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Document 32009D0596

    Beschluss EUJUST LEX/1/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 3. Juli 2009 über die Ernennung des Missionsleiters der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX

    ABl. L 202 vom 4.8.2009, p. 82–82 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2009

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/596/oj

    4.8.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 202/82


    BESCHLUSS EUJUST LEX/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 3. Juli 2009

    über die Ernennung des Missionsleiters der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX

    (2009/596/GASP)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

    gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2009/475/GASP des Rates vom 11. Juni 2009 betreffend die integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 11. Juni 2009 die Gemeinsame Aktion 2009/475/GASP betreffend die integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, angenommen. Die Geltungsdauer dieser Gemeinsamen Aktion endet am 30. Juni 2010.

    (2)

    Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2009/475/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse hinsichtlich der Ernennung des Missionsleiters zu fassen.

    (3)

    Herr Stephen WHITE sollte für die Zeit bis zum 31. Dezember 2009 zum Missionsleiter von EUJUST LEX ernannt werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Herr Stephen WHITE wird mit Wirkung vom 1. Juli 2009 zum Missionsleiter der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

    Er gilt bis zum 31. Dezember 2009.

    Geschehen zu Brüssel am 3. Juli 2009.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Präsident

    O. SKOOG


    (1)  ABl. L 156 vom 19.6.2009, S. 57.


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