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Document 31990X0243

    90/243/EWG: Geschätzte Bilanz des Rates vom 21. Mai 1990 betreffend zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder mit einem Gewicht von höchstens 300 kg für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1990

    ABl. L 140 vom 1.6.1990, p. 128–128 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1990

    31990X0243

    90/243/EWG: Geschätzte Bilanz des Rates vom 21. Mai 1990 betreffend zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder mit einem Gewicht von höchstens 300 kg für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1990

    Amtsblatt Nr. L 140 vom 01/06/1990 S. 0128 - 0128


    *****

    GESCHÄTZTE BILANZ DES RATES

    vom 21. Mai 1990

    betreffend zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder mit einem Gewicht von höchstens 300 kg für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1990

    (90/243/EWG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN

    GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 571/89 (2), insbesondere auf Artikel 13,

    auf Vorschlag der Kommission -

    GENEHMIGT FOLGENDE GESCHÄTZTE BILANZ:

    Einleitung

    Nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 stellt der Rat alljährlich vor dem 1. Dezember auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit eine geschätzte Bilanz betreffend die männlichen Jungrinder auf, die im Rahmen der in dem genannten Artikel vorgesehenen Regelung eingeführt werden können. Diese Bilanz berücksichtigt zum einen den voraussichtlichen Bestand an zum Mästen bestimmten männlichen Jungrindern und zum anderen den Bedarf der Zuechter in der Gemeinschaft. Nach Artikel 31 der genannten Verordnung ist bei deren Durchführung zugleich den in den Artikeln 39 und 110 des Vertrages genannten Zielen in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

    I

    Gemeinschaftsbestände an Jungrindern

    Diese Bilanz betrifft die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1990. Sie wurde auf der Grundlage der der Kommission vorliegenden Angaben und nach Maßgabe der voraussichtlichen Entwicklung der Bestände und des in der Gemeinschaft bestehenden Bedarfs an zum Mästen bestimmten männlichen Jungrindern im Jahr 1990 erstellt.

    Unter Berücksichtigung der für 1990 erwarteten Zahl der weiblichen Zuchtrinder (rund 35 350 000 Kühe und Färsen) wird damit gerechnet, daß im selben Jahr 28 500 000 Kälber geboren werden. Somit würden im Laufe des Jahres rund 14 250 000 männliche Kälber erzeugt.

    II

    Gemeinschaftsbedarf

    Aufgrund der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Auskünfte dürften 1990 etwa 3 800 000 männliche Kälber geschlachtet werden.

    Die Zahl der männlichen Tiere, die als Ochsen, Mastochsen und Zuchtbullen zur Schlachtung bestimmt sind, dürfte rund 10 648 000 Stück betragen. Unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten gelieferten Angaben und der vorstehenden Vorausschätzungen ist somit für 1990 ein Bedarf der Tierhalter der Gemeinschaft an zum Mästen bestimmten männlichen Jungrindern von 10 648 000 Stück zu erwarten.

    Darauf ergibt sich für die Gemeinschaft im Jahr 1990 ein Gesamtbedarf an männlichen Kälbern von 14 448 000 Stück.

    Dieser Bedarf kann nur teilweise aus Gemeinschaftsbeständen gedeckt werden, die rund 14 250 000 Stück betragen.

    Das voraussichtliche Defizit der Gemeinschaft an männlichen zum Mästen bestimmten Jungrindern dürfte 1990 somit rund 198 000 Stück betragen.

    Schlußfolgerung

    Die geschätzte Bilanz der zum Mästen bestimmten männlichen Jungrinder mit einem Gewicht bis zu 300 kg, die 1990 gemäß der in Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 vorgesehenen Regelung eingeführt werden können, wird auf 198 000 Stück veranschlagt.

    Geschehen zu Brüssel am 21. Mai 1990.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. O'KENNEDY

    (1) ABl. Nr. L 148 vom 28. 6. 1968, S. 24.

    (2) ABl. Nr. L 61 vom 4. 3. 1989, S. 43.

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