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Document 11985G000

VERTRAG ZUR AENDERUNG DER VERTRAEGE ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN BEZUEGLICH GROENLANDS, PRAEAMBEL

ABl. L 29 vom 1.2.1985, p. 1–6 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/tgreenl/pbl_1/sign

11985G000

VERTRAG ZUR AENDERUNG DER VERTRAEGE ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN BEZUEGLICH GROENLANDS, PRAEAMBEL

Amtsblatt Nr. L 029 vom 01/02/1985 S. 0001


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SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER ,

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK ,

DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ,

DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ,

DER PRÄSIDENT IRLANDS ,

DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ,

SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG ,

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE ,

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND _

GESTÜTZT AUF ARTIKEL 96 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL ,

GESTÜTZT AUF ARTIKEL 236 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ,

GESTÜTZT AUF ARTIKEL 204 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT ,

IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE :

DIE REGIERUNG DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK HAT DEM RAT EINEN ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DER VERTRAEGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGELEGT ; DARIN IST VORGESEHEN , DIESE VERTRAEGE NICHT MEHR AUF GRÖNLAND ANZUWENDEN UND EINE NEUE REGELUNG DER BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN GEMEINSCHAFTEN UND GRÖNLAND EINZUFÜHREN .

IN ANBETRACHT DER BESONDEREN MERKMALE GRÖNLANDS IST DIESEM ANTRAG STATTZUGEBEN UND EINE REGELUNG EINZUFÜHREN , DIE ENGE UND DAUERHAFTE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN GEMEINSCHAFTEN UND GRÖNLAND BEIBEHÄLT UND DEREN GEGENSEITIGE INTERESSEN , INSBESONDERE DIE ENTWICKLUNGSERFORDERNISSE GRÖNLANDS , BERÜCKSICHTIGT .

DIE REGELUNG FÜR DIE ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE IM VIERTEN TEIL DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT STELLT EINEN GEEIGNETEN RAHMEN FÜR DIESE BEZIEHUNGEN DAR , WOBEI ALLERDINGS ZUSÄTZLICHE , SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR GRÖNLAND NOTWENDIG SIND _

HABEN BESCHLOSSEN , DIE NEUE REGELUNG FÜR GRÖNLAND EINVERNEHMLICH FESTZUSTELLEN , UND HABEN ZU DIESEM ZWECK ALS BEVOLLMÄCHTIGTE BESTELLT :

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER :

LEO TINDEMANS ,

MINISTER FÜR AUSSENBEZIEHUNGEN DES KÖNIGREICHS BELGIEN

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK :

UFFE ELLEMANN-JENSEN ,

MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DÄNEMARKS

GUNNAR RIBERHOLDT ,

AUSSERORDENTLICHER UND BEVOLLMÄCHTIGTER BOTSCHAFTER ,

STÄNDIGER VERTRETER DÄNEMARKS

DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND :

HANS-DIETRICH GENSCHER ,

MINISTER DES AUSWÄRTIGEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK GRIECHENLAND :

THEODOROS PANGALOS ,

STAATSSEKRETÄR IM AUSWÄRTIGEN AMT DER REPUBLIK GRIECHENLAND

DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK :

ROLAND DUMAS ,

MINISTER FÜR EUROPAFRAGEN DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK

DER PRÄSIDENT IRLANDS :

PETER BARRY ,

MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN IRLANDS

DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK :

GUILIO ANDREOTTI ,

MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER ITALIENISCHEN REPUBLIK

SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG :

COLETTE FLESCH ,

MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER REGIERUNG DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE :

W . F . VAN EEKELEN ,

STAATSSEKRETÄR IM AUSWÄRTIGEN AMT DER NIEDERLANDE

H . J . CH . RUTTEN ,

AUSSERORDENTLICHER UND BEVOLLMÄCHTIGTER BOTSCHAFTER ,

STÄNDIGER VERTRETER DER NIEDERLANDE

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND :

THE RIGHT HONOURABLE SIR GEOFFREY HOWE Q . C . , M . P . ,

STAATSSEKRETÄR FÜR AUSWÄRTIGES UND COMMONWEALTH

DIESE SIND NACH AUSTAUSCH IHRER IN GUTER UND GEHÖRIGER FORM BEFUNDENEN VOLLMACHTEN WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN :

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