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Document 32006D0531

    2006/531/EG: Beschluss des Rates vom 24. Juli 2006 zur Ernennung eines stellvertretenden Direktors von Europol

    ABl. L 212 vom 2.8.2006, p. 15–15 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 76M vom 16.3.2007, p. 189–189 (MT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2010

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/531/oj

    2.8.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 212/15


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 24. Juli 2006

    zur Ernennung eines stellvertretenden Direktors von Europol

    (2006/531/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf das Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) (1), insbesondere auf Artikel 29 Absatz 2,

    in seiner Eigenschaft als Behörde, die zur Ernennung der stellvertretenden Direktoren von Europol befugt ist,

    nach Stellungnahme des Verwaltungsrats von Europol,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Da ein stellvertretender Direktor von Europol aus seinem Amt ausscheidet, ist es erforderlich, einen stellvertretenden Direktor zu ernennen.

    (2)

    In dem Statut der Bediensteten von Europol (2), insbesondere in dem dazugehörigen Anhang 8, sind Sondervorschriften für das Verfahren zur Auswahl des Direktors oder eines stellvertretenden Direktors festgelegt.

    (3)

    Der Verwaltungsrat hat dem Rat eine begrenzte Liste der für eine Ernennung geeignetsten Bewerber vorgelegt, der er die vollständigen Bewerbungsunterlagen jedes einzelnen dieser Bewerber sowie das vollständige Verzeichnis aller Bewerber beigefügt hat.

    (4)

    Auf der Grundlage aller vom Verwaltungsrat vorgelegten einschlägigen Informationen möchte der Rat den Bewerber ernennen, der seines Erachtens alle Anforderungen erfüllt, welche der zu besetzende Dienstposten des stellvertretenden Direktors stellt —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Herr Michel QUILLÉ wird für den Zeitraum vom 1. September 2006 bis zum 31. August 2010 zum stellvertretenden Direktor von Europol ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

    Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2006.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    K. RAJAMÄKI


    (1)  ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 2.

    (2)  Siehe Rechtsakt des Rates vom 3. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der Bediensteten von Europol (ABl. C 26 vom 30.1.1999, S. 23) in der geänderten Fassung des Rechtsakts des Rates vom 19. Dezember 2002 (ABl. C 24 vom 31.1.2003, S. 1).


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