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Document 31986Y0924(01)

    Entschließung des Rates vom 15. September 1986 über die Verbesserung der Effizienz des Energieeinsatzes in den Industriebetrieben der Mitgliedstaaten

    ABl. C 240 vom 24.9.1986, p. 1–2 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document In force

    31986Y0924(01)

    Entschließung des Rates vom 15. September 1986 über die Verbesserung der Effizienz des Energieeinsatzes in den Industriebetrieben der Mitgliedstaaten

    Amtsblatt Nr. C 240 vom 24/09/1986 S. 0001 - 0002


    ENTSCHLIESSUNG DES RATESvom 15. September 1986über die Verbesserung der Effizienz des Energieeinsatzes in den Industriebetrieben derMitgliedstaaten(86/C 240/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission vom 16. Mai 1986 mit dem Titel ,,Für eine europäische Politik der effizienten Energienutzung in Industriebetrieben'', unter Berücksichtigung der Entschließungen des Rates vom 9. Juni 1980 (1) und vom 15. Januar 1985 (2) , in denen eine Verstärkung der Bemühungen um Energieeinsparungen sowie um eine Drosselung von Ölverbrauch und -einfuhr in der Gemeinschaft vorgesehen ist und mit denen den Mitgliedstaaten gewisse Leitlinien für ein Grundlagenprogramm für Energieeinsparungen empfohlen werden, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Kommission vom 29. Juli 1980 zur rationellen Energienutzung in Industriebetrieben (3) , unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rates vom 28. Juli 1982 über die Förderung der Investitionen im Bereich der rationellen Energienutzung (4) , in Erwägung nachstehender Gründe: Die Industriebetriebe der Mitgliedstaaten haben die Effizienz ihres Energieeinsatzes erheblich verbessert, doch eröffnet die Anwendung von Technologien, die sich als wirtschaftlich rentabel erwiesen haben, noch beträchtliche Möglichkeiten für weitere Energieeinsparungen in der Industrie. Die Modernisierung der Produktionsanlagen bildet auf absehbare Zeit die Hauptquelle der Energieeinsparungen; damit dürfte sich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie verbessern und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Unternehmen gefördert werden. Die von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft durchzuführenden Maßnahmen können die erforderliche Erhöhung der Energieeffizienz in den Unternehmen unterstützen und erleichtern, und zwar vor allem in den Bereichen der Forschung, der Demonstration, der geeigneten Investitionsfinanzierung sowie der Information und der Ausbildung. Die derzeitigen starken Einbrüche der Erdölpreise dürften zwar nicht andauern, könnten jedoch unmittelbare negative Auswirkungen auf eine ausreichende und gesicherte Versorgung auf lange Sicht haben und stellen mithin eine neuerliche Herausforderung an die Energiesparpolitik der Gemeinschaft dar - 1. fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts des derzeitigen Rückgangs der Energiepreise nicht in ihren Bemühungen nachzulassen, sondern diese vielmehr zu verstärken, um eine rationelle Energienutzung, vor allem in den Industriebetrieben, in denen dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist, zu fördern; 2. erinnert daran, daß diese Politiken sich an den Grundsätzen der Energiepreispolitik sowie an den Maßnahmen, die in der Entschließung vom 9. Juni 1980 über neue Orientierungen für Maßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Energieeinsparung sowie in der Entschließung vom 15. Januar 1985 über ergänzende Leitlinien genannt sind, orientieren sollten; 3. stellt fest, daß eine Verbesserung des Grads der Effizienz der Energienutzung in den Industriebetrieben der Mitgliedstaaten auch positive Auswirkungen auf die Umwelt haben kann; 4. nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission die Entwicklung der Energiepreise, vor allem des Erdölpreises, sowie ihre Auswirkungen auf die Energieeinsparungen in der Gemeinschaft, insbesondere in den Industriebetrieben, aufmerksam verfolgt; 5. nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, künftig ihre Tätigkeiten im Bereich der Energieeinsparung im gewerblichen Sektor nach folgenden Leitsätzen auszurichten: - weiterhin gebührende Berücksichtigung der von der Industrie und den Klein- und Mittelbetrieben im Rahmen des gemeinschaftlichen Demonstrationsprogramms ,,Energie'' eingereichten Vorhaben, insbesondere in bezug auf die Energieeinsparungen sowie die Rückgewinnung von Industrieabfällen; - Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten über die im Rahmen ihrer Programme erzielten Ergebnisse und insbesondere des Meinungsaustauschs auf europäischer Ebene zwischen den in den Mitgliedstaaten bestehenden Vereinigungen für Energieeinsparungen; - verstärkte Information der Industriebetriebe der Gemeinschaft über die abgeschlossenen Demonstrationsvorhaben sowie über Tätigkeiten, wie sachbezogene Seminare, Informationsworkshops und Studien, um die Verbreitung der nachgewiesenen Techniken zu fördern; - Fortsetzung der Bemühungen zur Energieeinsparung im gewerblichen Sektor im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Gemeinschaft auf dem Gebiet der nichtnuklearen Energie; - rasche Fertigstellung der Datenbasis SESAME für die im Rahmen der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Programme durchgeführten Demonstrationsvorhaben, mit dem Ziel, gegebenenfalls ein Dokumentationszentrum für die neuen Energietechnologien zu schaffen; - Vertiefung der Energieflussanalysen der kleinen und mittleren Unternehmen bestimmter Sektoren im Rahmen des gemeinschaftlichen Energiebusprogramms, Unterrichtung der betreffenden Industrien über die Ergebnisse und Festlegung geeigneter ergänzender Maßnahmen anhand einer Bewertung der Pilotphase 1985-1987; - gegebenenfalls Erleichterung der Einführung und Verbesserung von Energiediagnosen in Industriebetrieben in den Mitgliedstaaten; - Ergänzung der Reihe von Energieanalysen, die bereits für einige Industriezweige durchgeführt wurden; - Ermittlung geeigneter Methoden, die einen Anreiz zur Markteinführung neuer Erzeugnisse oder Techniken geben, die Energieeinsparungen ermöglichen; - Verbreitung von Erkenntnissen über neue Finanzierungsmethoden für Energiesparinvestitionen, wie beispielsweise die Finanzierung durch Dritte (,,Third-Party-Financing'') und Förderung des Einsatzes von Risikokapital und Unterrichtung der betreffenden Industriebetriebe und Finanzierungsinstitute - wobei die Europäische Investitionsbank eine Rolle spielen könnte - sowie der Mitgliedstaaten; 6. ersucht die Kommission, ihn regelmässig über den Ablauf dieser Tätigkeiten und die erzielten Ergebnisse zu unterrichten. (1) ABl. Nr. C 149 vom 18. 6. 1980, S. 1 und 3.

    (2) ABl. Nr. C 20 vom 22. 1. 1985, S. 1.

    (3) ABl. Nr. L 239 vom 12. 9. 1980, S. 26.

    (4) ABl. Nr. L 247 vom 23. 8. 1982, S. 9.

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