EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31993R0991
Council Regulation (EEC) No 991/93 of 23 April 1993 extending the measures taken under the Agreement between the European Economic Community and the United States of America for the conclusion of negotiations under GATT Article XXIV.6
Verordnung (EWG) Nr. 991/93 des Rates vom 23. April 1993 über die Verlängerung der Maßnahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika aufgrund des Abschlusses der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV.6 des GATT
Verordnung (EWG) Nr. 991/93 des Rates vom 23. April 1993 über die Verlängerung der Maßnahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika aufgrund des Abschlusses der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV.6 des GATT
ABl. L 104 vom 29.4.1993, p. 1–1
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1993
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Extended validity | 21987A0410(01) | 31/12/1993 | |||
Modifies | 21991A0123(01) | Verlängerung | 31/12/1993 |
Verordnung (EWG) Nr. 991/93 des Rates vom 23. April 1993 über die Verlängerung der Maßnahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika aufgrund des Abschlusses der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV.6 des GATT
Amtsblatt Nr. L 104 vom 29/04/1993 S. 0001 - 0001
VERORDNUNG (EWG) Nr. 991/93 DES RATES vom 23. April 1993 über die Verlängerung der Maßnahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika aufgrund des Abschlusses der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV.6 des GATT DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Abschluß der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV.6 des GATT (1), das durch einen dieses Abkommen ergänzenden Briefwechsel (2) bis zum 31. Dezember 1991 verlängert wurde, ist die Gemeinschaft mit der Ergreifung bestimmter Maßnahmen einverstanden. Die Gemeinschaft hat diese Maßnahmen während des Jahres 1992 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3919/91 (3) angewendet. Die Gründe für die Verlängerung dieser Maßnahmen bestehen weiter - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Maßnahmen, enthalten im Briefwechsel zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Abschluß der Verhandlungen nach Artikel XXIV.6 des GATT, werden von der Gemeinschaft bis zum 31. Dezember 1993 angewendet. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 1993. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 23. April 1993. Im Namen des Rates Der Präsident S. AUKEN (1) ABl. Nr. L 98 vom 10. 4. 1987, S. 1. (2) ABl. Nr. L 17 vom 23. 1. 1991, S. 17. (3) ABl. Nr. L 372 vom 31. 12. 1991, S. 35.