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Document 21999D0192

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 192/1999 vom 17. Dezember 1999 über die Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

ABl. L 74 vom 15.3.2001, p. 32–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/192(2)/oj

21999D0192

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 192/1999 vom 17. Dezember 1999 über die Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

Amtsblatt Nr. L 074 vom 15/03/2001 S. 0032 - 0033


Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Nr. 192/1999

vom 17. Dezember 1999

über die Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss Nr. 8/94 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 7. Juni 1994(1) geändert.

(2) Das Protokoll 31 zum Abkommen sollte geändert werden, um den EFTA-Staaten die Beteiligung an dem Europäischen Beratenden Forum für Umwelt sowie dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung (Beschluss 97/150/EG der Kommission(2)) zu ermöglichen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich des Protokolls 31 zum Abkommen erhält folgende Fassung:

"- Umweltpolitik und Umweltaktionsprogramme, sowie insbesondere im Rahmen von Gemeinschaftsmaßnahmen, die auf folgenden Rechtsakten der Gemeinschaft basieren:

- 493 Y 0517: Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 1. Februar 1993 über ein Gemeinschaftsprogramm für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung (ABl. C 138 vom 17.5.1993, S. 1),

- 397 D 0150: Beschluss 97/150/EG der Kommission vom 24. Februar 1997 zur Errichtung eines Europäischen Beratenden Forums für Umwelt sowie dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung (ABl. L 58 vom 27.2.1997, S. 48);".

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 18. Dezember 1999 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den 17. Dezember 1999

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

N. v. Liechtenstein

(1) ABl. L 198 vom 30.7.1994, S. 142.

(2) ABl. L 58 vom 27.2.1997, S. 48.

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