This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31987D0218
87/218/EEC: Council Decision of 19 March 1987 amending Decision 83/641/EEC adopting joint research programmes and programmes for coordinating agricultural research
87/218/EWG: Beschluß des Rates vom 19. März 1987 zur Änderung des Beschlusses Nr. 83/641/EWG zur Festlegung von gemeinsamen Forschungsprogrammen und Programmen zur Koordinierung der Agrarforschung
87/218/EWG: Beschluß des Rates vom 19. März 1987 zur Änderung des Beschlusses Nr. 83/641/EWG zur Festlegung von gemeinsamen Forschungsprogrammen und Programmen zur Koordinierung der Agrarforschung
ABl. L 85 vom 28.3.1987, p. 46–47
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/07/1989
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 31983D0641 | Änderung | Artikel 1.3 | 19/03/1987 | |
Modifies | 31983D0641 | Änderung | Anhang | 19/03/1987 |
87/218/EWG: Beschluß des Rates vom 19. März 1987 zur Änderung des Beschlusses Nr. 83/641/EWG zur Festlegung von gemeinsamen Forschungsprogrammen und Programmen zur Koordinierung der Agrarforschung
Amtsblatt Nr. L 085 vom 28/03/1987 S. 0046 - 0047
***** BESCHLUSS DES RATES vom 19. März 1987 zur Änderung des Beschlusses Nr. 83/641/EWG zur Festlegung von gemeinsamen Forschungsprogrammen und Programmen zur Koordinierung der Agrarforschung (87/218/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf den Artikel 43, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat betont, daß die gegenwärtigen Tendenzen in vielen Agrarsektoren unweigerlich zu einem Anwachsen der Überschüsse mit kostpieligen Folgen für den Haushalt führen wird. Diese Situation hat eine schwer zu rechtfertigende Vergeudung der verfügbaren Mittel zur Folge und erzeugt ein Klima der Unsicherheit, das auf der Tätigkeit und den Entscheidungen der Landwirte in der Gemeinschaft lastet. Die Kommission hat angesichts dieser Lage ihre Absicht bekundet, ihr Engagement im Bereich der Förderung und der Koordinierung der landwirtschaftlichen Forschung und Experimentierung beträchtlich zu verstärken, was eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Forschungspolitik und eine wirksamere Organisation des Technologietransfers mit sich bringt. Diese Maßnahmen erscheinen am besten geeignet, um Änderungen in der Erzeugung auf der Ebene der Betriebe, die infolge der Änderungen der gemeinschaftlichen Agrarpolitik notwendig werden, zu fördern. Es ist daher erforderlich, den Landwirten zu helfen, sich an die neuen Bedingungen, die sich aus der Überschußsituation einerseits und einer restriktiven Preispolitik andererseits ergeben, vermittels einer Umstellung ihrer Produktion anzupassen. Es ist zweckmässig, die Erzeugung an die vom Markt und den Verbrauchern gestellten Qualitätsanforderungen anzupassen. Es empfiehlt sich, die Effizienz der Betriebe angesichts der Beherrschung der Erzeugung und der Preisminderungen zu verbessern. Es ist notwendig, einen wirksamen Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen Raums durch die Konservierung der Boden- und Wasserverhältnisse zu gewährleisten. Eine rasche und wirksame Verbreitung der Agrarforschung auf die landwirtschaftlichen Berater und auf die Landwirte ist sicherzustellen. Dabei empfiehlt es sich jedoch, die bisherigen Forschungen, die bereits ganz oder teilweise zur neuen Ausrichtung beitragen und die unmittelbar auf der Ebene der Landwirtschaft Anwendung finden können, fortzusetzen. Der Vorschlag im Bereich der Agrarforschung fügt sich in das Rahmenprogramm der wissenschaftlichen und technischen Aktivitäten der Gemeinschaft ein. Die Koordinierung mit den laufenden Programmen über Biotechnologien und den in Vorbereitung befindlichen Programmen über die gemeinsamen Interessen von Landwirtschaft und Industrie ist gewährleistet. Es handelt sich im wesentlichen darum, die gegenwärtigen Forschungen durch eine Ermittlung der Sektoren, auf denen besondere Anstrengungen im Hinblick auf eine Entwicklung der Politik notwendig sind, zu vervollständigen. Es erscheint angezeigt, die Höhe der Gemeinschaftsbeteiligung an der Durchführung dieser Programme gemäß dem Beschluß 83/641/EWG (4) infolge der gestiegenen Notwendigkeit, die Forschung sowie die technischen und technologischen Entwicklungen zu nutzen, um den sozio-ökonomischen Herausforderungen in der Gemeinschaft zu begegenen, anzupassen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Beschluß 83/641/EWG wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 Absatz 3 wird der Betrag »30 Millionen ECU" durch »50 Millionen ECU" ersetzt. 2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert. Geschehen zu Brüssel am 19. März 1987. Im Namen des Rates Der Präsident M. SMET (1) ABl. Nr. C 273 vom 29. 10. 1986, S. 12. (2) ABl. Nr. C 227 vom 8. 9. 1986, S. 110. (3) ABl. Nr. C 328 vom 22. 12. 1986, S. 37. (4) ABl. Nr. L 358 vom 22. 12. 1983, S. 36. ANHANG 1. Der Teil »I. NUTZUNG UND ERHALTUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN" wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: i) In Buchstabe b) erhält der erste Gedankenstrich folgende Fassung: »- Anbautechniken, Arbeitsmethoden und Anpassung der Maschinen an die Erfordernisse, die Kosten der Produktion zu senken,". ii) In Buchstabe c) erhalten der erste und zweite Gedankenstrich folgende Fassung: »- Nutzung von Anbaukulturen, die eine grosse wirtschaftliche und industrielle Bedeutung für die Erzeugung von Energie auf der Grundlage von Biomasse haben und spezifischen Bedürfnissen der Industrie entsprechen, - effizientere Nutzung von pflanzlichen Abfallprodukten im Hinblick auf eine bessere Nutzung der gesamten Biomasse,". b) Nummer 2 wird wie folgt geändert: i) In Buchstabe c) erhalten der erste und zweite Gedankenstrich folgende Fassung: »- optimale Nutzung der Boden- und Wasserressourcen im Hinblick auf die Erzeugung von Futtermitteln und Kulturen für die Energieerzeugung zu reduzierten Kosten, - Vergleich der Bewirtschaftungsarten, die zu geringen Produktionsmitteln greifen, mit den herkömmlichen intensiven Bewirtschaftungsarten, im Hinblick auf eine Verbesserung des Einkommens des Landwirts und eine gesteigerte Qualität der Erzeugnisse,". ii) In Buchstabe d) erhält der zweite Gedankenstrich folgende Fassung: »- Informatisierung der Angaben über die Bodennutzungen im Hinblick auf eine optimale und rationelle Nutzung der landwirtschaftlichen Ressourcen,". 2. Der Teil »II. STRUKTURELLE FRAGEN" wird wie folgt geändert: In Nummer 3 erhalten die Buchstaben c) und d) folgende Fassung: »c) Aspekte ,Markt' und ,Vermarktung' gebunden an die Qualität des Endproduktes in Zusammenhang mit den Verbrauchererwartungen, insbesondere im Bereich der typischen regionalen Erzeugnisse. d) Die Forschungen erstrecken sich auf neue Erzeugnisse und neue Techniken der Nutzung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die geeignet sind, Futtermittel zu ersetzen oder zu verbessern." 3. Der Teil »III. STEIGERUNG DER PRODUKTIVITÄT DER TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN ERZEUGUNG" wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: i) In Buchstabe b) erhält der vierte Gedankenstrich folgende Fassung: »- alternative Systeme der Erzeugung im Hinblick auf eine Qualitätserzeugung;". ii) In Buchstabe c) erhalten der zweite und dritte Gedankenstrich folgende Fassung: »- Funktion des Magens und Ernährungsnormen, die der reduzierten Verwendung von Futtermittelzusätzen Rechnung tragen, - Verbesserung der biologischen und wirtschaftlichen Effizienz durch Identifizierung der rentabelsten Viehzuchtsysteme.". b) Nummer 2 wird wie folgt geändert: i) Unterabsatz 2 Buchstaben a) und b) erhalten folgende Fassung: »a) Weiterführung der pflanzlichen Selektion im Hinblick auf eine Verbesserung der Resistenz gegen Krankheiten, der Qualität der Erzeugnisse und der Stabilität der Erträge unter Beachtung der Bewahrung des genetischen Erbguts der Arten, b) Verbesserung der agronomischen Methoden und Techniken in Abhängigkeit von den physiologischen Bedürfnissen der Pflanzen unter Berücksichtigung der Kosten der Produktionstechniken und der Möglichkeiten einer Extensivierung,". ii) Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: »Eine besondere Aufmerksamkeit wird dem Futteranbau, den defizitären Erzeugnissen in der Gemeinschaft, den Erzeugnissen mit besonderem regionalem Interesse und den Erzeugnissen, die als neue Energiequellen genutzt werden können oder die den Erfordernissen der Industrie entsprechen, gewidmet werden, um damit den Wünschen des Europäischen Parlaments bezueglich einer Intensivierung der Forschung im Bereich pflanzlicher Proteine zu entsprechen." 4. In Teil »IV. KOORDINIERUNG DER FORSCHUNG" ist folgender Absatz hinzuzufügen: »Das Programm stellt ausserdem eine Methodologie der Verbreitung der Information auf, die sich aus den Ergebnissen der Forschung ergibt, um sie rasch verfügbar und assimilierbar auf der Ebene der Betriebe zu machen."