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Document 11997M038
Treaty on European Union (consolidated version)#Title VI: Provisions on police and judicial cooperation in criminal matters#Article 38
Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung)
Titel VI: Bestimmungen über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Artikel 38
Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung)
Titel VI: Bestimmungen über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Artikel 38
In force
Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung) - Titel VI: Bestimmungen über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 38
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0167 - Konsolidierte Fassung
Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung) Artikel 38 In Übereinkünften nach Artikel 24 können Angelegenheiten geregelt werden, die unter diesen Titel fallen.