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Document 11997EN02
Treaty establishing the European Community (Amsterdam consolidated version)#Annex II: Overseas countries and territories to which the provisions of Part Four of the Treaty apply
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung)
Anhang II: Übereeische Länder und Hoheitsgebiete, auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung)
Anhang II: Übereeische Länder und Hoheitsgebiete, auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet
In force
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung) - Anhang II: Übereeische Länder und Hoheitsgebiete, auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0306 - Konsolidierte Fassung
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung) ANHANG II ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet - Grönland, - Neukaledonien und Nebengebiete, - Französisch-Polynesien, - Französische Süd- und Antarktisgebiete, - Wallis und Futuna, - Mayotte, - St. Pierre und Miquelon, - Aruba, - Niederländische Antillen: - Bonaire, - Curaçao, - Saba, - Sint Eustatius, - Sint Maarten, - Anguilla, - Kaimaninseln, - Falklandinseln, - Südgeorgien und südliche Sandwichinseln, - Montserrat, - Pitcairn, - St. Helena und Nebengebiete, - Britisches Antarktis-Territorium, - Britisches Territorium im Indischen Ozean, - Turks- und Caicosinseln, - Britische Jungferninseln, - Bermuda.