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Document 12007P024

    Charta der Grundrechte der Europäischen Union - TITEL III - GLEICHHEIT - Artikel 24 - Rechte des Kindes

    ABl. C 303 vom 14.12.2007, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/11/2009; Ersetzt durch 12010P024

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/char_2007/art_24/oj

    12007P024

    Charta der Grundrechte der Europäischen Union - TITEL III - GLEICHHEIT - Artikel 24 - Rechte des Kindes

    Amtsblatt Nr. 303 vom 14/12/2007 S. 0007 - 0007


    Artikel 24

    Rechte des Kindes

    (1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

    (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

    (3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

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