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Document 32004R0723R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften (ABl. L 124 vom 27.4.2004)

ABl. L 51 vom 24.2.2005, p. 28–28 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/723/corrigendum/2005-02-24/oj

24.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 51/28


Berichtigung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften

( Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom 27. April 2004 )

Seite 83, Anhang I, Änderungen des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, neuer Anhang XIII, Übergangsmaßnahmen für die Beamten der Gemeinschaften (Artikel 107a des Statuts), Artikel 13 Absatz 2 Satz 1:

anstatt:

„(2)   Abweichend von Artikel 12 Absatz 3 und von Absatz 1 dieses Artikels können die Organe Beamte, die vor dem 1. Mai 2006 in eine Eignungsliste aus einem Auswahlverfahren für die Laufbahngruppen LA 7 und LA 6 oder A*7 aufgenommen wurden und die mit den Aufgaben von Rechts- und Sprachsachverständigen betraut werden, bei der Einstellung in die Besoldungsgruppen A*7 bzw. AD7 einstufen.“

muss es heißen:

„(2)   Abweichend von Artikel 12 Absatz 3 und von Absatz 1 dieses Artikels können die Organe Beamte, die vor dem 1. Mai 2006 in eine Eignungsliste aus einem Auswahlverfahren für die Laufbahngruppen LA 7 und LA 6 oder A*6 aufgenommen wurden und die mit den Aufgaben von Rechts- und Sprachsachverständigen betraut werden, bei der Einstellung in die Besoldungsgruppen A*7 bzw. AD7 einstufen.“


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