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Document 32000D0277

    2000/277/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. Februar 2000 zur Aufstellung des Verzeichnisses der im Großherzogtum Luxemburg unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete für den Zeitraum 2000 bis 2006 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 435) (Nur der französische Text ist verbindlich)

    ABl. L 87 vom 8.4.2000, p. 32–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/277/oj

    32000D0277

    2000/277/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. Februar 2000 zur Aufstellung des Verzeichnisses der im Großherzogtum Luxemburg unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete für den Zeitraum 2000 bis 2006 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 435) (Nur der französische Text ist verbindlich)

    Amtsblatt Nr. L 087 vom 08/04/2000 S. 0032 - 0033


    Entscheidung der Kommission

    vom 25. Februar 2000

    zur Aufstellung des Verzeichnisses der im Großherzogtum Luxemburg unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete für den Zeitraum 2000 bis 2006

    (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 435)

    (Nur der französische Text ist verbindlich)

    (2000/277/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 1,

    nach Anhörung des Ausschusses für Entwicklung und Umstellung der Regionen, des Ausschusses für Agrarstrukturen und Entwicklung des ländlichen Raums und des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Artikel 1 Unterabsatz 1 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 sieht vor, daß im Rahmen von Ziel 2 der Strukturfonds die wirtschaftliche und soziale Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen unterstützt wird.

    (2) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 achten die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf, daß die Unterstützung tatsächlich auf die am stärksten betroffenen Gebiete der Gemeinschaft und auf der am besten geeigneten geographischen Ebene konzentriert wird.

    (3) Mit der Entscheidung 1999/503/EG der Kommission(2) wurden gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 die Bevölkerungshöchstgrenzen der unter Ziel 2 fallenden Gebiete der einzelnen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2000 bis 2006 festgelegt. Die Luxemburg betreffende Hoechstgrenze beläuft sich auf 118000 Einwohner.

    (4) Gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 erstellt die Kommission auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten in enger Abstimmung mit dem jeweils betroffenen Mitgliedstaat das Verzeichnis der unter Ziel 2 fallenden Gebiete unter besonderer Berücksichtigung der einzelstaatlichen Prioritäten unbeschadet des Artikels 6 Absatz 2 derselben Verordnung.

    (5) Nach Artikel 4 Absatz 11 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 gilt das Gebietsverzeichnis der im Rahmen von Ziel 2 in Frage kommenden Gebiete ab 1. Januar 2000 für sieben Jahre. Im Fall einer schwerwiegenden Krise in einer Region kann die Kommission jedoch das Verzeichnis der Gebiete auf Vorschlag eines Mitgliedstaats im Jahr 2003 gemäß den Absätzen 1 bis 10 des genannten Artikels 4 ändern, ohne den Bevölkerungsanteil innerhalb der einzelnen Regionen gemäß Artikel 13 Absatz 2 derselben Verordnung zu erhöhen -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Verzeichnis der im Großherzogtum Luxemburg im Rahmen des Ziels 2 der Strukturfonds im Zeitraum 2000 bis 2006 in Frage kommenden Gebiete ist im Anhang festgelegt.

    Das Verzeichnis dieser Gebiete kann im Jahr 2003 geändert werden.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.

    Brüssel, den 25. Februar 2000

    Für die Kommission

    Michel Barnier

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.

    (2) ABl. L 194 vom 27.7.1999, S. 58.

    ANHANG

    VERZEICHNIS DER IN LUXEMBURG IM RAHMEN VON ZIEL 2 DER STRUKTURFONDS FÖRDERUNGSFÄHIGEN GEBIETE

    Zeitraum 2000 bis 2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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