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Document 32009D0536

2009/536/EG: Entscheidung des Rates vom 7. Juli 2009 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

ABl. L 180 vom 11.7.2009, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/536/oj

11.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 180/16


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 7. Juli 2009

über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

(2009/536/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Bei der Erneuerung der Lissabon-Strategie im Jahr 2005 wurde der Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung gelegt. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik wurden als Paket angenommen, wobei die Europäische Beschäftigungsstrategie maßgebend für die Umsetzung der beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Ziele der Lissabon-Strategie ist.

(2)

Die Bewertung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten weiterhin jede Anstrengung unternehmen sollten, um die folgenden prioritären Bereiche voranzubringen: mehr Menschen in Beschäftigung bringen und halten; das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die Sozialschutzsysteme modernisieren; die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern; durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung die Investitionen in das Humankapital steigern.

(3)

Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise sollten die Leitlinien auch als Instrument zur Bewältigung der unmittelbaren Herausforderungen, nämlich wachsender Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung, genutzt werden. Zu den politischen Sofortmaßnahmen gehören auch integrierte Flexicurity-Strategien, die den Übergang zur Arbeit durch Abgleichung von Arbeitsangebot und -nachfrage und die Verbesserung der Qualifikationen erleichtern sollen.

(4)

Ausgehend von der Überprüfung der nationalen Reformprogramme durch die Kommission sollte der Schwerpunkt auf der konkreten, zeitnahen Umsetzung liegen, wobei die vereinbarten quantitativen Zielvorgaben und Benchmarks sowie die Beteiligung der Sozialpartner besonders zu berücksichtigen sind.

(5)

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien wurden im Jahr 2008 mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren angenommen, wobei etwaige Aktualisierungen während dieses Zeitraums auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben sollten.

(6)

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds prüfen.

(7)

Da es sich bei den Leitlinien um ein Gesamtpaket handelt, sollten die Mitgliedstaaten die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen Leitlinien ebenfalls in vollem Umfang umsetzen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die im Anhang der Entscheidung 2008/618/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) dargelegt sind, behalten für 2009 ihre Gültigkeit und werden von den Mitgliedstaaten bei ihren beschäftigungspolitischen Maßnahmen berücksichtigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 7. Juli 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. BORG


(1)  Stellungnahme vom 11. März 2009 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Stellungnahme vom 13. Mai 2009 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3)  ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 47.


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