 um zwei weitere Jahre zu verlängern und auf Geräte mit einer Bildschirmdiagonalen von bis zu 55,9 cm (22 Zoll) und mit den Bildschirmformaten 1:1 und 16:10 auszudehnen.

(4)

Aus denselben Gründen ist es auch im Interesse der Gemeinschaft, ab dem 1. Januar 2009 eine zweijährige Zollaussetzung für schwarzweiße oder andere einfarbige Monitore mit einer Bildschirmdiagonalen von bis zu 77,5 cm (30,5 Zoll) und denselben Bildformaten wie bei den Farbmonitoren vorzusehen.

(5)

Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (2) sollte deshalb entsprechend geändert werden.

(6)

Da die mit dieser Verordnung eingeführten Aussetzungen eine Verlängerung der Aussetzung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 301/2007 sind, die am 31. Dezember 2008 außer Kraft trat, und da eine Unterbrechung bei der zolltariflichen Behandlung der unter diese Aussetzung fallenden Monitore nicht im Interesse der Gemeinschaft liegt, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2009 gelten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert:

1.

In Teil II, Abschnitt XVI, Kapitel 85 des Anhangs I erhält Spalte 3 des KN-Codes 8528 59 10 folgende Fassung:

„14 (3)

2.

In Teil II, Abschnitt XVI, Kapitel 85 des Anhangs I erhält Spalte 3 des KN-Codes 8528 59 90 folgende Fassung:

„14 (4)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2009.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 5. März 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. ŘÍMAN


(1)  ABl. L 81 vom 22.3.2007, S. 11.

(2)  ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.

(3)  Bis 31. Dezember 2010 autonom ausgesetzter Zollsatz für Flüssigkristall-Monitore für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild, die entweder mit einem DVI (Digital Visual Interface) oder einem VGA-Anschluss (Video Graphics Array) oder beidem versehen sind, deren Bildschirmdiagonale nicht mehr als 77,5 cm (d. h. 30,5 Zoll) beträgt, die ein Bildschirmformat von 1:1, 4:3, 5:4 oder 16:10 aufweisen, deren Auflösung bei über 1,92 Megapixel liegt und bei denen der Punktabstand höchstens 0,3 mm beträgt. (TARIC-Code 8528591010)“.

(4)  Bis 31. Dezember 2010 autonom ausgesetzter Zollsatz für Flüssigkristall-Monitore für mehrfarbiges Bild mit einer Bildschirmdiagonalen von nicht mehr als 55,9 cm (d. h. 22 Zoll) und einem Bildschirmformat von 1:1, 4:3, 5:4 oder 16:10. (TARIC-Code 8528599040)“.


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