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Document 31979D0137

79/137/EWG: Beschluß des Rates vom 6. Februar 1979 zur Änderung des Beschlusses 75/185/EWG über die Einsetzung eines Ausschusses für Regionalpolitik

ABl. L 35 vom 9.2.1979, p. 9–9 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL, ES, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 01/01/1989

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1979/137/oj

31979D0137

79/137/EWG: Beschluß des Rates vom 6. Februar 1979 zur Änderung des Beschlusses 75/185/EWG über die Einsetzung eines Ausschusses für Regionalpolitik

Amtsblatt Nr. L 035 vom 09/02/1979 S. 0009 - 0009
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 14 Band 1 S. 0030
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 14 Band 1 S. 0015
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 14 Band 1 S. 0015


BESCHLUSS DES RATES vom 6. Februar 1979 zur Änderung des Beschlusses 75/185/EWG über die Einsetzung eines Ausschusses für Regionalpolitik (79/137/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

nach Kenntnisnahme von dem Beschlussentwurf der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Es obliegt dem Rat, in regelmässigen Abständen die von der Kommission vorgeschlagenen vorrangigen Ziele und Leitlinien der Regionalpolitik auf der Grundlage eines Berichtes über die Lage und die sozio-ökonomische Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft zu erörtern.

Dieses Verfahren ist mit dem in der Entscheidung 74/120/EWG des Rates vom 18. Februar 1974 zur Erreichung eines hohen Grades an Konvergenz der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (4), geändert durch die Entscheidung 79/136/EWG (5), bereits vorgesehenen Verfahren verbunden worden.

Es ist notwendig, den Ausschuß für Regionalpolitik an der Ausarbeitung des regelmässigen Berichtes durch die Kommission eng zu beteiligen. Zu diesem Zweck ist der Beschluß 75/185/EWG des Rates vom 18. März 1975 über die Einsetzung eines Ausschusses für Regionalpolitik (6) entsprechend zu ändern -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Artikel 2 des Beschlusses 75/185/EWG wird durch folgenden Absatz ergänzt:

"(3) Der Ausschuß wirkt eng an der Ausarbeitung eines Berichtes mit, den die Kommission über die Lage und die sozio-ökonomische Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft erstellt und der dem Rat im Rahmen des Verfahrens der Entscheidung 74/120/EWG des Rates vom 18. Februar 1974 zur Erreichung eines hohen Grades an Konvergenz der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vorgelegt wird."

Geschehen zu Brüssel am 6. Februar 1979.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. FRANÇOIS-PONCET (1)ABl. Nr. C 161 vom 9.7.1977, S. 10. (2)ABl. Nr. C 266 vom 7.11.1977, S. 35. (3)ABl. Nr. C 292 vom 3.12.1977, S. 13, und ABl. Nr. C 84 vom 8.4.1978, S. 2. (4)ABl. Nr. L 63 vom 5.3.1974, S. 16. (5)Siehe Seite 8 dieses Amtsblatts. (6)ABl. Nr. L 73 vom 21.3.1975, S. 47.

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