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Document 11985G000
TREATY AMENDING, WITH REGARD TO GREENLAND, THE TREATIES ESTABLISHING THE EUROPEAN COMMUNITIES, PREAMBLE
VERTRAG ZUR AENDERUNG DER VERTRAEGE ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN BEZUEGLICH GROENLANDS, PRAEAMBEL
VERTRAG ZUR AENDERUNG DER VERTRAEGE ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN BEZUEGLICH GROENLANDS, PRAEAMBEL
ABl. L 29 vom 1.2.1985, p. 1–6
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)
In force
VERTRAG ZUR AENDERUNG DER VERTRAEGE ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN BEZUEGLICH GROENLANDS, PRAEAMBEL
Amtsblatt Nr. L 029 vom 01/02/1985 S. 0001
++++ SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER , IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK , DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND , DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK GRIECHENLAND , DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK , DER PRÄSIDENT IRLANDS , DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK , SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG , IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE , IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND _ GESTÜTZT AUF ARTIKEL 96 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL , GESTÜTZT AUF ARTIKEL 236 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , GESTÜTZT AUF ARTIKEL 204 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT , IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : DIE REGIERUNG DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK HAT DEM RAT EINEN ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DER VERTRAEGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGELEGT ; DARIN IST VORGESEHEN , DIESE VERTRAEGE NICHT MEHR AUF GRÖNLAND ANZUWENDEN UND EINE NEUE REGELUNG DER BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN GEMEINSCHAFTEN UND GRÖNLAND EINZUFÜHREN . IN ANBETRACHT DER BESONDEREN MERKMALE GRÖNLANDS IST DIESEM ANTRAG STATTZUGEBEN UND EINE REGELUNG EINZUFÜHREN , DIE ENGE UND DAUERHAFTE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN GEMEINSCHAFTEN UND GRÖNLAND BEIBEHÄLT UND DEREN GEGENSEITIGE INTERESSEN , INSBESONDERE DIE ENTWICKLUNGSERFORDERNISSE GRÖNLANDS , BERÜCKSICHTIGT . DIE REGELUNG FÜR DIE ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE IM VIERTEN TEIL DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT STELLT EINEN GEEIGNETEN RAHMEN FÜR DIESE BEZIEHUNGEN DAR , WOBEI ALLERDINGS ZUSÄTZLICHE , SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR GRÖNLAND NOTWENDIG SIND _ HABEN BESCHLOSSEN , DIE NEUE REGELUNG FÜR GRÖNLAND EINVERNEHMLICH FESTZUSTELLEN , UND HABEN ZU DIESEM ZWECK ALS BEVOLLMÄCHTIGTE BESTELLT : SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER : LEO TINDEMANS , MINISTER FÜR AUSSENBEZIEHUNGEN DES KÖNIGREICHS BELGIEN IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK : UFFE ELLEMANN-JENSEN , MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DÄNEMARKS GUNNAR RIBERHOLDT , AUSSERORDENTLICHER UND BEVOLLMÄCHTIGTER BOTSCHAFTER , STÄNDIGER VERTRETER DÄNEMARKS DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND : HANS-DIETRICH GENSCHER , MINISTER DES AUSWÄRTIGEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK GRIECHENLAND : THEODOROS PANGALOS , STAATSSEKRETÄR IM AUSWÄRTIGEN AMT DER REPUBLIK GRIECHENLAND DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK : ROLAND DUMAS , MINISTER FÜR EUROPAFRAGEN DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK DER PRÄSIDENT IRLANDS : PETER BARRY , MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN IRLANDS DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK : GUILIO ANDREOTTI , MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER ITALIENISCHEN REPUBLIK SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG : COLETTE FLESCH , MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER REGIERUNG DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE : W . F . VAN EEKELEN , STAATSSEKRETÄR IM AUSWÄRTIGEN AMT DER NIEDERLANDE H . J . CH . RUTTEN , AUSSERORDENTLICHER UND BEVOLLMÄCHTIGTER BOTSCHAFTER , STÄNDIGER VERTRETER DER NIEDERLANDE IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND : THE RIGHT HONOURABLE SIR GEOFFREY HOWE Q . C . , M . P . , STAATSSEKRETÄR FÜR AUSWÄRTIGES UND COMMONWEALTH DIESE SIND NACH AUSTAUSCH IHRER IN GUTER UND GEHÖRIGER FORM BEFUNDENEN VOLLMACHTEN WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN :