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Document 21983A0606(01)

    Abkommen in Form eines genehmigten Protokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT für bestimmtes gefrorenes, zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse

    ABl. L 147 vom 6.6.1983, p. 2–8 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1994

    Related Council decision

    21983A0606(01)

    Abkommen in Form eines genehmigten Protokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT für bestimmtes gefrorenes, zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse

    Amtsblatt Nr. L 147 vom 06/06/1983 S. 0002
    Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 28 S. 0036
    Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 28 S. 0036


    BESCHLUSS DES RATES vom 16. Mai 1983 über den Abschluß des Abkommens in Form eines genehmigten Protokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT für bestimmtes gefrorenes, zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse (83/263/EWG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

    auf Empfehlung der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Die Republik Österreich hat gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) ihre Absicht bekundet, Zollzugeständnisse für bestimmtes gefrorenes, zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse zu ändern oder zurückzunehmen, für das die Gemeinschaft Hauptlieferant Österreichs ist.

    Die Kommission hat gemäß Artikel XXVIII des GATT Verhandlungen mit Österreich aufgenommen. Sie hat mit diesem Land ein Abkommen erzielt, das zufriedenstellend ist -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Abkommen in Form eines genehmigten Protokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT für bestimmtes gefrorenes, zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

    Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

    Geschehen zu Brüssel am 16. Mai 1983.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    I. KIECHLE

    (ÜBERSETZUNG) ABKOMMEN in Form eines genehmigten Protokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich gemäß Artikel XXVIII des GATT für bestimmtes gefrorenes, zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse

    1. Die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die österreichische Delegation haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT im Hinblick auf die Änderung oder Zurücknahme von Zugeständnissen in der Liste XXXII - Österreich betreffend bestimmte gefrorene, zubereitete oder haltbar gemachte Gemüsearten abgeschlossen und sich auf folgendes geeinigt:

    Die in Anhang I Teil A der Liste XXXII - Österreich aufgeführten Zugeständnisse werden durch folgende Zugeständnisse ersetzt: a) die in Anhang I Teil C aufgeführten, im Rahmen des GATT zu konsolidierenden Zugeständnisse,

    b) die im Schriftwechsel aufgeführten autonomen Zugeständnisse (Anhang II).

    Die Bestimmungen dieses Absatzes treten zum selben Zeitpunkt in Kraft.

    2. Sollte Österreich beabsichtigen, die in Absatz 1 Buchstabe b) genannten autonomen Zugeständnisse zu beenden, so verpflichtet es sich, in Konsultationen mit der Gemeinschaft im Hinblick auf einen Ausgleich für die Gemeinschaft einzutreten. Bei diesen Konsultationen wird die Gemeinschaft auf bilateraler Grundlage Rechte geltend machen können, die denjenigen entsprechen, die ihr gemäß Artikel XXVIII des GATT zustehen.

    Brüssel, den ...

    Für den Rat der Europäischen Gemeinschaften

    Für die Regierung der Republik Österreich

    ANHANG I

    An den Generaldirektor des GATT Genf

    Verhandlungen über die Liste XXXII - Österreich

    Die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Delegation Österreichs haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII über die Änderung oder Zurücknahme von Zugeständnissen in der Liste XXXII - Österreich wie in nachstehendem Bericht aufgeführt abgeschlossen.

    Brüssel, den ...

    Für die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Für die österreichische Delegation (Vorbehaltlich der Ratifizierung)

    Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII über die Änderung oder Zurücknahme von Zugeständnissen in der Liste XXXII - Österreich, die ursprünglich im Rahmen des Genfer Protokolls (1967) ausgehandelt wurden

    ÄNDERUNGEN DER LISTE XXXII - ÖSTERREICH

    A. Zurückzunehmende Zugeständnisse

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    C. Verringerung oder Änderung der in den bestehenden Listen aufgeführten Zollsätze

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    ANHANG II

    Republik Österreich Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie

    Brüssel, den 12. Januar 1983

    Sehr geehrter Herr Jacquot!

    Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Republik Österreich gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich vom 21. Juli 1972, insbesondere Artikel 15, in dem sich die Vertragsparteien bereiterklären, unter Beachtung ihrer Agrarpolitiken die harmonische Entwicklung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu fördern, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hiermit auf unilateraler Grundlage nachstehende Tarifzugeständnisse macht: >PIC FILE= "T0023535">

    Diese Zugeständnisse kommen zu den Zugeständnissen hinzu, die im Schreiben vom 21. Juli 1972 vom Leiter der österreichischen. Delegation, Herrn A. Marquet, an den Leiter der Gemeinschaftsdelegation, Herrn E.P. Wellenstein, aufgeführt sind.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bestätigen könnten, ob Sie dem Inhalt dieses Schreibens zustimmen.

    Bitte genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzueglichsten Hochachtung.

    (Vorbehaltlich der Ratifizierung) G. WAAS

    Herrn Michel Jacquot Berater mit Verhandlungsbefugnis Generaldirektion Landwirtschaft Kommission der Europäischen Gemeinschaften Rü de la Loi, 200 B-1049 Brüssel

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Brüssel, den 12. Januar 1983

    Sehr geehrter Herr Waas!

    Ich beehre mich, meine Zustimmung zu Ihrem Schreiben vom 12. Januar 1983 zu bestätigen, das folgendermassen lautet:

    "Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Republik Österreich gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich vom 21. Juli 1972, insbesondere Artikel 15, in dem sich die Vertragsparteien bereiterklären, unter Beachtung ihrer Agrarpolitiken die harmonische Entwicklung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu fördern, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hiermit auf unilateraler Grundlage nachstehende Tarifzugeständnisse macht: >PIC FILE= "T0023536">

    Diese Zugeständnisse kommen zu den Zugeständnissen hinzu, die im Schreiben vom 21. Juli 1972 vom Leiter der österreichischen Delegation, Herrn A. Marquet, an den Leiter der Gemeinschaftsdelegation, Herrn E.P. Wellenstein, aufgeführt sind.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bestätigen könnten, ob Sie dem Inhalt dieses Schreibens zustimmen."

    Bitte genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzueglichsten Hochachtung.

    M. JACQUOT

    Herrn Gerhard Waas Direktor Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie Stubenring 1 1010 Wien

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