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Document 31998D0357

    98/357/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Mai 1998 mit dem Verzeichnis der in Italien zugelassenen Fischzuchtbetriebe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1343) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 162 vom 5.6.1998, p. 42–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 22/04/2002; Aufgehoben durch 32002D0308 Das Ende des Gültigkeitszeitraums richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung des aufhebenden Rechtsakts, der am Datum der Bekanntgabe wirksam wird. Der aufhebende Rechtsakt wurde bekannt gegeben, doch das Datum der Bekanntgabe ist auf EUR-Lex nicht verfügbar, sodass stattdessen das Datum der Veröffentlichung verwendet wird.

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1998/357/oj

    31998D0357

    98/357/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Mai 1998 mit dem Verzeichnis der in Italien zugelassenen Fischzuchtbetriebe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1343) (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 162 vom 05/06/1998 S. 0042 - 0043


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Mai 1998 mit dem Verzeichnis der in Italien zugelassenen Fischzuchtbetriebe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1343) (Text von Bedeutung für den EWR) (98/357/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 91/67/EWG des Rates vom 28. Januar 1991 betreffend die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Vermarktung von Tieren und anderen Erzeugnissen der Aquakultur (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 95/22/EG (2), insbesondere auf Artikel 6,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Die Mitgliedstaaten können für Betriebe, die hinsichtlich der infektiösen hämatopoetischen Nekrose (IHN) und der viralen hämorrhagischen Septikämie (VHS) in nicht zugelassenen Gebieten liegen, den Status zugelassener, von diesen Krankheiten freier Betriebe erlangen.

    Mit Schreiben vom 23. Dezember 1996, 14. Juli 1997 und 18. März 1998 hat Italien der Kommission die erforderlichen Nachweise übermittelt, um hinsichtlich der IHN und der VHS für bestimmte Betriebe den Status zugelassener Zuchtbetriebe in einem nicht zugelassenen Gebiet zu erlangen, sowie die einzelstaatlichen Vorschriften, welche die Einhaltung der Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Zulassung gewährleisten.

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben die von Italien für diese Betriebe vorgelegten Nachweise geprüft.

    Diese Prüfung hat ergeben, daß die Betriebe sämtlichen Bestimmungen des Artikels 6 der Richtlinie 91/67/EWG genügen.

    Diese Betriebe können daher den Status zugelassener Zuchtbetriebe in einem nicht zugelassenen Gebiet erhalten.

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die im Anhang genannten Fischzuchtbetriebe werden hinsichtlich der IHN und VHS als zugelassene Zuchtbetriebe in einem nicht zugelassenen Gebiet anerkannt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 18. Mai 1998

    Für die Kommission

    Franz FISCHLER

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 46 vom 19. 2. 1991, S. 1.

    (2) ABl. L 243 vom 11. 10. 1995, S. 1.

    ANHANG

    FISCHZUCHTBETRIEBE IN ITALIEN, DIE HINSICHTLICH IHN UND VHS ZUGELASSEN SIND

    REGION: PROVINCIA AUTONOMA DI TRENTO

    Betriebe im Einzugsgebiet des Flusses Noce

    Ass. Pescatori Solandri (Loc. Fucine)

    Cavizzana

    Betriebe im Einzugsgebiet des Flusses Brenta

    Campestrin Giovanni

    Telve Valsugana (Fontane)

    Ittica Resenzola Serafini

    Grigno

    Ittica Resenzola Selva

    Grigno

    Leonardi F.lli

    Levico Terme (S. Giuliana)

    Dellai Giuseppe-Trot. Valsugana

    Grigno (Fontana Secca, Maso Puele)

    Betriebe im Einzugsgebiet des Flusses Adige

    Celva Remo

    Pomarolo

    Margonar Domenico

    Ala (Pilcante)

    Degiuli Pasquale

    Mattarello (Regole)

    Tamanini Livio

    Vigolo Vattaro

    Betriebe im Einzugsgebiet des Flusses Sarca

    Ass. Pescatori Basso Sarca

    Ragoli (Pez)

    Stab. Giudicariese La Mola

    Tione (Delizia d'Ombra)

    Azienda Agricola La Sorgente s.s.

    Tione (Saone)

    Fonti del Dal s.s.

    Lomaso (Dasindo)

    Comfish Srl (ex Paletti)

    Preore (Molina)

    Ass. Pescatori Basso Sarca

    Tenno (Pranzo)

    Gebiete im Einzugsgebiet des Flusses Chiese

    Facchini Emiliano

    Pieve di Bono (Agrone)

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