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Document 02000D0532-20150601

    Consolidated text: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147) (Text von Bedeutung für den EWR) (2000/532/EG)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/532/2015-06-01

    2000D0532 — DE — 01.06.2015 — 002.001


    Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

    ►B

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 3. Mai 2000

    zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2000/532/EG)

    (ABl. L 226 vom 6.9.2000, S. 3)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      No

    page

    date

     M1

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 16. Januar 2001

      L 47

    1

    16.2.2001

     M2

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Januar 2001

      L 47

    32

    16.2.2001

     M3

    ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 23. Juli 2001

      L 203

    18

    28.7.2001

    ►M4

    BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2014

      L 370

    44

    30.12.2014


    Berichtigt durch:

     C1

    Berichtigung, ABl. L 262 vom 2.10.2001, S.  38 (2001/118/EG)

     C2

    Berichtigung, ABl. L 112 vom 27.4.2002, S.  47 (2001/118/EG)




    ▼B

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 3. Mai 2000

    zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2000/532/EG)



    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle ( 1 ), geändert durch die Richtlinie 91/156/EWG ( 2 ), insbesondere auf Artikel 1 Buchstabe a),

    gestützt auf die Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle ( 3 ), insbesondere auf Artikel 1 Absatz 4 zweiter Spiegelstrich,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mehrere Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Abfallkategorien mitgeteilt, die ihrer Meinung nach mindestens eine der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG genannten Eigenschaften aufweisen.

    (2)

    Nach Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG muss die Kommission die Mitteilungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Änderung des mit der Entscheidung 94/904/EG des Rates ( 4 ) aufgestellten Verzeichnisses gefährlicher Abfälle überprüfen.

    (3)

    Jeder im Verzeichnis gefährlicher Abfälle genannte Abfall muss auch im gemäß der Entscheidung 94/3/EG der Kommission ( 5 ) aufgestellten Europäischen Abfallkatalog enthalten sein; um die Transparenz der Verzeichnisse zu erhöhen und bestehende Bestimmungen zu vereinfachen, sollte jedoch ein Gemeinschaftsverzeichnis aufgestellt werden, das das Abfallverzeichnis, festgelegt in der Entscheidung 94/3/EG, und das Verzeichnis gefährlicher Abfälle, festgelegt in der Entscheidung 94/904/EG, umfasst.

    (4)

    Bei dieser Aufgabe wird die Kommission von dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG eingesetzten Ausschuss unterstützt.

    (5)

    Alle mit dieser Entscheidung geplanten Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Standpunkt des oben genannten Ausschusses —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:



    Artikel 1

    Das Verzeichnis im Anhang zu dieser Entscheidung wird angenommen.

    ▼M4 —————

    ▼B

    Artikel 4

    Die Mitgliedstaaten haben die zur Umsetzung dieser Entscheidung erforderlichen Maßnahmen nicht später als bis zum 1. Januar 2002 zu ergreifen.

    Artikel 5

    Die Entscheidung 94/3/EG und die Entscheidung 94/904/EG werden mit Wirkung vom 1. Januar 2002 aufgehoben.

    Artikel 6

    Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    ▼M4




    ANHANG

    ABFALLVERZEICHNIS GEMÄSS ARTIKEL 7 DER RICHTLINIE 2008/98/EC

    BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

    Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:

    1.

    „gefährlicher Stoff“ : ein Stoff, der als gefährlich eingestuft ist, da er die Kriterien gemäß Anhang I Teile 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt;

    2.

    „Schwermetall“ : jede Verbindung von Antimon, Arsen, Cadmium, Chrom (VI), Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium und Zinn sowie diese Stoffe in metallischer Form, insofern sie als gefährliche Stoffe eingestuft sind;

    3.

    „polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle“ („PCB“) : PCB gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 96/59/EG des Rates ( 6 );

    4.

    „Übergangsmetall“ : jedes der folgenden Metalle: jede Verbindung von Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirconium, Molybdän und Tantal sowie diese Stoffe in metallischer Form, insofern sie als gefährliche Stoffe eingestuft sind;

    5.

    „Stabilisierung“ : Prozesse, die die Gefährlichkeit der Bestandteile des Abfalls ändern und gefährlichen Abfall in nichtgefährlichen Abfall umwandeln;

    6.

    „Verfestigung“ : Prozesse, die lediglich die physikalische Beschaffenheit des Abfalls durch die Verwendung von Zusatzstoffen ändern, ohne die chemischen Eigenschaften des Abfalls zu berühren;

    7.

    „teilweise stabilisierte Abfälle“ : Abfälle, die nach erfolgtem Stabilisierungsprozess gefährliche Bestandteile enthalten, die nicht vollständig in nichtgefährliche Bestandteile umgewandelt wurden und kurz-, mittel- oder langfristig in die Umwelt abgegeben werden könnten.

    BEWERTUNG UND EINSTUFUNG

    1.   Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen

    Bei der Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen gelten die Kriterien des Anhangs III der Richtlinie 2008/98/EG. In Bezug auf die gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 4, HP 6 und HP 8 gelten für die Bewertung die Berücksichtigungsgrenzwerte für einzelne Stoffe gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG. Ist ein Stoff im Abfall in einer Konzentration unterhalb des Berücksichtigungsgrenzwerts vorhanden, so wird er bei der Berechnung eines Schwellenwerts nicht berücksichtigt. Wurde eine gefahrenrelevante Eigenschaft eines Abfalls sowohl durch eine Prüfung als auch anhand der Konzentrationen gefährlicher Stoffe gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG bewertet, so sind die Ergebnisse der Prüfung ausschlaggebend.

    2.   Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle

    Sämtliche Abfälle, die im dem Abfallverzeichnis mit einem Sternchen (*) versehen sind, gelten als gefährliche Abfälle gemäß der Richtlinie 2008/98/EG, es sei denn, Artikel 20 der Richtlinie findet Anwendung.

    Für Abfälle, denen gefahrenrelevante und nicht gefahrenrelevante Abfallcodes zugeordnet werden könnten, gilt Folgendes:

     Ein Abfall wird nur dann in das harmonisierte Verzeichnis der als gefährlich eingestuften Abfälle mit einem spezifischen oder allgemeinen Verweis auf „gefährliche Stoffe“ aufgenommen, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund deren er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 1 bis HP 8 und/oder HP 10 bis HP 15 aufweist. Die Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP 9 „infektiös“ erfolgt im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften oder Referenzdokumenten in den Mitgliedstaaten.

     Eine gefahrenrelevante Eigenschaft kann anhand der Konzentrationen von Stoffen im Abfall gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG oder — sofern in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht anders bestimmt — anhand einer Prüfung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 oder anderer international anerkannter Prüfmethoden und Leitlinien bewertet werden, wobei Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf Tierversuche und Versuche am Menschen zu berücksichtigen ist.

     Abfälle, die polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF), DDT (1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)ethan), Chlordan, Hexachlorcyclohexane (einschließlich Lindan), Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Chlordecon, Aldrin, Pentachlorbenzol, Mirex, Toxaphen, Hexabrombiphenyl und/oder PCB in Konzentrationen oberhalb der Konzentrationsgrenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 7 ) enthalten, werden als gefährlich eingestuft.

     Die in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG festgelegten Konzentrationsgrenzwerte gelten nicht für reine Metalllegierungen in massiver Form (nicht durch gefährliche Stoffe verunreinigt). Als gefährlich angesehene Abfalllegierungen sind im Verzeichnis eigens aufgeführt und mit einem Sternchen (*) versehen.

     Bei der Feststellung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen können gegebenenfalls die folgenden Anmerkungen in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 berücksichtigt werden:

     

     1.1.3.1. Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen: Anmerkungen B, D, F, J, L, M, P, Q, R und U.

     1.1.3.2. Anmerkungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen: Anmerkungen 1, 2, 3 und 5.

     Nach der Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften eines Abfalls im Einklang mit diesem Verfahren wird ein passender gefahrenrelevanter oder nicht gefahrenrelevanter Eintrag aus dem Abfallverzeichnis zugewiesen.

     Alle anderen Einträge im harmonisierten Abfallverzeichnis gelten als nicht gefahrenrelevant.

    ABFALLVERZEICHNIS

    Die verschiedenen Abfallarten in diesem Verzeichnis sind vollständig definiert durch den sechsstelligen Abfallcode und die entsprechenden zwei- bzw. vierstelligen Kapitelüberschriften. Deshalb ist ein Abfall im Verzeichnis in den folgenden vier Schritten zu bestimmen:

     Bestimmung der Herkunft der Abfälle in den Kapiteln 01 bis 12 bzw. 17 bis 20 und des entsprechenden sechsstelligen Abfallcodes (ausschließlich der auf 99 endenden Codes dieser Kapitel). Eine bestimmte Anlage muss ihre Abfälle je nach der Tätigkeit gegebenenfalls auf mehrere Kapitel aufteilen. So kann z. B. ein Automobilhersteller seine Abfälle je nach Prozessstufe unter Kapitel 12 (Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen), 11 (anorganische metallhaltige Abfälle aus der Metallbearbeitung und -beschichtung) und 08 (Abfälle aus der Anwendung von Überzügen) finden.

     Lässt sich in den Kapiteln 01 bis 12 und 17 bis 20 kein passender Abfallcode finden, so müssen zur Bestimmung des Abfalls die Kapitel 13, 14 und 15 geprüft werden.

     Trifft keiner dieser Abfallcodes zu, so ist der Abfall gemäß Kapitel 16 zu bestimmen.

     Fällt der Abfall auch nicht unter Kapitel 16, so ist der Code 99 (Abfälle a. n. g.) in dem Teil des Verzeichnisses zu verwenden, der der in Schritt 1 bestimmten abfallerzeugenden Tätigkeit entspricht.



    INDEX

    Kapitel des Verzeichnisses

    01

    Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen

    02

    Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

    03

    Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe

    04

    Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

    05

    Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse

    06

    Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

    07

    Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

    08

    Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

    09

    Abfälle aus der fotografischen Industrie

    10

    Abfälle aus thermischen Prozessen

    11

    Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie

    12

    Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

    13

    Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12)

    14

    Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)

    15

    Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)

    16

    Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

    17

    Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

    18

    Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

    19

    Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

    20

    Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen



    01

    ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN

    01 01

    Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen

    01 01 01

    Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen

    01 01 02

    Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

    01 03

    Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen

    01 03 04*

    Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz

    01 03 05*

    andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten

    01 03 06

    Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen

    01 03 07*

    andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen

    01 03 08

    staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen

    01 03 09

    Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 fallen

    01 03 10*

    Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter 01 03 07 genannten Abfälle

    01 03 99

    Abfälle a. n. g.

    01 04

    Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

    01 04 07*

    gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

    01 04 08

    Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

    01 04 09

    Abfälle von Sand und Ton

    01 04 10

    staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

    01 04 11

    Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

    01 04 12

    Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen

    01 04 13

    Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

    01 04 99

    Abfälle a. n. g.

    01 05

    Bohrschlämme und andere Bohrabfälle

    01 05 04

    Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen

    01 05 05*

    ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle

    01 05 06*

    Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    01 05 07

    barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen

    01 05 08

    chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen

    01 05 99

    Abfälle a. n. g.

    02

    ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN

    02 01

    Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

    02 01 01

    Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen

    02 01 02

    Abfälle aus tierischem Gewebe

    02 01 03

    Abfälle aus pflanzlichem Gewebe

    02 01 04

    Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)

    02 01 06

    tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt

    02 01 07

    Abfälle aus der Forstwirtschaft

    02 01 08*

    Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten

    02 01 09

    Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen

    02 01 10

    Metallabfälle

    02 01 99

    Abfälle a. n. g.

    02 02

    Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs

    02 02 01

    Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen

    02 02 02

    Abfälle aus tierischem Gewebe

    02 02 03

    für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

    02 02 04

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    02 02 99

    Abfälle a. n. g.

    02 03

    Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse

    02 03 01

    Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen

    02 03 02

    Abfälle von Konservierungsstoffen

    02 03 03

    Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln

    02 03 04

    für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

    02 03 05

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    02 03 99

    Abfälle a. n. g.

    02 04

    Abfälle aus der Zuckerherstellung

    02 04 01

    Rübenerde

    02 04 02

    nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm

    02 04 03

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    02 04 99

    Abfälle a. n. g.

    02 05

    Abfälle aus der Milchverarbeitung

    02 05 01

    für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

    02 05 02

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    02 05 99

    Abfälle a. n. g.

    02 06

    Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

    02 06 01

    für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

    02 06 02

    Abfälle von Konservierungsstoffen

    02 06 03

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    02 06 99

    Abfälle a. n. g.

    02 07

    Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)

    02 07 01

    Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials

    02 07 02

    Abfälle aus der Alkoholdestillation

    02 07 03

    Abfälle aus der chemischen Behandlung

    02 07 04

    für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

    02 07 05

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    02 07 99

    Abfälle a. n. g.

    03

    ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE

    03 01

    Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln

    03 01 01

    Rinden und Korkabfälle

    03 01 04*

    Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten

    03 01 05

    Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen

    03 01 99

    Abfälle a. n. g.

    03 02

    Abfälle aus der Holzkonservierung

    03 02 01*

    halogenfreie organische Holzschutzmittel

    03 02 02*

    chlororganische Holzschutzmittel

    03 02 03*

    metallorganische Holzschutzmittel

    03 02 04*

    anorganische Holzschutzmittel

    03 02 05*

    andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

    03 02 99

    Holzschutzmittel a. n. g.

    03 03

    Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

    03 03 01

    Rinden- und Holzabfälle

    03 03 02

    Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)

    03 03 05

    De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling

    03 03 07

    mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen

    03 03 08

    Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling

    03 03 09

    Kalkschlammabfälle

    03 03 10

    Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung

    03 03 11

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen

    03 03 99

    Abfälle a. n. g.

    04

    ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE

    04 01

    Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie

    04 01 01

    Fleischabschabungen und Häuteabfälle

    04 01 02

    geäschertes Leimleder

    04 01 03*

    Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase

    04 01 04

    chromhaltige Gerbereibrühe

    04 01 05

    chromfreie Gerbereibrühe

    04 01 06

    chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    04 01 07

    chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    04 01 08

    chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)

    04 01 09

    Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish

    04 01 99

    Abfälle a. n. g.

    04 02

    Abfälle aus der Textilindustrie

    04 02 09

    Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)

    04 02 10

    organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)

    04 02 14*

    Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten

    04 02 15

    Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen

    04 02 16*

    Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten

    04 02 17

    Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen

    04 02 19*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    04 02 20

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen

    04 02 21

    Abfälle aus unbehandelten Textilfasern

    04 02 22

    Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern

    04 02 99

    Abfälle a. n. g.

    05

    ABFÄLLE AUS DER ERDÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE

    05 01

    Abfälle aus der Erdölraffination

    05 01 02*

    Entsalzungsschlämme

    05 01 03*

    Bodenschlämme aus Tanks

    05 01 04*

    saure Alkylschlämme

    05 01 05*

    verschüttetes Öl

    05 01 06*

    ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung

    05 01 07*

    Säureteere

    05 01 08*

    andere Teere

    05 01 09*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    05 01 10

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen

    05 01 11*

    Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

    05 01 12*

    säurehaltige Öle

    05 01 13

    Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung

    05 01 14

    Abfälle aus Kühlkolonnen

    05 01 15*

    gebrauchte Filtertone

    05 01 16

    schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung

    05 01 17

    Bitumen

    05 01 99

    Abfälle a. n. g.

    05 06

    Abfälle aus der Kohlepyrolyse

    05 06 01*

    Säureteere

    05 06 03*

    andere Teere

    05 06 04

    Abfälle aus Kühlkolonnen

    05 06 99

    Abfälle a. n. g.

    05 07

    Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport

    05 07 01*

    quecksilberhaltige Abfälle

    05 07 02

    schwefelhaltige Abfälle

    05 07 99

    Abfälle a. n. g.

    06

    ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN

    06 01

    Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren

    06 01 01*

    Schwefelsäure und schweflige Säure

    06 01 02*

    Salzsäure

    06 01 03*

    Flusssäure

    06 01 04*

    Phosphorsäure und phosphorige Säure

    06 01 05*

    Salpetersäure und salpetrige Säure

    06 01 06*

    andere Säuren

    06 01 99

    Abfälle a. n. g.

    06 02

    Abfälle aus HZVA von Basen

    06 02 01*

    Calciumhydroxid

    06 02 03*

    Ammoniumhydroxid

    06 02 04*

    Natrium- und Kaliumhydroxid

    06 02 05*

    andere Basen

    06 02 99

    Abfälle a. n. g.

    06 03

    Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden

    06 03 11*

    feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten

    06 03 13*

    feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten

    06 03 14

    feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen

    06 03 15*

    Metalloxide, die Schwermetalle enthalten

    06 03 16

    Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen

    06 03 99

    Abfälle a. n. g.

    06 04

    Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen

    06 04 03*

    arsenhaltige Abfälle

    06 04 04*

    quecksilberhaltige Abfälle

    06 04 05*

    Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten

    06 04 99

    Abfälle a. n. g.

    06 05

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    06 05 02*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    06 05 03

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen

    06 06

    Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen

    06 06 02*

    Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten

    06 06 03

    sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen

    06 06 99

    Abfälle a. n. g.

    06 07

    Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie

    06 07 01*

    asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse

    06 07 02*

    Aktivkohle aus der Chlorherstellung

    06 07 03*

    quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme

    06 07 04*

    Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure

    06 07 99

    Abfälle a. n. g.

    06 08

    Abfälle aus HZVA von Silicium und Siliciumverbindungen

    06 08 02*

    Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten

    06 08 99

    Abfälle a. n. g.

    06 09

    Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien und aus der Phosphorchemie

    06 09 02

    phosphorhaltige Schlacke

    06 09 03*

    Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

    06 09 04

    Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen

    06 09 99

    Abfälle a. n. g.

    06 10

    Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien, aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln

    06 10 02*

    Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    06 10 99

    Abfälle a. n. g.

    06 11

    Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern

    06 11 01

    Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung

    06 11 99

    Abfälle a. n. g.

    06 13

    Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a. n. g.

    06 13 01*

    anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide

    06 13 02*

    gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02)

    06 13 03

    Industrieruß

    06 13 04*

    Abfälle aus der Asbestverarbeitung

    06 13 05*

    Ofen- und Kaminruß

    06 13 99

    Abfälle a. n. g.

    07

    ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN

    07 01

    Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien

    07 01 01*

    wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 01 03*

    halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 01 04*

    andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 01 07*

    halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 01 08*

    andere Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 01 09*

    halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 01 10*

    andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 01 11*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 01 12

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen

    07 01 99

    Abfälle a. n. g.

    07 02

    Abfälle aus der HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

    07 02 01*

    wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 02 03*

    halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 02 04*

    andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 02 07*

    halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 02 08*

    andere Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 02 09*

    halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 02 10*

    andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 02 11*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 02 12

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen

    07 02 13

    Kunststoffabfälle

    07 02 14*

    Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 02 15

    Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen

    07 02 16*

    Abfälle; die gefährliche Silicone enthalten

    07 02 17

    siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten

    07 02 99

    Abfälle a. n. g.

    07 03

    Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)

    07 03 01*

    wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 03 03*

    halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 03 04*

    andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 03 07*

    halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 03 08*

    andere Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 03 09*

    halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 03 10*

    andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 03 11*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 03 12

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen

    07 03 99

    Abfälle a. n. g.

    07 04

    Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden

    07 04 01*

    wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 04 03*

    halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 04 04*

    andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 04 07*

    halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 04 08*

    andere Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 04 09*

    halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 04 10*

    andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 04 11*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 04 12

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen

    07 04 13*

    feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 04 99

    Abfälle a. n. g.

    07 05

    Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika

    07 05 01*

    wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 05 03*

    halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 05 04*

    andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 05 07*

    halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 05 08*

    andere Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 05 09*

    halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 05 10*

    andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 05 11*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 05 12

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen

    07 05 13*

    feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 05 14

    feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen

    07 05 99

    Abfälle a. n. g.

    07 06

    Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln

    07 06 01*

    wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 06 03*

    halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 06 04*

    andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 06 07*

    halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 06 08*

    andere Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 06 09*

    halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 06 10*

    andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 06 11*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 06 12

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen

    07 06 99

    Abfälle a. n. g.

    07 07

    Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g.

    07 07 01*

    wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 07 03*

    halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 07 04*

    andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

    07 07 07*

    halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 07 08*

    andere Reaktions- und Destillationsrückstände

    07 07 09*

    halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 07 10*

    andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

    07 07 11*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    07 07 12

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen

    07 07 99

    Abfälle a. n. g.

    08

    ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN

    08 01

    Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken

    08 01 11*

    Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

    08 01 12

    Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen

    08 01 13*

    Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

    08 01 14

    Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen

    08 01 15*

    wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

    08 01 16

    wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen

    08 01 17*

    Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

    08 01 18

    Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen

    08 01 19*

    wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

    08 01 20

    wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen

    08 01 21*

    Farb- oder Lackentfernerabfälle

    08 01 99

    Abfälle a. n. g.

    08 02

    Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)

    08 02 01

    Abfälle von Beschichtungspulver

    08 02 02

    wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten

    08 02 03

    wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten

    08 02 99

    Abfälle a. n. g.

    08 03

    Abfälle aus HZVA von Druckfarben

    08 03 07

    wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten

    08 03 08

    wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten

    08 03 12*

    Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    08 03 13

    Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen

    08 03 14*

    Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten

    08 03 15

    Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen

    08 03 16*

    Abfälle von Ätzlösungen

    08 03 17*

    Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    08 03 18

    Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen

    08 03 19*

    Dispersionsöl

    08 03 99

    Abfälle a. n. g.

    08 04

    Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)

    08 04 09*

    Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

    08 04 10

    Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen

    08 04 11*

    klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

    08 04 12

    klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen

    08 04 13*

    wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

    08 04 14

    wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 13 fallen

    08 04 15*

    wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

    08 04 16

    wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen

    08 04 17*

    Harzöle

    08 04 99

    Abfälle a. n. g.

    08 05

    Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle

    08 05 01*

    Isocyanatabfälle

    09

    ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE

    09 01

    Abfälle aus der fotografischen Industrie

    09 01 01*

    Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis

    09 01 02*

    Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis

    09 01 03*

    Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis

    09 01 04*

    Fixierbäder

    09 01 05*

    Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder

    09 01 06*

    silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle

    09 01 07

    Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten

    09 01 08

    Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten

    09 01 10

    Einwegkameras ohne Batterien

    09 01 11*

    Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen

    09 01 12

    Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen

    09 01 13*

    wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen

    09 01 99

    Abfälle a. n. g.

    10

    ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN

    10 01

    Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)

    10 01 01

    Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt

    10 01 02

    Filterstäube aus Kohlefeuerung

    10 01 03

    Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz

    10 01 04*

    Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung

    10 01 05

    Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form

    10 01 07

    Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen

    10 01 09*

    Schwefelsäure

    10 01 13*

    Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen

    10 01 14*

    Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 01 15

    Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen

    10 01 16*

    Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 01 17

    Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen

    10 01 18*

    Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 01 19

    Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen

    10 01 20*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 01 21

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen

    10 01 22*

    wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 01 23

    wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen

    10 01 24

    Sande aus der Wirbelschichtfeuerung

    10 01 25

    Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke

    10 01 26

    Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

    10 01 99

    Abfälle a. n. g.

    10 02

    Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie

    10 02 01

    Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke

    10 02 02

    unbearbeitete Schlacke

    10 02 07*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 02 08

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen

    10 02 10

    Walzzunder

    10 02 11*

    ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

    10 02 12

    Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen

    10 02 13*

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 02 14

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen

    10 02 15

    andere Schlämme und Filterkuchen

    10 02 99

    Abfälle a. n. g.

    10 03

    Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie

    10 03 02

    Anodenschrott

    10 03 04*

    Schlacken aus der Erstschmelze

    10 03 05

    Aluminiumoxidabfälle

    10 03 08*

    Salzschlacken aus der Zweitschmelze

    10 03 09*

    schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze

    10 03 15*

    Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt

    10 03 16

    Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt

    10 03 17*

    teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung

    10 03 18

    Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen

    10 03 19*

    Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

    10 03 20

    Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt

    10 03 21*

    andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten

    10 03 22

    andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen

    10 03 23*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 03 24

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen

    10 03 25*

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 03 26

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen

    10 03 27*

    ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

    10 03 28

    Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen

    10 03 29*

    gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen

    10 03 30

    Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen

    10 03 99

    Abfälle a. n. g.

    10 04

    Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie

    10 04 01*

    Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

    10 04 02*

    Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

    10 04 03*

    Calciumarsenat

    10 04 04*

    Filterstaub

    10 04 05*

    andere Teilchen und Staub

    10 04 06*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

    10 04 07*

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

    10 04 09*

    ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

    10 04 10

    Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen

    10 04 99

    Abfälle a. n. g.

    10 05

    Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie

    10 05 01

    Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

    10 05 03*

    Filterstaub

    10 05 04

    andere Teilchen und Staub

    10 05 05*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

    10 05 06*

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

    10 05 08*

    ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

    10 05 09

    Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen

    10 05 10*

    Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben

    10 05 11

    Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen

    10 05 99

    Abfälle a. n. g.

    10 06

    Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie

    10 06 01

    Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

    10 06 02

    Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

    10 06 03*

    Filterstaub

    10 06 04

    andere Teilchen und Staub

    10 06 06*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

    10 06 07*

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

    10 06 09*

    ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

    10 06 10

    Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen

    10 06 99

    Abfälle a. n. g.

    10 07

    Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie

    10 07 01

    Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

    10 07 02

    Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

    10 07 03

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

    10 07 04

    andere Teilchen und Staub

    10 07 05

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

    10 07 07*

    ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

    10 07 08

    Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen

    10 07 99

    Abfälle a. n. g.

    10 08

    Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie

    10 08 04

    Teilchen und Staub

    10 08 08*

    Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)

    10 08 09

    andere Schlacken

    10 08 10*

    Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben

    10 08 11

    Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen

    10 08 12*

    teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung

    10 08 13

    Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen

    10 08 14

    Anodenschrott

    10 08 15*

    Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

    10 08 16

    Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt

    10 08 17*

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 08 18

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen

    10 08 19*

    ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

    10 08 20

    Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen

    10 08 99

    Abfälle a. n. g.

    10 09

    Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl

    10 09 03

    Ofenschlacke

    10 09 05*

    gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen

    10 09 06

    Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen

    10 09 07*

    gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen

    10 09 08

    Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen

    10 09 09*

    Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

    10 09 10

    Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt

    10 09 11*

    andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 09 12

    andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen

    10 09 13*

    Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 09 14

    Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen

    10 09 15*

    Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 09 16

    Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen

    10 09 99

    Abfälle a. n. g.

    10 10

    Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen

    10 10 03

    Ofenschlacke

    10 10 05*

    gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen

    10 10 06

    Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen

    10 10 07*

    gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen

    10 10 08

    Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen

    10 10 09*

    Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

    10 10 10

    Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt

    10 10 11*

    andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 10 12

    andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen

    10 10 13*

    Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 10 14

    Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen

    10 10 15*

    Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 10 16

    Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen

    10 10 99

    Abfälle a. n. g.

    10 11

    Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen

    10 11 03

    Glasfaserabfall

    10 11 05

    Teilchen und Staub

    10 11 09*

    Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen

    10 11 10

    Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt

    10 11 11*

    Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Kathodenstrahlröhren)

    10 11 12

    Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt

    10 11 13*

    Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 11 14

    Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen

    10 11 15*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 11 16

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen

    10 11 17*

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 11 18

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen

    10 11 19*

    feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 11 20

    feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen

    10 11 99

    Abfälle a. n. g.

    10 12

    Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug

    10 12 01

    Rohmischungen vor dem Brennen

    10 12 03

    Teilchen und Staub

    10 12 05

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

    10 12 06

    verworfene Formen

    10 12 08

    Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)

    10 12 09*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 12 10

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen

    10 12 11*

    Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten

    10 12 12

    Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen

    10 12 13

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

    10 12 99

    Abfälle a. n. g.

    10 13

    Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen

    10 13 01

    Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen

    10 13 04

    Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk

    10 13 06

    Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)

    10 13 07

    Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

    10 13 09*

    asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement

    10 13 10

    Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen

    10 13 11

    Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen

    10 13 12*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    10 13 13

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen

    10 13 14

    Betonabfälle und Betonschlämme

    10 13 99

    Abfälle a. n. g.

    10 14

    Abfälle aus Krematorien

    10 14 01*

    quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung

    11

    ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICHTUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISENHYDROMETALLURGIE

    11 01

    Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)

    11 01 05*

    saure Beizlösungen

    11 01 06*

    Säuren a. n. g.

    11 01 07*

    alkalische Beizlösungen

    11 01 08*

    Phosphatierschlämme

    11 01 09*

    Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten

    11 01 10

    Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen

    11 01 11*

    wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten

    11 01 12

    wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen

    11 01 13*

    Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten

    11 01 14

    Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen

    11 01 15*

    Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten

    11 01 16*

    gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze

    11 01 98*

    andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    11 01 99

    Abfälle a. n. g.

    11 02

    Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie

    11 02 02*

    Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit)

    11 02 03

    Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse

    11 02 05*

    Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten

    11 02 06

    Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen

    11 02 07*

    andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    11 02 99

    Abfälle a. n. g.

    11 03

    Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen

    11 03 01*

    cyanidhaltige Abfälle

    11 03 02*

    andere Abfälle

    11 05

    Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung

    11 05 01

    Hartzink

    11 05 02

    Zinkasche

    11 05 03*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

    11 05 04*

    gebrauchte Flussmittel

    11 05 99

    Abfälle a. n. g.

    12

    ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN

    12 01

    Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

    12 01 01

    Eisenfeil- und -drehspäne

    12 01 02

    Eisenstaub und -teilchen

    12 01 03

    NE-Metallfeil- und -drehspäne

    12 01 04

    NE-Metallstaub und -teilchen

    12 01 05

    Kunststoffspäne und -drehspäne

    12 01 06*

    halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

    12 01 07*

    halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

    12 01 08*

    halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

    12 01 09*

    halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

    12 01 10*

    synthetische Bearbeitungsöle

    12 01 12*

    gebrauchte Wachse und Fette

    12 01 13

    Schweißabfälle

    12 01 14*

    Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten

    12 01 15

    Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen

    12 01 16*

    Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    12 01 17

    Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen

    12 01 18*

    ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)

    12 01 19*

    biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle

    12 01 20*

    gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

    12 01 21

    gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen

    12 01 99

    Abfälle a. n. g.

    12 03

    Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)

    12 03 01*

    wässrige Waschflüssigkeiten

    12 03 02*

    Abfälle aus der Dampfentfettung

    13

    ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 und 19 fallen)

    13 01

    Abfälle von Hydraulikölen

    13 01 01*

    Hydrauliköle, die PCB enthalten

    13 01 04*

    chlorierte Emulsionen

    13 01 05*

    nichtchlorierte Emulsionen

    13 01 09*

    chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

    13 01 10*

    nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

    13 01 11*

    synthetische Hydrauliköle

    13 01 12*

    biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

    13 01 13*

    andere Hydrauliköle

    13 02

    Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen

    13 02 04*

    chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

    13 02 05*

    nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

    13 02 06*

    synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

    13 02 07*

    biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

    13 02 08*

    andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

    13 03

    Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen

    13 03 01*

    Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten

    13 03 06*

    chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

    13 03 07*

    nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

    13 03 08*

    synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

    13 03 09*

    biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

    13 03 10*

    andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

    13 04

    Bilgenöle

    13 04 01*

    Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt

    13 04 02*

    Bilgenöle aus Molenablaufkanälen

    13 04 03*

    Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

    13 05

    Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern

    13 05 01*

    feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern

    13 05 02*

    Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern

    13 05 03*

    Schlämme aus Einlaufschächten

    13 05 06*

    Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

    13 05 07*

    öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

    13 05 08*

    Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern

    13 07

    Abfälle aus flüssigen Brennstoffen

    13 07 01*

    Heizöl und Diesel

    13 07 02*

    Benzin

    13 07 03*

    andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)

    13 08

    Ölabfälle a. n. g.

    13 08 01*

    Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern

    13 08 02*

    andere Emulsionen

    13 08 99*

    Abfälle a. n. g.

    14

    ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (außer 07 und 08)

    14 06

    Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen

    14 06 01*

    Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW

    14 06 02*

    andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische

    14 06 03*

    andere Lösemittel und Lösemittelgemische

    14 06 04*

    Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten

    14 06 05*

    Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten

    15

    VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A. N. G.)

    15 01

    Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

    15 01 01

    Verpackungen aus Papier und Pappe

    15 01 02

    Verpackungen aus Kunststoff

    15 01 03

    Verpackungen aus Holz

    15 01 04

    Verpackungen aus Metall

    15 01 05

    Verbundverpackungen

    15 01 06

    gemischte Verpackungen

    15 01 07

    Verpackungen aus Glas

    15 01 09

    Verpackungen aus Textilien

    15 01 10*

    Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

    15 01 11*

    Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse

    15 02

    Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

    15 02 02*

    Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

    15 02 03

    Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen

    16

    ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND

    16 01

    Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

    16 01 03

    Altreifen

    16 01 04*

    Altfahrzeuge

    16 01 06

    Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten

    16 01 07*

    Ölfilter

    16 01 08*

    quecksilberhaltige Bauteile

    16 01 09*

    Bauteile, die PCB enthalten

    16 01 10*

    explosive Bauteile (z. B. aus Airbags)

    16 01 11*

    asbesthaltige Bremsbeläge

    16 01 12

    Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen

    16 01 13*

    Bremsflüssigkeiten

    16 01 14*

    Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

    16 01 15

    Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen

    16 01 16

    Flüssiggasbehälter

    16 01 17

    Eisenmetalle

    16 01 18

    Nichteisenmetalle

    16 01 19

    Kunststoffe

    16 01 20

    Glas

    16 01 21*

    gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen

    16 01 22

    Bauteile a. n. g.

    16 01 99

    Abfälle a. n. g.

    16 02

    Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten

    16 02 09*

    Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten

    16 02 10*

    gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen

    16 02 11*

    gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW enthalten

    16 02 12*

    gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten

    16 02 13*

    gefährliche Bauteile (1) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen

    16 02 14

    gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen

    16 02 15*

    aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile

    16 02 16

    aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen

    16 03

    Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse

    16 03 03*

    anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    16 03 04

    anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen

    16 03 05*

    organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    16 03 06

    organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen

    16 03 07*

    metallisches Quecksilber

    16 04

    Explosivabfälle

    16 04 01*

    Munitionsabfälle

    16 04 02*

    Feuerwerkskörperabfälle

    16 04 03*

    andere Explosivabfälle

    16 05

    Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien

    16 05 04*

    gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)

    16 05 05

    Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen

    16 05 06*

    Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien

    16 05 07*

    gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

    16 05 08*

    gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

    16 05 09

    gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen

    16 06

    Batterien und Akkumulatoren

    16 06 01*

    Bleibatterien

    16 06 02*

    Ni-Cd-Batterien

    16 06 03*

    Quecksilber enthaltende Batterien

    16 06 04

    Alkalibatterien (außer 16 06 03)

    16 06 05

    andere Batterien und Akkumulatoren

    16 06 06*

    getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren

    16 07

    Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)

    16 07 08*

    ölhaltige Abfälle

    16 07 09*

    Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten

    16 07 99

    Abfälle a. n. g.

    16 08

    Gebrauchte Katalysatoren

    16 08 01

    gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)

    16 08 02*

    gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten

    16 08 03

    gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.

    16 08 04

    gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)

    16 08 05*

    gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten

    16 08 06*

    gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden

    16 08 07*

    gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

    16 09

    Oxidierende Stoffe

    16 09 01*

    Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat

    16 09 02*

    Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat

    16 09 03*

    Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid

    16 09 04*

    oxidierende Stoffe a. n. g.

    16 10

    Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung

    16 10 01*

    wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    16 10 02

    wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen

    16 10 03*

    wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten

    16 10 04

    wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen

    16 11

    Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien

    16 11 01*

    Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

    16 11 02

    Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen

    16 11 03*

    andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

    16 11 04

    andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen

    16 11 05*

    Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

    16 11 06

    Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen

    17

    BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN)

    17 01

    Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

    17 01 01

    Beton

    17 01 02

    Ziegel

    17 01 03

    Fliesen und Keramik

    17 01 06*

    Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

    17 01 07

    Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

    17 02

    Holz, Glas und Kunststoff

    17 02 01

    Holz

    17 02 02

    Glas

    17 02 03

    Kunststoff

    17 02 04*

    Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

    17 03

    Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

    17 03 01*

    kohlenteerhaltige Bitumengemische

    17 03 02

    Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen

    17 03 03*

    Kohlenteer und teerhaltige Produkte

    17 04

    Metalle (einschließlich Legierungen)

    17 04 01

    Kupfer, Bronze, Messing

    17 04 02

    Aluminium

    17 04 03

    Blei

    17 04 04

    Zink

    17 04 05

    Eisen und Stahl

    17 04 06

    Zinn

    17 04 07

    gemischte Metalle

    17 04 09*

    Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

    17 04 10*

    Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten

    17 04 11

    Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen

    17 05

    Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut

    17 05 03*

    Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

    17 05 04

    Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

    17 05 05*

    Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält

    17 05 06

    Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt

    17 05 07*

    Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

    17 05 08

    Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt

    17 06

    Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

    17 06 01*

    Dämmmaterial, das Asbest enthält

    17 06 03*

    anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

    17 06 04

    Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

    17 06 05*

    asbesthaltige Baustoffe

    17 08

    Baustoffe auf Gipsbasis

    17 08 01*

    Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

    17 08 02

    Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

    17 09

    Sonstige Bau- und Abbruchabfälle

    17 09 01*

    Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten

    17 09 02*

    Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

    17 09 03*

    sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

    17 09 04

    gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

    18

    ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

    18 01

    Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

    18 01 01

    spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)

    18 01 02

    Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)

    18 01 03*

    Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden

    18 01 04

    Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)

    18 01 06*

    Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

    18 01 07

    Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen

    18 01 08*

    zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

    18 01 09

    Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen

    18 01 10*

    Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin

    18 02

    Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren

    18 02 01

    spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen

    18 02 02*

    Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden

    18 02 03

    Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden

    18 02 05*

    Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

    18 02 06

    Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen

    18 02 07*

    zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

    18 02 08

    Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen

    19

    ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE

    19 01

    Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen

    19 01 02

    Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt

    19 01 05*

    Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

    19 01 06*

    wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle

    19 01 07*

    feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

    19 01 10*

    gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung

    19 01 11*

    Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 01 12

    Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen

    19 01 13*

    Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

    19 01 14

    Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt

    19 01 15*

    Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält

    19 01 16

    Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt

    19 01 17*

    Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 01 18

    Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen

    19 01 19

    Sande aus der Wirbelschichtfeuerung

    19 01 99

    Abfälle a. n. g.

    19 02

    Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)

    19 02 03

    vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen

    19 02 04*

    vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten

    19 02 05*

    Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 02 06

    Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen

    19 02 07*

    Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

    19 02 08*

    flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 02 09*

    feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 02 10

    brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen

    19 02 11*

    sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 02 99

    Abfälle a. n. g.

    19 03

    Stabilisierte und verfestigte Abfälle

    19 03 04*

    als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 08 fallen

    19 03 05

    stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen

    19 03 06*

    als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle

    19 03 07

    verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen

    19 03 08*

    teilweise stabilisiertes Quecksilber

    19 04

    Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung

    19 04 01

    verglaste Abfälle

    19 04 02*

    Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung

    19 04 03*

    nicht verglaste Festphase

    19 04 04

    wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern

    19 05

    Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen

    19 05 01

    nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen

    19 05 02

    nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen

    19 05 03

    nicht spezifikationsgerechter Kompost

    19 05 99

    Abfälle a. n. g.

    19 06

    Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen

    19 06 03

    Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen

    19 06 04

    Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen

    19 06 05

    Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen

    19 06 06

    Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen

    19 06 99

    Abfälle a. n. g.

    19 07

    Deponiesickerwasser

    19 07 02*

    Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält

    19 07 03

    Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt

    19 08

    Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.

    19 08 01

    Sieb- und Rechenrückstände

    19 08 02

    Sandfangrückstände

    19 08 05

    Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser

    19 08 06*

    gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze

    19 08 07*

    Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern

    19 08 08*

    schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen

    19 08 09

    Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten

    19 08 10*

    Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen

    19 08 11*

    Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 08 12

    Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen

    19 08 13*

    Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten

    19 08 14

    Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen

    19 08 99

    Abfälle a. n. g.

    19 09

    Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser

    19 09 01

    feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände

    19 09 02

    Schlämme aus der Wasserklärung

    19 09 03

    Schlämme aus der Dekarbonatisierung

    19 09 04

    gebrauchte Aktivkohle

    19 09 05

    gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze

    19 09 06

    Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern

    19 09 99

    Abfälle a. n. g.

    19 10

    Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen

    19 10 01

    Eisen und Stahlabfälle

    19 10 02

    NE-Metall-Abfälle

    19 10 03*

    Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 10 04

    Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen

    19 10 05*

    andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 10 06

    andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen

    19 11

    Abfälle aus der Altölaufbereitung

    19 11 01*

    gebrauchte Filtertone

    19 11 02*

    Säureteere

    19 11 03*

    wässrige flüssige Abfälle

    19 11 04*

    Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

    19 11 05*

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 11 06

    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen

    19 11 07*

    Abfälle aus der Abgasreinigung

    19 11 99

    Abfälle a. n. g.

    19 12

    Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.

    19 12 01

    Papier und Pappe

    19 12 02

    Eisenmetalle

    19 12 03

    Nichteisenmetalle

    19 12 04

    Kunststoff und Gummi

    19 12 05

    Glas

    19 12 06*

    Holz, das gefährliche Stoffe enthält

    19 12 07

    Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt

    19 12 08

    Textilien

    19 12 09

    Mineralien (z. B. Sand, Steine)

    19 12 10

    brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)

    19 12 11*

    sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 12 12

    sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

    19 13

    Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser

    19 13 01*

    feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 13 02

    feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen

    19 13 03*

    Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 13 04

    Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen

    19 13 05*

    Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 13 06

    Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen

    19 13 07*

    wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

    19 13 08

    wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen

    20

    SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN

    20 01

    Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

    20 01 01

    Papier und Pappe

    20 01 02

    Glas

    20 01 08

    biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle

    20 01 10

    Bekleidung

    20 01 11

    Textilien

    20 01 13*

    Lösemittel

    20 01 14*

    Säuren

    20 01 15*

    Laugen

    20 01 17*

    Fotochemikalien

    20 01 19*

    Pestizide

    20 01 21*

    Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle

    20 01 23*

    gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten

    20 01 25

    Speiseöle und -fette

    20 01 26*

    Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen

    20 01 27*

    Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten

    20 01 28

    Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen

    20 01 29*

    Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

    20 01 30

    Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen

    20 01 31*

    zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

    20 01 32

    Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen

    20 01 33*

    Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

    20 01 34

    Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen

    20 01 35*

    gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile (1) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen

    20 01 36

    gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen

    20 01 37*

    Holz, das gefährliche Stoffe enthält

    20 01 38

    Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt

    20 01 39

    Kunststoffe

    20 01 40

    Metalle

    20 01 41

    Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen

    20 01 99

    sonstige Fraktionen a. n. g.

    20 02

    Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

    20 02 01

    biologisch abbaubare Abfälle

    20 02 02

    Boden und Steine

    20 02 03

    andere nicht biologisch abbaubare Abfälle

    20 03

    Andere Siedlungsabfälle

    20 03 01

    gemischte Siedlungsabfälle

    20 03 02

    Marktabfälle

    20 03 03

    Straßenkehricht

    20 03 04

    Fäkalschlamm

    20 03 06

    Abfälle aus der Kanalreinigung

    20 03 07

    Sperrmüll

    20 03 99

    Siedlungsabfälle a. n. g.

    (1)   Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. Akkumulatoren und Batterien, die unter 16 06 aufgeführt und als gefährlich eingestuft sind, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.



    ( 1 ) ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 47.

    ( 2 ) ABl. L 78 vom 26.3.1991, S. 32.

    ( 3 ) ABl. L 377 vom 31.12.1991, S. 20.

    ( 4 ) ABl. L 356 vom 31.12.1994, S. 14.

    ( 5 ) ABl. L 5 vom 7.1.1994, S. 15.

    ( 6 ) Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) (ABl. L 243 vom 24.9.1996, S. 31).

    ( 7 ) Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 7).

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