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Document 32007D0592

    2007/592/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. August 2007 zur Änderung der Entscheidung 2006/656/EG betreffend die Liste der Gebiete, aus denen die Einfuhr tropischer Zierfische in die Europäische Gemeinschaft zugelassen ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3960) (Text von Bedeutung für den EWR )

    ABl. L 224 vom 29.8.2007, p. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2008; Stillschweigend aufgehoben durch 32088R1251

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/592/oj

    29.8.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 224/5


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 24. August 2007

    zur Änderung der Entscheidung 2006/656/EG betreffend die Liste der Gebiete, aus denen die Einfuhr tropischer Zierfische in die Europäische Gemeinschaft zugelassen ist

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3960)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/592/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 91/67/EWG des Rates vom 28. Januar 1991 betreffend die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Vermarktung von Tieren und anderen Erzeugnissen der Aquakultur (1), insbesondere auf Artikel 19 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Anhang I Teil II der Entscheidung 2006/656/EG der Kommission vom 20. September 2006 über die Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Zierfischen (2) enthält eine Liste der Gebiete, aus denen die Einfuhr tropischer Zierfische in die Gemeinschaft zugelassen ist. Diese Liste umfasst alle Mitgliedsländer der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE).

    (2)

    Tropische Zierfische sind nicht anfällig für die in Anhang A der Richtlinie 91/67/EWG aufgeführten Krankheiten und stellen ein vergleichsweise geringes Risiko für die Tiergesundheit in der Gemeinschaft dar. Um tropische Zierfische in die Gemeinschaft einführen zu dürfen, muss ein Land den Kriterien nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 91/67/EWG entsprechen. Es wird angenommen, dass diese Kriterien mit der OIE-Mitgliedschaft erfüllt sind, denn diese stellt sicher, dass alle Ereignisse betreffend die Gesundheit von Wassertieren den anderen OIE-Mitgliedern gemeldet werden.

    (3)

    Für einige Mitgliedstaaten waren die Malediven ein wichtiger Lieferant tropischer Zierfische, allerdings sind sie noch nicht Mitglied der OIE. In einem Schreiben vom 9. Mai 2007 verpflichten sich die Malediven jedoch, der OIE beizutreten. Ferner sagen sie darin zu, den Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, in der Übergangszeit vor Beginn der offiziellen OIE-Mitgliedschaft nachzukommen.

    (4)

    Die Malediven sollten in Anhang I Teil II der Entscheidung 2006/656/EG aufgenommen werden, bevor sie offiziell Mitglied der OIE werden. Falls die Malediven allerdings der OIE bis spätestens 31. Dezember 2007 nicht beigetreten sind, sollte die Einfuhr tropischer Zierfische aus diesem Land in die Gemeinschaft nach dem genannten Datum nicht mehr zugelassen werden.

    (5)

    Die Entscheidung 2006/656/EG ist daher entsprechend zu ändern.

    (6)

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I der Entscheidung 2006/656/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 24. August 2007

    Für die Kommission

    Markos KYPRIANOU

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 46 vom 19.2.1991, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 (ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1).

    (2)  ABl. L 271 vom 30.9.2006, S. 71.


    ANHANG

    In Anhang I Teil II der Entscheidung 2006/656/EG wird folgender Text angefügt:

    „Die Malediven, bis zu ihrem Beitritt zur OIE. Falls die Malediven allerdings der OIE bis spätestens 31. Dezember 2007 nicht beigetreten sind, sollte die Einfuhr tropischer Zierfische aus diesem Land in die Gemeinschaft nach dem genannten Datum nicht mehr zugelassen werden.“


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