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Document 31980D0317
80/317/EEC, Euratom: Council Decision of 13 March 1980 adopting a research programme to be implemented by the Joint Research Centre for the European Atomic Energy Community and for the European Economic Community (1980 to 1983)
80/317/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 13. März 1980 zur Festlegung eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auszuführenden Forschungsprogramms (1980-1983)
80/317/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 13. März 1980 zur Festlegung eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auszuführenden Forschungsprogramms (1980-1983)
ABl. L 72 vom 18.3.1980, p. 11–17
(DA, DE, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(EL)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1983
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Repeal | 31977D0488 | Aufhebung | 01/01/1980 |
80/317/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 13. März 1980 zur Festlegung eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auszuführenden Forschungsprogramms (1980-1983)
Amtsblatt Nr. L 072 vom 18/03/1980 S. 0011 - 0017
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0036
**** ( 1 ) ABL . NR . C 110 VOM 3 . 5 . 1979 , S . 4 . ( 2 ) ABL . NR . C 140 VOM 5 . 6 . 1979 , S . 83 . ( 3 ) ABL . NR . C 297 VOM 28 . 11 . 1979 , S . 9 . ( 4 ) ABL . NR . C 7 VOM 29 . 1 . 1974 , S . 2 . ( 5 ) ABL . NR . L 16 VOM 20 . 1 . 1971 , S . 13 . ( 1 ) ABL . NR . L 200 VOM 8 . 8 . 1977 , S . 4 . ( 2 ) ABL . NR . L 356 VOM 31 . 12 . 1977 , S . 1 . ( 3 ) ABL . NR . L 255 VOM 20 . 9 . 1974 , S . 1 . BESCHLUSS DES RATES VOM 13 . MÄRZ 1980 ZUR FESTLEGUNG EINES VON DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE FÜR DIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT UND DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT AUSZUFÜHRENDEN FORSCHUNGSPROGRAMMS ( 1980-1983 ) ( 80/317/EWG , EURATOM ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 7 , GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 235 , AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION ( 1 ), DIE DEN AUSSCHUSS FÜR WISSENSCHAFT UND TECHNIK ZU DEN NUKLEAREN AKTIONEN ANGEHÖRT HAT , NACH STELLUNGNAHME DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ( 2 ), NACH STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES ( 3 ), IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN WISSENSCHAFTS- UND TECHNOLOGIEPOLITIK IST DAS MEHRJAHRES-FORSCHUNGSPROGRAMM EINES DER WESENTLICHEN MITTEL DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT , ZUR SICHERHEIT UND ZUR ENTWICKLUNG DER KERNINDUSTRIE SOWIE ZUR ERLANGUNG UND ZUR VERBREITUNG VON KENNTNISSEN AUF DEM KERNSEKTOR BEIZUTRAGEN . NACH ARTIKEL 2 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT GEHÖRT ES ZU DEN AUFGABEN DER GEMEINSCHAFT , EINE HARMONISCHE ENTWICKLUNG DES WIRTSCHAFTSLEBENS INNERHALB DER GEMEINSCHAFT , EINE BESTÄNDIGE UND AUSGEWOGENE WIRTSCHAFTSAUSWEITUNG UND EINE GRÖSSERE STABILITÄT ZU FÖRDERN . DIE ZIELE DER DARAUF GERICHTETEN TÄTIGKEIT DER GEMEINSCHAFT WERDEN IN ARTIKEL 3 DES VORGENANNTEN VERTRAGES ERLÄUTERT . DIE IN DIESEM BESCHLUSS VORGESEHENEN NICHTNUKLEAREN AKTIONEN ERSCHEINEN ZUR ERREICHUNG DER GENANNTEN ZIELE NOTWENDIG . IM VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT SIND DIE HIERFÜR ERFORDERLICHEN SPEZIELLEN BEFUGNISSE NICHT VORGESEHEN . DER RAT HAT AM 14 . JANUAR 1974 EINE ENTSCHLIESSUNG ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER EINZELSTAATLICHEN POLITIKEN UND DIE FESTLEGUNG VON GEMEINSCHAFTLICHEN AKTIONEN IM BEREICH DER WISSENSCHAFT UND TECHNOLOGIE VERABSCHIEDET ( 4 ). DAS PROGRAMM IST ENTSPRECHEND DER ENTSCHLIESSUNG DES RATES VOM 17 . DEZEMBER 1970 ÜBER DIE EINZELHEITEN DER ANNAHME DER FORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSPROGRAMME ( 5 ) AUFGESTELLT WORDEN . DIE ITALIENISCHE REGIERUNG HAT SICH VERPFLICHTET , DEN KOMPLEX ESSOR , DEN DIE KOMMISSION IHR GEMÄSS ARTIKEL 6 BUCHSTABE C ) DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT HAT , BIS ZUM 31 . DEZEMBER 1980 ZU ÜBERNEHMEN . ES LIEGT IM ALLGEMEINEN INTERESSE , DIE FORSCHUNGSARBEITEN AUF DEM SEKTOR REAKTORSICHERHEIT WEITERZUENTWICKELN , UND DIE ESSOR-ANLAGE KÖNNTE ZU DIESEM ZWECK VERWENDET WERDEN . IN ARTIKEL 3 DES BESCHLUSSES 77/488/EWG , EURATOM ( 1 ) IST IM DRITTEN JAHR EINE ÜBERPRÜFUNG DES PROGRAMMS VORGESEHEN , DIE ZUR ANNAHME EINES NEUEN VIERJAHRESPROGRAMMS ( 1980-1983 ) FÜHREN KANN , WOBEI DAS JAHR 1980 EIN ÜBERLAPPENDES JAHR IST . DER BESCHLUSS 77/488/EWG , EURATOM IST DAHER AUFZUHEBEN . INFOLGE DIESER AUFHEBUNG BLEIBT EIN BETRAG VON ETWA 100 MILLIONEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSEINHEITEN VERFÜGBAR , DER FÜR DAS VORHERGEHENDE PROGRAMM BESTIMMT WAR . DIESER BETRAG SOLLTE FÜR DAS NEUE PROGRAMM BEREITGESTELLT WERDEN . BEI DER BESTIMMUNG DES HÖCHSTBETRAGS DER FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES NEUEN PROGRAMMS ERFORDERLICHEN AUSGABEMITTELBINDUNGEN IST DIE BEREITSTELLUNG DIESES BETRAGES ZU BERÜCKSICHTIGEN - BESCHLIESST : ARTIKEL 1 MIT WIRKUNG VOM 1 . JANUAR 1980 WIRD FÜR DIE DAUER VON VIER JAHREN EIN FORSCHUNGSPROGRAMM GEMÄSS DEN ANHÄNGEN A , B UND C AUFGESTELLT . ARTIKEL 2 DIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES IN ANHANG A DEFINIERTEN PROGRAMMS ERFORDERLICHEN MITTELBINDUNGEN UND DER MAXIMALE PERSONALBESTAND WERDEN AUF 510,87 MILLIONEN EUROPÄISCHE RECHNUNGSEINHEITEN EINSCHLIESSLICH DER IN ARTIKEL 6 ABSATZ 2 GENANNTEN BETRAEGE BEZIEHUNGSWEISE AUF 2 260 BEDIENSTETE FESTGESETZT . DIE VORLÄUFIGE VERTEILUNG DER MITTEL UND DES PERSONALS IST IN ANHANG B AUFGEFÜHRT . DER VERTEILUNGSSCHLÜSSEL FÜR DIE FINANZIELLEN BETRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN ZUM ERGÄNZENDEN FORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSPROGRAMM DER EUPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT IST IN ANHANG C FESTGELEGT . DIE EUROPÄISCHE RECHNUNGSEINHEIT IST DIEJENIGE , DIE IN ARTIKEL 10 DER HAUSHALTSORDNUNG VOM 21 . DEZEMBER 1977 FÜR DEN GESAMTHAUSHALTSPLAN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ( 2 ) FESTGELEGT IST . ARTIKEL 3 DAS PROGRAMM WIRD IM DRITTEN JAHR EINER ÜBERPRÜFUNG UNTERZOGEN , DIE ZU EINEM BESCHLUSS DES RATES FÜR EIN NEUES VIERJAHRESPROGRAMM NACH DEM ENTSPRECHENDEN VERFAHREN FÜHREN KANN . ARTIKEL 4 DIE VERBREITUNG DER KENNTNISSE , DIE SICH AUS DER DURCHFÜHRUNG DER NICHTNUKLEAREN TEILE DES PROGRAMMS ERGEBEN , ERFOLGT GEMÄSS DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2380/74 DES RATES VOM 17 . SEPTEMBER 1974 ÜBER DIE REGELUNG FÜR DIE VERBREITUNG VON KENNTNISSEN IM RAHMEN DER FORSCHUNGSPROGRAMME DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ( 3 ). ARTIKEL 5 DIE KOMMISSION SORGT FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND NIMMT DABEI DIE MITTEL DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE IN ANSPRUCH . ARTIKEL 6 DER BESCHLUSS 77/488/EWG , EURATOM WIRD MIT WIRKUNG VOM 1 . JANUAR 1980 AUFGEHOBEN . JEDOCH KÖNNEN DIE BETRAEGE , DIE FÜR DIE ENTSPRECHENDEN POSTEN DER HAUSHALTSPLÄNE 1977 , 1978 , 1979 UND 1980 BEWILLIGT WURDEN UND DIE AM 1 . JANUAR 1980 NOCH NICHT GEBUNDEN ODER BEREITS GEBUNDEN , ABER NOCH NICHT ABGERECHNET SIND , ZUR DURCHFÜHRUNG DES VORLIEGENDEN PROGRAMMS VERWENDET WERDEN . GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 13 . MÄRZ 1980 . IM NAMEN DES RATES DER PRÄSIDENT G . ZAMBERLETTI **** ANHANG A FORSCHUNGSPROGRAMM ( 1980-1983 ) A . NUKLEARE SICHERHEIT UND BRENNSTOFFKREISLAUF ( GEMEINSAMES PROGRAMM ) A.1 . REAKTORSICHERHEIT ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE ELF VORHABEN : - PROJEKT LOBI : UNTERSUCHUNG VON KÜHLMITTELVERLUSTUNFÄLLEN IN LEICHTWASSERREAKTOREN ; - PROJEKT SUPER-SARA : " IN-PILE " -EXPERIMENT ÜBER DAS VERHALTEN VON LEICHTWASSERREAKTOR-BRENNELEMENTEN IM FALL VON KÜHLMITTELVERLUST ; - UNVERSEHRTHEIT DES LWR-PRIMÄRKREISLAUFS : FRÜHERKENNUNG VON FEHLERN AN DEN BEHÄLTERN ; - THERMOHYDRAULISCHES VERHALTEN DER BRENNELEMENT-BÜNDEL SCHNELLER REAKTOREN ; - MECHANISCHE PRÜFUNG VON STRUKTURWERKSTOFFEN SCHNELLER REAKTOREN ; - ENTWICKLUNG VON PROGRAMMEN ZUR BERECHNUNG HYPOTHETISCHER UNFÄLLE IN SCHNELLEN REAKTOREN ; - PROJEKT PAHR : UNTERSUCHUNG ÜBER DIE RESTWÄRMEABFÜHRUNG EINES GESCHMOLZENEN SCHNELLREAKTOR-KERNS ; - IN PILE-VERSUCH PAHR ; - UNTERSUCHUNG ÜBER DIE WECHSELWIRKUNG BRENNSTOFF-KÜHLMITTEL BEI EINEM UNFALL ; - UNTERSUCHUNG DES VERHALTENS VON STRUKTUREN UND BEHÄLTERN BEI UNFALLBEDINGTEN BELASTUNGEN ; - ZUVERLÄSSIGKEITS- UND RISIKOBEURTEILUNG UND DATENBANK . A.2 . PLUTONIUMBRENNSTOFFE UND AKTINIDFORSCHUNG ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE DREI VORHABEN : - GRENZEN DER BEANSPRUCHUNG VON PLUTONIUMBRENNSTOFFEN ; - SICHERHEIT DES AKTINIDENKREISLAUFS ; - AKTINIDFORSCHUNG . A.3 . SICHERHEIT VON KERNMATERIALIEN ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE VIER VORHABEN : - RISIKOBEWERTUNG ; - SCHUTZBARRIEREN ; - ABTRENNUNG VON AKTINIDEN ; - ÜBERWACHUNG VON AKTINIDEN . A.4 . SICHERHEITSÜBERWACHUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG VON SPALTSTOFFEN ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST DIE FOLGENDEN VIER VORHABEN : - ERFASSUNG VON DATEN FÜR DIE MATERIALBUCHFÜHRUNG UND PRÜFUNG DER MATERIALBILANZ ; - ENTWICKLUNG VON MESSMETHODEN UND VON INSTRUMENTEN SOWIE ENTWICKLUNG VON METHODEN ZUR PRÜFUNG DER ISOTOPENZUSAMMENSETZUNG BESTRAHLTER BRENNSTOFFE ; - VERSCHLUSS- UND ÜBERWACHUNGSTECHNIKEN ; - STUDIEN ÜBER SICHERHEITSÜBERWACHUNGSSYSTEME FÜR DEN GESAMTEN BRENNSTOFFKREISLAUF . B . NEUE ENERGIEQUELLEN ( GEMEINSAMES PROGRAMM ) B.1 . SONNENENERGIE ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE VIER VORHABEN : - EUROPÄISCHE SOLARTESTANLAGE ( ESTI ); - NUTZUNG DER SONNENENERGIE IN WOHNGEBÄUDEN UND IM NIEDERTEMPERATURBEREICH ; - WERKSTOFFE FÜR SONNENKRAFTWERKE ; - PHOTÖLEKTROCHEMISCHE UND PHOTOCHEMISCHE UMWANDLUNG . B.2 . WASSERSTOFFERZEUGUNG , ENERGIESPEICHERUNG UND -TRANSPORT ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE DREI VORHABEN : - THERMOCHEMISCHE WASSERSTOFFERZEUGUNG ; - FORTGESCHRITTENE UNTERSUCHUNGEN ÜBER ENERGIETRAEGER ; - SYSTEMSTUDIEN . B.3 . TECHNOLOGIE DER THERMONUKLEAREN FUSION ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE FÜNF VORHABEN : - KONZEPTSTUDIEN ÜBER FUSIONSREAKTOREN ; - UNTERSUCHUNGEN ZUR BLANKETTECHNOLOGIE ; - UNTERSUCHUNGEN ÜBER STRUKTURWERKSTOFFE ; - UNTERSUCHUNGEN ÜBER FORTGESCHRITTENE WERKSTOFFE ; - BETRIEB DES ZYKLOTRONS . B.4 . HOCHTEMPERATURWERKSTOFFE ( NUKLARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE DREI VORHABEN : - INFORMATIONSZENTRUM FÜR HOCHTEMPERATURWERKSTOFFE ; - WERKSTOFFUNTERSUCHUNGEN UND INGENIEURTECHNISCHE STUDIEN ; - DATENBANK FÜR HOCHTEMPERATURWERKSTOFFE . C . UMWELTFORSCHUNG UND UMWELTSCHUTZ ( GEMEINSAMES PROGRAMM ) C.1 . UMWELTSCHUTZ ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST DIE FOLGENDEN SECHS VORHABEN : - PROJEKT ECDIN ; - BELASTUNG DURCH CHEMIKALIEN UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG ORGANISCHER STOFFE UND DER VERSCHMUTZUNG VON INNENRÄUMEN ; - ANALYSE DER LUFTQUALITÄT ; - ANALYSE DER WASSERQUALITÄT ; - VERUNREINIGUNG DURCH SCHWERMETALLE , AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT ; - UMWELTAUSWIRKUNGEN KONVENTIONELLER KRAFTWERKE . C.2 . FERNERKUNDUNG ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE ZWEI VORHABEN : - LANDWIRTSCHAFT ; - SCHUTZ DES MEERES . D . KERNMESSUNGEN ( GEMEINSAMES PROGRAMM ) D.1 . KERNMESSUNGEN ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE ZWEI VORHABEN : - MESSUNG VON KERNDATEN ; - NUKLEARE REFERENZMATERIALIEN UND -TECHNIKEN . E . SPEZIFISCHE UNTERSTÜTZUNG DER SEKTORIELLEN POLITIKEN DER KOMMISSION ( GEMEINSAMES PROGRAMM ) E.1 . INFORMATIK ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) DAS PROGRAMM UMFASST FOLGENDE DREI VORHABEN : - DATENFERNÜBERTRAGUNG ; - EUROCOPI ; - EUROPÄISCHER INFORMATIONSDIENST FÜR ABSCHIRMUNGSPROBLEME ( ESIS ). E.2 . UNTERSTÜTZUNG SICHERHEITSÜBERWACHUNG ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) E.3 . UNTERSTÜTZUNG DES REFERENZBÜROS DER GEMEINSCHAFT ( NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT ) E.4 . BERUFLICHE FORTBILDUNG UND AUSBILDUNG ( NUKLEARE UND NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT ) E.5 . VERWERTUNG DER FORSCHUNGSERGEBNISSE ( NUKLEARE UND NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT ) E.6 . WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN ( NUKLEARE UND NICHTNUKLEARE TÄTIGKEIT ) F . BETRIEB VON GROSSANLAGEN ERGÄNZUNGSPROGRAMM F.1 . BETRIEBS DES REAKTORS HFR ( NUKLEARE TÄTIGKEIT ) **** ANHANG B VORLÄUFIGE VERTEILUNG DES PERSONALS UND DER MITTEL // // PROGRAMMPUNKTE // MITTELBINDUNGEN FÜR DIE AUSGABEN ( IN MILLIONEN ERE ) // PERSONAL INSGESAMT // DAVON FORSCHER // // // A . NUKLEARE SICHERHEIT UND BRENNSTOFFKREISLAUF // 1 . REAKTORSICHERHEIT // 151,30 ( 1 ) ( 2 ) // 716 // 308 // 2 . PLUTONIUMBRENNSTOFFE UND AKTINIDFORSCHUNG // 56,35 // 207 // 117 // 3 . SICHERHEIT VON KERNMATERIALIEN // 20,85 // 115 // 52 // 4 . SICHERHEITSÜBERWACHUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG VON SPALTSTOFFEN // 20,50 // 112 // 55 // // ZUSAMMEN // 249,00 // 1 150 // 532 // // B . NEUE ENERGIEQUELLEN // 1 . SONNENENERGIE // 22,90 // 117 // 60 // 2 . WASSERSTOFFERZEUGUNG , ENERGIESPEICHERUNG UND -TRANSPORT // 14,10 // 79 // 40 // 3 . THERMONUKLEARE FUSIONSTECHNOLOGIE // 26,10 // 124 // 60 // 4 . HOCHTEMPERATURWERKSTOFFE // 14,90 // 63 // 38 // // ZUSAMMEN // 78,00 // 383 // 198 // // C . UMWELTFORSCHUNG UND UMWELTSCHUTZ // 1 . UMWELTSCHUTZ // 33,90 // 174 // 90 // 2 . FERNERKUNDUNG // 18,35 // 97 // 50 // // ZUSAMMEN // 52,25 // 271 // 140 // // D . KERNMESSUNGEN // 43,20 // 184 // 108 // // E . SPEZIFISCHE UNTERSTÜTZUNG SEKTORIELLER POLITIKEN DER KOMMISSION // 1 . INFORMATIK // 13,83 // 69 // 34 // 2 . UNTERSTÜTZUNG DER SICHERHEITSÜBERWACHUNG // 5,90 // 25 // 13 // 3 . UNTERSTÜTZUNG DES REFERENZBÜROS DER GEMEINSCHAFT // 2,62 // 13 // 7 // 4 . BERUFLICHE FORTBILDUNG UND AUSBILDUNG // 3,31 // 17 // 9 // 5 . VERWERTUNG DER FORSCHUNGSERGEBNISSE // 1,74 // 8 // 1 // 6 . IM AUFTRAG ANDERER DIENSTSTELLEN DER KOMMISSION ERBRACHTE WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN // 8,80 // 52 // 27 // // ZUSAMMEN // 36,20 // 184 // 91 // // INSGESAMT // 458,65 // // F . BETRIEB VON GROSSANLAGEN // 1 . BETRIEB DES REAKTORS HFR // 52,22 // 88 // 41 // // ALLES INSGESAMT // 510,87 ( 1 ) ( 2 ) // 2 260 ( 3 ) // 1 110 // ( 1 ) DER FÜR DAS PROJEKT " IN-PILE-VERSUCH PAHR " VORLÄUFIG EINGESETZTE BETRAG VON 6,77 MILLIONEN ERE IST MITINBEGRIFFEN . ( 2 ) EIN FÜR DIE ZWEITE STUFE DES PROJEKTS " SUPER-SARA " VORLÄUFIG EINGESETZTER BETRAG VON 40,61 MILLIONEN ERE IST MITINBEGRIFFEN . ( 3 ) ZU DIESER ZAHL KOMMEN ZUSÄTZLICH NUR 1980 MAXIMAL 20 BEDIENSTETE , ENTSPRECHEND DER VERRINGERUNG DES PERSONALBESTANDS DES ZENTRUMS GEMÄSS BESCHLUSS 77/488/EWG , EURATOM . **** ANHANG C VERTEILUNGSSCHLÜSSEL FÜR DIE FINANZIELLEN BEITRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN ZUM ERGÄNZENDEN FORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSPROGRAMM DER EAG PAUSCHALSCHLÜSSEL BETRIEB UND NUTZUNG DES HFR-REAKTORS : - BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:50 % - NIEDERLANDE:5