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Document 22013D0485
2013/485/EU: Decision No 3/2013 of the ACP-EU Committee of Ambassadors of 30 July 2013 appointing the members of the Executive Board of the Centre for the Development of Enterprise (CDE)
2013/485/EU: Beschluss Nr. 3/2013 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. Juli 2013 zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)
2013/485/EU: Beschluss Nr. 3/2013 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. Juli 2013 zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)
ABl. L 263 vom 5.10.2013, p. 18–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 06/09/2018
5.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 263/18 |
BESCHLUSS Nr. 3/2013 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES
vom 30. Juli 2013
zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)
(2013/485/EU)
DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —
gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1), erstmals geändert am 25. Juni 2005 in Luxemburg (2) und erneut geändert am 22. Juni 2010 in Ouagadougou (3), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 6 seines Anhangs III,
gestützt auf den Beschluss Nr. 8/2005 des AKP-EG-Botschafterausschusses vom 20. Juli 2005 über die Satzung und die Geschäftsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) (4), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 9 der Satzung und der Geschäftsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung, die mit dem Beschluss Nr. 8/2005 des AKP-EG-Botschafterausschusses angenommen wurden, ernennt der Botschafterausschuss die Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren. |
(2) |
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE), die mit dem Beschluss Nr. 1/2013 des AKP-EU-Botschafterausschusses (5) verlängert wurde, läuft am 6. September 2013 ab. |
(3) |
Die Stabilität und Kontinuität des ZUE sind sicherzustellen, da dessen Verwaltung von einem Interimsdirektor wahrgenommen wird — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Unbeschadet späterer Beschlüsse des Ausschusses im Rahmen seiner Zuständigkeiten wird die Amtszeit der drei EU-Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung um einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert und werden drei neue AKP-Mitglieder für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt.
Der Verwaltungsrat des ZUE setzt sich daher wie folgt zusammen:
— |
Herr Adebayo AKINDEINDE |
— |
Herr Giovannangelo MONTECCHI PALAZZI |
— |
Frau Vera VENCLIKOVA, |
deren Amtszeit am 6. März 2014 abläuft, und
— |
Herr John Atkins ARUHURI |
— |
Frau Maria MACHAILO-ELLIS |
— |
Herr Félix MOUKO, |
deren Amtszeit am 6. September 2018 abläuft.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 7. September 2013 in Kraft. Er kann jederzeit je nach Lage des Zentrums überprüft werden.
Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2013.
Für den AKP-EU-Botschafterausschuss
Der Präsident
S. O. OUTLULE
(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).
(3) Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3).
(4) ABl. L 66 vom 8.3.2006, S. 16.
(5) ABl. L 84 vom 23.3.2013, S. 28.