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Document 32006D0573

2006/573/EG: Beschluss der Kommission vom 18. August 2006 zur Ernennung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für eine neue Amtszeit

ABl. L 228 vom 22.8.2006, p. 22–23 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 118M vom 8.5.2007, p. 1104–1105 (MT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2009

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/573/oj

22.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 228/22


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 18. August 2006

zur Ernennung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für eine neue Amtszeit

(2006/573/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Beschluss 95/320/EG der Kommission vom 12. Juli 1995 zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen (1), im Folgenden „Ausschuss“ genannt, insbesondere auf Artikel 3,

gestützt auf die von den Mitgliedstaaten vorgelegte Kandidatenliste,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass der Ausschuss aus höchstens 21 Mitgliedern besteht, die aus den Reihen der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen geeigneten Kandidaten ausgewählt werden und das gesamte Spektrum wissenschaftlicher Fachgebiete abdecken, das zur Wahrnehmung des Mandats des Ausschusses erforderlich ist.

(2)

In Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses heißt es, dass die Kommission die Mitglieder des Ausschusses auf der Grundlage der nachgewiesenen wissenschaftlichen Sachkunde und Erfahrung ernennt und dabei die Notwendigkeit berücksichtigt, die verschiedenen Fachgebiete abzudecken.

(3)

Artikel 3 Absatz 4 dieses Beschlusses sieht vor, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder drei Jahre beträgt und dass eine Wiederernennung möglich ist. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums üben die Mitglieder des Ausschusses ihre Tätigkeit bis zu ihrer Ersetzung oder Wiederernennung weiter aus.

(4)

Mit dem Beschluss der Kommission vom 2. Oktober 2002 wurden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für die dritte Amtszeit vom 1. April 2002 bis zum 31. März 2005 ernannt (2).

(5)

Daher müssen nun Mitglieder für die vierte Amtszeit (vom 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2009) ernannt werden.

(6)

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 95/320/EG angehört —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die Kommission ernennt die folgenden Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für die Amtszeit vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2009:

Bertazzi, Prof. Pier Alberto

Italien

Bolt, Prof. Hermann

Deutschland

Dominique, Dr. Lison

Belgien

Fabiánová, Dr. Eleonóra

Slowakei

Foà, Prof. Vito

Italien

González, Dr. Enrique

Spanien

Greim, Prof. Helmut

Deutschland

Hartwig, Prof. Andrea

Deutschland

Hay, Prof. Alastair

Vereinigtes Königreich

Hudak, Dr. Aranka

Ungarn

Johansson, Prof. Gunnar

Schweden

Levy, Prof. Leonard

Vereinigtes Königreich

Masschelein, Prof. Raphaël

Belgien

Meldrum, Frau Maureen

Vereinigtes Königreich

Nielsen, Prof. Gunnar

Dänemark

Nordman, Prof. Henrik

Finnland

Pospischil, Dr. Erich

Österreich

Pratt, Dr. Iona

Irland

Skowron, Dr. Jolanta

Polen

Stuecker, Dr. Isabelle

Frankreich

Woutersen, Dr. Ruud A.

Niederlande.

Brüssel, den 18. August 2006

Für die Kommission

Vladimír ŠPIDLA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 188 vom 9.8.1995, S. 14. Beschluss geändert durch den Beschluss 2006/275/EG (ABl. L 101 vom 11.4.2006, S. 4).

(2)  ABl. C 245 vom 11.10.2002, S. 5.


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