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Document 32003G0218(01)

Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 über soziale Integration durch sozialen Dialog und Partnerschaft

ABl. C 39 vom 18.2.2003, p. 1–2 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

32003G0218(01)

Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 über soziale Integration durch sozialen Dialog und Partnerschaft

Amtsblatt Nr. C 039 vom 18/02/2003 S. 0001 - 0002


Entschließung des Rates

vom 6. Februar 2003

über soziale Integration durch sozialen Dialog und Partnerschaft

(2003/C 39/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

1. Die soziale Integration wurde in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Nizza zum politischen Ziel erhoben, anknüpfend an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon, der strategische Ziele für nachhaltiges Wachstum, mehr und bessere Arbeitsplätze sowie einen stärkeren sozialen Zusammenhalt festgelegt und die grundlegende Bedeutung der sozialen Integration für die Modernisierung des europäischen Gesellschaftsmodells bekräftigt hat. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona wurde näher ausgeführt, welchen Beitrag die Sozialpartner zur Erreichung dieser Ziele zu leisten haben; der Rat bekräftigt seine Verpflichtung, durch die Verabschiedung überarbeiteter gemeinsamer Ziele für die zweite Runde der Nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung für den Zeitraum 2003-2005, die Beseitigung der Armut und der sozialen Ausgrenzung einen entscheidenden Schritt voranzutreiben;

2. der soziale Dialog ist ein Motor für Modernisierung und Wandel, der die Wahrung des Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit durch angemessene Reaktionen auf Herausforderungen wie die Entwicklung des lebenslangen Lernens, die Verbesserung der Mobilität und das aktive Altern sowie durch Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt ermöglicht; dies wurde durch die Hochrangige Gruppe für Arbeitsbeziehungen anerkannt und von den Sozialpartnern in der Erklärung von Laeken sowie in den Mitteilungen der Kommission über den "Europäischen sozialen Dialog" und die "Soziale Verantwortung der Unternehmen" bekräftigt. In der Mitteilung der Kommission über den sozialen Dialog wurden die Sozialpartner aufgerufen, die Agenda des sozialen Dialogs durch den Ausbau des autonomen Dialogs und durch verstärkte Teilnahme sowohl an der Dreierkonzertierung als auch an den Verfahren der offenen Koordinierungsmethode auszuweiten. In ihrer Erklärung von Laeken bekräftigten die Sozialpartner ihre Absicht, gemeinsame Arbeitsprogramme zur Förderung von Modernisierung und Wandel innerhalb der Europäischen Union festzulegen und sich auf die Erweiterung vorzubereiten;

3. Partnerschaft und effizientere Politikgestaltung sind geeignete Mittel, den zunehmenden Ansprüchen der Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat gerecht zu werden. Es ist daher erforderlich, die Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Institutionen, den nationalen Regierungen, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft zu verstärken, um die Beteiligung der interessierten Kreise zu verbessern und Mindeststandards für die Anhörung festzulegen - wie jüngst im Weißbuch über europäisches Regieren und der Mitteilung der Kommission über die europäische Beschäftigungsstrategie unterstrichen wurde. Beim Europäischen Runden Tisch über Armut und soziale Ausgrenzung im Oktober 2002 in Aarhus hat sich gezeigt, dass sich die Sozialpartner, die NRO und andere beteiligte Akteure bei dem Prozess verstärkt engagieren. Dementsprechend betonen die überarbeiteten gemeinsamen Ziele und Arbeitsmethoden für den Prozess der sozialen Integration die Notwendigkeit der Förderung des Dialogs und der Beteiligung aller relevanten Gruppen und Einrichtungen, einschließlich der Sozialpartner, der NRO und der Anbieter sozialer Dienstleistungen, sowie der aktiven Einbindung der Bürger in die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Darüber hinaus wurde in der Mitteilung der Kommission über die soziale Verantwortung der Unternehmen die Tatsache unterstrichen, dass Unternehmen bei ihrem Vorgehen zunehmend soziale und umweltspezifische Belange berücksichtigen;

UNTER HINWEIS DARAUF, DASS:

4. es einen zunehmenden Bedarf an einer umfassenderen sozialen Integration gibt, die so vielen Menschen wie möglich - unabhängig von Rasse und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion und sexueller Ausrichtung - eine aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft ganz allgemein ermöglicht; dieser Bedarf wird durch den gegenwärtigen demografischen Wandel hervorgehoben, der hinsichtlich des künftigen Arbeitskräfteangebots und des reibungslosen Funktionierens der Arbeitsmärkte große Herausforderungen mit sich bringt;

5. die Förderung verstärkter sozialer Integration energische, auf einander abgestimmte bereichsübergreifende politische Reaktionen auf den raschen Wandel der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, unter Einsatz von Präventivmaßnahmen und gestützt auf neue politische Ansätze erfordert. Dieses Konzept kann mit der Zeit durch eine effizientere Gestaltung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich des Sozialschutzes und durch eine Analyse der Verbindungen zu anderen Strategien gefestigt werden. Da die Belange der sozialen Integration über die herkömmlichen Arbeitsmarktansätze hinausgehen und Bereiche wie Gesundheit, Bildung, Wohnungswesen und soziale Dienste umfassen, muss eine Reihe unterschiedlicher Akteure einbezogen werden, so dass der Dialog und die Partnerschaft wichtige Hilfsmittel für die Formulierung, Umsetzung und Zuordnung der jeweiligen Verantwortung für solche Maßnahmen sind;

6. alle Beteiligten sich der Auswirkungen ihres Handelns auf die soziale Integration und auf ausgrenzungsgefährdete Menschen in allen Politikbereichen und in ihren jeweiligen Zuständigkeits- und Arbeitsbereichen sowie bei der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren bewusst sein müssen;

7. die Erweiterung der EU, bei der sich die Anzahl der Mitgliedstaaten beträchtlich erhöht, sowie die Vielfalt der Regionen und der unterschiedliche wirtschaftliche Wohlstand die Bedeutung der sozialen Integration als Mittel zur Gewährleistung eines stärkeren sozialen Zusammenhalts verstärken;

FORDERT DIE KOMMISSION AUF,

8. den sozialen Dialog und die Partnerschaft im Rahmen einer erweiterten Union als Mittel zur Verbesserung der sozialen Integration auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene weiter zu fördern; dabei sollte ein besonderer Schwerpunkt bei vorbeugenden Maßnahmen, einschließlich des Erhalts von Arbeitsplätzen, und auf Abhilfemaßnahmen liegen;

9. sicherzustellen, dass auf die vollständige Einbeziehung der Belange der sozialen Integration in die wirtschaftliche und soziale Strategie der Union besonders geachtet wird;

10. im Rahmen bestehender Verfahren und Programme nationale, regionale und lokale Beispiele von sozialer Integration durch sozialen Dialog und Partnerschaft weiter zu sammeln und auszuwerten und damit zur Verbreitung von Beispielen guter Praxis in Bezug auf die interessierten Kreise, die Zielgruppen und Modelle für die Zusammenarbeit beizutragen;

FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

11. im Einklang mit den überarbeiteten gemeinsamen Zielen für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung die Sozialpartner und alle anderen relevanten Akteure verstärkt in die Strategie für soziale Integration einzubeziehen, einschließlich - gemäß der einzelstaatlichen Praxis - der Vorbereitung, Umsetzung und Überwachung der Nationalen Aktionspläne;

12. im Einklang mit den überarbeiteten gemeinsamen Zielen für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie sicherzustellen, dass die soziale Integration zur Beseitigung der Armut und Förderung des sozialen Zusammenhalts beiträgt und den Zugang zum Arbeitsmarkt für Männer und Frauen verbessert, insbesondere durch Berücksichtigung des positiven Beitrags des sozialen Dialogs und der Partnerschaft zur sozialen Integration;

13. die aktive Teilnahme der interessierten Kreise - wie Gebietskörperschaften, Gewerkschaften, Unternehmen, NRO und direkt Beteiligte - an Partnerschaften zu fördern;

FORDERT DEN AUSSCHUSS FÜR SOZIALSCHUTZ AUF, IN ENGER ZUSAMMENARBEIT MIT DEN SOZIALPARTNERN

14. aufbauend auf den bislang entwickelten informellen Konsultationen die Dreierkonzertierung bei den laufenden Arbeiten im Bereich sozialer Integration auf eine feste Grundlage zu stellen und die aktive Beteiligung der Sozialpartner am Prozess der sozialen Integration im Geiste der Mitteilung der Kommission über den europäischen sozialen Dialog zu fördern;

FORDERT DEN AUSSCHUSS FÜR SOZIALSCHUTZ AUF,

15. die Möglichkeiten für eine Verstärkung des Dialogs mit den Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere im Rahmen des jährlichen Europäischen Runden Tisches, intensiv zu nutzen;

FORDERT DIE SOZIALPARTNER AUF,

16. mögliche Partnerschaftsmechanismen und Ansätze für spezifische Maßnahmen, die einer stärkeren sozialen Integration zuträglich sind, zu ermitteln;

17. im Rahmen ihres autonomen Dialogs Initiativen für die Verstärkung der sozialen Integration in einer erweiterten Union zu erörtern;

18. ihre Beteiligung intensiv an der offenen Koordinierungsmethode in allen Bereichen Armut, soziale Ausgrenzung und Beschäftigung zu verstärken, um eine Integrationsgesellschaft und einen integrationsorientierten Arbeitsmarkt zu fördern;

FORDERT DIE ORGANISATIONEN DER ZIVILGESELLSCHAFT AUF,

19. Partnerschaften und Ansätze für spezifische Maßnahmen zu ermitteln und auszubauen, um eine Integrationsgesellschaft und gegebenenfalls einen integrationsorientierten Arbeitsmarkt zu fördern, und

20. ihre Beteiligung an der offenen Koordinierungsmethode in den Bereichen Armut und soziale Ausgrenzung zu verstärken, um eine Integrationsgesellschaft zu fördern.

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