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Document 31980D0317

80/317/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 13. März 1980 zur Festlegung eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auszuführenden Forschungsprogramms (1980-1983)

ABl. L 72 vom 18.3.1980, p. 11–17 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1983

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1980/317/oj

31980D0317

80/317/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 13. März 1980 zur Festlegung eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auszuführenden Forschungsprogramms (1980-1983)

Amtsblatt Nr. L 072 vom 18/03/1980 S. 0011 - 0017
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0036


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( 1 ) ABL . NR . C 110 VOM 3 . 5 . 1979 , S . 4 .

( 2 ) ABL . NR . C 140 VOM 5 . 6 . 1979 , S . 83 .

( 3 ) ABL . NR . C 297 VOM 28 . 11 . 1979 , S . 9 .

( 4 ) ABL . NR . C 7 VOM 29 . 1 . 1974 , S . 2 .

( 5 ) ABL . NR . L 16 VOM 20 . 1 . 1971 , S . 13 .

( 1 ) ABL . NR . L 200 VOM 8 . 8 . 1977 , S . 4 .

( 2 ) ABL . NR . L 356 VOM 31 . 12 . 1977 , S . 1 .

( 3 ) ABL . NR . L 255 VOM 20 . 9 . 1974 , S . 1 .

BESCHLUSS DES RATES

VOM 13 . MÄRZ 1980

ZUR FESTLEGUNG EINES VON DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE FÜR DIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT UND DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT AUSZUFÜHRENDEN FORSCHUNGSPROGRAMMS ( 1980-1983 )

( 80/317/EWG , EURATOM )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 7 ,

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 235 ,

AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION ( 1 ), DIE DEN AUSSCHUSS FÜR WISSENSCHAFT UND TECHNIK ZU DEN NUKLEAREN AKTIONEN ANGEHÖRT HAT ,

NACH STELLUNGNAHME DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ( 2 ),

NACH STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES ( 3 ),

IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE :

IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN WISSENSCHAFTS- UND TECHNOLOGIEPOLITIK IST DAS MEHRJAHRES-FORSCHUNGSPROGRAMM EINES DER WESENTLICHEN MITTEL DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT , ZUR SICHERHEIT UND ZUR ENTWICKLUNG DER KERNINDUSTRIE SOWIE ZUR ERLANGUNG UND ZUR VERBREITUNG VON KENNTNISSEN AUF DEM KERNSEKTOR BEIZUTRAGEN .

NACH ARTIKEL 2 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT GEHÖRT ES ZU DEN AUFGABEN DER GEMEINSCHAFT , EINE HARMONISCHE ENTWICKLUNG DES WIRTSCHAFTSLEBENS INNERHALB DER GEMEINSCHAFT , EINE BESTÄNDIGE UND AUSGEWOGENE WIRTSCHAFTSAUSWEITUNG UND EINE GRÖSSERE STABILITÄT ZU FÖRDERN . DIE ZIELE DER DARAUF GERICHTETEN TÄTIGKEIT DER GEMEINSCHAFT WERDEN IN ARTIKEL 3 DES VORGENANNTEN VERTRAGES ERLÄUTERT .

DIE IN DIESEM BESCHLUSS VORGESEHENEN NICHTNUKLEAREN AKTIONEN ERSCHEINEN ZUR ERREICHUNG DER GENANNTEN ZIELE NOTWENDIG .

IM VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT SIND DIE HIERFÜR ERFORDERLICHEN SPEZIELLEN BEFUGNISSE NICHT VORGESEHEN .

DER RAT HAT AM 14 . JANUAR 1974 EINE ENTSCHLIESSUNG ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER EINZELSTAATLICHEN POLITIKEN UND DIE FESTLEGUNG VON GEMEINSCHAFTLICHEN AKTIONEN IM BEREICH DER WISSENSCHAFT UND TECHNOLOGIE VERABSCHIEDET ( 4 ).

DAS PROGRAMM IST ENTSPRECHEND DER ENTSCHLIESSUNG DES RATES VOM 17 . DEZEMBER 1970 ÜBER DIE EINZELHEITEN DER ANNAHME DER FORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSPROGRAMME ( 5 ) AUFGESTELLT WORDEN .

DIE ITALIENISCHE REGIERUNG HAT SICH VERPFLICHTET , DEN KOMPLEX ESSOR , DEN DIE KOMMISSION IHR GEMÄSS ARTIKEL 6 BUCHSTABE C ) DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT HAT , BIS ZUM 31 . DEZEMBER 1980 ZU ÜBERNEHMEN .

ES LIEGT IM ALLGEMEINEN INTERESSE , DIE FORSCHUNGSARBEITEN AUF DEM SEKTOR REAKTORSICHERHEIT WEITERZUENTWICKELN , UND DIE ESSOR-ANLAGE KÖNNTE ZU DIESEM ZWECK VERWENDET WERDEN .

IN ARTIKEL 3 DES BESCHLUSSES 77/488/EWG , EURATOM ( 1 ) IST IM DRITTEN JAHR EINE ÜBERPRÜFUNG DES PROGRAMMS VORGESEHEN , DIE ZUR ANNAHME EINES NEUEN VIERJAHRESPROGRAMMS ( 1980-1983 ) FÜHREN KANN , WOBEI DAS JAHR 1980 EIN ÜBERLAPPENDES JAHR IST . DER BESCHLUSS 77/488/EWG , EURATOM IST DAHER AUFZUHEBEN .

INFOLGE DIESER AUFHEBUNG BLEIBT EIN BETRAG VON ETWA 100 MILLIONEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSEINHEITEN VERFÜGBAR , DER FÜR DAS VORHERGEHENDE PROGRAMM BESTIMMT WAR . DIESER BETRAG SOLLTE FÜR DAS NEUE PROGRAMM BEREITGESTELLT WERDEN . BEI DER BESTIMMUNG DES HÖCHSTBETRAGS DER FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES NEUEN PROGRAMMS ERFORDERLICHEN AUSGABEMITTELBINDUNGEN IST DIE BEREITSTELLUNG DIESES BETRAGES ZU BERÜCKSICHTIGEN -

BESCHLIESST :

ARTIKEL 1

MIT WIRKUNG VOM 1 . JANUAR 1980 WIRD FÜR DIE DAUER VON VIER JAHREN EIN FORSCHUNGSPROGRAMM GEMÄSS DEN ANHÄNGEN A , B UND C AUFGESTELLT .

ARTIKEL 2

DIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES IN ANHANG A DEFINIERTEN PROGRAMMS ERFORDERLICHEN MITTELBINDUNGEN UND DER MAXIMALE PERSONALBESTAND WERDEN AUF 510,87 MILLIONEN EUROPÄISCHE RECHNUNGSEINHEITEN EINSCHLIESSLICH DER IN ARTIKEL 6 ABSATZ 2 GENANNTEN BETRAEGE BEZIEHUNGSWEISE AUF 2 260 BEDIENSTETE FESTGESETZT . DIE VORLÄUFIGE VERTEILUNG DER MITTEL UND DES PERSONALS IST IN ANHANG B AUFGEFÜHRT . DER VERTEILUNGSSCHLÜSSEL FÜR DIE FINANZIELLEN BETRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN ZUM ERGÄNZENDEN FORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSPROGRAMM DER EUPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT IST IN ANHANG C FESTGELEGT .

DIE EUROPÄISCHE RECHNUNGSEINHEIT IST DIEJENIGE , DIE IN ARTIKEL 10 DER HAUSHALTSORDNUNG VOM 21 . DEZEMBER 1977 FÜR DEN GESAMTHAUSHALTSPLAN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ( 2 ) FESTGELEGT IST .

ARTIKEL 3

DAS PROGRAMM WIRD IM DRITTEN JAHR EINER ÜBERPRÜFUNG UNTERZOGEN , DIE ZU EINEM BESCHLUSS DES RATES FÜR EIN NEUES VIERJAHRESPROGRAMM NACH DEM ENTSPRECHENDEN VERFAHREN FÜHREN KANN .

ARTIKEL 4

DIE VERBREITUNG DER KENNTNISSE , DIE SICH AUS DER DURCHFÜHRUNG DER NICHTNUKLEAREN TEILE DES PROGRAMMS ERGEBEN , ERFOLGT GEMÄSS DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2380/74 DES RATES VOM 17 . SEPTEMBER 1974 ÜBER DIE REGELUNG FÜR DIE VERBREITUNG VON KENNTNISSEN IM RAHMEN DER FORSCHUNGSPROGRAMME DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ( 3 ).

ARTIKEL 5

DIE KOMMISSION SORGT FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND NIMMT DABEI DIE MITTEL DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE IN ANSPRUCH .

ARTIKEL 6

DER BESCHLUSS 77/488/EWG , EURATOM WIRD MIT WIRKUNG VOM 1 . JANUAR 1980 AUFGEHOBEN .

JEDOCH KÖNNEN DIE BETRAEGE , DIE FÜR DIE ENTSPRECHENDEN POSTEN DER HAUSHALTSPLÄNE 1977 , 1978 , 1979 UND 1980 BEWILLIGT WURDEN UND DIE AM 1 . JANUAR 1980 NOCH NICHT GEBUNDEN ODER BEREITS GEBUNDEN , ABER NOCH NICHT ABGERECHNET SIND , ZUR DURCHFÜHRUNG DES VORLIEGENDEN PROGRAMMS VERWENDET WERDEN .

GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 13 . MÄRZ 1980 .

IM NAMEN DES RATES

DER PRÄSIDENT

G . ZAMBERLETTI

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ANHANG A

FORSCHUNGSPROGRAMM ( 1980-1983 )

A . NUKLEARE SICHERHEIT UND BRENNSTOFFKREISLAUF ( GEMEINSAMES PROGRAMM )

A.1 . REAKTORSICHERHEIT ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE ELF VORHABEN :

- PROJEKT LOBI : UNTERSUCHUNG VON KÜHLMITTELVERLUSTUNFÄLLEN IN LEICHTWASSERREAKTOREN ;

- PROJEKT SUPER-SARA : " IN-PILE " -EXPERIMENT ÜBER DAS VERHALTEN VON LEICHTWASSERREAKTOR-BRENNELEMENTEN IM FALL VON KÜHLMITTELVERLUST ;

- UNVERSEHRTHEIT DES LWR-PRIMÄRKREISLAUFS : FRÜHERKENNUNG VON FEHLERN AN DEN BEHÄLTERN ;

- THERMOHYDRAULISCHES VERHALTEN DER BRENNELEMENT-BÜNDEL SCHNELLER REAKTOREN ;

- MECHANISCHE PRÜFUNG VON STRUKTURWERKSTOFFEN SCHNELLER REAKTOREN ;

- ENTWICKLUNG VON PROGRAMMEN ZUR BERECHNUNG HYPOTHETISCHER UNFÄLLE IN SCHNELLEN REAKTOREN ;

- PROJEKT PAHR : UNTERSUCHUNG ÜBER DIE RESTWÄRMEABFÜHRUNG EINES GESCHMOLZENEN SCHNELLREAKTOR-KERNS ;

- IN PILE-VERSUCH PAHR ;

- UNTERSUCHUNG ÜBER DIE WECHSELWIRKUNG BRENNSTOFF-KÜHLMITTEL BEI EINEM UNFALL ;

- UNTERSUCHUNG DES VERHALTENS VON STRUKTUREN UND BEHÄLTERN BEI UNFALLBEDINGTEN BELASTUNGEN ;

- ZUVERLÄSSIGKEITS- UND RISIKOBEURTEILUNG UND DATENBANK .

A.2 . PLUTONIUMBRENNSTOFFE UND AKTINIDFORSCHUNG ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE DREI VORHABEN :

- GRENZEN DER BEANSPRUCHUNG VON PLUTONIUMBRENNSTOFFEN ;

- SICHERHEIT DES AKTINIDENKREISLAUFS ;

- AKTINIDFORSCHUNG .

A.3 . SICHERHEIT VON KERNMATERIALIEN ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE VIER VORHABEN :

- RISIKOBEWERTUNG ;

- SCHUTZBARRIEREN ;

- ABTRENNUNG VON AKTINIDEN ;

- ÜBERWACHUNG VON AKTINIDEN .

A.4 . SICHERHEITSÜBERWACHUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG VON SPALTSTOFFEN ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST DIE FOLGENDEN VIER VORHABEN :

- ERFASSUNG VON DATEN FÜR DIE MATERIALBUCHFÜHRUNG UND PRÜFUNG DER MATERIALBILANZ ;

- ENTWICKLUNG VON MESSMETHODEN UND VON INSTRUMENTEN SOWIE ENTWICKLUNG VON METHODEN ZUR PRÜFUNG DER ISOTOPENZUSAMMENSETZUNG BESTRAHLTER BRENNSTOFFE ;

- VERSCHLUSS- UND ÜBERWACHUNGSTECHNIKEN ;

- STUDIEN ÜBER SICHERHEITSÜBERWACHUNGSSYSTEME FÜR DEN GESAMTEN BRENNSTOFFKREISLAUF .

B . NEUE ENERGIEQUELLEN ( GEMEINSAMES PROGRAMM )

B.1 . SONNENENERGIE ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE VIER VORHABEN :

- EUROPÄISCHE SOLARTESTANLAGE ( ESTI );

- NUTZUNG DER SONNENENERGIE IN WOHNGEBÄUDEN UND IM NIEDERTEMPERATURBEREICH ;

- WERKSTOFFE FÜR SONNENKRAFTWERKE ;

- PHOTÖLEKTROCHEMISCHE UND PHOTOCHEMISCHE UMWANDLUNG .

B.2 . WASSERSTOFFERZEUGUNG , ENERGIESPEICHERUNG UND -TRANSPORT ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE DREI VORHABEN :

- THERMOCHEMISCHE WASSERSTOFFERZEUGUNG ;

- FORTGESCHRITTENE UNTERSUCHUNGEN ÜBER ENERGIETRAEGER ;

- SYSTEMSTUDIEN .

B.3 . TECHNOLOGIE DER THERMONUKLEAREN FUSION ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE FÜNF VORHABEN :

- KONZEPTSTUDIEN ÜBER FUSIONSREAKTOREN ;

- UNTERSUCHUNGEN ZUR BLANKETTECHNOLOGIE ;

- UNTERSUCHUNGEN ÜBER STRUKTURWERKSTOFFE ;

- UNTERSUCHUNGEN ÜBER FORTGESCHRITTENE WERKSTOFFE ;

- BETRIEB DES ZYKLOTRONS .

B.4 . HOCHTEMPERATURWERKSTOFFE ( NUKLARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE DREI VORHABEN :

- INFORMATIONSZENTRUM FÜR HOCHTEMPERATURWERKSTOFFE ;

- WERKSTOFFUNTERSUCHUNGEN UND INGENIEURTECHNISCHE STUDIEN ;

- DATENBANK FÜR HOCHTEMPERATURWERKSTOFFE .

C . UMWELTFORSCHUNG UND UMWELTSCHUTZ ( GEMEINSAMES PROGRAMM )

C.1 . UMWELTSCHUTZ ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST DIE FOLGENDEN SECHS VORHABEN :

- PROJEKT ECDIN ;

- BELASTUNG DURCH CHEMIKALIEN UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG ORGANISCHER STOFFE UND DER VERSCHMUTZUNG VON INNENRÄUMEN ;

- ANALYSE DER LUFTQUALITÄT ;

- ANALYSE DER WASSERQUALITÄT ;

- VERUNREINIGUNG DURCH SCHWERMETALLE , AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT ;

- UMWELTAUSWIRKUNGEN KONVENTIONELLER KRAFTWERKE .

C.2 . FERNERKUNDUNG ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE ZWEI VORHABEN :

- LANDWIRTSCHAFT ;

- SCHUTZ DES MEERES .

D . KERNMESSUNGEN ( GEMEINSAMES PROGRAMM )

D.1 . KERNMESSUNGEN ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE ZWEI VORHABEN :

- MESSUNG VON KERNDATEN ;

- NUKLEARE REFERENZMATERIALIEN UND -TECHNIKEN .

E . SPEZIFISCHE UNTERSTÜTZUNG DER SEKTORIELLEN POLITIKEN DER KOMMISSION ( GEMEINSAMES PROGRAMM )

E.1 . INFORMATIK ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE DREI VORHABEN :

- DATENFERNÜBERTRAGUNG ;

- EUROCOPI ;

- EUROPÄISCHER INFORMATIONSDIENST FÜR ABSCHIRMUNGSPROBLEME ( ESIS ).

E.2 . UNTERSTÜTZUNG SICHERHEITSÜBERWACHUNG ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

E.3 . UNTERSTÜTZUNG DES REFERENZBÜROS DER GEMEINSCHAFT ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT )

E.4 . BERUFLICHE FORTBILDUNG UND AUSBILDUNG ( NUKLEARE UND NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT )

E.5 . VERWERTUNG DER FORSCHUNGSERGEBNISSE ( NUKLEARE UND NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT )

E.6 . WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN ( NUKLEARE UND NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT )

F . BETRIEB VON GROSSANLAGEN

ERGÄNZUNGSPROGRAMM

F.1 . BETRIEBS DES REAKTORS HFR ( NUKLEARE TÄTIGKEIT )

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ANHANG B

VORLÄUFIGE VERTEILUNG DES PERSONALS UND DER MITTEL

// //

PROGRAMMPUNKTE // MITTELBINDUNGEN FÜR DIE AUSGABEN ( IN MILLIONEN ERE ) // PERSONAL INSGESAMT // DAVON FORSCHER //

// //

A . NUKLEARE SICHERHEIT UND BRENNSTOFFKREISLAUF //

1 . REAKTORSICHERHEIT // 151,30 ( 1 ) ( 2 ) // 716 // 308 //

2 . PLUTONIUMBRENNSTOFFE UND AKTINIDFORSCHUNG // 56,35 // 207 //

117 //

3 . SICHERHEIT VON KERNMATERIALIEN // 20,85 // 115 // 52 //

4 . SICHERHEITSÜBERWACHUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG VON SPALTSTOFFEN // 20,50 // 112 // 55 //

//

ZUSAMMEN // 249,00 // 1 150 // 532 //

//

B . NEUE ENERGIEQUELLEN //

1 . SONNENENERGIE // 22,90 // 117 // 60 //

2 . WASSERSTOFFERZEUGUNG , ENERGIESPEICHERUNG UND -TRANSPORT // 14,10 // 79 // 40 //

3 . THERMONUKLEARE FUSIONSTECHNOLOGIE // 26,10 // 124 // 60 //

4 . HOCHTEMPERATURWERKSTOFFE // 14,90 // 63 // 38 //

//

ZUSAMMEN // 78,00 // 383 // 198 //

//

C . UMWELTFORSCHUNG UND UMWELTSCHUTZ //

1 . UMWELTSCHUTZ // 33,90 // 174 // 90 //

2 . FERNERKUNDUNG // 18,35 // 97 // 50 //

//

ZUSAMMEN // 52,25 // 271 // 140 //

//

D . KERNMESSUNGEN // 43,20 // 184 // 108 //

//

E . SPEZIFISCHE UNTERSTÜTZUNG SEKTORIELLER POLITIKEN DER KOMMISSION //

1 . INFORMATIK // 13,83 // 69 // 34 //

2 . UNTERSTÜTZUNG DER SICHERHEITSÜBERWACHUNG // 5,90 // 25 // 13 //

3 . UNTERSTÜTZUNG DES REFERENZBÜROS DER GEMEINSCHAFT // 2,62 //

13 // 7 //

4 . BERUFLICHE FORTBILDUNG UND AUSBILDUNG // 3,31 // 17 // 9 //

5 . VERWERTUNG DER FORSCHUNGSERGEBNISSE // 1,74 // 8 // 1 //

6 . IM AUFTRAG ANDERER DIENSTSTELLEN DER KOMMISSION ERBRACHTE WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN // 8,80 // 52 // 27 //

//

ZUSAMMEN // 36,20 // 184 // 91 //

//

INSGESAMT // 458,65 //

//

F . BETRIEB VON GROSSANLAGEN //

1 . BETRIEB DES REAKTORS HFR // 52,22 // 88 // 41 //

//

ALLES INSGESAMT // 510,87 ( 1 ) ( 2 ) // 2 260 ( 3 ) // 1 110 //

( 1 ) DER FÜR DAS PROJEKT " IN-PILE-VERSUCH PAHR " VORLÄUFIG EINGESETZTE BETRAG VON 6,77 MILLIONEN ERE IST MITINBEGRIFFEN .

( 2 ) EIN FÜR DIE ZWEITE STUFE DES PROJEKTS " SUPER-SARA " VORLÄUFIG EINGESETZTER BETRAG VON 40,61 MILLIONEN ERE IST MITINBEGRIFFEN .

( 3 ) ZU DIESER ZAHL KOMMEN ZUSÄTZLICH NUR 1980 MAXIMAL 20 BEDIENSTETE , ENTSPRECHEND DER VERRINGERUNG DES PERSONALBESTANDS DES ZENTRUMS GEMÄSS BESCHLUSS 77/488/EWG , EURATOM .

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ANHANG C

VERTEILUNGSSCHLÜSSEL FÜR DIE FINANZIELLEN BEITRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN ZUM ERGÄNZENDEN FORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSPROGRAMM DER EAG

PAUSCHALSCHLÜSSEL

BETRIEB UND NUTZUNG DES HFR-REAKTORS :

- BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:50 % - NIEDERLANDE:5

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