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Document 21994A0103(13)

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum - Protokoll 12 über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung

ABl. L 1 vom 3.1.1994, p. 174–175 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

Related Council decision

21994A0103(13)

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum - Protokoll 12 über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung

Amtsblatt Nr. L 001 vom 03/01/1994 S. 0174 - 0175


PROTOKOLL 12

über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung

Vereinbarungen mit Drittländern über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen bei Produkten, für die nach den EG-Rechtsvorschriften die Verwendung eines Zeichens vorgesehen ist, werden auf Initiative der Gemeinschaft ausgehandelt. Verhandlungsgrundlage für die Gemeinschaft ist, daß die betreffenden Drittländer gleichzeitig mit den EFTA-Staaten gleichwertige Vereinbarungen über eine gegenseitige Anerkennung schließen, wie sie mit der Gemeinschaft getroffen werden sollen. Die Vertragsparteien arbeiten nach den im EWR-Abkommen festgelegten Informations- und Konsultationsverfahren zusammen. Etwaige Streitigkeiten in den Beziehungen zu Drittländern werden nach den entsprechenden Bestimmungen des EWR-Abkommens geregelt.

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