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Document 32005D0654
2005/654/CFSP: Political and Security Committee Decision Darfur/2/2005 of 29 July 2005 appointing a Head of the EU Police Team/Police Advisor to the European Union Special Representative for Sudan
2005/654/GASP: Beschluss Darfur/2/2005 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 29. Juli 2005 zur Ernennung eines Leiters des EU-Polizeiteams/Polizeiberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan
2005/654/GASP: Beschluss Darfur/2/2005 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 29. Juli 2005 zur Ernennung eines Leiters des EU-Polizeiteams/Polizeiberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan
ABl. L 241 vom 17.9.2005, p. 58–58
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 168M vom 21.6.2006, p. 280–280
(MT)
In force
17.9.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 241/58 |
BESCHLUSS DARFUR/2/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 29. Juli 2005
zur Ernennung eines Leiters des EU-Polizeiteams/Polizeiberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan
(2005/654/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/557/GASP des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (1), inbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/556/GASP zur Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) für die Republik Sudan (2) angenommen. |
(2) |
Der EUSR stellt die Koordinierung und Kohärenz der Beiträge der EU zur AMIS sicher. Eine EU-Koordinierungszelle in Addis Abeba (ACC), die einen Politikberater, einen Militärberater und einen Polizeiberater umfasst, sorgt unter Aufsicht des EUSR für die laufende Koordinierung mit allen einschlägigen EU-Akteuren und mit dem „Administrative Control and Management Centre“ (ACMC) in der Befehlskette der Afrikanischen Union in Addis Abeba, um eine kohärente und rechtzeitige EU-Unterstützung für AMIS II zu gewährleisten. |
(3) |
Der Polizeiberater des EUSR, der auch Leiter des EU-Polizeiteams ist, ist für die laufende Koordinierung der polizeilichen Unterstützungsmaßnahmen der EU zuständig. Der Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater führt die laufenden Geschäfte der Polizeikomponente der Unterstützungsaktion in den drei Bereichen und ist für Personal- und Disziplinarangelegenheiten zuständig. |
(4) |
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat auf Empfehlung des EUSR vorgeschlagen, Herrn Douglas Brand zum Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des EUSR zu ernennen. |
(5) |
Der Rat hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Rahmen von Artikel 4 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP ermächtigt, den Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des EUSR zu ernennen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Herr Douglas BRAND wird zum Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des EUSR für den Sudan ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Juli 2005.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
J. KING
(1) ABl. L 188 vom 20.7.2005, S. 46.
(2) ABl. L 188 vom 20.7.2005, S. 43.