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Document 32002D0836

2002/836/EG: Entscheidung des Rates vom 30. September 2002 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002—2006)

ABl. L 294 vom 29.10.2002, p. 60–73 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/836/oj

32002D0836

2002/836/EG: Entscheidung des Rates vom 30. September 2002 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002—2006)

Amtsblatt Nr. L 294 vom 29/10/2002 S. 0060 - 0073


Entscheidung des Rates

vom 30. September 2002

über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006)

(2002/836/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 166 Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission(1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 166 Absatz 3 des Vertrags erfolgt die Durchführung des Beschlusses Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(4) über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (nachstehend "Rahmenprogramm" genannt) durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten der Durchführung, ihre Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden.

(2) Das Rahmenprogramm ist in die drei großen Maßnahmenblöcke "Bündelung und Integration der Gemeinschaftsforschung", "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" und "Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums" unterteilt; die direkten Aktionen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) im Rahmen dieses spezifischen Programms sind innerhalb des ersten Blocks durchzuführen, leisten jedoch zum Teil auch einen Beitrag zu den anderen Blöcken.

(3) Bei der Erfuellung ihrer Aufgabe, wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Gemeinschaftspolitik zu leisten, wird die GFS insbesondere durch Beteiligung an Netzen mit einzelstaatlichen Facheinrichtungen aktiv dazu beitragen, ein wissenschaftlich-technisches Referenzsystem der Gemeinschaft zu schaffen.

(4) Bei der Durchführung dieses Programms entsprechend ihrem Auftrag wird die GFS besonderes Gewicht auf die Sicherheit der Bürger z. B. unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes, der Gesundheitsfürsorge oder des Schutzes vor Betrug legen.

(5) Für die Verbreitung der Forschungsergebnisse im Rahmen dieses Programms gelten die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend "Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt).

(6) Bei der Durchführung dieses Programms sollte die Förderung der Mobilität und der Ausbildung der Wissenschaftler sowie der Innovation in der Gemeinschaft einen Schwerpunkt bilden.

(7) Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Assoziierungsabkommens die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen insbesondere auf der Grundlage von Artikel 170 EG-Vertrag sinnvoll sein.

(8) Bei der Durchführung dieses Programms sollte den Bewerberländern besondere Aufmerksamkeit gelten. Die GFS wird aktiv dazu beitragen, den Besitzstand in Bezug auf die verschiedenen Politikfelder der Gemeinschaft weiterzugeben.

(9) Bei den im Rahmen dieses Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sind die ethischen Grundprinzipien, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind, zu beachten.

(10) Im Anschluss an die Kommissionsmitteilung "Frauen und Wissenschaft"(5), die Entschließung des Rates vom 20. Mai 1999 zum Thema Frauen und Wissenschaft und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2000 zu diesem Thema wird ein Aktionsplan durchgeführt, mit dem die Stellung und die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung gestärkt werden sollen; außerdem sind weitere Fördermaßnahmen erforderlich.

(11) Das Programm sollte auf flexible, effiziente und transparente Weise durchgeführt werden, wobei die einschlägigen Erfordernisse der Nutzer der GFS und der Gemeinschaftspolitik sowie das Ziel des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu beachten sind. Die im Rahmen des Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten gegebenenfalls diesen Erfordernissen sowie den wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen angepasst werden.

(12) Die GFS wird weiterhin den Erfordernissen der Gemeinschaftspolitik gerecht werden, wie dies von den Nutzern zum Ausdruck gebracht wird. Im Sinne der Effizienz wird sie dazu ein angemessenes Gleichgewicht in Bezug auf die Forschungstätigkeiten wahren, die für herausragende wissenschaftliche Leistungen erforderlich sind.

(13) Die GFS sollte Tätigkeiten im Bereich Innovation und Technologietransfer aktiv weiterverfolgen.

(14) Bei der Durchführung dieses Programms sollte die Kommission nach den entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses 96/282/EURATOM der Kommission vom 10. April 1996 über die Reorganisation der Gemeinsamen Forschungsstelle(6) den GFS-Verwaltungsrat hören.

(15) Die Kommission sollte zu gegebener Zeit eine unabhängige Bewertung der Tätigkeiten veranlassen, die auf den unter dieses Programm fallenden Gebieten durchgeführt worden sind.

(16) Der Verwaltungsrat der GFS ist zum wissenschaftlich-technischen Inhalt dieses spezifischen Programms gehört worden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Gemäß dem Beschluss Nr. 1513/2002/EG wird ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration durchzuführendes spezifisches Programm (nachstehend "spezifisches Programm" genannt) für den Zeitraum vom 30. September 2002 bis zum 31. Dezember 2006 beschlossen.

(2) Die Ziele sowie die wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten des spezifischen Programms sind in Anhang I enthalten.

Artikel 2

Gemäß Anhang II des Beschlusses über das Rahmenprogramm belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel auf 760 Mio. EUR. Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang II zu entnehmen.

Artikel 3

(1) Für die Durchführung des spezifischen Programms ist die Kommission zuständig.

(2) Das spezifische Programm wird mittels der in den Anhängen I und III des Rahmenprogramms festgelegten und in Anhang III beschriebenen Instrumente durchgeführt.

(3) Für die Verbreitung der Forschungsergebnisse im Rahmen dieses Programms gelten die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend "Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt).

Artikel 4

(1) Die Kommission stellt ein Arbeitsprogramm zur Durchführung des spezifischen Programms auf, das allen Interessenten zur Verfügung gestellt wird und das die in Anhang I genannten Ziele und wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten sowie den Zeitplan für die Durchführung und die Durchführungsmodalitäten genauer darlegt.

(2) Das Arbeitsprogramm trägt den relevanten Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, der assoziierten Staaten und europäischer und internationaler Organisationen Rechnung. Es wird gegebenenfalls aktualisiert.

Artikel 5

Bei der Durchführung des spezifischen Programms hört die Kommission den GFS-Verwaltungsrat gemäß dem Beschluss 96/282/Euratom.

Die Kommission unterrichtet den Verwaltungsrat regelmäßig über die Durchführung des spezifischen Programms.

Artikel 6

(1) Die Kommission berichtet gemäß Artikel 4 des Rahmenprogramms regelmäßig über die Gesamtfortschritte bei der Durchführung des spezifischen Programms einschließlich der Informationen über finanzielle Aspekte.

(2) Die Kommission veranlasst die in Artikel 6 des Rahmenprogramms vorgesehene unabhängige Bewertung der Tätigkeiten auf den unter das spezifische Programm fallenden Gebieten.

Artikel 7

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 30. September 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. Bendtsen

(1) ABl. C 181 E vom 30.7.2002, S. 94.

(2) Stellungnahme vom 12. Juni 2002 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3) ABl. C 221 vom 17.9.2002, S. 97.

(4) ABl. L 332 vom 29.8.2002, S. 1.

(5) ABl. C 201 vom 16.7.1999, S. 1.

(6) ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 12.

ANHANG I

WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE UND GRUNDZÜGE DER MASSNAHMEN

1. EINLEITUNG

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) soll im Rahmen ihres Arbeitsprogramms auftraggeberorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitik bereitstellen. Ihre Arbeit ist im gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, jedoch unabhängig von privaten oder staatlichen Einzelinteressen. Die GFS leistet daher Unterstützung, wenn Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sind.

Der Beitrag der GFS zum Rahmenprogramm berücksichtigt Empfehlungen der jüngsten Evaluierungen der GFS sowie die Anforderungen im Rahmen der Reform der Kommission, und zwar insbesondere:

- eine verstärkte Nutzerorientierung;

- Vernetzung zur Schaffung einer breiten Wissensbasis und engere Beteiligung der Laboratorien, Unternehmen und Regulierungsstellen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer an der wissenschaftlich-technischen Unterstützung der EU-Politik im Einklang mit den Zielen des Europäischen Forschungsraums (EFR);

- die Konzentration der Tätigkeit auf ausgewählte Themen; die Ausbildung von Forschern, insbesondere in Großanlagen und spezialisierten Laboratorien.

Berücksichtigt wird der ermittelte, eindeutig zum Ausdruck gebrachte Bedarf (insbesondere der Kommissionsdienststellen), dessen jeweiliger Stand im Rahmen systematischer und regelmäßiger Kontakte(1) festgestellt wird.

In ihren Kompetenzbereichen wird sich die GFS um Synergien mit den entsprechenden thematischen Schwerpunkten der anderen spezifischen Programme bemühen, insbesondere durch Bemühung um Komplementarität zwischen indirekten und direkten Aktionen und durch Beteiligung an indirekten Aktionen mit dem Ziel, für die hier durchgeführten Arbeiten gegebenenfalls einen Zusatznutzen zu erbringen (z. B. durch Vergleich und Validierung von Prüfverfahren und sonstigen Verfahren und die Zusammenfassung von Ergebnissen für die politische Entscheidungsfindung).

Das politische und institutionelle Umfeld der GFS hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die rasch voranschreitende technologische Entwicklung, insbesondere in der Biotechnologie und im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft, verändern unsere Gesellschaft und stellen neue Anforderungen an die politisch Verantwortlichen, die gleichzeitig die Bürger schützen und die Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Wirtschaft sicherstellen müssen. Angesichts des oft beeinträchtigten Vertrauens der Verbraucher und des zunehmenden Einflusses der Technologie im Alltag muss die europäische und internationale Politik bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zuverlässige wissenschaftliche Daten zugrunde legen. Hierunter fällt auch die Fähigkeit, rasch auf unvorhergesehene Umstände reagieren zu können und im Hinblick auf die potenziellen langfristigen Folgen wissenschaftlich-technologischer Entwicklungen verantwortlicher zu handeln. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen wissenschaftlich-technischen Referenzsystems, das für den Europäischen Forschungsraum geplant ist.

Angesichts der neuen Schwerpunkte des GFS-Auftrags zur Unterstützung der EU-Politik(2) entspricht das Rahmenprogramm einer neuen Phase der Durchführung der GFS-Tätigkeit. Von der GFS allein kann nicht verlangt werden, das gesamte Spektrum wissenschaftlich-technischer Unterstützung abzudecken, das in diesem Zusammenhang erforderlich ist. Das vorgeschlagene Arbeitsprogramm weist drei durchgehende Merkmale auf: Konzentration, Öffnung und Vernetzung sowie Auftraggeberorientierung. Es sollen geeignete Instrumente geschaffen werden, um diese Ziele zu erreichen, wobei der Bündelung von Projekten, die spezifischen Politikbereichen (siehe Anhang III) zugeordnet sind, besondere Aufmerksamkeit gilt.

Als für FTE zuständige Dienststelle der Kommission soll die GFS

- in ihren Kompetenzbereichen nachfrageorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Festlegung, Durchführung und Überwachung europäischer Politik bereit stellen;

- zur Schaffung eines gemeinsamen wissenschaftlich-technischen Referenzsystems für den Europäischen Forschungsraum beitragen.

Der Großteil der GFS-Unterstützung für die Gemeinschaftspolitik besteht in technischen Arbeiten in den Bereichen Umweltschutz, Sicherheit der Bürger und nachhaltige Entwicklung. Hierunter fallen Risikobewertung, Prüfung, Validierung und Verbesserung von Verfahren, Materialien und Technologien zur Unterstützung verschiedener Politikbereiche (Lebensmittelsicherheit, Chemikalien, Luftqualität, Wasserqualität, nukleare Sicherheit, Betrugsbekämpfung). Fast alle dieser Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den Laboratorien und Forschungseinrichtungen in Mitgliedstaaten und anderen Ländern durchgeführt. Um dies zu ermöglichen, hat die GFS ihre Tätigkeiten außerhalb des Nuklearbereichs in zwei Kernbereichen zusammengefasst, die durch bereichsübergreifende Kompetenzen gestützt werden:

- Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit;

- Umwelt und Nachhaltigkeit.

Die Kernbereiche werden ergänzt durch Querschnittstätigkeiten:

- technologische Zukunftsforschung;

- Referenzmaterialien und -messungen;

- öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung.

2. GEGENSTAND DES PROGRAMMS

2.1. Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit

Der Schutz der Verbraucher, insbesondere vor den potenziell schädlichen Auswirkungen von Lebensmittelkontaminanten und Chemikalien, ist ein zentrales Thema der EU-Politik. Dies wird demonstriert durch die Schaffung einer Europäischen Lebensmittelbehörde und eine neue Chemikalienpolitik der Gemeinschaft.

Während des Rahmenprogramms 2002-2006 wird die GFS spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit folgenden Themenfeldern zu erfuellen haben:

- rasche Weiterentwicklung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Lebensmittel und Chemikalien;

- Zielvorgaben des Vorsorgeprinzips;

- öffentliches Interesse am Gesundheitsschutz.

Sie wird im Zusammenhang mit der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, der Sicherheit chemischer Erzeugnisse sowie den Gemeinschaftsaspekten der Infrastruktur für chemische Messtechnik und der Information zu gesundheitsbezogenen Fragen in bestimmten Bereichen verstärkt die Rolle eines wissenschaftlichen Referenz- und Validierungszentrums übernehmen. Die Strategie der GFS stützt sich auf eine umfangreiche Vernetzung mit den Laboratorien in den Mitgliedstaaten, auf fortschrittliche Prüfeinrichtungen, Referenzmessungen und die Herstellung von Referenzmaterialien sowie auf breite Kompetenzen in den Biowissenschaften, einschließlich der Proteomforschung und der Bioinformatik. Zur Unterstützung der EU-Politik werden Dienste wie Informationssysteme und Datenbanken (z. B. Molekularregister) zur Verfügung gestellt. Da viele Themen völlig neu sind und das rechtliche Umfeld äußerst komplex ist, sind Ausbildungsmaßnahmen ebenfalls eine Priorität. Arbeitsschwerpunkte sind:

- Lebensmittelsicherheit und -qualität;

- genetisch veränderte Organismen (GVO);

- chemische Erzeugnisse;

- biomedizinische Anwendungen.

Lebensmittelsicherheit und -qualität

Schwerpunkte sind Entwicklung und Validierung zuverlässiger Verfahren und Referenzmaterialien für den Nachweis natürlicher und anthropogener Kontaminanten (z. B. Mykotoxine, PCB), von Rückständen (z. B. Pestizide, Wachstumshormone, Tierarzneimittel) und Zutaten bzw. Zusatzstoffen in Lebens- und Futtermitteln. Die GFS wird vor allem die Koordinierung der Prüfung von Verfahren und Materialien übernehmen und anerkannte Ergebnisse für Risikobewertung und -management zur Verfügung stellen (zur verstärkten Unterstützung der Referenzlaboratorien der Gemeinschaft zur Überwachung von veterinärmedizinischen Rückständen). Da die meisten durch Lebensmittel verursachten Krankheiten auf mikrobiologische Kontamination (einschließlich Viren) zurückzuführen sind, sollen vor allem neue Konzepte zur raschen Identifizierung und Überwachung evaluiert werden. Die Genom- und Proteomforschung soll die Ursachen zahlreicher lebensmittelbezogener Probleme (z. B. Allergenität, TSE-Krankheiten) erkunden. Die GFS wird flexibel bleiben, um sich mit neu auftretenden Problemen im Bereich des Gesundheitsschutzes befassen zu können, und wird im Bereich der Mikrobiologie zusätzliche Anstrengungen unternehmen.

Die Normung von Prüfverfahren und die Evaluierung neuer empfindlicher Nachweisverfahren für BSE und TSE umfasst u. a. die Einführung einer Qualitätskontrolle für Post-mortem-Tests in großem Maßstab in Schlachthöfen in Zusammenarbeit mit den zuständigen GD, dem wissenschaftlichen Ad-hoc-Ausschuss für TSE und führenden TSE-Forschungslaboratorien. Die GFS wird den Verbleib von Risikomaterial untersuchen. Der Sicherheit von Tierfutter als wichtigstem Glied der Lebensmittelkette wird besondere Aufmerksamkeit gelten.

Die Bedeutung der Lebensmittelqualität wird aufgrund ihrer Bedeutung für die Gesundheit zunehmen. Neben der Beurteilung der Einhaltung der Etikettierungsvorschriften (Nachweis von Betrug und Verfälschungen) gilt es, Wirksamkeit und/oder Nebenwirkungen von Produkten zur Nahrungsergänzung und von funktionalen Lebensmitteln zu untersuchen. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Lebensmitteln aus biologischem Anbau sind geeignete Verfahren zur Feststellung ihrer Echtheit erforderlich. Im Bereich der Echtheit von Lebensmitteln wird die GFS ihre Kompetenz vor allem im Zusammenhang mit den aufkommenden Produkten zur Nahrungsergänzung ("nutraceuticals") und ihrer Wirksamkeit zur Geltung bringen.

Die Entwicklung von Lebensmittelerzeugnissen, nachhaltige Anbaumethoden und Lebensmittelherstellungsprozesse sowie die Wirkung von Maßnahmen für die Lebensmittelsicherheit in der Land- und Ernährungswirtschaft sollen im Rahmen der technologischen Zukunftsforschung untersucht werden.

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Hinsichtlich des Vorhandenseins von GVO in Lebensmitteln und in der Umwelt wird die GFS umfangreiche wissenschaftlich-technische Unterstützungsarbeit leisten. Diese wird im Rahmen des europäischen Netzes für GVO-Laboratorien stattfinden, das die GFS im Auftrag der Mitgliedstaaten koordiniert. Die Arbeit wird u. a. Folgendes umfassen: Verfahren zur Entwicklung und Validierung von GVO-Nachweis-, Identifizierungs- und Quantifizierungsmethoden, Erweiterung des Spektrums zertifizierter Referenzmaterialien (neue Arten, verarbeitete Lebensmittel), Erstellung molekularbiologischer Datenbanken sowie Ausbildungsmaßnahmen. Im Hinblick auf die Festlegung von Vorschriften und eine europaweite Harmonisierung sollen Forschungsarbeiten zu neuartigen Lebens- und Futtermitteln (z. B. Probennahme, Rückverfolgbarkeit) und zum Problem der zur Verwendung in der EU nicht zugelassenen Arten durchgeführt werden.

Die Erforschung von GVO in der Umwelt wird den Aufbau neuer Kompetenzen zur Untersuchung der genetischen, agronomischen und die biologische Vielfalt betreffenden Aspekte der Freisetzung neuer Organismen in die Umwelt erfordern.

Chemische Erzeugnisse

Die neue Chemikalienpolitik der Gemeinschaft wird sich auf die von der GFS geforderten Unterstützungsarbeiten(3) während des gesamten Rahmenprogramms beträchtlich auswirken. Die GFS wird u. a. ein erweitertes Regelungssystem für Chemikalien verwalten müssen. Hierdurch werden die bereits engen Beziehungen zu den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, zur Industrie und zu internationalen Organisationen wie der OECD noch verstärkt. Erfahrung und Kompetenz des ECB im Bereich der Risikobewertung werden ferner eine solide Grundlage für umfangreiche Forschungsarbeiten bieten.

Im Rahmen der Unterstützung des neuen Prüfprogramms innerhalb der neuen Chemikalienpolitik wird die Validierung von Alternativen zu Tierversuchen an Bedeutung gewinnen. Es sollen ferner Forschungsarbeiten zur Sicherheit von Impfstoffen und in dem schwierigen Bereich der langfristigen Wirkung wiederholt aufgenommener geringer Dosen potenziell gefährlicher Stoffe durchgeführt werden.

Der telematikgestützte Austausch validierter Gesundheits- und Arzneimitteldaten zwischen den Regulierungsstellen der Bewerberländer sowie deren Weitergabe an alle Nutzergruppen (einschließlich Verbraucher und Patienten) wird fortgesetzt.

Die GFS wird sich an Risikobewertungen für herkömmliche gefährliche Stoffe beteiligen, wobei der Migration gefährlicher Verbindungen aus Materialien, mit denen der Mensch bzw. Lebensmittel in Berührung kommen (z. B. Weichmacher in Spielzeug, Kosmetika), besondere Aufmerksamkeit zukommt. Eine vorausschauende Analyse der Beziehung zwischen der Gemeinschaftspolitik und Innovationen in der chemischen Industrie Europas sowie ihrer Wettbewerbsfähigkeit soll ebenfalls vorgenommen werden.

Biomedizinische Anwendungen

Durch das Altern der Bevölkerung wird sich das Bedarfsprofil für die Gesundheitssysteme der EU in jedem Fall ändern. Die GFS will ihre Kompetenzen in den Werkstoff- und Biowissenschaften auch im Bereich der Biokompatibilität und langfristigen Zuverlässigkeit von Implantaten sowie für den Einsatz optischer Verfahren in minimal invasiven medizinischen Systemen einsetzen. Dies erfordert die Zusammenarbeit in Netzen mit Forschungslaboratorien, Krankenhäusern, Unternehmen und Regulierungsbehörden. Die GFS wird ferner an einem weltweit anerkannten System der Messungen für die klinische Diagnose mitarbeiten, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Verband für klinische Chemie/IFCC (Richtlinien für die In-vitro-Diagnose und Medizinprodukte).

Die kerntechnischen Anlagen und Kompetenzen der GFS für die Herstellung und den Einsatz radioaktiver und stabiler Isotope sollen auch für medizinische Zwecke genutzt werden, z. B. für neue Krebstherapien (α-Immuntherapie, Borneutroneneinfangtherapie) und klinische Referenzmaterialien.

2.2. Umwelt und Nachhaltigkeit

Die politisch Verantwortlichen schenken der Qualität und Nutzung von Wasser, Luft und Boden, einem nachhaltigen Energieverbrauch und der Gefahr der globalen Erwärmung immer mehr Aufmerksamkeit. Die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik in diesen Bereichen muss sich auf eine angemessene Kenntnis der Ursachen, Prozesse, Folgen und Tendenzen stützen. Die GFS legt ihr Programm unter unmittelbarer Berücksichtigung dieser Erfordernisse fest. Sie wird so ihre Stellung als Wissens- und Referenzzentrum für europaweit bedeutsame Umweltfragen festigen, indem sie immer stärker in Referenznetze mit den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene, insbesondere mit den Bewerberländern, eingebunden wird. Die Unterstützung des politischen Entscheidungsprozesses soll dadurch intensiviert werden, dass die Partnerschaft mit den jeweils zuständigen Kommissionsdienststellen ausgebaut und eine bereichsübergreifende technisch-ökonomische Zukunftsforschung betrieben wird. Ferner sollen die Synergien mit der Europäischen Umweltagentur stärker genutzt werden, wobei der Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse besondere Bedeutung zukommt. Gegenstand des Programms sind:

- Einschätzung und Vermeidung nachteiliger globaler Veränderungen;

- Umweltschutz in Europa (Luft, Wasser, terrestrische Ressourcen);

- Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung (neue und erneuerbare Energien, Umweltverträglichkeitsprüfung);

- Unterstützung des Konzepts für die Überwachung der Umwelt und die Umweltsicherheit (Global Monitoring for Environment and Security - GMES).

Einschätzung und Vermeidung negativer globaler Veränderungen

Die GFS wird bei der Festlegung einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Erderwärmung Hilfe leisten und dabei ihre technischen, sozioökonomischen, Modellierungs- und Forschungskompetenzen zum Einsatz bringen. Damit das Kyoto-Protokoll umgesetzt werden kann, müssen Ursachen und Prozesse der Treibhausgaszyklen bekannt sein. Ein Schwerpunkt der GFS-Arbeit ist die unmittelbare Unterstützung des Systems der EU zur Beobachtung von Treibhausgasen (Entscheidung 1999/296/EG des Rates(4)). Spezifische Forschungsarbeiten zur Schließung von Wissenslücken werden eine wesentliche Aufgabe der GFS in diesem Zusammenhang sein. Es soll vor allem ein Referenzsystem geschaffen werden, das die Datenqualität verbessern und die Unsicherheit verringern soll. Hierfür ist die Verfolgung von Veränderungen der Vegetation, der Landnutzung und der Beforstung in unterschiedlichem Umfang (s. a. GMES) ausschlaggebend. Energieszenarien sowie die Vorhersage von Kohlenstoffemissionen sind ebenfalls von grundlegender Bedeutung für die Durchführung der einschlägigen Maßnahmen. Ferner sollen die politischen Optionen für eine kostenwirksame Eindämmung der Emissionen geprüft werden. Zur Optimierung der Untersuchung der globalen Veränderungen wird die GFS im Rahmen eines eigenen Projekt-Clusters stattfinden. Mögliche weitere Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Klimapolitik sind Kohlenstoffbindung, Qualitätsmessungen in der Atmosphäre, Ozondynamik und UV-Strahlung über Europa.

Schutz der Umwelt in Europa

- Erhaltung der Luftqualität

Die Luftverschmutzung ist für die europäischen Bürger Anlass zu großer Sorge und steht im Mittelpunkt zahlreicher Vorschriften (s. CAFE). Eckpfeiler der GFS-Arbeit werden sein:

- die Evaluierung der Emissionen von Fahrzeugen und ortsfesten Quellen (neue Emissionsrichtlinien, Normen für Dieselkraftstoff und Benzin, neue Brennstoffe, Partikel- und Dioxinemissionen; Harmonisierung/Standardisierung weltweiter Referenz-Prüfungszyklen und von Messverfahren für Industrieemissionen;

- Referenzen für die Ausarbeitung und Durchführung von Richtlinien für die Luftqualität (Analyseverfahren zur Quantifizierung der Luftverschmutzung, Überwachungsverfahren, pränormative Arbeiten, Verfahren zur Evaluierung der Auswirkungen von Luftverbesserungsmaßnahmen auf die Belastung des Menschen sowie Modellierungsinstrumente für die Datenanalyse und den Vergleich von Szenarien für die Eindämmung der Luftverschmutzung);

- Beurteilung der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit, insbesondere in Ballungsgebieten.

Sektorübergreifende integrierte Analysen der Verkehrs-, Energie-, Gesundheits- und Unternehmenspolitik zur Bestimmung ihrer Auswirkungen auf die Emissionen und den Grad der Luftverschmutzung sollen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden im Rahmen umfangreicher Expertennetze stattfinden, denen auch Vertreter der Automobilindustrie und der Energiewirtschaft angehören.

Wasserqualität

Wasser ist für die Zukunft eine der wichtigsten Ressourcen. Die Erhaltung natürlicher Wasserquellen und die Verfügbarkeit von Trinkwasser guter Qualität sind dabei von besonderer Bedeutung. Die Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet die Koordinierung und Harmonisierung der Überwachung und Berichterstattung im Rahmen aller Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den nächsten sechs Jahren. Die Forschungsarbeiten zur Harmonisierung einer gemeinsamen Datenbank für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Anwendung verschiedener Wasserrichtlinien (z. B. kommunale Abwässer, Nitrate, Oberflächengewässer u. a.) werden fortgesetzt. Die GFS wird die Arbeit auf die Festlegung von Parametern für die ökologische Qualität des Wassers konzentrieren (auch zur Unterstützung bestehender allgemeiner europäischer metrologischer Infrastrukturen), ferner auf die Ermittlung von signifikanten Schadstoffen, Indikatoren für die Qualität von Binnen- und Küstengewässern und mikrobiologischen Gefahren (vor allem durch Abwässer) sowie auf die sozioökonomischen Auswirkungen des neuen rechtlichen Rahmens. In diesem Zusammenhang sollten die Maßnahmen der GFS einen Forschungsbeitrag zur Nutzung von Verbesserungen in den Bereichen Wasserqualität, Abwasserbehandlung und Bodenqualität sowie zu deren gesundheitlichen Auswirkungen leisten. Die gesundheitlichen Auswirkungen werden unter Abschnitt 2.1 "Lebensmittelsicherheit und -qualität" dieses Programms behandelt. Die Forschungsarbeiten im Bereich der integrierten Bewirtschaftung von Küstengebieten sollen fortgesetzt werden, um auf Gemeinschaftsebene Referenzverfahren bereitzustellen.

Terrestrische Ressourcen

Der größte Teil der menschlichen Tätigkeit findet auf dem Erdboden und "in der Landschaft" statt. Deren Merkmale werden von den Bewirtschaftungspraktiken bestimmt. Im ökologischen Teil der Agrarpolitik und verschiedenen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft werden diese Aspekte behandelt (Wasserrichtlinie, Europäisches Raumentwicklungskonzept, Stadtentwicklung, Klimawandel u. a.). Die GFS wird die Entwicklung einer gemeinsamen Plattform für die integrierte Raumanalyse als Ausgangspunkt für die politische Entscheidungsfindung und Evaluierung unterstützen. Anhand von Einzugsgebieten werden verschiedene Prozesse und Auswirkungen untersucht werden. Die vom Europäischen Büro für Böden unterhaltene umfangreiche Datenbank soll durch Vernetzung erweitert werden. Die bestehende Zusammenarbeit mit Eurostat wird ebenfalls ausgebaut. Ferner sollen zu natürlichen Landschaften im Zusammenhang mit Forstwirtschaft, Landnutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt Instrumente entwickelt und Daten bereit gestellt werden. Die Umweltkomponente der Gemeinsamen Agrarpolitik soll durch Landschaftsanalysen und den Einsatz von Indikatoren unterstützt werden. Außerdem werden Informationen über Zustand und Wandel der städtischen Umwelt in Städten und Regionen zur Verfügung gestellt. Grundlage der Arbeiten werden fortgeschrittene Fernerkundungstechniken, geografische Informationssysteme und die Modellierung räumlicher Prozesse sein.

Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung

Die Arbeit im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung zieht sich als roter Faden durch das gesamte GFS-Programm, wobei auf die Integration wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Aspekte geachtet wird. Diese integrationsorientierten Arbeiten werden sich insbesondere auf die nachhaltige Entwicklung und die Aufgaben erstrecken, die den verschiedenen Beteiligten zukommen.

Die GFS wird insbesondere ein aktives Programm entwickeln, das auf die Weitergabe von Wissen und Informationen (einschließlich der Fähigkeit zur Unterstützung von Forschern und Handlungsträgern vor Ort) über wirksame Verfahren zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung abzielt. Berücksichtigung findet auch die Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Integration von Entwicklung und biologischer Vielfalt und/oder Landschaftsschutz.

Die GFS stützt sich dabei auf die Erfahrungen, die sie mit der Weiterentwicklung eines europäischen Netzes der verschiedenen ökologischen Schutzgebiete, die in den letzten Jahren in verschiedenen Mitgliedstaaten eingerichtet worden sind, gewonnen hat.

- Energie und Energieeinsparung:

Das Kyoto-Protokoll hat der Energiediskussion eine maßgebliche Dimension verliehen, da Energieverbrauch und Verkehr als Hauptfaktoren des Wirtschaftslebens sich erheblich auf die Emission von Treibhausgasen auswirken. Die Bedeutung neuer und erneuerbarer Energiequellen sowie von Energieeffizienz und von Technologien zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit wurde jüngst in einem Grünbuch und in einer Mitteilung über erneuerbare Energiequellen unterstrichen.

Die Erfahrung der GFS auf dem Gebiet der erneuerbaren Energiequellen, der Energiepolitik und der Energietechnologien soll bei der Lösung von Problemen genutzt werden, die sich in einem liberalisierten Markt auf Gemeinschaftsebene stellen. Der Schwerpunkt der Arbeit soll auf folgenden Themen liegen:

- Entwicklung von Referenzsystemen auf der Grundlage von anerkannten Laboratorien und Zertifizierungssystemen für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen (wobei die Solarenergie vorrangig zu behandeln ist), die Energiespeicherung und den Energieverbrauch in Gebäuden;

- technologische Evaluierung, Energieeinsparoptionen, Validierung und Modellierung neuer und herkömmlicher Energietechnologien, mit besonderer Berücksichtigung von Sicherheit, Effizienz, Energieeinsparung, Stromerzeugung aus Abfällen und Biomasse sowie Wirkungsgrad von Abfallverbrennungsanlagen;

- Energieszenarien und energiepolitische Vorausschau im Hinblick auf Treibhausgasemissionen und Evaluierung der Marktfähigkeit der Technologien für neue und erneuerbare Energien in einer wettbewerbsorientierten Energiewirtschaft.

Umweltprüfung

Eine "integrierte" Prüfung der Umweltqualität wird immer häufiger für notwendig gehalten. Die GFS wird die Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung dadurch unterstützen, dass sie die geeigneten Instrumente für eine integrierte Bewertung der Politik entwickelt und an der Berücksichtigung von Umweltbelangen in die EU-Politik mitarbeitet. Das Europäische Büro für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung wird seine Arbeit im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Bewertung der besten verfügbaren Technologien fortsetzen, mit denen die Umweltverschmutzung in bestimmten Industriesektoren vermindert werden soll. Die Verbindung zwischen Luftverschmutzung und globalen Veränderungen kann nur anhand komplexer Emissionsszenarien hergestellt werden. Die Abfallbewirtschaftung ist ein wichtiger Bereich, in dem eine integrierte Analyse, von der Abfallentstehung bis zur Behandlung und Entsorgung, erforderlich ist. Umweltintegrität und Gesundheit des Menschen ist ein weiterer Bereich der integrierten Forschung, zu dem die GFS ihren Beitrag leisten wird. Zur Behandlung von Themen wie Luftverschmutzung und Wasserkontaminanten (endokrine Störungen verursachende Stoffe, Biozide und Pharmazeutika) sollen neue Evaluierungsinstrumente und ökotoxikologische Verfahren entwickelt werden. Die GFS wird ferner bei der Einbeziehung der Umweltbelange bei der Entwicklungshilfe methodische Unterstützung leisten.

Die GFS wird zur Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften für den Austausch von Umweltüberwachungsdaten (einschließlich Radioaktivität) und von Informationen unter normalen und Notfallbedingungen beitragen (z. B. durch Modellvergleiche).

Die GFS wird als besonderen Beitrag zur Einführung von Verfahren im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung auf Gemeinschaftsebene die Verbindungen zwischen den Politikbereichen und entsprechende Wechselwirkungen untersuchen.

Unterstützung des GMES

Unabhängige Informationen zu zentralen Fragen der Umweltpolitik weltweit und der Sicherheit der Bürger sind immer notwendiger. GMES ist eine europäische Initiative zur Einführung operationeller Dienste zur Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über Veränderungen der Umweltqualität, Ressourcenverfügbarkeit und -bewirtschaftung sowie natürliche Gefahren. Mit GMES soll sowohl der Erhaltung der globalen Umwelt als auch der Eindämmung bzw. Vorhersage von Bedrohungen der Sicherheit der Bürger gedient werden. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf dem Einsatz von Erdbeobachtungstechniken für eine langfristige Beobachtung zentraler Landschaftsparameter (Vegetation, Landnutzung, Ressourcendegradation bzw. -erschöpfung) in verschiedenen geografischen Bereichen. Ferner werden Verfahren zur Unterstützung der Evaluierung natürlicher Risiken und für die Bewältigung von Katastrophen erforderlich sein. Die GFS wird schwerpunktmäßig an der Entwicklung von Anwendungen arbeiten, die für die EU-Politik relevant sind und dem GMES-Konzept in drei Bereichen zuarbeiten: Unterstützung internationaler Umweltvereinbarungen, Risikobewertung und Evaluierung von Umweltstress.

2.3. Technologische Zukunftsforschung

Die Festlegung der EU-Politik erfordert in immer höherem Maß ein rechtzeitiges Erkennen und Verständnis der Entwicklungen in Wissenschaft, Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Kompetenz der GFS bei der Analyse der Wechselwirkungen zwischen Technologie und Gesellschaft und ihre Erfahrung mit der Koordinierung sektorübergreifender und multidisziplinärer Arbeiten in der Zukunftsforschung auf internationaler Ebene wird der Umsetzung der Ziele des Europäischen Forschungsraums dienen. Während des gesamten Rahmenprogramms 2002-2006 wird die GFS in diesem Bereich eng mit der GD Forschung und anderen Auftraggeber-Generaldirektionen zusammenarbeiten. Die Arbeiten betreffen folgende Bereiche:

- Technisch-ökonomische Zukunftsforschung;

- Internationales Forum für Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung.

Technisch-ökonomische Zukunftsforschung

Die GFS wird mittel- und langfristige prospektive Forschungsarbeiten zu grundlegenden technologischen Entwicklungen durchführen, die für die EU von Bedeutung sind, sowie zu deren Auswirkungen auf Wachstum, nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Tätigkeit wird auch Hintergrundanalysen und -informationen liefern, die für die Arbeit der GFS in ihren besonderen Kompetenzbereichen von Nutzen sein werden. Durch prospektive Analysen (auch quantitative Schätzungen) sollen u. a. technologische Engpässe und Möglichkeiten ermittelt werden. Ferner sollen zukunftsträchtige Technologien und die Bedingungen für ihre Übernahme ermittelt werden.

Internationales Forum für Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung

Die GFS wird ihre Arbeitsbeziehungen zu internationalen Ideenwerkstätten und Spitzenberatern auf der Grundlage bisheriger erfolgreicher Maßnahmen (z. B. Netz des Europäischen Wissenschafts- und Technologieobservatoriums, hochrangige Gruppe von Wirtschaftswissenschaftlern) und durch die Schaffung eines internationalen Rahmens für die Zusammenarbeit im Bereich der Zukunftsforschung ausbauen. Ein Mechanismus, über den die Analysen der wichtigsten Herausforderungen der Zukunft ausgetauscht werden können, wird insbesondere für die Stellung Europas in der internationalen Diskussion über Wissenschaft und Staatsführung von Nutzen sein. Im Rahmen regionaler Maßnahmen soll - unter besonderer Berücksichtigung der Bewerberländer - ein gemeinsames Referenzsystem für die politikorientierte prospektive Analyse geschaffen werden.

2.4. Referenzmaterialien und -messungen

Die Einhaltung und Anerkennung von Normen und Maßen bei Produkten ist ein Schlüsselaspekt der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Verbrauchersicherheit, freier Handelsverkehr, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Außenbeziehungen. Die GFS wird bereits bestehende bzw. entstehende europäische metrologische Infrastrukturen weiter unterstützen, damit Ergebnisse von nachweisbarer Qualität erzielt, spezifische Referenzmessungen vorgenommen, zertifizierte Referenzmaterialien (ZRM) zur Verbesserung ihrer allgemeinen Akzeptanz hergestellt und internationale Programme zur Evaluierung von Messungen durchgeführt werden können. Sie wird ferner grenzüberschreitende Datenbanken zur Unterstützung der EU-Politik einrichten. Für das gesamte Arbeitsprogramm der GFS - in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit und Nuklearindustrie - sind einheitliche Referenzverfahren und materialien erforderlich. Neben den weiter oben beschriebenen Arbeiten beabsichtigt die GFS, die Schaffung eines Systems für europäische zertifizierte Referenzmaterialien zu unterstützen. Ein solches würde die GFS in die Lage versetzen, die Kommissionsdienststellen bei der Ausarbeitung und Durchführung der Rechtsvorschriften fundiert zu beraten. Die Arbeiten betreffen folgende Bereiche:

- BCR(5) und zertifizierte industrielle Referenzmaterialien;

- chemische und physikalische Metrologie.

BCR und zertifizierte industrielle Referenzmaterialien

Für die Herstellung und Zertifizierung von Referenzmaterialien sollen Konzepte und Verfahren entwickelt werden, um ihre allgemeine Akzeptanz im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den USA über die gegenseitige Anerkennung zu verbessern, bei dem die GFS die GD Handel berät. Die GFS legt den Schwerpunkt auf die Herstellung von BCR und neuen ZRM zur Kontrolle industrieller Prozesse und Produkte. Zur Unterstützung der GD Forschung wird die GFS, soweit möglich, ihre Zuständigkeiten für Lagerung und Verteilung von BCR und die Verwaltung von Herstellung und Zertifizierung neuer ZRM im Rahmen indirekter Aktionen erweitern. Nukleare Referenzmaterialien für die Sicherheitsüberwachung und die Buchführung über Kernmaterial sollen jetzt auch im Umweltbereich eingesetzt werden.

Chemische und physikalische Metrologie

Die aus der Untersuchung der Interaktion von Neutronen und Materie gewonnenen Informationen sind für zahlreiche Anwendungen grundlegend. Die Infrastrukturen werden für grundlegende, systematische metrologische Studien im Bereich der Physik in einem breiten Energiespektrum beibehalten, wobei ihre Bedeutung für die Ausbildung hervorzuheben ist. Die Arbeiten zur Radionuklidmetrologie dienen der Unterstützung der Bereiche Lebensmittel, Chemikalien und Umweltsicherheit. Die GFS wird auch in Zukunft die Kommission in internationalen Gremien vertreten, die an der Einführung eines weltweiten chemischen Messsystems arbeiten. Zu den strategischen Aufgaben werden gehören: die Entwicklung primärer Messverfahren, Herstellung und Zertifizierung von Isotopen-Referenzmaterialien und Durchführung internationaler Programme zur Evaluierung von Messungen. Der jeweilige Gegenstand der Arbeiten ist abhängig vom Bedarf der EU-Politik. An den Evaluierungen sind zahlreiche Laboratorien beteiligt, vor allem diejenigen, die in ihrem Sektor oder in ihrer Region Referenzfunktion haben. Die Bewerberländer und die Mittelmeerländer sollen durch Netze (PECOMet, MetMED) beim Aufbau eines strukturierten chemischen Messsystems unterstützt werden.

2.5. Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung

Fragen der öffentlichen Sicherheit (Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln, Globalisierung der Wirtschaft, Verletzung der Privatsphäre und Gefahren des Internet, natürliche und technologische Katastrophen) erfordern ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene. Über mehrere Mechanismen bietet die EU hierfür einen Rahmen. Gegenüber dem Betrug vertritt sie ferner das Prinzip der "Nulltoleranz". Diese politischen Initiativen und Verpflichtungen müssen über eine wissenschaftliche und technische Grundlage verfügen; die GFS stimmt ihr Programm auf einige dieser speziellen Erfordernisse ab. Die im Laufe der Jahre aufgebaute Kompetenz der GFS im Bereich Sicherheit und Betrugsbekämpfung im Allgemeinen sowie im Umgang mit umfangreichen Informationsinfrastrukturen und komplexen Systemen verfügt über eine breite Grundlage und ist allgemein anerkannt. Innerhalb des Rahmenprogramms 2002-2006 soll diese Kompetenz europäischen Einrichtungen entsprechend ihrem Bedarf und ihren Prioritäten zur Verfügung gestellt werden. Netze mit anderen Forschungseinrichtungen und Beteiligten sollen verstärkt genutzt werden, um die Unterstützung zu vertiefen und zu erweitern. Die GFS setzt folgende Schwerpunkte:

- Sicherheit bei humanitären Maßnahmen auf internationaler Ebene;

- natürliche und technologische Gefahren und Notfälle;

- Sicherheit im Internet;

- Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften und Betrugsbekämpfung.

Sicherheit bei humanitären Maßnahmen auf internationaler Ebene

Die GFS wird sich weiterhin um die technischen Aspekte der EU-Maßnahmen zur zivilen Minenräumung kümmern, um ihre Kenntnis der bestehenden Technologien für die Standorterhebung von Minenfeldern und das Aufspüren von Minen durch Tests und Benchmarking zu verbessern, um neue Technologien zu prüfen und um die Öffentlichkeitswirkung, Transparenz und Effizienz der Minenräumungsmaßnahmen der EU zu erhöhen.

Die GFS wird ferner im Rahmen der GMES-Initiative zum Aufbau europäischer Kompetenzen beitragen, durch die integrierte weltraumgestützte Daten, Umweltdaten und sozioökonomische Daten für die europäische Sicherheitspolitik, einschließlich humanitärer Hilfe, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.

Natürliche und technologische Gefahren und Notfälle

Die GFS wird auch in Zukunft die Bemühungen unterstützen, einen europäischen Rahmen für Früherkennung, Evaluierung, Bewältigung und Eindämmung von Gefahren in der Gemeinschaft zu schaffen. Innerhalb dieses Rahmenprogramms 2000-2006 plant die GFS die Weiterentwicklung eines systembezogenen Konzepts für die Bewältigung natürlicher und technologischer Risiken. Bei den technologischen Risiken - Zwischenfälle mit Flugzeugen und industrielle Risiken - wird die GFS sich auf Betrieb und Verbesserung harmonisierter europäischer Überwachungssysteme konzentrieren (ECCAIRS(6), MAHB(7), EPERC(8)), in die auch die Bewerberländer aufgenommen werden sollen. Die GFS beabsichtigt, ähnliche europäische Mechanismen für natürliche Gefahren zu schaffen. Ferner wird sie weiter an der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Konzepts für Überschwemmungen und Waldbrände arbeiten, wobei die fortgeschrittene Modellierung sowie konventionelle und weltraumgestützte Daten miteinander kombiniert werden sollen. Es wird eine Verbindung zur GMES-Initiative hergestellt. Mehrere Netze, z. B. das Europäische Netz der Erdbebenlaboratorien, sollen auch nichteuropäischen Mitgliedern offen stehen. Ferner wird die GFS in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern ein Netz von Versuchsanlagen zur Entwicklung einer gemeinsamen integrierten Initiative für bauliche Sicherheit aufbauen.

Die GFS wird ihr eigenes wissenschaftliches Potenzial und ihre Einbindung in Wissenschaftsnetze nutzen, um zur Entwicklung eines Entscheidungshilfesystems für das Risikomanagement beizutragen.

Sicherheit im Internet

Die GFS wird auf den Erfahrungen aufbauen, die sie im Zusammenhang mit der EU-Initiative zur Zuverlässigkeit, außergerichtlichen Streitbeilegungssystemen und dem Observatorium für elektronische Zahlungssysteme gesammelt hat. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen und den Einrichtungen der Mitgliedstaaten soll die Erarbeitung einer adäquaten Antwort der EU auf die Gefahren der Internet-Kriminalität, der Verletzung der Privatsphäre und sonstiger Gefahren in diesem Zusammenhang unterstützt werden. Es sollen gezielt Verfahren für eine bessere Charakterisierung dieser Gefahren und Kriterien zur Evaluierung technischer Gegenmaßnahmen entwickelt und in den GFS-Anlagen erprobt werden. Ferner sollen in Absprache mit weiteren Beteiligten (u. a. EUROPOL) geeignete harmonisierte Maßnahmen, Indikatoren und Statistiken erstellt werden. Die GFS wird ferner eine Website zum Thema Internet-Kriminalität einrichten und über entsprechende Fortschritte dem EU-Forum berichten, das gemäß der Mitteilung der Kommission über die Sicherheit in der Informationsgesellschaft (Schaffung einer sicheren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität) eingerichtet wurde.

Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften und Betrugsbekämpfung

Die GFS unterstützt die Bemühungen der Kommission zur Erhöhung der Effizienz der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, indem sie den Stellen auf EU-Ebene fortgeschrittene Technologien zur Verfügung stellt und die Mitgliedstaaten bei der Nutzung der jüngsten technologischen Entwicklungen unterstützt. Die GFS wird die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen in geeigneter Form weiterhin unterstützen. Die GFS beabsichtigt, die Anwendung neuer Technologien zu prüfen (DNA-Analyse zur Identifizierung von Nutztieren, Auswertung von Satellitenbildern zur Überwachung der Anbauflächen und Identifizierung von Fischereifahrzeugen, Korrelation der Isotopen-Analysen von Getränken und Lebensmitteln zur Bestimmung von Bestandteilen und Herkunft, Informationsgewinnung aus öffentlich zugänglichen Quellen, Sprachtechnologien zur Analyse mehrsprachiger Dokumente) und ihren Auftraggebern auch weiterhin integrierte Informationen zur Verfügung zu stellen, die den gesamten Zyklus von Datenerfassung und Zusammenfassung über Datenauswertung bis hin zu Visualisierung und Prognose beinhalten.

Die GFS wird ferner auf ihre Erfahrung im methodologischen Bereich zurückgreifen, um für politische Entscheidungsprozesse rechtzeitig zuverlässige und gesellschaftlich abgesicherte Informationen bereitstellen zu können. Für die offiziellen Statistiken soll dies durch die Koordinierung thematischer Forschungsnetze gemeinsam mit EUROSTAT geschehen, wobei der Schwerpunkt auf kurzfristigen Indikatoren, Konjunkturablauf und Finanzanalyse liegt, sowie durch die Entwicklung eines Qualitätssicherungskonzepts für die wissenschaftliche Unterstützung staatlichen Handelns.

Verstärkte Aufmerksamkeit wird der frühzeitigen Warnung und Trendermittlung, der Weitergabe von Informationen und Aufklärung und dem Wissensaustausch mit Partnerlaboratorien in den Mitgliedstaaten gelten. Die Betrugsbekämpfung wird nicht individuell angegangen, sondern systematisch, indem Verfahren und Vorschriften entwickelt werden, die weniger bürokratisch und weniger betrugsanfällig sind.

(1) Jährliche Nutzer-Workshops, dienststellenübergreifende Gruppe der Auftraggeber-GD, bilaterale Vereinbarungen, in Zusammenarbeit mit der hochrangigen Nutzergruppe

(2) "Erfuellung des Auftrags der GFS im Europäischen Forschungsraum", Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, KOM(2001) 215 vom 22.4.2001.

(3) Einschließlich der Arbeit des Europäischen Büros für chemische Stoffe (ECB) der GFS.

(4) ABl. L 117 vom 5.5.1999, S. 35.

(5) Referenzbüro der Gemeinschaft.

(6) Europäisches Koordinierungszentrum für ein Berichtssystem über Vorfälle während des Flugs.

(7) Büro für schwere Unfälle.

(8) Europäischer Forschungsrat für Hochdruckgeräte/-behälter.

ANHANG II

VORLÄUFIGE AUFTEILUNG DER MITTEL, DIE ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPEZIFISCHEN PROGRAMMS FÜR NOTWENDIG ERACHTET WERDEN

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG III

DURCHFÜHRUNGSREGELN

1. Die Kommission führt die direkte Aktion nach Anhörung des GFS-Verwaltungsrats auf der Grundlage der wissenschaftlichen Ziele und Inhalte des Anhangs I durch. Die Tätigkeiten im Rahmen dieser Aktion sind in den einschlägigen Instituten der GFS durchzuführen.

2. Im Rahmen ihrer Tätigkeit wird sich die GFS soweit sinnvoll und möglich an Netzen öffentlicher und privater Laboratorien in den Mitgliedstaaten bzw. europäischen Forschungskonsortien, die die politische Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene unterstützen, beteiligen bzw. solche schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Zusammenarbeit mit der Industrie, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen. Forschungseinrichtungen aus Drittländern können, im Einklang mit Artikel 6 des Rahmenprogramms und gegebenenfalls Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und dem jeweiligen Drittland, an den Projekten ebenfalls teilnehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt ferner der Zusammenarbeit mit Forschungslaboratorien und sonstigen Forschungseinrichtungen in den Bewerberländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in der ehemaligen Sowjetunion.

Die GFS wird ferner geeignete Mechanismen einsetzen, um den Bedarf ihrer Auftraggeber und Nutzer fortlaufend zu ermitteln und sie an den diesbezüglichen Maßnahmen beteiligen.

Die bei der Durchführung der Projekte erworbenen Kenntnisse werden von der GFS selbst verbreitet. Hierbei sind mögliche Beschränkungen aus Gründen der Vertraulichkeit zu beachten.

3. Zu den Begleitmaßnahmen gehören:

- Organisation der Besuche von GFS-Personal in nationalen Laboratorien, Industrielaboratorien und Hochschulen;

- Förderung der Mobilität von Nachwuchswissenschaftlern, insbesondere aus den Bewerberländern, wobei die Teilnahme von Frauen an diesen Maßnahmen besonders gefördert werden soll;

- gezielte Ausbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der Festlegung und/oder Durchführung europäischer Maßnahmen, mit Schwerpunkt auf multidisziplinären Maßnahmen;

- Organisation der Aufenthalte von Gastwissenschaftlern und abgestellten nationalen Sachverständigen, insbesondere aus Bewerberländern, in GFS-Instituten, wobei die Teilnahme von Frauen an diesen Maßnahmen besonders gefördert werden soll;

- regelmäßiger Informationsaustausch, u. a. durch wissenschaftliche Seminare, Workshops, Kolloquien und Veröffentlichungen;

- unabhängige wissenschaftliche und strategische Evaluierung der Projekt- und Programmergebnisse.

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