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Document 32008D0662

    2008/662/EG: Entscheidung der Kommission vom 1. August 2008 zur Änderung der Entscheidung 2007/27/EG betreffend die Verlängerung ihrer Geltungsdauer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3995) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 215 vom 12.8.2008, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2009

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/662/oj

    12.8.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 215/9


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 1. August 2008

    zur Änderung der Entscheidung 2007/27/EG betreffend die Verlängerung ihrer Geltungsdauer

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3995)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/662/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf den Vertrag über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens,

    gestützt auf die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens, insbesondere auf Artikel 42,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Entscheidung 2007/27/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 mit Übergangsmaßnahmen für Rumänien hinsichtlich der Anforderungen der Verordnungen (EG) Nrn. 852/2004 und 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Lieferung von Rohmilch an Verarbeitungsbetriebe und bei der Verarbeitung dieser Rohmilch (1) enthält Listen der milchverarbeitenden Betriebe in Rumänien, die die strukturellen Anforderungen gemäß Anhang II Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 erfüllen („konforme Betriebe“) und berechtigt sind, Rohmilch anzunehmen und zu verarbeiten, die den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht entspricht (nicht konforme Milch). Die Geltungsdauer dieser Entscheidung endet am 30. Juni 2008.

    (2)

    In Rumänien ist der Anteil der Rohmilch, der den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 entspricht und an konforme Betriebe geliefert wird, gestiegen. Bei einem Teil der in Rumänien gesammelten rohen Kuhmilch handelt es sich jedoch nach wie vor um nicht konforme Milch. Daher sollte die Geltungsdauer der Entscheidung 2007/27/EG verlängert werden.

    (3)

    Die Entscheidung 2007/27/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

    (4)

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    In Artikel 7 Absatz 2 der Entscheidung 2007/27/EG wird das Datum „30. Juni 2008“ ersetzt durch „31. Dezember 2009“.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 1. August 2008

    Für die Kommission

    Androulla VASSILIOU

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 8 vom 13.1.2007, S. 45. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2008/452/EG (ABl. L 158 vom 18.6.2008, S. 58).


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