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Document 02017R0717-20210810
Commission Implementing Regulation (EU) 2017/717 of 10 April 2017 laying down rules for the application of Regulation (EU) 2016/1012 of the European Parliament and of the Council with regard to the model forms of zootechnical certificates for breeding animals and their germinal products (Text with EEA relevance)Text with EEA relevance
Consolidated text: Durchführungsverordnung (EU) 2017/717 der Kommission vom 10. April 2017 mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
Durchführungsverordnung (EU) 2017/717 der Kommission vom 10. April 2017 mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
02017R0717 — DE — 10.08.2021 — 002.001
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/717 DER KOMMISSION vom 10. April 2017 mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 109 vom 26.4.2017, S. 9) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
Seite |
Datum |
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/602 DER KOMMISSION vom 15. April 2020 |
L 139 |
1 |
4.5.2020 |
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/761 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2021 |
L 162 |
46 |
10.5.2021 |
Berichtigt durch:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/717 DER KOMMISSION
vom 10. April 2017
mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial
(Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich
Die vorliegende Verordnung enthält Bestimmungen für die in Kapitel VII der Verordnung (EU) 2016/1012 vorgesehenen Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial, die in der Union gehandelt oder in die Union verbracht werden.
Artikel 2
Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit reinrassigen Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial bzw. für den Handel mit Hybridzuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial
Handel mit reinrassigen Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial: Für die Angaben, die gemäß Anhang V Teile 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 in den die Sendungen mit diesen Waren begleitenden Tierzuchtbescheinigungen enthalten sein müssen, sind die Muster in den folgenden Abschnitten in Anhang I der vorliegenden Verordnung zu verwenden:
Abschnitt A für reinrassige Zuchtrinder, -schweine, -schafe und -ziegen;
Abschnitt B für Samen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden;
Abschnitt C für Eizellen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden;
Abschnitt D für Embryonen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden.
Handel mit Hybridzuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial: Für die Angaben, die gemäß Anhang V Teile 1 und 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 in den die Sendungen mit diesen Waren begleitenden Tierzuchtbescheinigungen enthalten sein müssen, sind die Muster in den folgenden Abschnitten in Anhang II der vorliegenden Verordnung zu verwenden:
Abschnitt A für Hybridzuchtschweine;
Abschnitt B für Samen von Hybridzuchtschweinen;
Abschnitt C für Eizellen von Hybridzuchtschweinen;
Abschnitt D für Embryonen von Hybridzuchtschweinen.
Artikel 3
Tierzuchtbescheinigungen, die beim Verbringen von reinrassigen Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial bzw. beim Verbringen von Hybridzuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial in die Union mitzuführen sind
Verbringen von reinrassigen Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial in die Union: Für die Angaben, die gemäß Anhang V Teile 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 in den die Sendungen mit diesen Waren begleitenden Tierzuchtbescheinigungen enthalten sein müssen, sind die Muster in den folgenden Abschnitten in Anhang III der vorliegenden Verordnung zu verwenden:
Abschnitt A für reinrassige Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden;
Abschnitt B für Samen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden;
Abschnitt C für Eizellen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden;
Abschnitt D für Embryonen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden.
Verbringen von Hybridzuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial in die Union: Für die Angaben, die gemäß Anhang V Teile 1 und 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 in den die Sendungen mit diesen Waren begleitenden Tierzuchtbescheinigungen enthalten sein müssen, sind die Muster in den folgenden Abschnitten in Anhang IV der vorliegenden Verordnung zu verwenden:
Abschnitt A für Hybridzuchtschweine;
Abschnitt B für Samen von Hybridzuchtschweinen;
Abschnitt C für Eizellen von Hybridzuchtschweinen;
Abschnitt D für Embryonen von Hybridzuchtschweinen.
Artikel 4
Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. November 2018.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG I
MUSTER FÜR TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR DEN HANDEL MIT REINRASSIGEN ZUCHTTIEREN UND DEREN ZUCHTMATERIAL
ABSCHNITT A
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen und -ziegen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit reinrassigen Zuchttieren der folgenden Arten: a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1) b) Schweine (Sus scrofa) (1) (2) c) Schafe (Ovis aries) (1) d) Ziegen (Capra hircus) (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde) |
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Bescheinigungsnummer (3) |
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1. Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des reinrassigen Zuchttiers |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das Tier eingetragen ist (3) |
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5. Geschlecht des Tiers |
6. Zuchtbuchnummer des Tiers |
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7. Identifizierung des reinrassigen Zuchttiers (4) 7.1. System 7.2. Individuelle Identifizierungsnummer 7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) 7.4. Name (3) |
8. Überprüfung der Identität (3) (6) (7) 8.1. Methode 8.2. Ergebnis |
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9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (8) und Geburtsland des Tiers |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (3) des Züchters |
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11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (3) des Eigentümers |
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12.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (10) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Name (3) |
12.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (10) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Name (3) |
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12.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (10) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Name (3) |
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12.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (10) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Name (3) |
12.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (10) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Name (3) |
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12.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (10) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Name (3) |
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13. Zusätzliche Angaben (3) (7) (11) 13.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom …(Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Tiers gemäß dem Zuchtprogramm 13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum reinrassigen Zuchttier 13.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 12 vermerkt |
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14. Besamung (1)/Anpaarung (1) (3) (12) 14.1. Datum (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601 oder im selben Datumsformat den Anpaarungszeitraum von …. bis ... angeben) 14.2. Identifizierung des/der Samenspender(s) 14.2.1. Zuchtbuchnummer(n) und -abteilung(en) 14.2.2. Individuelle Identifizierungsnummer(n) (4) (10) 14.2.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer(n) (5) 14.2.4. Name(n) (3) 14.2.5. System(e) zur Identitätsüberprüfung und Ergebnis(se) (6) |
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15. Validierung |
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15.1. Ausgestellt in:… |
15.2. am:… |
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(Ort) |
(Datum) |
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15.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden:… |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (13) in Großbuchstaben) |
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15.4. Unterschrift: … |
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(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Für eine Gruppe reinrassiger Zuchtschweine kann eine einzige Tierzuchtbescheinigung ausgestellt werden, wenn diese reinrassigen Zuchttiere gleichaltrig sind und dieselbe genetische Mutter und denselben genetischen Vater haben und unter den Ziffern 5, 6, 7.2, 13 und gegebenenfalls 14 dieser Tierzuchtbescheinigung Angaben zu jedem einzelnen Tier gemacht werden.
(3)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(4)
Bei Rindern, Schafen und Ziegen individuelle Identifizierung gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren. Bei Schweinen individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5)
Nur bei Schweinen: Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Schweinen.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen und -ziegen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtschweinen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden, oder bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -schweinen, die zur Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Bei Schafen und Ziegen, die unter extensiven Bedingungen gehalten werden, können statt des Geburtsdatums das Geburtsjahr (JJJJ) und das Identifizierungsdatum (dd.mm.yyyy oder ISO 8601) angegeben werden.
(9)
„Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(10)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(11)
Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(12)
Angabe bei trächtigen Tieren erforderlich. Kann auch in einem gesonderten Dokument enthalten sein.
(13)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaates auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn der Titel einen Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle enthält. |
ABSCHNITT B
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit dem Samen reinrassiger Zuchttiere
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Samen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten: a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1) b) Schweine (Sus scrofa) (1) c) Schafe (Ovis aries) (1) d) Ziegen (Capra hircus) (1) e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Besamungsstation/Samendepots) |
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Bescheinigungsnummer (2) |
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Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Besamungsstation/Samendepots (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das Spendertier (3) |
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Teil A. Angaben zum reinrassigen männlichen Spenderzuchttier (4) |
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1. Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des Samenspenders |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die der Samenspender eingetragen ist (2) |
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5. Zuchtbuchnummer des Samenspenders (5) |
6. Individuelle Identifizierungsnummer des samenspendenden Equiden (2) (6) □□□-□□□-□□□□□□□□□ |
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7. Identifizierung des Samenspenders (7) 7.1. System 7.2. Individuelle Identifizierungsnummer (6) 7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) 7.4. Name (2) |
8. Überprüfung der Identität (2) (9) (10) 8.1. Methode 8.2. Ergebnis |
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9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (11) und Geburtsland des Samenspenders |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
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11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
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12.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
12.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
12.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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13. Zusätzliche Angaben (2) (10) (13) 13.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom …(Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm 13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Samenspender 13.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 12 vermerkt |
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14. Validierung (14) |
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14.1. Ausgestellt in:… |
14.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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14.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (15) in Großbuchstaben) |
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14.4. Unterschrift: … |
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Teil B. Angaben zu dem Samen (16) |
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1. Identifizierung des/der Samenspender(s) (7) (14) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer(n) (6) 1.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer(n) (8) 1.3. Individuelle Identifizierungsnummer des/der samenspendenden Equiden (2) (6) □□□-□□□-□□□□□□□□□ 1.4. Verweis(e) auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für den/die Samenspender (2) |
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2. Identifizierung des Samens |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter (18) |
Entnahmeort |
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
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3. Versand-Besamungsstation oder -Samendepot 3.1. Name 3.2. Anschrift 3.3. Zulassungsnummer |
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4. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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5. Name und Anschrift des Zuchtverbands (1) oder der von diesem für die Durchführung von Prüfungen (1) (2) benannten dritten Stelle (20) |
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6. Validierung |
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6.1. Ausgestellt in: … |
6.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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6.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (21) in Großbuchstaben) |
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6.4. Unterschrift:… |
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(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3)
Wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das/die reinrassige(n) männliche(n) Spenderzuchttier(e) beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für das/die reinrassige(n) männliche(n) Spenderzuchttier(e) Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(4)
Teil A der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 16 befolgt werden.
(5)
Bei reinrassigen Zuchtequiden leer lassen, wenn die Zuchtbuchnummer mit der individuellen Identifizierungsnummer übereinstimmt.
(6)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend. Bei reinrassigen Zuchtequiden die individuelle Identifizierungsnummer gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel I Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 angeben, die in Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/429 als „individueller Code“ bezeichnet wird. Zuchtbuchnummer angeben, wenn keine individuelle Identifizierungsnummer verfügbar ist oder wenn diese von der Nummer abweicht, unter der das Tier im Zuchtbuch eingetragen ist.
(7)
Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden individuelle Identifizierung gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren. Bei Schweinen individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(8)
Nur bei Schweinen: Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Schweinen.
(9)
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände diese Angabe bei reinrassigen Zuchtschweinen verlangen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(10)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(11)
Bei Schafen und Ziegen, die unter extensiven Bedingungen gehalten werden, können statt des Geburtsdatums das Geburtsjahr (JJJJ) und das Identifizierungsdatum (dd.mm.yyyy oder ISO 8601) angegeben werden.
(12)
„Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(13)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(14)
Nur erforderlich, wenn Teil A der Tierzuchtbescheinigung vom Zuchtverband oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 und Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer Besamungsstation bzw. einem Samendepot gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung ausgestellt wird.
(15)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln.
(16)
Wird nur Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer Besamungsstation bzw. einem Samendepot gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 ausgestellt und wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil B Ziffer 1 auszufüllen und es ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für Samenspender nach folgender Maßgabe beizufügen: i) bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen oder -schweinen im Einklang mit dem Muster in Anhang I Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717; ii) bei reinrassigen Zuchtequiden im Einklang mit dem Muster im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1940, von dem wenigstens Teil I in das einzige, lebenslang gültige Identifizierungsdokument, das gemäß Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/429 ausgestellt wurde, eingefügt wurde.
(17)
Fakultativ.
(18)
Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf Samen von mehr als einem reinrassigen Zuchttier enthalten, sofern in Teil B Ziffer 1.4 Angaben zu allen reinrassigen männlichen Spenderzuchttieren gemacht werden, von denen Samen enthalten ist.
(19)
Gegebenenfalls können Angaben zu gesextem Samen gemacht werden.
(20)
Für Samen, der für Prüfungen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe oder -ziegen vorgesehen ist, die keiner Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung unterzogen wurden, in Übereinstimmung mit den mengenmäßigen Beschränkungen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2016/1012.
(21)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Besamungsstation bzw. eines Samendepots gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaates auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn der Titel einen Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle enthält. |
ABSCHNITT C
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Eizellen reinrassiger Zuchttiere
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Eizellen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten: a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1) b) Schweine (Sus scrofa) (1) c) Schafe (Ovis aries) (1) d) Ziegen (Capra hircus) (1) e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo des/der ausstellendenZuchtverbands/zuständigen Behörde/Embryo-Erzeugungseinheit) |
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Bescheinigungsnummer (2) |
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Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das Spendertier (3) |
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Teil A. Angaben zum reinrassigen weiblichen Spenderzuchttier (4) |
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1. Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des weiblichen Spendertiers |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das weibliche Spendertier eingetragen ist (2) |
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5. Zuchtbuchnummer des weiblichen Spendertiers (5) |
6. Individuelle Identifizierungsnummer des spendenden weiblichen Equiden (2) (6) □□□-□□□-□□□□□□□□□ |
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7. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (7) 7.1. System 7.2. Individuelle Identifizierungsnummer (6) 7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) 7.4. Name (2) |
8. Überprüfung der Identität (2) (9) (10) 8.1. Methode 8.2. Ergebnis |
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9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (11) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
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11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
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12.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
12.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
12.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
|||||
12.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
||||||
13. Zusätzliche Angaben (2) (10) (13) 13.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm 13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum weiblichen Spendertier 13.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 12 vermerkt |
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14. Validierung (14) |
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14.1. Ausgestellt in: … |
14.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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14.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (15) in Großbuchstaben) |
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14.4. Unterschrift: … |
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Teil B. Angaben zu den Eizellen (16) |
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1. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (7) (14) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer (6) 1.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) 1.3. Individuelle Identifizierungsnummer des spendenden weiblichen Equiden (2) (6) □□□-□□□-□□□□□□□□□ 1.4. Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier (2) |
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2. Identifizierung der Eizellen |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter |
Zahl der Eizellen (18) |
Entnahmeort |
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
Sonstige (2) |
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3. Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen 3.1. Name 3.2. Anschrift 3.3. Zulassungsnummer |
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4. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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5. Validierung |
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5.1. Ausgestellt in:… |
5.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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5.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden:… |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (19) in Großbuchstaben) |
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5.4. Unterschrift:… |
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(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3)
Wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das reinrassige weibliche Spenderzuchttier beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für das reinrassige weibliche Spenderzuchttier Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(4)
Teil A der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 16 befolgt werden.
(5)
Bei reinrassigen Zuchtequiden leer lassen, wenn die Zuchtbuchnummer mit der individuellen Identifizierungsnummer übereinstimmt.
(6)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend. Bei reinrassigen Zuchtequiden die individuelle Identifizierungsnummer gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel I Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 angeben, die in Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/429 als „individueller Code“ bezeichnet wird. Zuchtbuchnummer angeben, wenn keine individuelle Identifizierungsnummer verfügbar ist oder wenn diese von der Nummer abweicht, unter der das Tier im Zuchtbuch eingetragen ist.
(7)
Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden individuelle Identifizierung gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren. Bei Schweinen individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(8)
Nur bei Schweinen: Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Schweinen.
(9)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände diese Angabe bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen, -schweinen und -equiden verlangen, die zur Entnahme von Eizellen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(10)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(11)
Bei Schafen und Ziegen, die unter extensiven Bedingungen gehalten werden, können statt des Geburtsdatums das Geburtsjahr (JJJJ) und das Identifizierungsdatum (dd.mm.yyyy oder ISO 8601) angegeben werden.
(12)
„Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(13)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(14)
Nur erforderlich, wenn Teil A der Tierzuchtbescheinigung von dem Zuchtverband oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 und Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer Embryo-Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung ausgestellt wird.
(15)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln.
(16)
Wird nur Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer Embryo-Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 ausgestellt und wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil B Ziffer 1 auszufüllen und es ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier nach folgender Maßgabe beizufügen: i) bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen oder -schweinen im Einklang mit dem Muster in Anhang I Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717; ii) bei reinrassigen Zuchtequiden im Einklang mit dem Muster im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1940, von dem wenigstens Teil I in das einzige, lebenslang gültige Identifizierungsdokument, das gemäß Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/429 ausgestellt wurde, eingefügt wurde.
(17)
Fakultativ.
(18)
Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen reinrassigen Zuchttier enthalten.
(19)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Embryo-Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaates auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn der Titel einen Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle enthält. |
ABSCHNITT D
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Embryonen reinrassiger Zuchttiere
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Embryonen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten: a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1) b) Schweine (Sus scrofa) (1) c) Schafe (Ovis aries) (1) d) Ziegen (Capra hircus) (1) e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtverbandszuständigen Behörde/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit) |
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Bescheinigungsnummer (2) |
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Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für das/die Spendertier(e) (3) |
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Teil A. Angaben zum reinrassigen weiblichen Spenderzuchttier (4) |
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1. Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des weiblichen Spendertiers |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das weibliche Spendertier eingetragen ist (2) |
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5. Zuchtbuchnummer des weiblichen Spendertiers (5) |
6. Individuelle Identifizierungsnummer des spendenden weiblichen Equiden (2) (6) □□□-□□□-□□□□□□□□□ |
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7. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (7) 7.1. System 7.2. Individuelle Identifizierungsnummer (6) 7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) 7.4. Name (2) |
8. Überprüfung der Identität (2) (9) (10) 8.1. Methode 8.2. Ergebnis |
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9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (11) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
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11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
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12.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
12.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
12.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
|||||
12.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
||||||
13. Zusätzliche Angaben (2) (10) (13) 13.1. Ergebnisse der Leistungsprüfung bei dem weiblichen Spendertier 13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm 13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum weiblichen Spendertier 13.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 12 vermerkt |
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14. Validierung (14) |
||||||
14.1. Ausgestellt in: … |
14.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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14.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (15) in Großbuchstaben) |
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14.4. Unterschrift: … |
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Teil B. Angaben zum reinrassigen männlichen Spenderzuchttier (4) |
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1. Name des ausstellenden Zuchtverbands (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des Samenspenders |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die der Samenspender eingetragen ist (2) |
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5. Zuchtbuchnummer des Samenspenders (5) |
6. Individuelle Identifizierungsnummer des samenspendenden Equiden (2) (6) □□□-□□□-□□□□□□□□□ |
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7. Identifizierung des Samenspenders (7) 7.1. System 7.2. Individuelle Identifizierungsnummer (6) 7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) 7.4. Name (2) |
8. Überprüfung der Identität (2) (9) (10) 8.1. Methode 8.2. Ergebnis |
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9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (11) und Geburtsland des Samenspenders |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
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11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
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12.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
12.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
|||||
12.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
12.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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12.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (6) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) Name (2) |
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13. Zusätzliche Angaben (2) (10) (13) 13.1. Ergebnisse der Leistungsprüfung bei dem Samenspender 13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom …(Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm 13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Samenspender 13.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 12 vermerkt |
||||||
14. Validierung (14) |
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14.1. Ausgestellt in: … |
14.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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14.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (15) in Großbuchstaben) |
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14.4. Unterschrift: … |
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Teil C. Angaben zu den Embryonen (16) |
||||||
1. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (7) (14) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer (6) 1.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (8) 1.3. Individuelle Identifizierungsnummer des spendenden weiblichen Equiden (2) (6) □□□-□□□-□□□□□□□□□ 1.4. Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier (2) |
||||||
2. Identifizierung des/der Samenspender(s) (7) (14) 2.1. Individuelle Identifizierungsnummer(n) (6) 2.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer(n) (8) 2.3. Individuelle Identifizierungsnummer des/der samenspendenden Equiden (2) (6) □□□-□□□-□□□□□□□□□ 2.4. Verweis(e) auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für |
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3. Identifizierung der Embryonen |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter |
Ort der Entnahme bzw. Erzeugung |
Tag der Entnahme bzw. Erzeugung (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
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4. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen 4.1. Name 4.2. Anschrift 4.3. Zulassungsnummer |
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5. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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Teil D. Angaben zum Ersatzmuttertier |
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6. Individuelle Identifizierungsnummer (6) des Ersatzmuttertiers (2) |
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7. Validierung |
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7.1. Ausgestellt in:…. |
7.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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7.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (20) in Großbuchstaben) |
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7.4. Unterschrift: … |
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(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3)
Wird Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das/die reinrassige(n) weibliche(n) oder männliche(n) Spenderzuchttier(e) oder für den Samen dieses/dieser reinrassigen männlichen Zuchttiers/Zuchttiere beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für das/die reinrassige(n) weibliche(n) oder männliche(n) Spenderzuchttier(e) oder den Samen dieses/dieser reinrassigen männlichen Zuchttiers/Zuchttiere Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(4)
Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 16 befolgt werden.
(5)
Bei reinrassigen Zuchtequiden leer lassen, wenn die Zuchtbuchnummer mit der individuellen Identifizierungsnummer übereinstimmt.
(6)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend. Bei reinrassigen Zuchtequiden die individuelle Identifizierungsnummer gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel I Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 angeben, die in Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/429 als „individueller Code“ bezeichnet wird. Zuchtbuchnummer angeben, wenn keine individuelle Identifizierungsnummer verfügbar ist oder wenn diese von der Nummer abweicht, unter der das Tier im Zuchtbuch eingetragen ist.
(7)
Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden individuelle Identifizierung gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren. Bei Schweinen individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(8)
Nur bei Schweinen: Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Schweinen.
(9)
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtschweinen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden, oder bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen, -schweinen und -equiden, die zur Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(10)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(11)
Bei Schafen und Ziegen, die unter extensiven Bedingungen gehalten werden, können statt des Geburtsdatums das Geburtsjahr (JJJJ) und das Identifizierungsdatum (dd.mm.yyyy oder ISO 8601) angegeben werden.
(12)
„Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(13)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(14)
Nur erforderlich, wenn Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung von dem Zuchtverband oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 und die Teile C und D der Tierzuchtbescheinigung von einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung ausgestellt werden.
(15)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln.
(16)
Wird nur Teil C und gegebenenfalls Teil D der Tierzuchtbescheinigung von einer Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 ausgestellt und wird bzw. werden Teil A und/oder Teil B der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil C Ziffern 1 und 2 auszufüllen und es sind Kopien der Tierzuchtbescheinigung nach folgender Maßgabe beizufügen: a) für weibliche Spendertiere: i) bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen oder -schweinen im Einklang mit dem Muster in Anhang I Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717; ii) bei reinrassigen Zuchtequiden im Einklang mit dem Muster im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1940, von dem wenigstens Teil I ein gesonderter Abschnitt des einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokuments ist, das gemäß Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/429 ausgestellt wurde; b) für den zur Befruchtung verwendeten Samen: i) wie unter Buchstabe a beschrieben, mit den erforderlichen Anpassungen für Samenspender oder ii) gemäß dem Muster in Anhang I Abschnitt B der Verordnung (EU) 2017/717.
(17)
Fakultativ.
(18)
Bei mehr als einem Embryo pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Embryonen eindeutig angegeben werden.
(19)
Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf Embryonen enthalten, die von einem einzigen reinrassigen weiblichen Zuchttier stammen oder aus Eizellen von einem einzigen reinrassigen weiblichen Zuchttier erzeugt wurden, das bzw. die mit Samen von mehr als einem reinrassigen männlichen Spenderzuchttier befruchtet wurde bzw. wurden, sofern in Teil C Ziffer 2.4 Angaben zu allen reinrassigen männlichen Spenderzuchttieren gemacht werden, von denen Samen verwendet wurde.
(20)
Ggf. können Angaben zu gesexten Embryonen oder zum Entwicklungsstadium des Embryos gemacht werden.
(21)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaates auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn der Titel einen Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle enthält. |
ANHANG II
MUSTER FÜR TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR DEN HANDEL MIT HYBRIDZUCHTSCHWEINEN UND DEREN ZUCHTMATERIAL
ABSCHNITT A
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Hybridzuchtschweinen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa), einschließlich der Rassen und Linien reinrassiger Zuchtschweine, die in einem Zuchtregister eines Zuchtunternehmens geführt werden (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde) |
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Bescheinigungsnummer (2) |
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1. Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
||
2. Name des Zuchtregisters |
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4. Geschlecht des Tiers |
||
5. Zuchtregisternummer des Tiers |
||
6. Identifizierung des Tiers (4) 6.1. System 6.2. Individuelle Identifizierungsnummer 6.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer 6.4. Name (2) |
7. Überprüfung der Identität (2) (5) (6) 7.1. Methode 7.2. Ergebnis |
|
8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des Tiers |
||
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
||
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
||
11. Abstammung des Hybridzuchtschweins (6) |
||
11.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (4) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
11.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (4) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
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11.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (4) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
||
11.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (4) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
11.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (4) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
|
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (4) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
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12. Zusätzliche Angaben (2) (6) (8) 12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Tiers gemäß dem Zuchtprogramm 12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Hybridzuchtschwein 12.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 11 vermerkt |
||
13. Besamung (3)/Anpaarung (3) (2) (9) 13.1. Datum (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601 oder im selben Datumsformat den Anpaarungszeitraum von …. bis ... angeben) 13.2. Identifizierung des/der Samenspender(s) 13.2.1. Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer(n) 13.2.2. Individuelle Identifizierungsnummer(n) (4) (7) 13.2.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer(n) (4) 13.2.4. Name(n) (2) 13.2.5. System(e) zur Identitätsüberprüfung und Ergebnis(se) (2) |
||
14. Name und Anschrift des Empfängers |
||
15. Validierung |
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15.1. Ausgestellt in:… |
15.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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15.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden:… |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (10) in Großbuchstaben) |
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15.4. Unterschrift:… |
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(1)
Für eine Gruppe von Hybridzuchtschweinen kann eine einzige Tierzuchtbescheinigung ausgestellt werden, wenn diese Hybridzuchtschweine gleichaltrig sind und dieselbe genetische Mutter und denselben genetischen Vater haben und unter den Ziffern 4, 5, 6.2, 12 und gegebenenfalls 13 dieser Tierzuchtbescheinigung Angaben zu jedem einzelnen Tier gemacht werden.
(2)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3)
Nichtzutreffendes streichen.
(4)
Individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen diese Angabe verlangen bei Hybridzuchtschweinen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung oder zur Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(6)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(8)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(9)
Angabe bei trächtigen Tieren erforderlich. Kann auch in einem gesonderten Dokument enthalten sein.
(10)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaates auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder im Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ABSCHNITT B
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit dem Samen von Hybridzuchtschweinen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Samen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa), einschließlich der Rassen und Linien reinrassiger Zuchtschweine, die in einem Zuchtregister eines Zuchtunternehmens geführt werden Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Besamungsstation/Samendepots) |
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Bescheinigungsnummer (1) |
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Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Besamungsstation/Samendepots (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das Spendertier (2) |
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Teil A. Angaben zum samenspendenden Hybridzuchteber (3) |
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1. Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtregisters |
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4. Zuchtregisternummer des Samenspenders |
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5. Identifizierung des Samenspenders (5) 5.1. System 5.2. Individuelle Identifizierungsnummer 5.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer 5.4. Name (1) |
6. Überprüfung der Identität (1) (6) (7) 6.1. Methode 6.2. Ergebnis |
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7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des Samenspenders |
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8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers |
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10. Abstammung des Samenspenders (7) |
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10.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||
10.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
10.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
11. Zusätzliche Angaben (1) (7) (9) 11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom …(Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm 11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Samenspender 11.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 10 vermerkt |
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12. Validierung (10) |
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12.1. Ausgestellt in:… |
12.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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12.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
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12.4. Unterschrift:… |
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Teil B. Angaben zu dem Samen (12) |
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1. Identifizierung des/der Samenspender(s) (5) (10) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer(n) 1.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer(n) 1.3. Verweis(e) auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für den/die Samenspender (1) |
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2. Identifizierung des Samens |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter (14) |
Entnahmeort |
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
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3. Versand-Besamungsstation oder -Samendepot 3.1. Name 3.2. Anschrift 3.3. Zulassungsnummer |
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4. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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5. Name und Anschrift des Zuchtunternehmens (4) oder der von diesem für die Durchführung von Prüfungen (1) (16) benannten dritten Stelle (4) |
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6. Validierung |
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6.1. Ausgestellt in: … |
6.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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6.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
|||||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (17) in Großbuchstaben) |
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6.4. Unterschrift: … |
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(1)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2)
Wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für den/die samenspendenden Hybridzuchteber beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für den/die samenspendenden Hybridzuchteber Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(3)
Teil A der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 12 befolgt werden.
(4)
Nichtzutreffendes streichen.
(5)
Individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(9)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10)
Nur erforderlich, wenn Teil A der Tierzuchtbescheinigung von dem Zuchtunternehmen oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 und Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer Besamungsstation bzw. einem Samendepot gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung ausgestellt wird.
(11)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln.
(12)
Wird nur Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer Besamungsstation bzw. einem Samendepot gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 ausgestellt und wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil B Ziffer 1 auszufüllen und es sind Kopien der gemäß dem Muster in Anhang II Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717 ausgestellten Tierzuchtbescheinigungen für die samenspendenden Hybridzuchteber beizufügen.
(13)
Fakultativ.
(14)
Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf Samen von mehr als einem Hybridzuchtschwein enthalten, sofern in Teil B Ziffer 1.3 Angaben zu allen samenspendenden Hybridzuchtebern gemacht werden, von denen Samen enthalten ist.
(15)
Gegebenenfalls können Angaben zu gesextem Samen gemacht werden.
(16)
Für Samen, der für die Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung von Hybridzuchtschweinen vorgesehen ist, die keiner Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung unterzogen wurden, in Übereinstimmung mit den mengenmäßigen Beschränkungen gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/1012.
(17)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Besamungsstation bzw. eines Samendepots gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaates auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ABSCHNITT C
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Eizellen von Hybridzuchtschweinen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Eizellen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa), einschließlich der Rassen und Linien reinrassiger Zuchtschweine, die in einem Zuchtregister eines Zuchtunternehmens geführt werden Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Embryo-Erzeugungseinheit) |
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Bescheinigungsnummer (1) |
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Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das Spendertier (2) |
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||||||
Teil A. Angaben zur Spender-Hybridzuchtsau (3) |
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1. Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtregisters |
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4. Zuchtregisternummer des weiblichen Spendertiers |
||||||
5. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) 5.1. System 5.2. Individuelle Identifizierungsnummer 5.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer 5.4. Name (1) |
6. Überprüfung der Identität (1) (6) (7) 6.1. Methode 6.2. Ergebnis |
|||||
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers |
||||||
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters |
||||||
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers |
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10. Abstammung des weiblichen Spendertiers (7) |
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10.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||||
11. Zusätzliche Angaben (1) (7) (9) 11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom …(Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm 11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum weiblichen Spendertier 11.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 10 vermerkt |
||||||
12. Validierung (10) |
||||||
12.1. Ausgestellt in:… |
12.2. am: … |
|||||
(Ort) |
(Datum) |
|||||
12.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
||||||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
||||||
12.4. Unterschrift: … |
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Teil B. Angaben zu den Eizellen (12) |
||||||
1. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) (10) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer 1.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer 1.3. Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier (1) |
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2. Identifizierungssystem |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter |
Zahl der Eizellen (14) |
Entnahmeort |
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
Sonstige (1) |
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3. Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen 3.1. Name 3.2. Anschrift 3.3. Zulassungsnummer |
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4. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
||||||
5. Validierung |
||||||
5.1. Ausgestellt in:… |
5.2. am: … |
|||||
(Ort) |
(Datum) |
|||||
5.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
||||||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (15) in Großbuchstaben) |
||||||
5.4. Unterschrift: … |
||||||
(1)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2)
Wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für die Spender-Hybridzuchtsau beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für die Spender-Hybridzuchtsau Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(3)
Teil A der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 12 befolgt werden.
(4)
Nichtzutreffendes streichen.
(5)
Individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die zur Entnahme von Eizellen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(9)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10)
Nur erforderlich, wenn Teil A der Tierzuchtbescheinigung von dem Zuchtunternehmen oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 und Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer Embryo-Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung ausgestellt wird.
(11)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln.
(12)
Wird nur Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer Embryo-Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 ausgestellt und wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil B Ziffer 1 auszufüllen und es sind Kopien der gemäß dem Muster in Anhang II Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717 ausgestellten Tierzuchtbescheinigungen für die Spender-Hybridzuchtsauen beizufügen.
(13)
Fakultativ.
(14)
Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen Hybridzuchtschwein enthalten.
(15)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Embryo-Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaates auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ABSCHNITT D
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit Embryonen von Hybridzuchtschweinen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Embryonen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa), einschließlich der Rassen und Linien reinrassiger Zuchtschweine, die in einem Zuchtregister eines Zuchtunternehmens geführt werden Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit) |
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Bescheinigungsnummer (1) |
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Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für das/die Spendertier(e) (2) |
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Teil A. Angaben zur Spender-Hybridzuchtsau (3) |
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1. Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtregisters |
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4. Zuchtregisternummer des weiblichen Spendertiers |
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5. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) 5.1. System 5.2. Individuelle Identifizierungsnummer 5.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer 5.4. Name (1) |
6. Überprüfung der Identität (1) (6) (7) 6.1. Methode 6.2. Ergebnis |
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7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers |
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8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers |
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10. Abstammung des weiblichen Spendertiers (7) |
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10.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||||
11. Zusätzliche Angaben (1) (7) (9) 11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm 11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum weiblichen Spendertier 11.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 10 vermerkt |
||||||
12. Validierung (10) |
||||||
12.1. Ausgestellt in:… |
12.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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12.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden:… |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
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12.4. Unterschrift:… |
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Teil B. Angaben zum samenspendenden Hybridzuchteber (3) |
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1. Name des ausstellenden Zuchtunternehmens (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtregisters |
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4. Zuchtregisternummer des Samenspenders |
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5. Identifizierung des Samenspenders (5) 5.1. System 5.2. Individuelle Identifizierungsnummer 5.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer 5.4. Name (1) |
6. Überprüfung der Identität (1) (6) (7) 6.1. Methode 6.2. Ergebnis |
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7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des Samenspenders |
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8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers |
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10. Abstammung des Samenspenders (7) |
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10.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||||
10.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (5) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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11. Zusätzliche Angaben (1) (7) (9) 11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm 11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Samenspender 11.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 10 vermerkt |
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12. Validierung (10) |
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12.1. Ausgestellt in:… |
12.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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12.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden:… |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
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14.2. Unterschrift:… |
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Teil C. Angaben zu den Embryonen (12) |
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1. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) (10) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer 1.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer 1.3. Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier (1) |
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2. Identifizierung des/der Samenspender(s) (5) (10) 2.1. Individuelle Identifizierungsnummer(n) 2.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer(n) 2.3. Verweis(e) auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für |
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3. Identifizierung der Embryonen |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter |
Ort der Entnahme bzw. Erzeugung |
Tag der Entnahme bzw. Erzeugung (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
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4. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen 4.1. Name 4.2. Anschrift 4.3. Zulassungsnummer |
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5. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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Teil D. Angaben zum Ersatzmuttertier |
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6. Individuelle Identifizierungsnummer (5) des Ersatzmuttertiers (1) |
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7. Validierung |
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7.1. Ausgestellt in:… |
7.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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7.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (17) in Großbuchstaben) |
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7.4. Unterschrift: … |
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(1)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2)
Wird/Werden Teil A und/oder B der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das/die weibliche(n) oder männliche(n) Spender-Hybridzuchtschwein(e) oder für den Samen dieses/dieser Hybridzuchteber(s) beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für das/die weibliche(n) oder männliche(n) Spender-Hybridzuchtschwein(e) oder für den Samen dieses/dieser Hybridzuchteber(s) Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(3)
Teil A und/oder B der Tierzuchtbescheinigung braucht/brauchen nicht ausgefüllt zu werden oder kann/können weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 12 befolgt werden.
(4)
Nichtzutreffendes streichen.
(5)
Individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen diese Angabe verlangen bei Hybridzuchtschweinen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung oder zur Entnahme von Eizellen oder Embryonen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(9)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10)
Nur erforderlich, wenn Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung von dem Zuchtunternehmen oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 und die Teile C und D der Tierzuchtbescheinigung von einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung ausgestellt werden.
(11)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln.
(12)
Wird nur Teil C und gegebenenfalls Teil D der Tierzuchtbescheinigung von einer Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 ausgestellt und wird bzw. werden Teil A und/oder Teil B der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil C Ziffern 1 und 2 auszufüllen und es sind Kopien der Tierzuchtbescheinigungen nach folgender Maßgabe beizufügen: a) für weibliche Spendertiere gemäß dem Muster in Anhang II Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717; b) für den zur Befruchtung verwendeten Samen: i) wie unter Buchstabe a beschrieben, mit den erforderlichen Anpassungen für Samenspender oder ii) gemäß dem Muster in Anhang II Abschnitt B der Verordnung (EU) 2017/717.
(13)
Fakultativ.
(14)
Bei mehr als einem Embryo pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Embryonen eindeutig angegeben werden.
(15)
Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf Embryonen enthalten, die von einer einzigen Hybridzuchtsau stammen oder aus Eizellen von einer einzigen Hybridzuchtsau erzeugt wurden, die mit Samen von mehr als einem samenspendenden Hybridzuchteber befruchtet wurde bzw. wurden, sofern in Teil C Ziffer 2.3 Angaben zu allen samenspendenden Hybridzuchtebern gemacht werden, von denen Samen verwendet wurde.
(16)
Ggf. können Angaben zu gesexten Embryonen oder zum Entwicklungsstadium des Embryos gemacht werden.
(17)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaates auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ANHANG III
MUSTER FÜR TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR DIE VERBRINGUNG IN DIE UNION VON REINRASSIGEN ZUCHTTIEREN UND DEREN ZUCHTMATERIAL
ABSCHNITT A
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren der folgenden Arten: a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1) b) Schweine (Sus scrofa) (1) (2) c) Schafe (Ovis aries) (1) d) Ziegen (Capra hircus) (1) e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle) |
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Bescheinigungsnummer (3) |
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1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des reinrassigen Zuchttiers |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das Tier eingetragen ist (3) |
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5. Geschlecht des Tiers |
6. Zuchtbuchnummer des Tiers |
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7. Identifizierung des reinrassigen Zuchttiers (4) 7.1. System 7.2. Individuelle Identifizierungsnummer 7.3. Name (3) |
8. Überprüfung der Identität (3) (5) (6) 8.1. Methode 8.2. Ergebnis |
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9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (7) und Geburtsland des Tiers |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (3) des Züchters |
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11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (3) des Eigentümers |
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12.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (9) Name (3) |
12.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (9) Name (3) |
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12.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (9) Name (3) |
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12.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (9) Name (3) |
12.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (9) Name (3) |
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12.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (4) (9) Name (3) |
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13. Zusätzliche Angaben (3) (6) (10) 13.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Tiers gemäß dem Zuchtprogramm 13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum reinrassigen Zuchttier 13.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 12 vermerkt |
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14. Besamung (1)/Anpaarung (1) (3) (11) 14.1. Datum (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601 oder im selben Datumsformat den Anpaarungszeitraum von …. bis ... angeben) 14.2. Identifizierung des/der Samenspender(s) 14.2.1. Zuchtbuchnummer(n) und -abteilung(en) 14.2.2. Individuelle Identifizierungsnummer(n) (4) (9) 14.2.3. Name(n) (3) 14.2.4. System(e) zur Identitätsüberprüfung und Ergebnis(se) (5) |
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15. Name des Zuchtverbands (1)/der zuständigen Behörde (1)/des Zuchtunternehmens (1), von dem/der das Zuchtbuch (1)/Zuchtregister (1) geführt wird, in das das reinrassige Zuchttier eingetragen (1)/aufgenommen (1) werden soll (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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16. Validierung |
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16.1. Ausgestellt in:… |
16.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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16.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (12) in Großbuchstaben) |
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16.4. Unterschrift: … |
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(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Für eine Gruppe reinrassiger Zuchtschweine kann eine einzige Tierzuchtbescheinigung ausgestellt werden, wenn diese reinrassigen Zuchttiere gleichaltrig sind und dieselbe genetische Mutter und denselben genetischen Vater haben und unter den Ziffern 5, 6, 7.2, 13 und gegebenenfalls 14 dieser Tierzuchtbescheinigung Angaben zu jedem einzelnen Tier gemacht werden.
(3)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(4)
Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5)
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände, die das Zuchtbuch führen, in das das Tier eingetragen werden soll, diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtschweinen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden, oder bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen, -schweinen und -equiden, die zur Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(6)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7)
Bei Schafen und Ziegen, die unter extensiven Bedingungen gehalten werden, können statt des Geburtsdatums das Geburtsjahr (JJJJ) und das Identifizierungsdatum (dd.mm.yyyy oder ISO 8601) angegeben werden.
(8)
Angeben, ob in der „Hauptabteilung“ oder in der „zusätzlichen Abteilung“ des Zuchtbuchs eingetragen. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(9)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(10)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(11)
Angabe bei trächtigen Tieren erforderlich. Kann auch in einem gesonderten Dokument enthalten sein.
(12)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ABSCHNITT B
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Samen reinrassiger Zuchttiere
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung in die Union von Samen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten: a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1) b) Schweine (Sus scrofa) (1) c) Schafe (Ovis aries) (1) d) Ziegen (Capra hircus) (1) e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo der/des ausstellenden Zuchtstelle/Besamungsstation/Samendepots) |
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Bescheinigungsnummer (2) |
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Name der/des ausstellenden Zuchtstelle/Besamungsstation/Samendepots (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das Spendertier (3) |
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Teil A. Angaben zum reinrassigen männlichen Spenderzuchttier (4) |
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1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des Samenspenders |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die der Samenspender eingetragen ist (2) |
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5. Zuchtbuchnummer des Samenspenders |
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6. Identifizierung des Samenspenders (5) 6.1. System 6.2. Individuelle Identifizierungsnummer 6.3. Name (2) |
7. Überprüfung der Identität (2) (6) (7) 7.1. Methode 7.2. Ergebnis |
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8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (8) und Geburtsland des Samenspenders |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
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11.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
11.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
||||
11.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
|||||
11.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
11.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
||||
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
|||||
12. Zusätzliche Angaben (2) (7) (11) 12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm 12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Samenspender 12.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 11 vermerkt |
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13. Validierung (12) |
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13.1. Ausgestellt in:… |
13.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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13.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (13) in Großbuchstaben) |
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13.4. Unterschrift: … |
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Teil B. Angaben zu dem Samen (14) |
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1. Identifizierung des/der Samenspender(s) (5) (12) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer(n) 1.2. Verweis(e) auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für den/die Samenspender (2) |
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2. Identifizierungssystem |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter (16) |
Entnahmeort |
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
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3. Versand-Besamungsstation oder -Samendepot 3.1. Name 3.2. Anschrift 3.3. Zulassungsnummer |
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4. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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5. Name und Anschrift des Zuchtverbands (1) oder der von diesem für die Durchführung von Prüfungen (2) (18) benannten dritten Stelle (1) |
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6. Validierung |
|||||
6.1. Ausgestellt in:… |
6.2. am: … |
||||
(Ort) |
(Datum) |
||||
6.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
|||||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (19) in Großbuchstaben) |
|||||
6.4. Unterschrift: … |
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(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3)
Wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das/die reinrassige(n) männliche(n) Spenderzuchttier(e) beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für das/die reinrassige(n) männliche(n) Spenderzuchttier(e) Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(4)
Teil A der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 14 befolgt werden.
(5)
Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 kann der Zuchtverband, der das Zuchtbuch führt, in das die Nachkommen des Spendertiers eingetragen werden sollen, diese Angabe bei reinrassigen Zuchtschweinen verlangen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Bei Schafen und Ziegen, die unter extensiven Bedingungen gehalten werden, können statt des Geburtsdatums das Geburtsjahr (JJJJ) und das Identifizierungsdatum (dd.mm.yyyy oder ISO 8601) angegeben werden.
(9)
„Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(10)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(11)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(12)
Nur erforderlich, wenn Teil A der Tierzuchtbescheinigung von der Zuchtstelle oder dem amtlichen Dienst des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes und Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer bzw. einem von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Besamungsstation bzw. Samendepot ausgestellt wird.
(13)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln.
(14)
Wird nur Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer bzw. einem von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 beauftragten Besamungsstation bzw. Samendepot ausgestellt und wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil B Ziffer 1 auszufüllen und es sind Kopien der gemäß dem Muster in Anhang III Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717 ausgestellten Tierzuchtbescheinigungen für die Samenspender beizufügen.
(15)
Fakultativ.
(16)
Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf Samen von mehr als einem reinrassigen Zuchttier enthalten, sofern in Teil B Ziffer 1.2 Angaben zu allen reinrassigen männlichen Spenderzuchttieren gemacht werden, von denen Samen enthalten ist.
(17)
Gegebenenfalls können Angaben zu gesextem Samen gemacht werden.
(18)
Für Samen, der für Prüfungen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe oder -ziegen vorgesehen ist, die keiner Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung unterzogen wurden, in Übereinstimmung mit den mengenmäßigen Beschränkungen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2016/1012.
(19)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer/eines von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Besamungsstation bzw. Samendepots handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ABSCHNITT C
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Eizellen reinrassiger Zuchttiere
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung in die Union von Eizellen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten: a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1) b) Schweine (Sus scrofa) (1) c) Schafe (Ovis aries) (1) d) Ziegen (Capra hircus) (1) e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo der ausstellenden Stelle/Embryo-Erzeugungseinheit) |
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Bescheinigungsnummer (2) |
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Name der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das Spendertier (3) |
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Teil A. Angaben zum reinrassigen weiblichen Spenderzuchttier (4) |
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1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des weiblichen Spendertiers |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das weibliche Spendertier eingetragen ist (2) |
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5. Zuchtbuchnummer des weiblichen Spendertiers |
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6. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) 6.1. System 6.2. Individuelle Identifizierungsnummer 6.3. Name (2) |
7. Überprüfung der Identität (2) (6) (7) 7.1. Methode 7.2. Ergebnis |
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8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (8) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
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11.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
11.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
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11.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
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11.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
11.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
|||||
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
||||||
12. Zusätzliche Angaben (2) (7) (11) 12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm 12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum weiblichen Spendertier 12.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 11 vermerkt |
||||||
13. Validierung (12) |
||||||
13.1. Ausgestellt in: … |
13.2. am: … |
|||||
(Ort) |
(Datum) |
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13.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (13) in Großbuchstaben) |
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13.4. Unterschrift:… |
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Teil B. Angaben zu den Eizellen (14) |
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1. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) (12) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer 1.2. Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier (2) |
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2. Identifizierung der Eizellen |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter |
Zahl der Eizellen (16) |
Entnahmeort |
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
Sonstige (2) |
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3. Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen 3.1. Name 3.2. Anschrift 3.3. Zulassungsnummer |
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4. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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5. Validierung |
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5.1. Ausgestellt in: … |
5.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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5.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden:… |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (17) in Großbuchstaben) |
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5.4. Unterschrift:… |
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(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3)
Wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das reinrassige weibliche Spenderzuchttier beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für das reinrassige weibliche Spenderzuchttier Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(4)
Teil A der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 14 befolgt werden.
(5)
Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände, die das Zuchtbuch führen, in das die Nachkommen des Spendertiers eingetragen werden sollen, diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden, die zur Entnahme von Eizellen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Bei Schafen und Ziegen, die unter extensiven Bedingungen gehalten werden, können statt des Geburtsdatums das Geburtsjahr (JJJJ) und das Identifizierungsdatum (dd.mm.yyyy oder ISO 8601) angegeben werden.
(9)
„Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(10)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(11)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(12)
Nur erforderlich, wenn Teil A der Tierzuchtbescheinigung von der Zuchtstelle oder dem amtlichen Dienst des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes und Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Erzeugungseinheit ausgestellt wird.
(13)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln.
(14)
Wird nur Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 beauftragten Embryo-Erzeugungseinheit ausgestellt und wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil B Ziffer 1 auszufüllen und es sind Kopien der gemäß dem Muster in Anhang III Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717 ausgestellten Tierzuchtbescheinigungen für das weibliche Spendertier beizufügen.
(15)
Fakultativ.
(16)
Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen reinrassigen Zuchttier enthalten.
(17)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Erzeugungseinheit handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ABSCHNITT D
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Embryonen reinrassiger Zuchttiere
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung in die Union von Embryonen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten: a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1) b) Schweine (Sus scrofa) (1) c) Schafe (Ovis aries) (1) d) Ziegen (Capra hircus) (1) e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit) |
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Bescheinigungsnummer (2) |
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Name der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für das/die Spendertier(e) (2) |
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Teil A. Angaben zum reinrassigen weiblichen Spenderzuchttier (4) |
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1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des weiblichen Spendertiers |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das weibliche Spendertier eingetragen ist (2) |
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5. Zuchtbuchnummer des weiblichen Spendertiers |
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6. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) 6.1. System 6.2. Individuelle Identifizierungsnummer 6.3. Name (2) |
7. Überprüfung der Identität (2) (6) (7) 7.1. Methode 7.2. Ergebnis |
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8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (8) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
||||||
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
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11.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
11.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
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11.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
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11.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
11.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
|||||
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
||||||
12. Zusätzliche Angaben (2) (7) (11) 12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm 12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum weiblichen Spendertier 12.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 11 vermerkt |
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13. Validierung (12) |
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13.1. Ausgestellt in:… |
13.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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13.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (13) in Großbuchstaben) |
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13.4. Unterschrift: … |
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Teil B. Angaben zum reinrassigen männlichen Spenderzuchttier (4) |
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1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtbuchs |
3. Rasse des Samenspenders |
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4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die der Samenspender eingetragen ist (2) |
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5. Zuchtbuchnummer des Samenspenders |
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6. Identifizierung des Samenspenders (5) 6.1. System 6.2. Individuelle Identifizierungsnummer 6.3. Name (2) |
7. Überprüfung der Identität (2) (6) (7) 7.1. Methode 7.2. Ergebnis |
|||||
8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) (8) und Geburtsland des Samenspenders |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
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10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
||||||
11.1. Vater Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
11.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
|||||
11.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
||||||
11.2. Mutter Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
11.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
|||||
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtbuchnummer und -abteilung Individuelle Identifizierungsnummer (5) (10) Name (2) |
||||||
12. Zusätzliche Angaben (2) (7) (11) 12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm 12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Samenspender 12.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 11 vermerkt |
||||||
13. Validierung (12) |
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13.1. Ausgestellt in: … |
13.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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13.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden:… |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (13) in Großbuchstaben) |
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13.4. Unterschrift: … |
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Teil C. Angaben zu den Embryonen (14) |
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1. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) (12) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer 1.2. Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier (2) |
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2. Identifizierung des/der Samenspender(s) (5) (12) 2.1. Individuelle Identifizierungsnummer(n) 2.2. Verweis(e) auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für |
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3. Identifizierung der Embryonen |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter |
Ort der Entnahme bzw. Erzeugung |
Tag der Entnahme bzw. Erzeugung (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
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4. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen 4.1. Name 4.2. Anschrift 4.3. Zulassungsnummer |
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5. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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Teil D. Angaben zum Ersatzmuttertier |
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6. Individuelle Identifizierungsnummer (5) des Ersatzmuttertiers (2) |
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7. Validierung |
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7.1. Ausgestellt in: … |
7.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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7.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
||||||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (18) in Großbuchstaben) |
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7.4. Unterschrift:… |
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(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3)
Wird Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das/die reinrassige(n) weibliche(n) oder männliche(n) Spenderzuchttier(e) oder für den Samen dieses/dieser reinrassigen männlichen Zuchttiers/Zuchttiere beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für das/die reinrassige(n) weibliche(n) oder männliche(n) Spenderzuchttier(e) oder den Samen dieses/dieser reinrassigen männlichen Zuchttiers/Zuchttiere Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(4)
Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 14 befolgt werden.
(5)
Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände, die das Zuchtbuch führen, in das die aus diesen Embryonen entstandenen Nachkommen eingetragen werden sollen, diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden, die zur Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Bei Schafen und Ziegen, die unter extensiven Bedingungen gehalten werden, können statt des Geburtsdatums das Geburtsjahr (JJJJ) und das Identifizierungsdatum (dd.mm.yyyy oder ISO 8601) angegeben werden.
(9)
„Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(10)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(11)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(12)
Nur erforderlich, wenn Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung von der Zuchtstelle oder dem amtlichen Dienst des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes und die Teile C und Teil D der Tierzuchtbescheinigung von einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit ausgestellt werden.
(13)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln.
(14)
Wird nur Teil C und gegebenenfalls Teil D der Tierzuchtbescheinigung von einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 beauftragten Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit ausgestellt und wird bzw. werden Teil A und/oder Teil B der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil C Ziffern 1 und 2 auszufüllen und es sind Kopien der Tierzuchtbescheinigungen nach folgender Maßgabe beizufügen: a) für weibliche Spendertiere gemäß dem Muster in Anhang III Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717; b) für den zur Befruchtung verwendeten Samen: i) wie unter Buchstabe a beschrieben, mit den erforderlichen Anpassungen für Samenspender oder ii) gemäß dem Muster in Anhang III Abschnitt B der Verordnung (EU) 2017/717.
(15)
Fakultativ.
(16)
Bei mehr als einem Embryo pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Embryonen eindeutig angegeben werden.
(17)
Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf Embryonen enthalten, die von einem einzigen reinrassigen weiblichen Zuchttier stammen oder aus Eizellen von einem einzigen reinrassigen weiblichen Zuchttier erzeugt wurden, das bzw. die mit Samen von mehr als einem reinrassigen männlichen Spenderzuchttier befruchtet wurde bzw. wurden, sofern in Teil C Ziffer 2.2 Angaben zu allen reinrassigen männlichen Spenderzuchttieren gemacht werden, von denen Samen verwendet wurde.
(18)
Ggf. können Angaben zu gesexten Embryonen oder zum Entwicklungsstadium des Embryos gemacht werden.
(19)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ANHANG IV
MUSTER FÜR TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR DIE VERBRINGUNG IN DIE UNION VON HYBRIDZUCHTSCHWEINEN UND DEREN ZUCHTMATERIAL
ABSCHNITT A
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Hybridzuchtschweinen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung in die Union von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa), einschließlich der Rassen und Linien reinrassiger Zuchtschweine, die in einem Zuchtregister einer Zuchtstelle geführt werden (1) Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle) |
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Bescheinigungsnummer (2) |
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1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
||
2. Name des Zuchtregisters |
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4. Geschlecht des Tiers |
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5. Zuchtregisternummer des Tiers |
||
6. Identifizierung des Tiers (4) 6.1. System 6.2. Individuelle Identifizierungsnummer 6.3. Name (2) |
7. Überprüfung der Identität (2) (5) (6) 7.1. Methode 7.2. Ergebnis |
|
8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des Tiers |
||
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters |
||
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers |
||
11. Abstammung des Hybridzuchtschweins (6) |
||
11.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
11.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
|
11.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
||
11.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
11.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Rasse (3)//Linie (3)//Kreuzung (3)/ Name (2) |
|
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (4) (7) Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) Name (2) |
||
12. Zusätzliche Angaben (2) (6) (8) 12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Tieres bezogen auf das Zuchtprogramm 12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Hybridzuchtschwein 12.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 11 vermerkt |
||
13. Besamung (3)/Anpaarung (3) (2) (9) 13.1. Datum (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601 oder im selben Datumsformat den Anpaarungszeitraum von …. bis …. angeben) 13.2. Identifizierung des/der Samenspender(s) 13.2.1. Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer(n) 13.2.2. Individuelle Identifizierungsnummer(n) (4) 13.2.3. Name(n) (2) 13.2.4. System(e) zur Identitätsüberprüfung und Ergebnis(se) (5) |
||
14. Name des Zuchtverbands (3)/der zuständigen Behörde (3)/des Zuchtunternehmens (3), von dem/der das Zuchtbuch (3)/Zuchtregister (3) geführt wird, in das das reinrassige Zuchtschwein eingetragen (3)/aufgenommen (3) werden soll (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) (2) (10) |
||
15. Validierung |
||
15.1. Ausgestellt in:… |
15.2. am: … |
|
(Ort) |
(Datum) |
|
15.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
||
15.4. Unterschrift: … |
||
(1)
Für eine Gruppe von Hybridzuchtschweinen kann eine einzige Zuchtbescheinigung ausgestellt werden, wenn diese Hybridzuchtschweine gleichaltrig sind und dieselbe genetische Mutter und denselben genetischen Vater haben und unter den Ziffern 4, 5, 6.2, 12 und gegebenenfalls 13 dieser Tierzuchtbescheinigung Angaben zu jedem einzelnen Tier gemacht werden.
(2)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3)
Nichtzutreffendes streichen.
(4)
Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen, die das Zuchtregister führen, in das das Tier aufgenommen werden soll, diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung oder zur Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(6)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(8)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(9)
Angabe bei trächtigen Tieren erforderlich. Kann auch in einem gesonderten Dokument enthalten sein.
(10)
Nur bei reinrassigen Zuchtschweinen unterschiedlicher Rassen oder Linien, die in einem Zuchtregister für Hybridzuchtschweine geführt werden.
(11)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn der Titel einen Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle enthält. |
ABSCHNITT B
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Samen von Hybridzuchtschweinen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung in die Union von Samen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa), einschließlich der Rassen und Linien reinrassiger Zuchtschweine, die in einem Zuchtregister einer Zuchtstelle geführt werden Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo der/des ausstellenden Zuchtstelle/Besamungsstation/Samendepots) |
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Bescheinigungsnummer (1) |
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Name der/des ausstellenden Zuchtstelle/Besamungsstation/Samendepots (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das Spendertier (2) |
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Teil A. Angaben zum samenspendenden Hybridzuchteber (3) |
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1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtregisters |
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4. Zuchtregisternummer des Samenspenders |
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5. Identifizierung des Samenspenders (5) 5.1. System 5.2. Individuelle Identifizierungsnummer 5.3. Name (1) |
6. Überprüfung der Identität (1) (6) (7) 6.1. Methode 6.2. Ergebnis |
||||
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des Samenspenders |
|||||
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers |
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10. Abstammung des Samenspenders (7) |
|||||
10.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||
10.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
10.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
11. Zusätzliche Angaben (1) (7) (9) 11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm 11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Samenspender 11.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 10 vermerkt |
|||||
12. Validierung (10) |
|||||
12.1. Ausgestellt in:… |
12.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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12.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
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12.4. Unterschrift: … |
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Teil B. Angaben zu dem Samen (12) |
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1. Identifizierung des/der Samenspender(s) (5) (10) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer(n) 1.2. Verweis(e) auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für den/die Samenspender (1) |
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2. Identifizierung des Samens |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter (14) |
Entnahmeort |
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
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3. Versand-Besamungsstation oder -Samendepot 3.1. Name 3.2. Anschrift 3.3. Zulassungsnummer |
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4. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
|||||
5. Name und Anschrift des Zuchtunternehmens (2) oder der von diesem für die Durchführung von Prüfungen (1) (16) benannten dritten Stelle (2) |
|||||
6. Validierung |
|||||
6.1. Ausgestellt in:… |
6.2. am: … |
||||
(Ort) |
(Datum) |
||||
6.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
|||||
(Name und Funktion der Unterzeichnenden (17) in Großbuchstaben) |
|||||
6.4. Unterschrift: … |
|||||
(1)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2)
Wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für den/die samenspendenden Hybridzuchteber beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für den/die samenspendenden Hybridzuchteber Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(3)
Teil A der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 12 befolgt werden.
(4)
Nichtzutreffendes streichen.
(5)
Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen, die das Zuchtregister führen, in das die Nachkommen des Spendertiers aufgenommen werden sollen, diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die zur Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(9)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10)
Nur erforderlich, wenn Teil A der Tierzuchtbescheinigung von der Zuchtstelle oder dem amtlichen Dienst des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes und Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer bzw. einem von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Besamungsstation bzw. Samendepot ausgestellt wird.
(11)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln.
(12)
Wird nur Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer bzw. einem von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 beauftragten Besamungsstation bzw. Samendepot ausgestellt und wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil B Ziffer 1 auszufüllen und es sind Kopien der gemäß dem Muster in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717 ausgestellten Tierzuchtbescheinigungen für die Samenspender beizufügen.
(13)
Fakultativ.
(14)
Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf Samen von mehr als einem Hybridzuchtschwein enthalten, sofern in Teil B Ziffer 1.2 Angaben zu allen samenspendenden Hybridzuchtebern, von denen Samen enthalten ist, gemacht werden.
(15)
Gegebenenfalls können Angaben zu gesextem Samen gemacht werden.
(16)
Für Samen, der für die Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung von Hybridzuchtschweinen vorgesehen ist, die keiner Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung unterzogen wurden, in Übereinstimmung mit den mengenmäßigen Beschränkungen gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/1012.
(17)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer/eines von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Besamungsstation bzw. Samendepots handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ABSCHNITT C
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Eizellen von Hybridzuchtschweinen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung in die Union von Eizellen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa), einschließlich der Rassen und Linien reinrassiger Zuchtschweine, die in einem Zuchtregister einer Zuchtstelle geführt werden Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Erzeugungseinheit) |
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Bescheinigungsnummer (1) |
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Name der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das Spendertier (2) |
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Teil A. Angaben zur Spender-Hybridzuchtsau (3) |
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1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtregisters |
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4. Zuchtregisternummer des weiblichen Spendertiers |
||||||
5. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) 5.1. System 5.2. Individuelle Identifizierungsnummer 5.3. Name (1) |
6. Überprüfung der Identität (1) (6) (7) 6.1. Methode 6.2. Ergebnis |
|||||
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers |
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8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters |
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9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers |
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10. Abstammung des weiblichen Spendertiers (7) |
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10.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||||
11. Zusätzliche Angaben (1) (7) (9) 11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm 11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum weiblichen Spendertier 11.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 10 vermerkt |
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12. Validierung (10) |
||||||
12.1. Ausgestellt in:… |
12.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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12.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
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12.4. Unterschrift: … |
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Teil B. Angaben zu den Eizellen (12) |
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1. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) (10) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer 1.2. Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier (1) |
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2. Identifizierung der Eizellen |
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Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter |
Zahl der Eizellen (14) |
Entnahmeort |
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
Sonstige (1) |
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3. Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen kommen 3.1. Name 3.2. Anschrift 3.3. Zulassungsnummer |
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4. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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5. Validierung |
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5.1. Ausgestellt in: … |
5.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
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5.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
||||||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (15) in Großbuchstaben) |
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5.4. Unterschrift:… |
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(1)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2)
Wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für die Spender-Hybridzuchtsau beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für die Spender-Hybridzuchtsau Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(3)
Teil A der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 12 befolgt werden.
(4)
Nichtzutreffendes streichen.
(5)
Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen, die das Zuchtregister führen, in das die Nachkommen des Spendertiers aufgenommen werden sollen, diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die zur Entnahme von Eizellen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(9)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10)
Nur erforderlich, wenn Teil A der Tierzuchtbescheinigung von der Zuchtstelle oder dem amtlichen Dienst des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes und Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Erzeugungseinheit ausgestellt wird.
(11)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln.
(12)
Wird nur Teil B der Tierzuchtbescheinigung von einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 beauftragten Embryo-Erzeugungseinheit ausgestellt und wird Teil A der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil B Ziffer 1 auszufüllen und es sind Kopien der gemäß dem Muster in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717 ausgestellten Tierzuchtbescheinigungen für das weibliche Spendertier beizufügen.
(13)
Fakultativ.
(14)
Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen Hybridzuchtschwein enthalten.
(15)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Erzeugungseinheit handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn ein Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle im Titel enthalten ist. |
ABSCHNITT D
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung in die Union von Embryonen von Hybridzuchtschweinen
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung in die Union von Embryonen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa), einschließlich der Rassen und Linien reinrassiger Zuchtschweine, die in einem Zuchtregister einer Zuchtstelle geführt werden Die Tierzuchtbescheinigungen, einschließlich Fußnoten und Anmerkungen, sind in allen EU-Amtssprachen in EUR-Lex verfügbar. |
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit) |
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Bescheinigungsnummer (1) |
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Name der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit) (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben)/Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für das/die Spendertier(e) (2) |
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Teil A. Angaben zur Spender-Hybridzuchtsau (3) |
||||||
1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
||||||
2. Name des Zuchtregisters |
||||||
4. Zuchtregisternummer des weiblichen Spendertiers |
||||||
5. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) 5.1. System 5.2. Individuelle Identifizierungsnummer 5.3. Name (1) |
6. Überprüfung der Identität (1) (6) (7) 6.1. Methode 6.2. Ergebnis |
|||||
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers |
||||||
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters |
||||||
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers |
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10. Abstammung des weiblichen Spendertiers (7) |
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10.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
10.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
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10.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||||
11. Zusätzliche Angaben (1) (7) (9) 11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm 11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum weiblichen Spendertier 11.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 10 vermerkt |
||||||
12. Validierung (10) |
||||||
12.1. Ausgestellt in: … |
12.2. am: … |
|||||
(Ort) |
(Datum) |
|||||
12.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
||||||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
||||||
12.4. Unterschrift:… |
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||||||
Teil B. Angaben zum samenspendenden Hybridzuchteber (3) |
||||||
1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Website angeben) |
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2. Name des Zuchtregisters |
||||||
4. Zuchtregisternummer des Samenspenders |
||||||
5. Identifizierung des Samenspenders (5) 5.1. System 5.2. Individuelle Identifizierungsnummer 5.3. Name (1) |
6. Überprüfung der Identität (1) (6) (7) 6.1. Methode 6.2. Ergebnis |
|||||
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) und Geburtsland des Samenspenders |
||||||
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters |
||||||
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers |
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10. Abstammung des Samenspenders (1) |
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10.1. Vater Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.1.1. Großvater väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)//Linie (4)//Kreuzung (4)/ Name (1) |
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10.1.2. Großmutter väterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||||
10.2. Mutter Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
10.2.1. Großvater mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
|||||
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits Zuchtregister- oder Zuchtbuchnummer Individuelle Identifizierungsnummer (5) (8) Rasse (4)/Linie (4)/Kreuzung (4) Name (1) |
||||||
11. Zusätzliche Angaben (1) (7) (9) 11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen 11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) 11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm 11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben zum Samenspender 11.5. Sonstige zweckdienliche Angaben, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen, betreffend die Eltern und Großeltern, sofern nicht unter Ziffer 10 vermerkt |
||||||
12. Validierung (10) |
||||||
12.1. Ausgestellt in:… |
12.2. am: … |
|||||
(Ort) |
(Datum) |
|||||
12.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
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(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben) |
||||||
12.4. Unterschrift: … |
||||||
|
||||||
Teil C. Angaben zu den Embryonen (12) |
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1. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (5) (10) 1.1. Individuelle Identifizierungsnummer 1.2. Verweis auf die Tierzuchtbescheinigung für das weibliche Spendertier (1) |
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2. Identifizierung des/der Samenspender(s) (5) (10) 2.1. Individuelle Identifizierungsnummer(n) 2.2. Verweis(e) auf die Tierzuchtbescheinigung(en) für |
||||||
3. Identifizierung der Embryonen |
||||||
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern |
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter |
Ort der Entnahme bzw. Erzeugung |
Tag der Entnahme bzw. Erzeugung (TT.MM.JJJJ oder ISO 8601) |
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4. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen 4.1. Name 4.2. Anschrift 4.3. Zulassungsnummer |
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5. Empfänger (Name und Anschrift angeben) |
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Teil D. Angaben zum Ersatzmuttertier |
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6. Individuelle Identifizierungsnummer (5) des Ersatzmuttertiers (1) |
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7. Validierung |
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7.1. Ausgestellt in:… |
7.2. am: … |
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(Ort) |
(Datum) |
|||||
7.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: … |
||||||
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (17) in Großbuchstaben) |
||||||
7.4. Unterschrift: … |
||||||
(1)
Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2)
Wird Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen und ist eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung für das/die weibliche(n) oder männliche(n) Spender-Hybridzuchtschwein(e) oder für den Samen dieses/dieser Hybridzuchteber(s) beigefügt, so ist auf diese Tierzuchtbescheinigung für das/die weibliche(n) oder männliche(n) Spender-Hybridzuchtschwein(e) oder für den Samen dieses/dieser Hybridzuchteber(s) Bezug zu nehmen (Bescheinigungsnummer).
(3)
Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung braucht nicht ausgefüllt zu werden oder kann weggelassen werden, wenn die Anweisungen in Fußnote 12 befolgt werden.
(4)
Nichtzutreffendes streichen.
(5)
Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(6)
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen, die das Zuchtregister führen, in das die aus diesen Embryonen entstandenen Nachkommen aufgenommen werden sollen, diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die zur Entnahme von Embryonen verwendet werden. ►M2 Unter „Ergebnis“ sind entweder die Angaben oder die Fallnummer zu der Datenbank einzutragen, in der die Angaben verfügbar sind. ◄
(7)
Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(8)
Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(9)
Wenn die Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10)
Nur erforderlich, wenn Teil A oder B der Tierzuchtbescheinigung von der Zuchtstelle oder dem amtlichen Dienst des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes ausgestellt wird und die Teile C und D der Tierzuchtbescheinigung von einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit ausgestellt werden.
(11)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln.
(12)
Wird nur Teil C und gegebenenfalls Teil D der Tierzuchtbescheinigung von einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 beauftragten Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit ausgestellt und wird bzw. werden Teil A und/oder Teil B der Tierzuchtbescheinigung nicht ausgefüllt oder weggelassen, so ist Teil C Ziffern 1 und 2 auszufüllen und es sind Kopien der Tierzuchtbescheinigungen nach folgender Maßgabe beizufügen: a) für weibliche Spendertiere gemäß dem Muster in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EU) 2017/717; b) für den zur Befruchtung verwendeten Samen: i) wie unter Buchstabe a beschrieben, mit den erforderlichen Anpassungen für Samenspender oder ii) gemäß dem Muster in Anhang IV Abschnitt B der Verordnung (EU) 2017/717.
(13)
Fakultativ.
(14)
Bei mehr als einem Embryo pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Embryonen eindeutig angegeben werden.
(15)
Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf Embryonen enthalten, die von einer einzigen Hybridzuchtsau stammen oder aus Eizellensamen von einer einzigen Hybridzuchtsau erzeugt wurden, die mit Samen von mehr als einem samenspendenden Hybridzuchteber befruchtet wurde bzw. wurden, sofern in Teil C Ziffer 2.2 Angaben zu allen samenspendenden Hybridzuchtebern gemacht werden, von denen Samen verwendet wurde.
(16)
Ggf. können Angaben zu gesexten Embryonen oder zum Entwicklungsstadium des Embryos gemacht werden.
(17)
Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit handeln. Erläuterungen: • Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes auszustellen. • Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen. • Die Tierzuchtbescheinigung kann im Hoch- oder Querformat ausgestellt werden. • Die Fußnoten und Anmerkungen dieser Tierzuchtbescheinigung brauchen nicht ausgedruckt zu werden, wenn der Titel einen Verweis auf eine direkt zugängliche mehrsprachige Informationsquelle enthält. |