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Document 22011D0077

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 77/2011 vom 1. Juli 2011 zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

ABl. L 262 vom 6.10.2011, p. 44–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/77(2)/oj

6.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 262/44


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 77/2011

vom 1. Juli 2011

zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Folgenden „Abkommen“, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang IX des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 120/2010 vom 10. November 2010 (1) geändert.

(2)

Die Richtlinie 2010/16/EU der Kommission vom 9. März 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Ausschlusses eines Instituts aus ihrem Anwendungsbereich (2) ist in das Abkommen aufzunehmen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang IX des Abkommens wird unter Nummer 14 (Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) folgender Gedankenstrich angefügt:

„—

32010 L 0016: Richtlinie 2010/16/EU der Kommission vom 9. März 2010 (ABl. L 60 vom 10.3.2010, S. 15)“.

Artikel 2

Der Wortlaut der Richtlinie 2010/16/EU in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 2. Juli 2011 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 1. Juli 2011.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Kurt JÄGER


(1)  ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 77.

(2)  ABl. L 60 vom 10.3.2010, S. 15.

(3)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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