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Document 31999A0217(02)

    STELLUNGNAHME DES RATES vom 18. Januar 1999 zu dem Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 1998-2002

    ABl. C 42 vom 17.2.1999, p. 5–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    51999AG0217(02)

    STELLUNGNAHME DES RATES vom 18. Januar 1999 zu dem Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 1998-2002

    Amtsblatt Nr. C 042 vom 17/02/1999 S. 0005 - 0006


    STELLUNGNAHME DES RATES vom 18. Januar 1999 zu dem Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 1998-2002 (1999/C 42/04)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf die Artikel 5 Absätze 1 und 2,

    auf Empfehlung der Kommission,

    nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses -

    HAT FOLGENDE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN:

    Am 18. Januar 1999 prüfte der Rat das Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 1998-2002. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß das Programm eingehend Auskunft über die erwartete Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und haushaltspolitischen Rahmendaten während seiner Laufzeit erteilt. Die haushaltspolitischen Zielvorgaben für 1998 und 1999 ergeben sich aus den Haushaltsplänen für diese Jahre. Für die Jahre nach 1999 enthält das Programm keine generellen Aussagen zahlenmäßiger Art zur Haushaltspolitik.

    Das Programm sieht bis zum Jahr 2002 einen Abbau des gesamtstaatlichen Haushaltsdefizits auf 1,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) vor, während die Gesamtschuldenquote auf 60 % des BIP sinken soll. Der Rat stellt fest, daß das Programm auf den signifikanten Fortschritten bei der Haushaltskonsolidierung in den Jahren 1995-1997 aufbaut. Der Rat begrüßt, daß im Haushaltsbereich deutlich bessere Ziele erreicht wurden als geplant. Er bedauert allerdings, daß 1998 trotz eines günstigen Wachstumsumfelds keine weitere Verringerung des Staatsdefizits erzielt wurde.

    Das Programm beruht auf einer gesamtwirtschaftlichen Projektion, wonach das Wirtschaftswachstum bis zum Ende des Bezugszeitraums von den derzeitigen hohen Werten auf ein leicht unter dem Gesamttrend liegendes Wachstum zurückgehen wird. Der Rat betrachtet dieses Szenario als realistisch, stellt jedoch fest, daß ein Abschwungrisiko für den Fall besteht, daß die derzeitige internationale Wirtschafts- und Finanzkrise anhält.

    Das Programm geht davon aus, daß der Inflationsdruck dank einer gemäßigten Lohnentwicklung und rückläufiger Einfuhrpreise gering bleiben wird. Der Rat stellt fest, daß es weiterer struktureller Verbesserungen auf dem Waren- und dem Arbeitsmarkt bedürfen wird, damit das erhoffte Zusammenspiel der Schaffung von Arbeitsplätzen, des Rückgangs der Arbeitslosigkeit und einer gering bleibenden Inflation eintreten wird. Des weiteren sollte die Entwicklung der Wettbewerbsindikatoren genau beobachtet und die Strukturreformen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition Österreichs fortgesetzt werden.

    Der Rat hält es für sachgerecht, daß die im Programm vorgesehene Haushaltskonsolidierung erreicht wird, wobei die Einnahmenquote zwar zurückgeht, in noch stärkerem Maß aber die Ausgabenquote gedrosselt wird. Der Rat stellt allerdings fest, daß das für die Jahre 1998 bis 2002 gesteckte Gesamtziel einer Verringerung des gesamtstaatlichen Defizits um 0,8 % des BIP und der Gesamtschuldenquote um 4,4 % des BIP sehr bescheiden ist.

    Der Rat erkennt an, daß der als Ziel in Aussicht genommene mittelfristige Defizitwert von 1,4 % des BIP angesichts der geringen Schwankungen des Wirtschaftswachstums in Österreich dafür ausreichen dürfte, daß die automatischen Stabilisatoren bei einem normalen Konjunkturrückgang wirksam werden können, ohne daß die Gefahr einer Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP besteht. Der Rat schließt daraus, daß das Programm in diesem Sinne den Bestimmungen des Wachstums- und Stabilitätspakts gerecht wird.

    Der Rat stellt allerdings fest, daß die Haushaltsstrategie der österreichischen Regierung risikobehaftet erscheint, da sie keine weiteren Sicherheitsmargen vorsieht. Ein weitergestecktes Defizitziel wäre angebracht gewesen, um sich gegen unvorhergesehene Entwicklungen der Wirtschaft und des Staatshaushalts abzusichern, um einen Spielraum für eine der Konjunkturentwicklung bewußt entgegengesetzte Haushaltspolitik sowie für die Durchführung aktiver politischer Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und sonstiger struktureller Maßnahmen im Einklang mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien zu eröffnen und um angesichts der längerfristigen finanziellen Belastung aufgrund der Alterung der Bevölkerung für einen schnelleren Rückgang der Schuldenquote zu sorgen.

    Der Rat legt der österreichischen Regierung daher nahe, den Haushaltsplan 1999 so rigoros wie möglich auszuführen und dafür Sorge zu tragen, daß die Schuldenquote strikt auf einem Abwärtstrend gehalten wird. Bezüglich der auf das Jahr 1999 folgenden Jahre ersucht der Rat die österreichische Regierung, alles daran zu setzen, daß die im Stabilitätsprogramm gesteckten Haushaltsziele wie in der Vergangenheit übertroffen werden und so die Sicherheitsmarge erweitert wird, damit die Gefahr einer Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP möglichst gering bleibt.

    Der Rat begrüßt die in dem Programm aufgezeigten Pläne für Strukturreformmaßnahmen. Das Gesamtkonzept der Reformmaßnahmen erscheint angemessen zu sein und in Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 6. Juli 1998 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2) zu stehen. Der Rat legt der österreichischen Regierung nahe, Reformmaßnahmen, die zusätzliche staatliche Ausgaben bewirken, durch Einsparungen in anderen Bereichen zu finanzieren. Der Rat ermutigt die österreichische Regierung, die Reformen rasch und entschlossen durchzuführen, da dies ein entscheidender Faktor für die Verwirklichung der im Stabilitätsprogramm gesteckten Ziele sein wird.

    (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

    (2) ABl. L 200 vom 16.7.1998, S. 34.

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