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Document 22003X0122(01)

Mitteilung über das Inkrafttreten des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Libanesischen Republik andererseits

ABl. L 16 vom 22.1.2003, p. 58–58 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

22003X0122(01)

Mitteilung über das Inkrafttreten des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Libanesischen Republik andererseits

Amtsblatt Nr. L 016 vom 22/01/2003 S. 0058 - 0058


Mitteilung über das Inkrafttreten des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Libanesischen Republik andererseits

Nachdem der Austausch der Notifikationsurkunden über den Abschluss der Verfahren, die erforderlich sind für das Inkrafttreten des am 17. Juni 2002 in Luxemburg unterzeichneten Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Libanesischen Republik andererseits(1) am 7. Januar 2003 erfolgt ist, tritt dieses Abkommen gemäß seinem Artikel 42 Absatz 2 am 1. März 2003 in Kraft.

(1) ABl. L 262 vom 30.9.2002, S. 2.

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