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Document 32000D0649

2000/649/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 2000 zur Änderung der Entscheidung 94/442/EG zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL - Abteilung Garantie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2988)

ABl. L 272 vom 25.10.2000, p. 41–41 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 15/10/2006; Stillschweigend aufgehoben durch 32006R0885

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/649/oj

32000D0649

2000/649/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 2000 zur Änderung der Entscheidung 94/442/EG zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL - Abteilung Garantie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2988)

Amtsblatt Nr. L 272 vom 25/10/2000 S. 0041 - 0041


Entscheidung der Kommission

vom 12. Oktober 2000

zur Änderung der Entscheidung 94/442/EG zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL - Abteilung Garantie

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2988)

(2000/649/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Da die modernen Techniken der Finanzkontrolle bei dem Rechnungsabschlussverfahren des EAGFL - Abteilung Garantie eine immer größere Rolle spielen, ist es notwendig, dass die Schlichtungsstelle nicht nur aus Mitgliedern besteht, die hervorragende Kenntnisse über die Angelegenheiten des EAGFL - Abteilung Garantie besitzen, sondern auch aus Mitgliedern, die große praktische Erfahrung mit der Finanzkontrolle haben. Daher ist die Entscheidung 94/442/EG der Kommission vom 1. Juli 1994 zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL - Abteilung Garantie(2) entsprechend zu ändern.

(2) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 94/442/EG wird wie folgt geändert:

Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:"Die Schlichtungsstelle besteht aus fünf Mitgliedern. Diese werden unter Personen ausgewählt, die jegliche Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten und hervorragende Kenntnisse über die Angelegenheiten des EAGFL - Abteilung Garantie oder die Praxis der Finanzkontrolle besitzen. Sie müssen aus verschiedenen Mitgliedstaaten stammen."

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 12. Oktober 2000

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

(2) ABl. L 182 vom 16.7.1994, S. 45.

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