Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32003G1018(01)

    Entschließung des Rates vom 22. September 2003 über Investitionen in die Forschung zur Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit in Europa

    ABl. C 250 vom 18.10.2003, p. 2–3 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    32003G1018(01)

    Entschließung des Rates vom 22. September 2003 über Investitionen in die Forschung zur Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit in Europa

    Amtsblatt Nr. C 250 vom 18/10/2003 S. 0002 - 0003


    Entschließung des Rates

    vom 22. September 2003

    über Investitionen in die Forschung zur Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit in Europa

    (2003/C 250/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    UNTER VERWEIS AUF die Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates von Lissabon (2000), von Barcelona (2002) und von Brüssel (2003), auf denen der Europäische Rat

    - das strategische Ziel vorgab, die Europäische Union bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsten Wissensgesellschaft zu machen;

    - übereinkam, dass die Gesamtausgaben für F& E in der Union erhöht werden sollten, so dass sie 2010 ein Niveau von nahezu 3 % des BIP erreichen, und dass diese Investitionen zu zwei Dritteln von der Privatwirtschaft finanziert werden sollten;

    - die Mitgliedstaaten aufforderte, konkrete Maßnahmen auf der Grundlage des anstehenden F& E-Aktionsplans der Kommission zu ergreifen, sie dazu anhielt, die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen zu beschleunigen, sowie dazu aufrief, die Dynamik für den Europäischen Forschungsraum durch die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode in Bereichen wie Maßnahmen zur Weiterverfolgung des Ziels von 3 % des BIP für F& E-Investitionen oder die Entwicklung der Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie zu erhalten und zu verstärken;

    die Mitteilungen der Kommission "Hin zu einem europäischen Forschungsraum"(1), "Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums"(2) und "Mehr Forschung für Europa - Hin zu 3 % des BIP"(3), sowie die einschlägigen Entschließungen und Schlussfolgerungen des Rates, insbesondere die Schlussfolgerungen vom 26. November 2002 zu den Fortschritten, die beim Ausbau des Europäischen Forschungsraums und bei dem Versuch, ihm neue Impulse zu verleihen, erzielt worden sind(4);

    BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission "In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa"(5) und SCHLIESST SICH der wichtigsten Aussage dieser Mitteilung AN, mit der eine umfassende und stimmige Serie von Maßnahmen gefordert wird, um die Investitionen in die Forschung zu erhöhen und den Rückstand gegenüber den wichtigsten Wettbewerbern Europas aufzuholen;

    BEKRÄFTIGT, dass Investitionen in die Forschung und die technische Entwicklung und die Förderung von Innovation und Wissenstransfer von wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas sind und eine zentrale Rolle im Rahmen der Strategie spielen, die der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung festgelegt hat, und dass es besonders wichtig ist, die Voraussetzungen für mehr Privatinvestitionen in Forschung und Innovation zu schaffen bzw. zu verbessern;

    ERKENNT AN, dass

    - Investitionen in F& E und in Innovation zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beitragen werden, wobei der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 27. November 2002 ("Verstärkung der haushaltspolitischen Koordinierung")(6), den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. März 2003, der Mitteilung der Kommission vom 7. Juli 2003 ("Eine Initiative für Wachstum: Investieren in Transeuropäische Netze (TEN) und bedeutende Forschungs- und Entwicklungsprojekte")(7) sowie den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Juli 2003 über eine Europäische Aktion für Wachstum(8) und den laufenden Erörterungen dieser Fragen Rechnung zu tragen ist;

    - wissenschaftliche und technische Spitzenleistungen und eine qualitativ hoch stehende Forschung weiterhin wesentliche Kriterien sind, um Investitionen in F& E und Innovation zu erhöhen und anzuziehen;

    - die Grundlagenforschung, eine breite und lebendige Wissensgrundlage, ausreichende und qualitativ hochwertige Humanressourcen, Forschungsinfrastrukturen und Mechanismen für einen effizienten Technologietransfer von wesentlicher Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft sind;

    - es zur Förderung von Privatinvestitionen in F& E eines auf den jeweiligen nationalen und regionalen Kontext abgestimmten, finanzielle Anreize und Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen kombinierenden breiten Policy Mixes bedarf, wobei die besonderen Bedürfnisse der KMU, vor allem neuer, innovativer KMU und Spin-off-Unternehmen, aber auch die Bedürfnisse größerer Unternehmen zu berücksichtigen sind;

    - eine Politik, die die weitere Entwicklung von F& E-Strategien und grenzüberschreitenden Partnerschaften zwischen den Europäischen Regionen unterstützt und dabei die Bedürfnisse der KMU berücksichtigt, für die Erreichung des 3 %-Ziels von wesentlicher Bedeutung ist;

    - KMU sowohl bei der Steigerung der Ausgaben für Forschung und Innovation als auch bei der Beschäftigungsförderung eine wichtige Rolle spielen könnten;

    - dem innovativen und effizienteren Einsatz verschiedener öffentlicher Finanzierungsinstrumente auf EU- und auf nationaler Ebene und einem vereinfachten und verstärkten Einsatz der Strukturfonds zur Unterstützung von F& E eine Schlüsselrolle für die Steigerung der Ausgaben für Forschung und Innovation zukommt;

    - eine Vereinfachung und Modernisierung der Vorschriften über staatliche Beihilfen die Bemühungen der Mitgliedstaaten erleichtern kann, staatliche Fördermittel für Ziele von gemeinsamem Interesse, wie F& E und KMU, umzuwidmen;

    - in diesem Zusammenhang die Anstrengungen mit dem Ziel, eine engere Abstimmung mit anderen europäischen Kooperationsinitiativen wie COST, EUREKA und der EWS zu erreichen, fortgesetzt werden sollten;

    FORDERT die Mitgliedstaaten, die beitretenden Staaten und die Kommission AUF,

    - die offene Koordinierungsmethode anzuwenden, um die Umsetzung des Aktionsplans und die Erreichung des Ziels von 3 % zu unterstützen, wobei die Leitlinien des Europäischen Rates und des Rates zugrunde gelegt und auf freiwilliger Grundlage frei gewählte einzelstaatliche qualitative und/oder quantitative Ziele herangezogen werden;

    - CREST als operative Schnittstelle zu nutzen, um die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode festzulegen und im Hinblick auf das 3 %-Ziel zu überwachen, und derart ein rasches Wirksamwerden zu erreichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die einschlägigen Arbeiten von CREST aktiv mit anderen laufenden Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verknüpft werden müssen;

    - die Ausbildung der Forscher zu verstärken, für bessere und vielfältigere Karrierechancen zu sorgen und den Forschern in Europa Anreize zu bieten, so dass hoch qualifizierte Wissenschaftler für die Arbeit und den Verbleib in der Europäischen Union gewonnen werden können, sowie die Mobilität, insbesondere zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, durch Beseitigung bestehender Hindernisse zu verbessern;

    - den Zugang zur Eigen- und Fremdfinanzierung von Forschungs- und Innovationsvorhaben durch eine Reihe von Maßnahmen zu verbessern, die den Bedürfnissen von KMU in neuen wie auch traditionellen Sektoren sowie von neuen, innovativen KMU und Spin-off-Unternehmen in besonderem Maße Rechnung tragen;

    - einen europäischen Risikokapitalmarkt aufzubauen und für mehr Komplementarität zwischen EIB-/EIF-Interventionen und einzelstaatlichen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von KMU zu sorgen;

    - ein Umfeld zu schaffen, das der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien förderlich ist, und die sozialen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen zu verbessern, um die Europäische Union auf diese Weise für Privatinvestoren attraktiver zu machen und die Schaffung und das Wachstum von Hochtechnologie-Unternehmen zu fördern;

    - neue Initiativen zu fördern und zu entwickeln mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Industrie und staatlicher Forschung zu verstärken und so die Effizienz des Technologietransfers und der transnationalen Verbindungen zwischen öffentlichen und privaten Sektoren, zum Beispiel durch Förderung von Spitzentechnologiezentren und -netzen, Forschungsinfrastrukturen und industriellen Clustern zu verbessern;

    - zu prüfen, ob Strukturfonds zur Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in größerem Umfang als bisher eingesetzt werden können, wobei die Bedeutung dieser Fonds für die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts zu berücksichtigen ist und den speziellen Bedürfnissen und dem Potenzial der einzelnen Regionen, einschließlich derjenigen in den beitretenden Staaten, Rechnung getragen werden muss;

    - Initiativgeist bei Studierenden und Forschern zu fördern;

    - Sensibilisierungsaktionen für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und Schulungsmaßnahmen speziell für staatliche Forschungsorganisationen und KMU zu fördern;

    FORDERT die Kommission AUF,

    - ihre derzeit laufenden Bemühungen zur Vereinfachung und Aktualisierung der Vorschriften und Verfahren in Bezug auf staatliche Beihilfen fortzuführen, wobei sie die neuen Beziehungen zwischen F& E und den Produktionsprozessen in Betracht ziehen, sich auf eine modernere, kohärentere Definition der F& E-Tätigkeiten stützen und die speziellen Bedürfnisse neu gegründeter innovativer Unternehmen berücksichtigen sollte;

    - im Benehmen mit den Mitgliedstaaten die Schaffung Europäischer Technologieplattformen für eine begrenzte Zahl von Schlüsseltechnologien als ein Mittel zur Förderung wirkungsvoller Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Bezug auf Forschung, Wirtschaft und KMU-Verbände, Finanzinstitute, Nutzer und Entscheidungsträger zu unterstützen mit dem Ziel, einen strategischen Plan für Spitzentechnologien auszuarbeiten und der Forschungs- und Innovationsarbeit neue Impulse zu verleihen;

    - im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines strategischen Konzepts für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit dem Rat ab 2004 jährlich Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung des 3 %-Ziels, über die Umsetzung des Aktionsplans und über die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode zu erstatten und dabei auf bestehende Hindernisse und Probleme und - soweit angebracht - auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen hinzuweisen.

    (1) Dok. 5643/00 RECH 2 ATO 6.

    (2) Dok. 12214/00 RECH 95 ATO 60.

    (3) Dok. 12044/02 RECH 146.

    (4) Dok. 14913/02 RECH 186.

    (5) Dok. 8860/03 RECH 75 + ADD 1.

    (6) Dok. 14997/02 UEM 62.

    (7) Dok. 11343/03 ECOFIN 216 FIN 321 ECO 153 TRANS 187 ENER 217 RECH 121.

    (8) Dok. 11463/03 PV/CONS 43 ECOFIN 222 Anlage I.

    Top