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Document 31990D0354

90/354/Euratom, EGKS, EWG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 3. April 1990 zur Entlastung der Kommission fuer die Ausfuehrung des Gesamthaushaltsplans der Europaeischen Gemeinschaften fuer das Haushaltsjahr 1988 betreffend die Einzelplaene I - Parlament, II - Rat, III - Kommission, IV - Gerichtshof, V - Rechnungshof

ABl. L 174 vom 7.7.1990, p. 42–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 03/04/1990

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1990/354/oj

31990D0354

90/354/Euratom, EGKS, EWG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 3. April 1990 zur Entlastung der Kommission fuer die Ausfuehrung des Gesamthaushaltsplans der Europaeischen Gemeinschaften fuer das Haushaltsjahr 1988 betreffend die Einzelplaene I - Parlament, II - Rat, III - Kommission, IV - Gerichtshof, V - Rechnungshof

Amtsblatt Nr. L 174 vom 07/07/1990 S. 0042 - 0051


*****

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 3. April 1990

zur Entlastung der Kommission für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1988 betreffend die Einzelpläne I - Parlament, II - Rat, III - Kommission, IV - Gerichtshof, V - Rechnungshof

(90/354/Euratom, EGKS, EWG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

- aufgrund des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere Artikel 78g dieses Vertrages,

- aufgrund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere Artikel 206b dieses Vertrages,

- aufgrund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 180b dieses Vertrages,

- in Kenntnis des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988,

- in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 1988,

- in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 1988 zusammen mit den Antworten der Organe (1),

- in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. März 1990 (Dok. C3-83/90),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, des Ausschusses für Energie, Forschung und Technologie, des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Arbeitsumwelt, des Ausschusses für Regionalpolitik und Raumordnung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Jugend, Kultur, Bildung, Medien und Sport, des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit, des Ausschusses für die Rechte der Frau, des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (mündlich abgegeben) (Dok. A3-67/90),

1. stellt fest, daß sich die bewilligten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 1988 beliefen auf:

1.2.3 // // (ECU) // (ECU) // - Einnahmen // // 43 844 949 426 // - Mittel für Verpflichtungen: // // // - im Gesamthaushaltsplan bewilligte Mittel // 45 344 151 524 // // - Restmittel des Haushaltsjahres 1987 bzw. wegen Aufhebung von Mittelbindungen im Haushaltsjahr 1988 zu Restmitteln gewordene Mittel // 712 608 215 // // - Mittel, die den Einnahmen aus Leistungen für Rechnung Dritter entsprechen // 30 951 397 // 46 087 711 136 // - Mittel

(1) ABl. Nr. C 312 vom 12. 12. 1989, S. 1.

2. erteilt der Kommission Entlastung für die Abwicklung folgender Beträge:

1.2.3 // // (ECU) // (ECU) // a) Einnahmen // // // - eigene Mittel // 40 288 384 747 // // - Finanzbeiträge // 211 379 795 // // - sonstige Einnahmen // 1 343 652 575 // // // // 41 843 417 117 // b) Ausgaben // // // - aus den Mitteln des Haushaltsjahres geleistete Zahlungen // 40 301 897 311 // // - auf das Haushaltsjahr 1989 übertragene Mittel // 819 039 725 // 41 120 937 036 // c) Saldo des Haushaltsjahres 1988 // // + 1 140 058 832 // Er errechnet sich folgendermassen: // // // - Einnahmen des Haushaltsjahres // // 41 843 417 117 // - aus den Mitteln des Haushaltsjahres geleistete Zahlungen // 40 301 897 311 // // - auf das Haushaltsjahr 1989 übertragene Mittel // 819 039 725 // - 41 120 937 036 // Differenz // // 722 480 081 // - aus dem Haushaltsjahr 1987 übertragene und verfallene Mittel // // + 381 493 640 // - Wechselkursdifferenzen des Haushaltsjahres 1988 // // + 36 085 111 // Saldo des Haushaltsjahres 1988 // // 1 140 058 832 // Dieser Saldo spiegelt ausschließlich die Buchungssituation wider und lässt die in diesem Jahr tatsächlich erfolgten Ausgaben unberücksichtigt // // // d) Verwendung der Mittel für Verpflichtungen // // 43 358 290 261 // e) Vermögensübersicht - Stand 31. Dezember 1988: // //

(ECU)

1,2.3,4 // // // AKTIVA // PASSIVA // // 1.2.3.4 // Anlagewerte // 10 020 908 237 // Dauerkapital // 12 386 459 644 // Betriebswerte // 67 823 372 // Kurzfristige Verbindlichkeiten // 4 732 228 899 // Realisierbare Werte // 2 281 652 314 // Kassenkonten // 433 311 894 // Kassenkonten // 5 134 945 078 // Rechnungsabgrenzungsposten // 387 170 385 // Rechnungsabgrenzungsposten // 433 841 821 // // // // // // // Insgesamt // 17 939 170 822 // Insgesamt // 17 939 170 822 // // // //

3. legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die Teil dieses Beschlusses ist;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß und die Entschließung mit den dazugehörigen Bemerkungen der Kommission, dem Rat, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, der Europäischen Investitionsbank und den für die Haushaltskontrolle zuständigen politischen Instanzen der nationalen Parlamente zu übermitteln und sie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Geschehen zu Straßburg am 3. April 1990.

1.2 // Der Generalsekretär // Der Präsident // Enrico VINCI // Enrique BARÓN CRESPO für Zahlungen // // 43 844 949 426

ENTSCHLIESSUNG

mit den Bemerkungen zu dem Entlastungsbeschluß zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1988

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

- aufgrund von Artikel 206b des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

- aufgrund von Artikel 85 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977, wonach die Organe der Gemeinschaft dazu verpflichtet sind, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen, um den in den Entlastungsbeschlüssen enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten,

- in der Feststellung, daß nach demselben Artikel die Organe auf Wunsch des Europäischen Parlaments über die im Anschluß an die Bemerkungen des Parlaments getroffenen Maßnahmen und insbesondere über die Weisungen, die sie den an der Ausführung des Haushaltsplans beteiligten Dienststellen erteilt haben, Bericht erstatten müssen,

- in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. März 1990 (Dok. C3-83/90),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle und der anderen im Entlastungsbeschluß erwähnten Dokumente (Dok. A3-67/90),

A. in der Erwägung, daß die Ergebnisse des Haushaltsjahres 1988 vor dem Hintergrund der Beschlüsse des Europäischen Rates vom 11. bis 13. Februar 1988 bewertet werden müssen, daß mit diesen für die Gemeinschaft grundlegenden Beschlüssen die Voraussetzungen für die Überwindung der schweren Krise geschaffen wurden, in der sich das gemeinschaftliche Finanzwesen seit 1982 befand, und daß die Kommission, ohne daß die Rolle des Parlaments, des Rates und der Mitgliedstaaten geschmälert werden soll, ihre Initiativfunktion voll und ganz wahrgenommen hat,

B. in der Erwägung, daß aufgrund dieser Beschlüsse die Bestimmungen für die Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans von Grund auf geändert wurden, daß insbesondere die Durchführungsbefugnisse der Kommission erweitert wurden und daß folglich auch die Kontrollbefugnis des Parlaments, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten, verstärkt werden muß,

C. in der Erwägung, daß in der finanziellen Vorausschau für jedes Haushaltsjahr Ziele für die Verwirklichung des Binnenmarktes und den wirtschaftlichen Zusammenhalt festgelegt sind und daß die Einhaltung dieser Ziele das Kriterium für die Erteilung der Entlastung und für die Bewertung der von der Kommission gemäß Artikel 205 des EWG-Vertrags wahrgenommenen Aufgaben darstellt,

I. Bemerkungen zur Ausführung des Haushaltsplans sowie zur Überwachung und Kontrolle der finanzierten Maßnahmen

Probleme im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans

1. stellt fest, daß die Kommission insofern Nutzen aus den 1988 in Kraft getretenen strengeren Bestimmungen der Haushaltsordnung im Bereich der Jährlichkeit der Mittel ziehen konnte, als ihre Haushaltsführung eine höhere Verwendungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen (ausser bei den Mitteln des EAGFL-Garantie) erbrachte;

2. unterstreicht indessen, daß infolge dieser Reform, durch die die Mittelübertragungen strikt begrenzt wurden, ein höherer Betrag an Zahlungsermächtigungen (über 800 Millionen ECU) wie auch an Verpflichtungsermächtigungen (über 700 Millionen ECU), die durch Aufhebung von Mittelbindungen wieder verfügbar geworden waren, verfallen ist;

3. ist der Ansicht, daß die Annullierung dieser Mittel folgendes unterstreicht:

a) die auf einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene aufgetretenen Verwaltungsprobleme;

b) die Gefahr, daß die Gemeinschaft bei der Verwirklichung der in der finanziellen Vorausschau, insbesondere hinsichtlich des Zusammenhalts, festgesetzten mehrjährigen Ziele scheitern wird, falls sich die gegenwärtigen Tendenzen fortsetzen;

c) die Notwendigkeit, daß die Haushaltsbehörde und die Kommission dafür sorgen, daß die finanzielle Vorausschau unter dem Aspekt der Ausführung des Haushaltsplans konkretisiert wird, und im Fall der Annullierung von Mitteln die Anpassungen vornehmen, die sich gemäß den Ziffern 10 und 11 der Interinstitutionellen Vereinbarung als notwendig erweisen;

4. fordert die Kommission auf, die Transparenz ihrer Beschlüsse bezueglich der Übertragung von Mitteln und der Wiederverwendung von Verpflichtungsermächtigungen zu gewährleisten, indem sie die Gründe für die Beschlüsse zur Übertragung, Wiederverwendung oder Annullierung von Mitteln angibt;

5. weist darauf hin, daß bei einer allzu grossen Zahl von Haushaltslinien, die es vielfach selbst abgeändert hat, die Mittel nicht hinreichend verwendet wurden, und fordert die Kommission auf, die Ursachen für die Nichtausschöpfung der Mittel zu beheben, um den Haushaltsvollzug nicht nur insgesamt, sondern auch bei den einzelnen Haushaltslinien zu verbessern;

6. ersucht seine zuständigen Ausschüsse, in jedem Haushaltsjahr eine ständige Kontrolle der sie betreffenden Haushaltslinien zu gewährleisten; 7. bedauert, daß erneut 15 Milliarden ECU wegen noch abzuwickelnder Mittelbindungen für vielfach sehr lange zurückliegende Maßnahmen zum Nachteil geeigneter Vorhaben blockiert waren; fordert die Kommission auf,

a) ihre Verfahren für die Überwachung und den Abschluß der Vorgänge, insbesondere im Bereich der Strukturfonds, der Forschung und der Zusammenarbeit, zu verschärfen und zu systematisieren;

b) Artikel 1 der Haushaltsordnung hinsichtlich der Dauer der für Mehrjahresvorhaben eingegangenen Verpflichtungen allgemein anzuwenden, indem Ausnahmeregelungen auf solche Fälle beschränkt werden, in denen sie unbedingt erforderlich sind;

8. ist der Ansicht, daß der Saldo von 1 140 Millionen ECU, auch wenn er auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften errechnet wurde, kein wirlichkeitsgetreues Bild von der Ausführung des Haushaltsplans vermittelt, da darin die ausstehenden Zahlungen in Höhe von 1 638 Millionen ECU nicht berücksichtigt sind, die zwei Mitgliedstaaten gemäß der Regierungsvereinbarung von 1988 hätten leisten müssen;

9. bedauert, daß die Kommission nicht vorgeschlagen hat, den Aktivsaldo des Haushaltsjahres durch eine Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 801/87 des Rates (1) und eine Revision der finanziellen Vorausschau für die vorzeitige Tilgung der im Zusammenhang mit dem Absatz der Butterbestände eingegangenen Verbindlichkeiten zu verwenden, und fordert die Kommission auf, nunmehr bis zum Ende des Haushaltsjahres Vorschläge zur Verwendung des Saldos für die vorzeitige Bereinigung eventuell fällig werdender Verbindlichkeiten zu unterbreiten;

Probleme im Zusammenhang mit der Überwachung und der Kontrolle

10. vertritt die Auffassung, daß die schrittweise Dezentralisierung der Verwaltung, mit der die Kommission vor einigen Jahren begonnen hat, nur dann akzeptabel ist, wenn die Kommission auch weiterhin voll für diese Verwaltung verantwortlich ist und alle für die Einheitlichkeit und Wirksamkeit der finanzierten Aktionen erforderlichen Maßnahmen trifft;

11. stellt in diesem Zusammenhang fest, daß die Dezentralisierung der Verwaltung bisher vielfach eine Verringerung der Überwachung und Kontrolle der von den Mitgliedstaaten verwalteten Maßnahmen zur Folge hatte; dies gilt für folgende Bereiche:

a) die gemeinsame Agrarpolitik, wo das Frühwarnsystem und die Rechnungsabschlußverfahren noch nicht alle ihnen zugedachten Funktionen erfuellen;

b) die Strukturpolitiken aufgrund von Unzulänglichkeiten bei der Bewertung, der Überwachung, den Prüfungen an Ort und Stelle und der Koordinierung mit den einzelstaatlichen Verwaltungen;

c) die Forschungstätigkeit, die bisweilen durch Schwierigkeiten bei der Überwachung der Durchführung der wissenschaftlichen Programme und bei der Anpassung an die Entwicklung der Projekte behindert wird;

d) die Entwicklungshilfe, die unter der Schwerfälligkeit und der Uneinheitlichkeit der Verfahren für die Überwachung und den Abschluß der Vorhaben zu leiden hat;

e) die Eigenmittel, wo die mangehlhafte Überwachung der Anwendung der Sechsten Richtlinie und die unzureichenden Kontrollen der Forderungen aus der Mehrwertsteuer und der Konten der Mitgliedstaaten in bezug auf die traditionellen Eigenmittel den Verzicht auf Beträge zur Folge haben, die der Gemeinschaft eigentlich zustehen;

12. vertritt die Auffassung, daß dadurch, daß die Kommission Befugnisse im Bereich des Haushaltsvollzugs und der Haushaltsführung aufgibt, wie es bei den Quoten und Abgaben im Milchsektor der Fall war, die Verwirklichung der für 1993 gesteckten Ziele eines einheitlichen Marktes und des wirtschaftlichen Zusammenhalts gefährdet sein könnte;

13. schlägt für den Fall, daß der Grundsatz der Subsidiarität weiterhin im Sinne einer Unterordnung unter die nationalen Politiken und Verwaltungen verstanden werden soll, vor, ihn durch das Konzept der Partnerschaft zu ersetzen, das die volle Verantwortung der Kommission für die unter die dezentralisierte Verwaltung fallenden Maßnahmen beinhaltet;

14. ist der Meinung, daß die Verwendung von Gemeinschaftsmitteln in den Drittländern, die über keine ausreichende Verwaltungsstrukturen verfügen, einer begleitenden Kontrolle des Europäischen Rechnungshofs unterworfen werden soll; ist der Meinung, daß dies in den zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Drittländern abgeschlossenen Verträgen als Auflage enthalten sein muß; beauftragt den Rechnungshof, ihm zweimal jährlich über die Ausführung der Hilfe an Osteuropa zu berichten;

II. Bemerkungen zur Verwaltung einzelner Bereiche

Eigenmittel

15. unterstreicht, daß die Passivität bzw. die Schwäche, welche die Kommission bei der unkorrekten Anwendung der gemeinschaftlichen Regelung durch die Mitgliedstaaten gezeigt hat, einen Verstoß gegen ihre Pflichten gemäß Artikel 205 des EWG-Vertrags darstellt, und besteht deshalb darauf, daß die Kommission innerhalb des rechtlichen Rahmens der Institutionen die notwendigen Maßnahmen ergreift;

16. bedauert die gravierenden Mängel, die im Bereich der Mehrwertsteuer und der traditionellen Eigenmittel zutage getreten sind, wie z.B.:

a) die Unwirksamkeit des Systems mit dem die Übereinstimmung des nationalen Rechts mit der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie gewährleistet werden soll;

b) die Verzögerungen bei der Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kommission und einem Mitgliedstaat über die Fälligkeit und die Höhe von Mehrwertsteuereigenmit

teln, die unzulängliche Überprüfung der aufgrund von Berichtigungen gezahlten Beträge, die Verzögerungen bei der Erhebung von Verzugszinsen oder die Nichtausstellung von Einziehungsanordnungen;

c) das Fehlen eines Programms zur Überwachung der Erhebung der traditionellen Eigenmittel; die unzureichende Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen und den gemeinschaftlichen Kontrollen;

d) die Unzulänglichkeit der Angaben über die Ermittlung und Bereitstellung der Eigenmittel;

e) die Mängel des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens: Fehlen von Kriterien für die Kontrolle der zollpflichtigen Waren und Nichtanwendung der Durchführungsbestimmungen durch die Mitgliedstaaten und die Zollstellen;

f) die Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften für die Erstattung oder den Erlaß von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben, unvollständige Zollanmeldungen und die Gemeinschaftsregelung für den aktiven Veredelungsverkehr;

17. ersucht die Kommission, unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Anlage VII seiner Geschäftsordnung, das Parlament über die Abweichungen, Probleme und Verstösse bei der Anwendung der Gemeinschaftsnormen zu unterrichten, damit der Ausschuß für Haushaltskontrolle die entsprechenden Schlußfolgerungen ziehen kann;

18. bedauert, daß die Kommission aufgrund der festgestellten Schwachstellen nicht dafür garantieren kann, daß die der Gemeinschaft zur Verfügung gestellten Eigenmittel den Beträgen entsprechen, die ihr von Rechts wegen zustehen;

19. ersucht die Kommission, den Betrag der abzuführenden Eigenmittel ordnungsgemäß zu ermitteln, die erforderlichen Korrekturen auszuarbeiten und gegebenenfalls die Abweichungen von dieser Bemessungsnorm zu erläutern;

20. fordert, daß die Kommission in der Vermögensübersicht der Gemeinschaft die Schuldner von Eigenmitteln und den (die) betreffenden Mitgliedstaat(en) angibt;

21. unterstreicht, daß der Erlaß der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (1) erstmals die Durchführung selbständiger Prüfungen in den Mitgliedstaaten und die Übermittlung vollständiger Angaben über die Betrugsfälle und Unregelmässigkeiten und die von den einzelstaatlichen Behörden getroffenen Maßnahmen an die Gemeinschaft ermöglichen wird; ersucht ferner die Kommission, die gesamte Effizienz der Kontrollen entscheidend zu verbessern und eine systematische buchungstechnische Überwachung der finanziellen Ergebnisse der Kontrollen durchzuführen;

22. weist darauf hin, daß die beiden Vorschläge für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens, in denen die Abschaffung des Grenzuebergangsscheins vorgesehen ist, die Erhebung der Zölle erleichtern dürften; fordert den Rat auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden und die Verordnungen über Maßnahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens zu verabschieden;

23. fordert die Kommission auf, in ihrem Vorschlag für einen europäischen Zollkodex eine Vereinheitlichung der geltenden Vorschriften über die Zollformalitäten und eine Vereinfachung der Verfahren vorzusehen sowie der Notwendigkeit der Bekämpfung von Unregelmässigkeiten und Betrügereien Rechnung zu tragen;

24. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, daß mit der Annahme dieser neuen Rechtsgrundlagen eine einheitliche und vollständige Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in einzelstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, eine quantitative und qualitative Verbesserung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Buchführungs- und Finanzdaten sowie die Einführung von Verfahren, die sicherstellen, daß die Eigenmittel der Gemeinschaften ordnungsgemäß festgestellt, eingezogen und verbucht werden, einhergehen; fordert die Kommission dementsprechend auf, dem Ausschuß für Haushaltskontrolle zum 1. Oktober jedes Jahres über die durchgeführten rechtlichen Maßnahmen zur Erfuellung der Forderungen des Europäischen Parlaments Bericht zu erstatten; ermutigt die Kommission, ihre Bemühungen zur Einführung eines transparenteren gemeinsamen Haushaltseingliederungsplans und einer ausführlicheren buchungstechnischen Darstellung der ihr von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen im Zusammenhang mit den Eigenmitteln fortzusetzen;

EAGFL, Abteilung Garantie: Horizontale Probleme

25. stellt mit Befriedigung fest, daß der Buchwert der Lagerbestände durch die Einführung von Agrarstabilisatoren und die Durchführung des Sonderprogramms für den Absatz von Butter entscheidend verringert werden konnte;

26. vertritt jedoch die Auffassung, daß die 1988 im Bereich des EAGFL-Garantie insgesamt erzielten Einsparungen ebenso sehr auf günstige äussere Umstände (Änderung des Dollar/Ecu-Wechselkurses und Entwicklung des Weltmarktes) wie auf die eingeleiteten Maßnahmen der Haushaltsdisziplin zurückzuführen sind;

27. fordert daher die Kommission auf, folgende Maßnahmen zu treffen, um die Agrarausgaben noch weiter einzudämmen:

a) Der im Rahmen des Frühwarnsystems monatlich übermittelte Bericht muß durch kurz- und mittelfristige

Vorausschätzungen der Produktions- und Marktentwicklung ergänzt werden, damit bei einer drohenden Überschreitung der Vorausschätzung rasch entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können;

b) die Kommission wird aufgefordert, Vorschläge zur Erweiterung ihrer Befugnisse im Bereich der Agrarstabilisatoren zu unterbreiten;

c) die Kommission muß, wie in Artikel 6 der Entscheidung 88/377/EWG des Rates vom 24. Juni 1990 über die Haushaltsdisziplin (2) vorgeschrieben, auf jede

anhaltende Abweichung von dem Ausgabenprofil der einzelnen Kapitel reagieren; eine Haushaltsführung, die sich darauf beschränkt, die Einhaltung der Agrarleitlinie insgesamt zu gewährleisten, und dafür zulässt, daß Unausgewogenheiten in einzelnen Bereichen durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden, würde gegen Artikel 39 des EWG-Vertrags verstossen, wo als eines der Ziele der GAP die Stabilisierung der Märkte genannt wird;

28. wird die Ursachen für die Unzulänglichkeiten und die Langwierigkeit des Rechnungsabschlußverfahrens für den EAGFL-Garantie eingehend untersuchen;

29. stellt fest, daß die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmässigkeiten und Betrügereien stark zugenommen und sich die erfolgten Wiedereinziehungen im Verhältnis dazu verringert haben;

30. bedauert, daß die Kommission nicht genügend Informationen über die finanziellen Auswirkungen der durchgeführten Untersuchungen, insbesondere über die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge, bereitstellt;

31. fordert die Koordinierungseinheit zur Bekämpfung von Betrügereien auf, ihre 1989 aufgenommene Tätigkeit auf vier Ebenen fortzusetzen:

a) Kontrollen: Erhöhung der Zahl der gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates (1) durchzuführenden Untersuchungen;

b) Vorschläge für Rechtsakte: Vorlage eines europäischen Zollkodex, Revision der Vorschriften für die Prüfung der Ausfuhrerstattungen, Erlaß einer Verordnung über die Prüfungen der Buchungsunterlagen der Begünstigten und der Zahlungspflichtigen des EAGFL-Garantie;

c) Rationalisierung der Verwaltung: Vereinfachung des Systems der differenzierten Erstattungen und Revision der Bestimmung über den Nachweis der Ankunft der Agrarerzeugnisse am endgültigen Bestimmungsort;

d) Verordnungen: dringt darauf, daß die Kommission Vorschläge für Verordnungen ausarbeitet, die abschreckende Verwaltungsstrafen für Betrügereien vorsehen, und daß sie ihre Befugnisse einsetzt, um dem Gemeinschaftshaushalt geschuldete Beträge zum Ausgleich für den Mißbrauch von Gemeinschaftsmitteln von den an die Mitgliedstaaten zu zahlenden Zuwendungen abzuziehen;

32. fordert den Rat auf, den Vertrag über die Vergehen gegen die Gemeinschaft zu verabschieden, der ihm seit 1976 vorliegt und der einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und zur Betrugsbekämpfung leisten könnte, und mit der Prüfung folgender noch zu erlassender Rechtsvorschriften zu beginnen:

- Entwurf für einen Vertrag zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zwecks gemeinsamer Regelung des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der genannten Verträge;

- Entwurf für einen Vertrag zur Änderung des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften zwecks gemeinsamer Regelung der Verantwortlichkeit und des Schutzes der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Strafrechts;

- Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Verstärkung der Mittel zur Kontrolle der Anwendung der Gemeinschaftsregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse;

- Änderung des Vorschlags für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Verstärkung der Mittel zur Kontrolle der Anwendung der Gemeinschaftsregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse;

EAGFL, Abteilung Garantie: Sektorale Probleme

33. fordert die Kommission auf, ihm bis zum 1. Oktober 1990 über folgendes Bericht zu erstatten:

a) die wirtschaftlichen Auswirkungen der Mitverantwortungsabgaben im Getreidesektor im Hinblick auf das Ziel der Stabilisierung der Haushaltsausgaben, das für ihre Einführung maßgebend war;

b) die Probleme, die sich aufgrund des Status dieser Abgaben als negative Ausgaben für die Rechnungs- und Haushaltsführung ergeben;

c) die Entwicklung der Ausgaben dieses Sektors seit der Einführung der Abgaben sowie der für diese Ausgaben verantwortlichen Wirtschaftsparameter (Erzeugung, Bestände, Ausfuhren usw.);

d) den Zeitpunkt der Erhebung der Mitverantwortungsabgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten;

34. begrüsst die Anstrengungen, die die Kommission und die nationalen Behörden im Hinblick auf die Verschärfung der Kontrollen, die Verhängung von Sanktionen und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Zusammenhang mit den Produktionsbeihilfen für Hartweizen unternommen haben, und fordert die Kommission auf, die Höhe der Produktionsbeihilfe der Marktentwicklung anzupassen;

35. wird die Frage der finanziellen Neutralität des Zuckersektors unter Berücksichtigung der Mitteilungen der Kommission und des Rechnungshofs überprüfen;

36. stellt fest, daß die künstlichen Handelsströme im Bereich der Zuckerausfuhren unter Ausnutzung der Vielfalt der Zollkontrollverfahren und der Wechselkursschwankungen in den letzten Monaten in beunruhigender Weise zugenommen haben; weist darauf hin, daß diese Verkehrsverlagerungen sowohl eine Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen als auch Verluste für den Gemeinschaftshaushalt zur Folge haben, die vom Rechnungshof für den Zuckersektor auf 10 Millionen ECU geschätzt werden; fordert daher die Kommission auf, energisch einzuschreiten, um diesem Phänomen ein Ende zu setzen;

37. ist zutiefst beunruhigt darüber, daß von der Kommission durchgeführte Stichproben zur Ermittlung der Qualität des in den Interventionsstellen gelagerten Olivenöls ergeben haben, daß die Qualität in 93 % der überprüften Fälle niedriger als angegeben war, und fordert die Kommission auf, sich zu vergewissern, daß die Qualitätskontrollen des zur Intervention gelieferten Olivenöls zum Zeitpunkt der Einlagerung erfolgen;

38. fordert die Kommission auf, Maßnahmen in bezug auf die Prämien und Garantiepreise für Tabak zu ergreifen, um das Marktgleichgewicht im Tabaksektor wiederherzustellen, das durch eine Überschussproduktion bei Sorten, die auf dem Markt keinen Absatz finden, gestört ist;

39. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Änderung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse zu unterbreiten, um die Erzeugerorganisationen zu veranlassen, sich bei ihren Bemühungen um den Absatz ihrer Produktion auf die nationalen und internationalen Märkte und nicht mehr auf Rücknahmen vom Markt zu stützen;

40. fordert die Kommission auf, das Preissystem im Bereich der Weindestillation zu ändern, um der Zunahme der Lagerbestände Einhalt zu gebieten;

41. bedauert zutiefst die Haltung der Kommission im Zusammenhangt mit den Problemen bei den Milchquoten und den schweren Verstössen, die für die Haushaltsjahre 1984/1985 und 1985/1986 festgestellt wurden; ist der Ansicht, daß durch die Einstellung des Verstoßverfahrens gegen fünf von sechs Mitgliedstaaten und durch den Erlaß von Verordnungen, durch die die festgestellten Verstösse rückwirkend legalisiert wurden,

a) 520 Millionen ECU verlorengingen, die Gegenstand der Berichtigungen waren, die die Kommission im Rahmen der Rechnungsabschlussarbeiten 1986 vorzunehmen gedachte, und die den haushaltsmässigen Auswirkungen der unkorrekten Anwendung der Quotenregelung entsprachen;

b) der Grundsatz der Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten und der betreffenden Käufer- und Erzeugergruppen verletzt wurde;

42. ersucht die Kommission, die für den Rindfleischsektor vorgesehenen neuen Kontrollen durchzuführen, sobald der Rat die beiden Vorschläge über die Kontrolle der bei der Ausfuhr von Agrarerzeugnissen generell gewährten Beträge und über die Modalitäten für die Gewährung der Ausfuhrerstattungen für Rindfleisch angenommen hat, und ihm zu gegebener Zeit über deren Ergebnisse zu berichten;

43. fordert die Kommission auf, die Kontrollen im Bereich der Mutterschafprämie zu verschärfen und ihm Bericht zu erstatten;

Strukturpolitiken: Strukturfonds, Darlehen und Anleihen, Verkehrspolitik, Gleichstellung von Männern und Frauen

44. ist der Ansicht, daß die Kommission bei der Verwirklichung der Reform der Strukturfonds mit den gleichen Problemen konfrontiert sein wird, die bereits für die Strukturpolitik bis 1988 kennzeichnend waren, wie z. B. der Gießkanneneffekt der Interventionen der Fonds und die bescheidenen Auswirkungen der Finanzierungen auf die Gesamtwirtschaft der betroffenen Regionen, die Unzulänglichkeiten bei der Auswahl, Begleitung und Kontrolle der Vorhaben, die zu einem Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen, der Annullierung von Mitteln und zu Unregelmässigkeiten führen; die fehlende Zusätzlichkeit sowie die Tatsache, daß die Finanzierungen keine konkreten Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen haben;

45. ersucht die Kommission, alle Möglichkeiten zu nutzen, die die neue Regelung bietet (Festsetzung strategischer Ziele, Auswahl, Überwachung und Kontrolle der Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft, der gemeinschaftlichen Förderkonzepte und der operationellen Programme; Festlegung der Kriterien für die Ex-post-Bewertung in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof), damit die Strukturinterventionen der Gemeinschaft im Hinblick auf das Ziel des Zusammenhalts tatsächlich Wirkung zeigen;

46. schlägt vor, daß sich die Kommission bei der Bewertungs-, Begleitungs- und Kontrolltätigkeit im Rahmen der Reform der Fonds auf folgende Kriterien stützt:

a) Die Fortschritte sollten sich nicht nur auf die Verwirklichung der Programme in ihrer Gesamtheit, sondern auch auf die Ordnungsmässigkeit aller im Rahmen eines Programms finanzierten Maßnahmen erstrecken;

b) die Kommission sollte die Begleitungskriterien, die von den in Titel VII der Koordinierungsverordnung vorgesehenen Ausschüssen angenommen werden müssen, genauer formulieren und dafür sorgen, daß diese Ausschüsse umfassend an der Überwachung der gemeinschaftlichen Förderkonzepte beteiligt werden;

c) die Bestimmung von Artikel 1 Absatz 3a der Haushaltsordnung (Durchführungstermin bei rechtlichen Verpflichtungen, die für Tätigkeiten eingegangen worden sind, deren Durchführung sich über mehr als ein Haushaltsjahr erstreckt) sollte tatsächlich angewandt werden, um in Zukunft die Blockierung von Mitteln zu vermeiden;

d) die Kommission sollte von der in Artikel 23 der Koordinierungsverordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, Kontrollen an Ort und Stelle ohne Vorankündigung durchzuführen;

e) der Koordinierung der Beihilfeinstrumente untereinander sowie mit den Darlehensinstrumenten sollte ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden;

47. ersucht den Rechnungshof, einen Sonderbericht über die Durchführung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit im Bereich der Strukturfonds auszuarbeiten;

48. wird die Verwaltung der Hilfsprogramme zur Entwicklung der portugiesischen Wirtschaft (Vorbeitrittshilfen, PEDAP, PEDIP) überwachen, um die Übereinstimmung der durchgeführten Vorhaben mit den Zielen und die volle Integration des portugiesischen Wirtschaftssystems in den europäischen Markt zu gewährleisten; 49. ist der Ansicht, daß die 1988 annullierten Mittelbindungen im Bereich des Sozialfonds in Höhe von rund 500 Millionen ECU den Ernst der bei diesem Fonds bestehenden Verwaltungsprobleme sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf gemeinschaftlicher Ebene, insbesondere im Zusammenhang mit der Auswahl und der Begleitung der Vorhaben, unterstreichen;

50. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die zu Unrecht aus dem Sozialfonds gezahlten Vorschüsse in kürzerer Zeit wiedereinzuziehen und gemäß Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates (1) auf die nicht zurückgezahlten Beträge Verzugszinsen zu erheben;

51. stellt fest, daß der programmbezogene Ansatz für die Durchführung der spezifischen Maßnahme des Sozialfonds gescheitert ist, und ist der Ansicht, daß angesichts dieses Scheiterns ernsthaft bezweifelt werden muß, daß die Kommission imstande sein wird, den noch stärker programmorientierten Ansatz zu verwirklichen, der im Rahmen der Reform der Fonds vorgesehen ist;

52. bedauert zutiefst das Scheitern des Gesamtprogramms im Zusammenhang mit der psychiatrischen Klinik auf Leros und fordert die Kommission auf,

a) innerhalb von sechs Monaten über die Durchführung des Programms für die Gesundheitsreform in Griechenland Bericht zu erstatten;

b) von den griechischen Behörden die Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Mittel für ein auf Leros nicht verwirklichtes Vorhaben zu verlangen;

c) die Zahlung weiterer Finanzmittel für das Gesundheitsreformprogramm von der Einsetzung der in der Verordnung (EWG) Nr. 4130/88 des Rates (2) vorgesehenen Ausschüsse für die begleitende Kontrolle und von Maßnahmen zur Durchführung des revidierten Psychiatrie-Programms abhängig zu machen;

53. beauftragt seinen Ausschuß für Haushaltskontrolle, zusammen mit den anderen zuständigen Ausschüssen die Durchführung der Reform einer begleitenden Kontrolle zu unterziehen und eine Bewertung der ersten Phase dieser Reform vorzunehmen, sobald die Kommission den in Artikel 16 der Rahmenverordnung über die Strukturfonds vorgesehenen Bericht unterbreitet hat;

54. wird die Vereinfachung des Haushaltseingliederungsplans bei den Haushaltslinien für die Strukturfonds, die die Kommission vorgenommen hat, um den Haushaltsvollzug im Rahmen der Reform transparent zu machen, einer Untersuchung unterziehen;

55. unterstreicht, daß durch die Koordinierung der Darlehensinstrumente mit den Gemeinschaftsbeihilfen ein Hoechstmaß an Synergie bei der Durchführung der Strukturpolitiken gewährleistet werden kann, steht aber auf dem Standpunkt, daß der Bereich der Darlehen und Anleihen zu diesem Zweck einer Rationalisierung bedarf; stellt mit Befriedigung fest, daß folgende Fortschritte erzielt wurden:

a) Übereinkunft zwischen dem Rechnungshof und der EIB über die Kontrolle der NGI-Operationen in den Ländern der Begünstigten;

b) Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB, wonach die Risiken, die mit den den Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechenden Mittelbewegungen der NGI-Kasse verbunden sind, vom Gemeinschaftshaushalt ferngehalten werden;

c) Verbesserung von Effizienz und Transparenz der Verwaltung der Anleihen in einer Reihe von Bereichen (interne Vorschriften, Verwaltungsmethodik, interne Kontrolle, Ausschreibungsverfahren, Begebung der Anleihen und Refinanzierung);

56. wird die Durchführung der Maßnahmen, die die Kommission zur Verbesserung der Ordnungsmässigkeit und Transparenz der Strukturen für die Verwaltung der Anleihen einführen wird, aufmerksam verfolgen;

57. wird die Möglichkeit prüfen, die Haushaltsstruktur der verschiedenen Finanzinstrumente nach stärker politisch orientierten Kriterien zu verbessern;

58. wartet auf die Studie über die Einbeziehung der Darlehen/Anleihen in den Haushaltsplan, deren Vorlage die Kommission zugesagt hat, und die Maßnahmen, die darin vorgeschlagen werden;

59. ersucht die Kommission, eine gemeinschaftliche Verkehrspolitik zu betreiben, die auf der Bereitstellung ausreichender Mittel im Haushaltsplan, auf der Ausarbeitung einer Rechtsgrundlage zur Finanzierung der grossen europäischen Verkehrsachsen und auf der Koordinierung mit den regionalpolitischen Prioritäten der gemeinschaftlichen Strukturpolitik beruht;

60. ersucht den Rechnungshof, einen Sonderbericht über die Ausgaben der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen auszuarbeiten und in seinen Jahresberichten diesem Sektor ein Kapitel zu widmen; ersucht die Kommission, alljährlich einen Bericht darüber zu veröffentlichen;

Forschung, Energie, Umwelt

61. stellt fest, daß sich die Verstärkung der Jährlichkeit des Haushaltsplans, was die Verpflichtungsermächtigungen betrifft, nicht nachteilig auf die Ausführung des Haushaltsplans ausgewirkt hat; weist jedoch darauf hin, daß Zahlungsermächtigungen des Haushaltsjahres in Höhe von 59,3 Millionen ECU verfallen sind, und fordert die Kommission auf, ihre Haushaltsführung dynamischer zu gestalten, damit ein möglichst hoher Betrag der verfügbaren Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen wird;

62. ist der Ansicht, daß die andauernden Probleme bei der Erreichung einer vollständigen Ausführung der Mittelansätze des Kapitels 73 mit der Schwierigkeit zusammenhängen, die Jährlichkeit des Haushaltsplans und den mehrjährigen Charakter des Rahmenprogramms für die Forschung miteinander in Einklang zu bringen; ersucht daher die Kommission, dieses Problem im Rahmen der in Ziffer 11 der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Mittelübertragungen zu lösen;

63. ersucht die Kommission, Maßnahmen zu treffen, um die wachsende Last der noch abzuwickelnden Mittelbindungen, die ein Symptom für eine unzureichende Begleitung der finanzierten Projekte sind, zu verringern; fordert insbesondere, daß die Kommission die Durchführung der finanzierten wissenschaftlichen Programme in allen Phasen begleitet und all die Projekte, die sich im Laufe der Durchführung als unzuverlässig erweisen, von der Finanzierung ausschließt sowie die Finanzierungsbedingungen für die einzelnen Projekte dem wissenschaftlichen und funktionellen Fortschritt anpasst;

64. ist der Ansicht, daß der beträchtliche Umfang der Arbeiten, die die GFS für Rechnung Dritter durchführt, ein Beweis für die Qualität ihrer Tätigkeit ist, befürchtet jedoch, daß das Einnahmenziel von 130 Millionen ECU für den Zeitraum 1988-1991 bei weitem nicht erreicht wird; fordert die Kommission auf, die GFS mit angemessenem Personal auszustatten, damit sie ihre Marketingstrategie entwickeln kann;

65. wird die Umstrukturierung der Gemeinsamen Forschungsstelle, mit der Ende 1988 begonnen wurde, sorgfältig überwachen und fordert die Kommission auf, die neue institutsbezogene Verwaltung auf der Selbstverantwortung der Institute aufzubauen und zu diesem Zweck eine ständige Verwaltungskontrolle vorzusehen, um Abweichungen zwischen Planung und Durchführung festzustellen, sowie die Gestehungskosten bei den einzelnen Instituten in Anrechnung zu bringen; fordert hierzu die Direktion der GFS auf, verstärkt Überlegungen über eine eventuell EDV-gestützte Organisation der Haushaltsführung anzustellen;

66. wird die Mitteilung über die Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung der Verwaltung, die die Kommission dem Parlament und dem Rat zuleiten wird, prüfen und stellt bereits jetzt fest, daß eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden muß, um die Schwachstellen, die im Bereich der indirekten Forschungstätigkeit hinsichtlich der Langwierigkeit des Entscheidungsprozesses, der rechtlichen Behandlung der Eigentumsrechte, der Doppelarbeit zwischen den für die Forschung zuständigen Generaldirektionen, der Komitologie, der Begleitung der Projekte und der Zahlungen bestehen, zu beseitigen;

67. vertritt die Auffassung, daß auch im Bereich der Forschung Betrügereien und Unregelmässigkeiten, insbesondere durch zu hohe Veranschlagung der Kosten, möglich sind, und fordert daher die Kommission auf, eine Kostentypologie zu erstellen, anhand derer die die Verträge aushandelnden Einheiten die tatsächlichen Kosten der Vorhaben ermitteln können;

68. ersucht die Kommission, die Verwaltungsausgaben im Rahmen der für den Umweltschutz bestimmten Haushaltslinien zu Lasten ihres Verwaltungshaushalts zu verbuchen;

69. fordert den Rechnungshof auf, einen Sonderbericht über die Ausgaben der Gemeinschaft für die Umweltpolitik zu erstellen und dem gleichen Thema alljährlich ein Kapitel seines Jahresberichts zu widmen; fordert die Kommission auf, jedes Jahr einen diesbezueglichen Bericht vorzulegen;

Informationspolitik

70. fordert die Kommission auf, ein operationelles Programm aller Tätigkeiten im Bereich Information, Kommunikation und Kultur aufzustellen und es im Rahmen eines Dokuments, in dem alle betroffenen Haushaltslinien aufgeführt werden, dem Parlament zu übermitteln, das es im Rahmen des Haushalts- und des Entlastungsverfahrens prüfen wird;

71. hält eine Koordinierung zwischen den verschiedenen Generaldirektionen der Kommission, die Informationsaktionen durchführen, sowie zwischen der Zentralverwaltung und den Aussenbüros für unerläßlich, um Doppelarbeit zu vermeiden und die vorhandenen Synergien zu verstärken;

72. ersucht die Kommission, für die Informationsaktionsprogramme mit finanziellen Auswirkungen eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen und das Ergebnis dieser Analyse im Rahmen des Vorentwurfs des Haushaltsplans und ihres operationellen Programms vorzulegen;

Entwicklungshilfe und Nahrungsmittelhilfe

73. bedauert den starken Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen bei Titel 9 des Haushaltsplans und ersucht die Kommission, ihre Haushaltsführung, insbesondere durch allgemeine Anwendung des bei den Maßnahmen des Kapitels 93 praktizierten Verfahrens des automatischen Abschlusses ruhender Vorgänge, dynamischer zu gestalten;

74. stellt fest, daß die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Kapitels 93 betreffend die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in Lateinamerika und Asien durch grosse Verzögerungen bei der Finanzierung der Projekte gekennzeichnet ist, und fordert die Kommission auf, folgende Abhilfemaßnahmen zu treffen:

a) erneute Aufstockung des Personals der Delegationen (noch unzureichend) und der zentralen Dienststellen (häufige Doppelarbeit),

b) Revision der Verfahren der Ausschüsse, die zu erheblichen operationellen Verzögerungen führen, zugunsten eines Systems beratender Ausschüsse;

c) Prüfung der Möglichkeit einer Verringerung der (zu hohen) Zahl der finanzierten Jahresvorhaben und der Aufstellung von Mehrjahresprogrammen;

75. ersucht die Kommission, sich in bezug auf Artikel 936 (Hilfe für Flüchtlinge) verstärkt um eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu bemühen, indem sie Vorschriften für die Auswahl, Verwaltung und Kontrolle der Vorhaben festlegt;

76. fordert die Kommission auf, innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Entlastung eine Analyse der Auswirkungen der neuen Regelung für die Bereitstellung der Nahrungsmittelhilfe vorzulegen;

77. ist der Ansicht, daß durch die der geänderten Haushaltsordnung als Anlage beigefügte Erklärung der drei Organe der Weg für die Ausarbeitung einer dauerhaften und wünschenswerten Lösung für das Problem der »kommunizierenden Röhren" bei Kapitel 29 und 92 des Haushaltsplans freigeworden ist; 78. bedauert, daß die Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwendung der Gegenwertmittel noch nicht gelöst sind und daß der Verkaufserlös, der oft unter dem tatsächlichen Wert der Hilfe liegt, bisweilen zur Deckung der Defizite staatlicher Einrichtungen verwendet wird; fordert daher die Kommission auf, die Bestimmungen der Vereinbarungen bezueglich der Fristen und der Verbuchung des Handelswertes der Hilfe auf speziellen Konten zu verschärfen;

Verwaltungsausgaben

79. stellt fest, daß bei den Haushaltsplänen des Rechnungshofs und des Gerichtshofs hohe Beträge verfallener Mittel zu verzeichnen sind, und fordert diese Organe auf, ihren Mittelbedarf genauer zu veranschlagen;

80. ermuntert die Organe, deren Sitz feststeht, nachdrücklich, eine auf Kauf ausgerichtete Gebäudepolitik zu betreiben;

81. stellt fest, daß der Gerichtshof das Verfahren zur Besetzung der im Stellenplan 1990 vorgesehenen neuen Stelle eines stellvertretenden Finanzkontrolleurs eingeleitet hat;

82. hält eine Untersuchung des Masses an Unabhängigkeit, mit dem die Finanzkontrolleure der Organe ihr Amt ausüben, für unerläßlich und fordert den Rechnungshof auf, ihm zu diesem Zweck für den Zeitraum 1984 bis einschließlich 1988 eine analytische Übersicht über die Beschlüsse, mit denen sich die einzelnen Organe über die Verweigerung von Ausgabenbewilligungen hinweggesetzt haben zu übermitteln; fordert ausserdem, daß ihm eine solche Übersicht künftig jedes Jahr vor Beginn des Entlastungsverfahrens für das vorausgegangene Haushaltsjahr zugeleitet wird; besteht darauf, daß in allen Fällen, in denen der Sichtvermerk des Finanzkontrolleurs eines Organs verweigert wird und sich der Präsident dieses Organs darüber hinwegsetzt, sämtliche relevanten Unterlagen, einschließlich der vom Finanzkontrolleur angegebenen Verweigerungsgründe, seinem Ausschuß für Haushaltskontrolle vorgelegt werden;

83. ersucht die Kommission auf, ihm so bald wie möglich über die geplante Reform des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems Bericht zu erstatten; ersucht ferner darum, Verhandlungen mit den Ärztevereinigungen in Brüssel, Luxemburg und Ispra über Gebührenregelungen aufzunehmen;

84. fordert den Rechnungshof auf, ihm mitzuteilen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine unabhängige Kontrolle der Dienstreisekosten seiner Mitglieder zu gewährleisten;

Horizontale Probleme

Internes Kontrollsystem

85. wird die Untersuchung der Vorschläge, die der Rechnungshof bezueglich der internen Kontrolle der Organe unterbreitet hat, fortsetzen, um zu Schlußfolgerungen für eine etwaige künftige Revision der Haushaltsordnung zu gelangen;

Informationsfluß zur Entlastungsbehörde

86. ersucht den Rechnungshof, in seinem Jahresbericht folgendes vorzusehen:

a) wenigstens einen Abschnitt jedes Kapitels für die Analyse des Haushaltsvollzugs in dem betreffenden Bereich,

b) ein Kapitel für jeden im Jahresarbeitsprogramm des Hofes aufgeführten Prüfungsbereich, wobei sämtliche Gemeinschaftspolitiken innerhalb eines Zeitraums, der höchstens der Dauer der Ausführung eines Vierjahres-Arbeitsprogramms entspricht, einer Prüfung durch den Hof zu unterziehen sind;

87. ersucht den Rechnungshof, einen Sonderbericht über die Ausgaben für die Umweltpolitik zu erstellen;

88. fordert die Kommission auf, in Band I der Haushaltsrechnung (Analyse der Haushaltsführung) die Situation hinsichtlich der Ausführung der Mittelansätze sowie die Ursachen für eine Nichtausschöpfung von Mitteln eingehend zu untersuchen;

Beziehungen zu den einzelstaatlichen Parlamenten

89. hält die Einführung einer Koordinierung mit den einzelstaatlichen Parlamenten für unerläßlich, um gemeinsame Probleme auf der Ebene des gemeinschaftlichen Systems und des internen Rechts- und Verwaltungssystems der Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Tätigkeiten von gemeinsamem Interesse, wie z. B.

a) Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in nationales Recht,

b) Handhabung und Kontrolle der Verwaltungsmechanismen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung der Gemeinschaftspolitiken eingerichtet haben,

c) Vorarbeit (Auswahl und Unterbreitung von Vorschlägen), die die einzelstaatlichen Verwaltungen für die Prüfung der für eine Gemeinschaftsfinanzierung vorgeschlagenen Vorhaben und Programme leisten,

zu ermitteln und ein paralleles Vorgehen zu gewährleisten;

Europäische Schulen und Europäisches Hochschulinstitut

90. ist der Auffassung, daß sein Ausschuß für Haushaltskontrolle das Verhältnis zwischen dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften und der für Lehrkräfte der Europäischen Schulen und des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz geltenden Krankenversicherung prüfen sollte;

91. fordert die Kommission und den Obersten Rat auf, sich dringend bei den italienischen Behörden dafür einzusetzen, daß ein Weg gefunden wird, um unverzueglich die für die Instandsetzung und Erhaltung der Gebäude der Europäischen Schule in Varese erforderlichen Mittel bereitzustellen.

(1) ABl. Nr. L 79 vom 22. 3. 1987, S. 14.

(1) ABl. Nr. L 155 vom 7. 6. 1989, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 185 vom 15. 7. 1988, S. 29.

(1) ABl. Nr. L 94 vom 28. 4. 1970, S. 13.

(1) ABl. Nr. L 374 vom 31. 12. 1988, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 362 vom 30. 12. 1988, S. 1.

b ) Revision der Verfahren der Ausschüsse, die zu erheblichen operationellen Verzögerungen führen, zugunsten eines Systems beratender Ausschüsse;

c ) Prüfung der Möglichkeit einer Verringerung der ( zu hohen ) Zahl der finanzierten Jahresvorhaben und der Aufstellung von Mehrjahresprogrammen;

75 . ersucht die Kommission, sich in bezug auf Artikel 936 ( Hilfe für Flüchtlinge ) verstärkt um eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu bemühen, indem sie Vorschriften für die Auswahl, Verwaltung und Kontrolle der Vorhaben festlegt;

76 . fordert die Kommission auf, innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Entlastung eine Analyse der Auswirkungen der neuen Regelung für die Bereitstellung der Nahrungsmittelhilfe vorzulegen;

77 . ist der Ansicht, daß durch die der geänderten Haushaltsordnung als Anlage beigefügte Erklärung der drei Organe der Weg für die Ausarbeitung einer dauerhaften und wünschenswerten Lösung für das Problem der "kommunizierenden Röhren" bei Kapitel 29 und 92 des Haushaltsplans freigeworden ist;

78 . bedauert, daß die Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwendung der Gegenwertmittel noch nicht gelöst sind und daß der Verkaufserlös, der oft unter dem tatsächlichen Wert der Hilfe liegt, bisweilen zur Deckung der Defizite staatlicher Einrichtungen verwendet wird; fordert daher die Kommission auf, die Bestimmungen der Vereinbarungen bezueglich der Fristen und der Verbuchung des Handelswertes der Hilfe auf speziellen Konten zu verschärfen;

Verwaltungsausgaben

79 . stellt fest, daß bei den Haushaltsplänen des Rechnungshofs und des Gerichtshofs hohe Beträge verfallener Mittel zu verzeichnen sind, und fordert diese Organe auf, ihren Mittelbedarf genauer zu veranschlagen;

80 . ermuntert die Organe, deren Sitz feststeht, nachdrücklich, eine auf Kauf ausgerichtete Gebäudepolitik zu betreiben;

81 . stellt fest, daß der Gerichtshof das Verfahren zur Besetzung der im Stellenplan 1990 vorgesehenen neuen Stelle eines stellvertretenden Finanzkontrolleurs eingeleitet hat;

82 . hält eine Untersuchung des Masses an Unabhängigkeit, mit dem die Finanzkontrolleure der Organe ihr Amt ausüben, für unerläßlich und fordert den Rechnungshof auf, ihm zu diesem Zweck für den Zeitraum 1984 bis einschließlich 1988 eine analytische Übersicht über die Beschlüsse, mit denen sich die einzelnen Organe über die Verweigerung von Ausgabenbewilligungen hinweggesetzt haben zu übermitteln; fordert ausserdem, daß ihm eine solche Übersicht künftig jedes Jahr vor Beginn des Entlastungsverfahrens für das vorausgegangene Haushaltsjahr zugeleitet wird; besteht darauf, daß in allen Fällen, in denen der Sichtvermerk des Finanzkontrolleurs eines Organs verweigert wird und sich der Präsident dieses Organs darüber hinwegsetzt, sämtliche relevanten Unterlagen, einschließlich der vom Finanzkontrolleur angegebenen Verweigerungsgründe, seinem Ausschuß für Haushaltskontrolle vorgelegt werden;

83 . ersucht die Kommission auf, ihm so bald wie möglich über die geplante Reform des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems Bericht zu erstatten; ersucht ferner darum, Verhandlungen mit den Ärztevereinigungen in Brüssel, Luxemburg und Ispra über Gebührenregelungen aufzunehmen;

84 . fordert den Rechnungshof auf, ihm mitzuteilen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine unabhängige Kontrolle der Dienstreisekosten seiner Mitglieder zu gewährleisten;

Horizontale Probleme

Internes Kontrollsystem

85 . wird die Untersuchung der Vorschläge, die der Rechnungshof bezueglich der internen Kontrolle der Organe unterbreitet hat, fortsetzen, um zu Schlußfolgerungen für eine etwaige künftige Revision der Haushaltsordnung zu gelangen;

Informationsfluß zur Entlastungsbehörde

86 . ersucht den Rechnungshof, in seinem Jahresbericht folgendes vorzusehen :

a ) wenigstens einen Abschnitt jedes Kapitels für die Analyse des Haushaltsvollzugs in dem betreffenden Bereich,

b ) ein Kapitel für jeden im Jahresarbeitsprogramm des Hofes aufgeführten Prüfungsbereich, wobei sämtliche Gemeinschaftspolitiken innerhalb eines Zeitraums, der höchstens der Dauer der Ausführung eines Vierjahres-Arbeitsprogramms entspricht, einer Prüfung durch den Hof zu unterziehen sind;

87 . ersucht den Rechnungshof, einen Sonderbericht über die Ausgaben für die Umweltpolitik zu erstellen;

88 . fordert die Kommission auf, in Band I der Haushaltsrechnung ( Analyse der Haushaltsführung ) die Situation hinsichtlich der Ausführung der Mittelansätze sowie die Ursachen für eine Nichtausschöpfung von Mitteln eingehend zu untersuchen;

Beziehungen zu den einzelstaatlichen Parlamenten

89 . hält die Einführung einer Koordinierung mit den einzelstaatlichen Parlamenten für unerläßlich, um gemeinsame

Probleme auf der Ebene des gemeinschaftlichen Systems und des internen Rechts - und Verwaltungssystems der Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Tätigkeiten von gemeinsamem Interesse, wie z . B .

a ) Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in nationales Recht,

b ) Handhabung und Kontrolle der Verwaltungsmechanismen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung der Gemeinschaftspolitiken eingerichtet haben,

c ) Vorarbeit ( Auswahl und Unterbreitung von Vorschlägen ), die die einzelstaatlichen Verwaltungen für die Prüfung der für eine Gemeinschaftsfinanzierung vorgeschlagenen Vorhaben und Programme leisten,

zu ermitteln und ein paralleles Vorgehen zu gewährleisten;

Europäische Schulen und Europäisches Hochschulinstitut

90 . ist der Auffassung, daß sein Ausschuß für Haushaltskontrolle das Verhältnis zwischen dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften und der für Lehrkräfte der Europäischen Schulen und des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz geltenden Krankenversicherung prüfen sollte;

91 . fordert die Kommission und den Obersten Rat auf, sich dringend bei den italienischen Behörden dafür einzusetzen, daß ein Weg gefunden wird, um unverzueglich die für die Instandsetzung und Erhaltung der Gebäude der Europäischen Schule in Varese erforderlichen Mittel bereitzustellen .

( 1 ) ABl . Nr . L 79 vom 22 . 3 . 1987, S . 14 .

( 1 ) ABl . Nr . L 155 vom 7 . 6 . 1989, S . 1 .

( 2 ) ABl . Nr . L 185 vom 15 . 7 . 1988, S . 29 .

( 1 ) ABl . Nr . L 94 vom 28 . 4 . 1970, S . 13 .

( 1 ) ABl . Nr . L 374 vom 31 . 12 . 1988, S . 1 .

( 2 ) ABl . Nr . L 362 vom 30 . 12 . 1988, S . 1 .

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