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Document 22007D0596

    2007/596/EG: Entscheidung Nr. 3/2007 des Gemischten Ausschusses EG-Schweiz vom 23. August 2007 zur Ersetzung der Tabellen III und IV Buchstabe b des Protokolls Nr. 2

    ABl. L 230 vom 1.9.2007, p. 15–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/596/oj

    1.9.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 230/15


    ENTSCHEIDUNG Nr. 3/2007 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EG-SCHWEIZ

    vom 23. August 2007

    zur Ersetzung der Tabellen III und IV Buchstabe b des Protokolls Nr. 2

    (2007/596/EG)

    DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

    gestützt auf das am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nachstehend „das Abkommen“ genannt, geändert durch das am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens in Bezug auf die Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, und auf das zugehörige Protokoll Nr. 2, insbesondere auf Artikel 7,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Zur Umsetzung des Protokolls Nr. 2 des Abkommens legt der Gemischte Ausschuss für die Vertragsparteien Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt fest.

    (2)

    Die tatsächlichen Preise auf den Inlandsmärkten der Vertragsparteien für die Rohstoffe, auf die Preisausgleichsmaßnahmen angewendet werden, haben sich geändert.

    (3)

    Die Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt für alle Rohstoffe wurden Ende 2006 vom Gemischten Ausschuss festgesetzt. Die Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt sind regelmäßig, wenigstens jährlich zu überprüfen.

    (4)

    Da der Getreidemarkt Ende 2006 recht unbeständig schien, war für Mai eine Überprüfung vorgesehen.

    (5)

    Da bei der Überprüfung der Getreidepreise deutliche Preisverschiebungen festgestellt wurden, müssen die in den Tabellen III und IV Buchstabe b des Protokolls Nr. 2 aufgeführten Referenzpreise und Grundbeträge aktualisiert werden —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Tabelle III und die Tabelle IV Buchstabe b des Protokolls Nr. 2 werden durch die Tabellen in den Anhängen I und II dieses Beschlusses ersetzt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung gilt ab dem 1. August 2007.

    Brüssel, den 23. August 2007

    Im Namen des Gemischten Ausschusses

    Der Vorsitzende

    Luc VERHEUKELEN


    ANHANG I

    „TABELLE III

    Referenzpreise der Gemeinschaft und der Schweiz auf dem Inlandsmarkt

    (CHF je 100 kg Eigengewicht)

    Landwirtschaftlicher Rohstoff

    Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt der Schweiz

    Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt der EG

    Differenz Referenzpreis Schweiz/EG

    Weichweizen

    54,41

    25,80

    28,60

    Hartweizen

    42,16

    32,38

    9,80

    Roggen

    48,84

    26,29

    22,55

    Gerste

    44,16

    34,60

    9,55

    Mais

    37,25

    26,82

    10,45

    Weichweizenmehl

    95,50

    48,26

    47,25

    Vollmilchpulver

    586,90

    354,29

    232,60

    Magermilchpulver

    457,33

    304,39

    152,95

    Butter

    905,00

    406,98

    498,00

    Weißzucker

    0,00

    Eier (1)

    255,00

    205,50

    49,50

    Kartoffeln, frisch

    42,00

    21,00

    21,00

    Pflanzliche Fette (2)

    390,00

    160,00

    230,00


    (1)  Auf der Grundlage der Preise für Flüssigei (nicht in der Schale), multipliziert mit dem Faktor 0,85.

    (2)  Preise für pflanzliche Fette (für die Back- und Nahrungsmittelindustrie) mit einem Fettgehalt von 100 GHT.“


    ANHANG II

    „TABELLE IV

    b)

    Grundbeträge für die landwirtschaftlichen Rohstoffe, die bei der Berechnung der Agrarteilbeträge berücksichtigt werden:

    (CHF je 100 kg Eigengewicht)

    Landwirtschaftlicher Rohstoff

    Grundbetrag ab Inkrafttreten

    Weichweizen

    26,00

    Hartweizen

    9,00

    Roggen

    20,00

    Gerste

    9,00

    Mais

    9,00

    Weichweizenmehl

    43,00

    Vollmilchpulver

    209,00

    Magermilchpulver

    138,00

    Butter

    473,00

    Weißzucker

    0,00

    Eier

    36,00

    Kartoffeln, frisch

    19,00

    Pflanzliche Fette

    207,00“


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