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Document 31980R2692
Commission Regulation (EEC) No 2692/80 of 21 October 1980 amending for the second time Regulation (EEC) No 217/79 laying down detailed rules for direct cooperation between the bodies designated to verify compliance with provisions in the wine sector
Verordnung (EWG) Nr. 2692/80 der Kommission vom 21. Oktober 1980 zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 217/79 über Durchführungsbestimmungen für die unmittelbare Zusammenarbeit der mit der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften auf dem Weinsektor beauftragten Stellen
Verordnung (EWG) Nr. 2692/80 der Kommission vom 21. Oktober 1980 zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 217/79 über Durchführungsbestimmungen für die unmittelbare Zusammenarbeit der mit der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften auf dem Weinsektor beauftragten Stellen
ABl. L 279 vom 23.10.1980, p. 14–14
(DA, DE, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(EL)
No longer in force, Date of end of validity: 30/06/1981
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
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Modifies | 31979R0217 | Änderung | Anhang 1 | 26/10/1980 |
Verordnung (EWG) Nr. 2692/80 der Kommission vom 21. Oktober 1980 zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 217/79 über Durchführungsbestimmungen für die unmittelbare Zusammenarbeit der mit der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften auf dem Weinsektor beauftragten Stellen
Amtsblatt Nr. L 279 vom 23/10/1980 S. 0014 - 0014
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 10 S. 0045
**** ( 1 ) ABL . NR . L 54 VOM 5 . 3 . 1979 , S . 1 . ( 2 ) ABL . NR . L 195 VOM 29 . 7 . 1980 , S . 6 . ( 3 ) ABL . NR . L 31 VOM 7 . 2 . 1979 , S . 5 . ( 4 ) ABL . NR . L 144 VOM 13 . 6 . 1979 , S . 5 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2692/80 DER KOMMISSION VOM 21 . OKTOBER 1980 ZUR ZWEITEN ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 217/79 ÜBER DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE UNMITTELBARE ZUSAMMENARBEIT DER MIT DER ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN AUF DEM WEINSEKTOR BEAUFTRAGTEN STELLEN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 337/79 DES RATES VOM 5 . FEBRUAR 1979 ÜBER DIE GEMEINSAME MARKTORGANISATION FÜR WEIN ( 1 ), ZULETZT GEÄNDERT DURCH DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1990/80 ( 2 ), INSBESONDERE AUF ARTIKEL 64 ABSATZ 3 , IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : DER ANHANG I DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 217/79 ( 3 ), GEÄNDERT DURCH DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1148/79 ( 4 ), ENTHÄLT DIE LISTE DER STELLEN , DIE VON DEN MITGLIEDSTAATEN MIT DER ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG DER GEMEINSCHAFTLICHEN UND EINZELSTAATLICHEN VORSCHRIFTEN AUF DEM WEINSEKTOR BEAUFTRAGT UND ERMÄCHTIGT SIND , UNTEREINANDER UNMITTELBARE BEZIEHUNGEN ZU UNTERHALTEN . AUFGRUND DER ERFAHRUNGEN BEI DER ANWENDUNG DIESER VERORDNUNG ERSCHEINT ES ZWECKMÄSSIG , DEN GENANNTEN ANHANG IN BEZUG AUF DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH ZU ERGÄNZEN . DIE IN DIESER VERORDNUNG VORGESEHENEN MASSNAHMEN ENTSPRECHEN DER STELLUNGNAHME DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR WEIN - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : ARTIKEL 1 IM ANHANG I BUCHSTABE I DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 217/79 ERHÄLT DIE ZIFFER 1 FOLGENDE FASSUNG : " 1 . ZUSTÄNDIGE STELLEN : A ) MINISTRY OF AGRICULTURE , FISHERIES AND FOOD 3-8 WHITEHALL PLACE LONDON SW1A 2 HH TEL .: 01 217 3980 ODER 01 217 6247 TELEX : 889351 MAFWPL9 B ) THE WINE STANDARDS BOARD 68 UPPER THAMES STREET LONDON EC4V 3BJ TEL .: 01 236 9512 TELEX : 88 93 51 MAFWPL 9 MIT DEM HINWEIS : " FOR THE ATTENTION OF WINE STANDARDS BOARD , ROOM 524 WPW " ; " ARTIKEL 2 DIESE VERORDNUNG TRITT AM DRITTEN TAG NACH IHRER VERÖFFENTLICHUNG IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IN KRAFT . DIESE VERORDNUNG IST IN ALLEN IHREN TEILEN VERBINDLICH UND GILT UNMITTELBAR IN JEDEM MITGLIEDSTAAT . BRÜSSEL , DEN 21 . OKTOBER 1980 FÜR DIE KOMMISSION FINN GUNDELACH VIZEPRÄSIDENT