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Document 22009D0040
Decision of the EEA Joint Committee No 40/2009 of 17 March 2009 amending Protocol 31 to the EEA Agreement, on cooperation in specific fields outside the four freedoms
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 40/2009 vom 17. März 2009 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 40/2009 vom 17. März 2009 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
ABl. L 130 vom 28.5.2009, p. 36–36
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 21994A0103(32) | Zusatz | Artikel 4 Absatz 8 |
28.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 130/36 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 40/2009
vom 17. März 2009
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Folgenden „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 19/2008 vom 1. Februar 2008 (1) geändert. |
(2) |
Es empfiehlt sich, die Empfehlung 2008/C 111/01 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (2) in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens einzubeziehen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
In Artikel 4 des Protokolls 31 zum Abkommen wird nach Absatz 7 folgender Absatz eingefügt:
„(8) |
Die Vertragsparteien bemühen sich um eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der folgenden Rechtsakte der Gemeinschaft:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (3).
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 17. März 2009.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Alan SEATTER
(1) ABl. L 154 vom 12.6.2008, S. 38.
(2) ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.