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Document 32009B0676

    2009/676/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007

    ABl. L 255 vom 26.9.2009, p. 189–189 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2007

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/676/oj

    26.9.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 255/189


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 23. April 2009

    zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007

    (2009/676/EG)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007 (1),

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde (2),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 (5588/2009 — C6-0060/2009),

    gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 44,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (5), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0172/2009),

    1.

    nimmt Kenntnis von den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, wie dem Bericht des Rechnungshofs beigefügt;

    2.

    billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Hans-Gert PÖTTERING

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. 35.

    (2)  ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 100.

    (3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (4)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


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