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Document 32002G0706(01)

    Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über Qualifikation und Mobilität

    ABl. C 162 vom 6.7.2002, p. 1–3 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    32002G0706(01)

    Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über Qualifikation und Mobilität

    Amtsblatt Nr. C 162 vom 06/07/2002 S. 0001 - 0003


    Entschließung des Rates

    vom 3. Juni 2002

    über Qualifikation und Mobilität

    (2002/C 162/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    (1) gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    (2) eingedenk der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität,

    (3) in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat vom 28. Februar 2001 mit dem Titel "Neue europäische Arbeitsmärkte - offen und zugänglich für alle",

    (4) in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Juni 2001 mit dem Titel "Eine Mobilitätsstrategie für den Europäischen Forschungsraum" und der Entschließung des Rates vom 10. Dezember 2001 über die Verstärkung dieser Strategie,

    (5) in Kenntnis der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft und des vom Europäischen Rat (Nizza) gebilligten Aktionsplan für die Mobilität,

    (6) in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. November 2001 mit dem Titel "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen",

    (7) in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Task Force für Qualifikation und Mobilität vom Dezember 2001,

    (8) in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2002 mit dem Titel "Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität",

    (9) in Kenntnis des Rahmenabkommens vom 28. Februar 2002 für Maßnahmen zum kontinuierlichen Ausbau der Fähigkeiten und Qualifikationen, das im Rahmen des sozialen Dialogs von den europäischen Sozialpartnern (EGB, UNICE, CEEP) angenommen wurde,

    (10) in Kenntnis des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission vom 7. März 2002 zum Thema "Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns",

    (11) in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes auf den Tagungen des Europäischen Rates in Tampere, Lissabon, Feira, Nizza, Stockholm, Laeken und Barcelona,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Die Förderung der wissensbasierten Gesellschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, und das Erreichen der Vollbeschäftigung wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom März 2000 in Lissabon als strategisches Ziel anerkannt.

    (2) Die Erreichung dieses Ziels erfordert ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum überall in der Union unter Einsatz folgender Maßnahmen: Verbesserung des strukturellen Rahmens für mehr Beschäftigung und besseren sozialen Zusammenhalt, wozu also auch ein integrierter und kohärenter Ansatz in Bezug auf die Wirtschafts- und die Beschäftigungspolitik gehört, Förderung der lebensbegleitenden allgemeinen und beruflichen Bildung als unabdingbares Instrument für die Verbesserung der Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit und Verringerung der Qualifikationsdefizite sowie Förderung der beruflichen und geografischen Mobilität zwischen Branchen und Regionen, um so das produktive Potenzial unserer Volkswirtschaften zu erhöhen.

    (3) Es ist wichtig, auf die engen Zusammenhänge zwischen der Verbesserung der Fähigkeiten und der Mobilität und der Förderung der Erwerbsbeteiligung in Einklang mit dem gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates zum Thema "Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns" hinzuweisen.

    (4) Die Weiterentwicklung der beruflichen und geografischen Mobilität würde dadurch erleichtert, dasss die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst werden, dass den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien und Fremdsprachen besondere Beachtung geschenkt wird und dass ein Rahmen für die Anerkennung von Qualifikationen und Kenntnissen, die durch allgemeine und berufliche Bildung sowie durch Erfahrung erworben wurden, geschaffen wird.

    (5) Der Ausbau der geografischen Mobilität innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen würde auch dadurch erleichtert, dass die auf verschiedenen Ebenen noch bestehenden Hindernisse, beispielsweise administrativer, kultureller und rechtlicher Art, beseitigt würden; dies gilt auch für Hindernisse, die die familiären Umstände betreffen sowie Hindernisse in den Bereichen Steuern, Altersversorgung und soziale Sicherheit.

    (6) Ein transparentes und integriertes Informationssystem über den Arbeitsmarkt ist ein grundlegendes Instrument, das allen Beteiligten (Behörden, Unternehmen, Sozialpartnern und Einzelpersonen) hilft, unter günstigen Rahmenbedingungen effiziente und koordinierte Maßnahmen zu entwickeln, um Qualifikationen und Mobilität zu verbessern und die bestehenden Probleme sowohl im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen über die Mobilität als auch mit der Qualität dieser Informationen zu bewältigen.

    (7) Die künftige Erweiterung der Europäischen Union wird ebenfalls Auswirkungen auf die Mobilität der Arbeitskräfte in der Union haben.

    1. begrüßt den Bericht der Hochrangigen Task Force für Qualifikation und Mobilität, die gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Stockholm) auf Initiative der Kommission eingesetzt worden ist;

    2. begrüßt den Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität;

    3. betont, dass Investitionen in Humankapital vorgenommen werden müssen, wenn die vom Europäischen Rat in Lissabon und in Stockholm gesetzten Beschäftigungsziele und das strategische Ziel für 2010 erreicht werden sollen;

    4. betont, dass es zur Erreichung dieses Ziels notwendig ist,

    - die Mobilität durch verbesserten Zugang zu den Arbeitsmarktverwaltungen und durch den Ausbau der bestehenden europäischen Datenbanken über Arbeitsplätze und Lehrangebote zu erleichtern,

    - dem lebenslangen Lernen als einer Grundkomponente des europäischen Sozialmodells größere Bedeutung einzuräumen, z. B. dadurch, dass den nationalen Traditionen und Gepflogenheiten entsprechende Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern über Innovationen im Bereich des lebenslangen Lernens gefördert werden, unter Nutzung der Komplementarität von lebenslangem Lernen und Flexibilität im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen und des Wechsels zwischen Ausbildung und Beschäftigung,

    - aktive Arbeitsmarktprogramme zu fördern, welche auf die besonderen Bedürfnisse und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Gruppen und Personen ausgerichtet sind, denen es besonders schwer fällt, entsprechende Fähigkeiten zu erwerben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten und auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben;

    5. betont, dass das lebenslange Lernen einen Eckpfeiler der europäischen Beschäftigungsstrategie darstellt und auch bei den künftigen beschäftigungspolitischen Leitlinien oberste Priorität genießen muss;

    6. hebt hervor, dass:

    - es zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Flexibilität darauf ankommt, die Qualifikationen zu verbessern und an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen, die Möglichkeiten für das lebenslange Lernen zu vergrößern und die Entwicklung von Fertigkeiten zu unterstützen,

    - in einer wissensbasierten Gesellschaft die Investitionen in Humanressourcen erheblich gesteigert werden müssen, damit die Menschen die Fähigkeiten erwerben, die es ihnen ermöglichen, in das Arbeitsleben einzutreten, dort zu verbleiben und voranzukommen. Dies wird ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen und zu einer größeren Mobilität beitragen,

    - die Strategien im Ausbildungsbereich koordiniert werden und die gemeinsame Verantwortung von Behörden, Unternehmen, Sozialpartnern und Einzelnen - unter entsprechender Beteiligung der Bürgergesellschaft - zum Ausdruck bringen müssen;

    7. macht deutlich, dass die Qualität und Mobilität der Humanressourcen in der Europäischen Union weiter verbessert werden müssen und dass es notwendig ist, den Menschen Beschäftigungs- und Ausbildungschancen zu bieten, indem sie Zugang zu den erforderlichen Mitteln und Ressourcen insbesondere im Bereich der elektronischen Kommunikation erhalten, damit die ständige hochwertige Information über verfügbare Arbeits- und Ausbildungsplätze verbessert werden kann;

    8. betont die Notwendigkeit, die Modernisierung der Arbeitsmärkte und die berufliche und geografische Mobilität von Arbeitnehmern dadurch zu fördern, dass Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung geboten und die bestehenden Hemmnisse auf den europäischen Arbeitsmärkten beseitigt werden;

    9. stellt fest, dass auf der Stockholmer Tagung des Europäischen Rates vereinbart und auf seiner Tagung in Barcelona weiter ausgeführt wurde, dass die Kommission mit den einzelstaatlichen Verwaltungen, den öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen und anderen zuständigen Stellen zusammenarbeiten wird, um ein europäisches Web-Portal für Informationen über die berufliche Mobilität einzurichten, das Informationen über die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und über die Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Europäischen Union liefert und spätestens bis Ende 2003 voll einsatzfähig sein sollte;

    10. ist der Auffassung, dass die Bewertung der Fortschritte bei der Verbesserung der beruflichen und geografischen Mobilität und der Transparenz der Informationen über den Arbeitsmarkt mittels einer vergleichenden Analyse im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie vorgenommen werden sollte;

    11. nimmt Kenntnis von den einschlägigen Maßnahmen, die bereits in einer Reihe von Gremien auf EU-Ebene, insbesondere im Bereich der Bildung, durchgeführt werden, und betont die Notwendigkeit der Komplementarität zwischen diesen Maßnahmen -

    ERSUCHT DIE KOMMISSION:

    1. in enger Zusammenarbeit mit dem Rat und den Mitgliedstaaten eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Ausbildung auf der Grundlage der Transparenz und Qualitätssicherung zu fördern, damit ein Rahmen für die Anerkennung von Qualifikationen (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen, Zusätze zu Diplomen und Qualifikationsnachweisen, Europäisches Muster für Lebensläufe) entwickelt werden kann, wobei die Ergebnisse des Bologna-Prozesses als Grundlage dienen und vergleichbare Maßnahmen auf dem Gebiet der beruflichen Bildung angestrebt werden sollten. Bei dieser Zusammenarbeit sollte für eine aktive Beteiligung der Sozialpartner, der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der übrigen relevanten Interessengruppen gesorgt werden;

    2. die Wechselwirkung zwischen migrations-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen auf europäischer Ebene zu untersuchen und dabei die Situation auf den einzelstaatlichen Arbeitsmärkten zu berücksichtigen;

    3. einen Vorschlag für eine Europäische Krankenversicherungskarte zu unterbreiten;

    4. Vorschläge zur Modernisierung des EURES-Systems vorzulegen, wobei die Notwendigkeit einer ständigen Aktualisierung und die Einbeziehung neuer Technologien zu berücksichtigen sind, um die Rolle dieses Systems bei der Erbringung personalisierter Dienstleistungen für den Arbeitsmarkt in Europa zu stärken, damit gewährleistet werden kann, dass alle relevanten Informationen und personalisierten Leistungen sämtliche Arbeitsuchenden, Arbeitgeber und sonstigen Betroffenen erreichen;

    5. die einschlägigen Verfahren zu beschleunigen, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten - insbesondere mit den Arbeitsämtern - ein europäisches Web-Portal für Informationen über berufliche Mobilität einzurichten;

    6. eine Informationskampagne bezüglich der Mobilitätsmöglichkeiten zu konzipieren, die der Binnenmarkt und die europäischen Arbeitsmärkte bieten;

    7. die Schaffung eines Mechanismus zu prüfen, mit dem das Ziel verfolgt wird, den Hemmnissen für geografische Mobilität, mit denen die Arbeitnehmer konfrontiert sind, auf den Grund zu gehen, wobei die beratende Rolle der zuständigen Ausschüsse gestärkt werden sollte;

    8. die Umsetzung des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität im Rahmen des jährlichen Berichts der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates zu evaluieren;

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN:

    im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie:

    1. im Zusammenhang mit dem Konzept des lebenslangen Lernens Qualifikationen für den neuen Arbeitsmarkt zu entwickeln, wobei der Schwerpunkt auf den IKT-Qualifikationen liegen sollte;

    2. den effektiven Zugang Erwachsener - sowohl der Beschäftigten als auch der Arbeitsuchenden - zur beruflichen Weiterbildung fördern und zu diesem Zweck in Abstimmung mit den Sozialpartnern geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen;

    3. die Anerkennung und Validierung von Fähigkeiten, Qualifikationen und Berufserfahrung zu fördern;

    4. den jungen Menschen die grundlegenden Fähigkeiten zu vermitteln, die für den Arbeitsmarkt relevant sind und für die Teilnahme am lebenslangen Lernen benötigt werden;

    5. Initiativen für Arbeitnehmer zu fördern, die stark ausbildungsorientiert sind und dabei helfen sollen, in den Arbeitsmarkt einzutreten, dort zu verbleiben und beruflich voranzukommen;

    6. die Erstellung von EU-Statistiken zu fördern, anhand deren die geografische Mobilität verfolgt und Qualifikationslücken ermittelt werden können. In diesem Zusammenhang wäre es besonders wichtig, eine EU-weite Erhebung über freie Stellen zu entwickeln, damit qualifikationsbedingte Spannungen auf dem Arbeitsmarkt erkannt werden können;

    7. gegebenenfalls die EU-weite Übertragbarkeit von Sozialversicherungsrechten, einschließlich des Bereichs der Altersversorgung, zu erweitern;

    ERSUCHT DIE SOZIALPARTNER:

    1. die Initiativen auszugestalten, die auf der Grundlage des "Aktionsrahmens für den lebenslangen Ausbau von Kenntnissen und Qualifikationen" im Rahmen des sozialen Dialogs vereinbart und vom Europäischen Rat in Barcelona begrüßt wurden, und dem vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates stattfindenden Sozialgipfel in jedem Jahr über die erzielten Fortschritte zu berichten;

    2. gegebenenfalls gemäß den jeweiligen nationalen Traditionen und Gepflogenheiten Vereinbarungen über lebenslanges Lernen und Qualifikationen zu treffen, um die Anpassungs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter in einer Weise zu fördern, die mit der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vereinbar ist;

    3. gemäß den jeweiligen nationalen Traditionen und Gepflogenheiten stark ausbildungsorientierte Initiativen für Arbeitnehmer zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, in den Arbeitsmarkt einzutreten, dort zu verbleiben und beruflich voranzukommen;

    4. sich an Informationskampagnen zur Mobilität zu beteiligen, um das öffentliche Erscheinungsbild der unter Arbeitskräftemangel leidenden Sektoren und Berufszweige zu verbessern und den Zugang der Arbeitsnehmer zu diesen Sektoren und Berufen zu fördern.

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