Staatsschuldenkrise – finanzieller Beistand der EU für Länder in Schwierigkeiten
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Bericht des Europäischen Rechnungshofs zum Beistand für Länder in Schwierigkeiten während der Finanzkrise
WAS IST DER ZWECK DIESES BERICHTS?
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In diesem Bericht des Europäischen Rechnungshofs wird analysiert, wie die Europäische Kommission den finanziellen Beistand, der fünf Ländern (Irland, Lettland, Ungarn, Portugal und Rumänien) von der EU gewährt wurde, verwaltet hat, um diese Länder bei der Bewältigung der Staatsschuldenkrise zu unterstützen.
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Es werden Empfehlungen hinsichtlich künftiger Maßnahmen ausgesprochen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
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Die Art, wie die Kommission mit der Krise umgegangen ist, erntet in dem Bericht sowohl Kritik als auch Lob.
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Die Kommission wird dafür kritisiert, dass sie
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auf die ersten Anträge auf finanziellen Beistand nicht vorbereitet war;
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die Staatshaushalte der Länder überschätzte;
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dem zwischen umfangreichen Kapitalflüssen, dem Zustand der Banken und letztendlich den öffentlichen Finanzen bestehenden Zusammenhang zu wenig Beachtung schenkte;
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nicht über die notwendige Dokumentation verfügte, um die getroffenen Entscheidungen zu bewerten;
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Länder in vergleichbaren Situationen nicht gleich behandelte;
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Reformen verabschiedete, die nicht immer im Verhältnis zu den Problemen des jeweiligen Landes standen;
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bei der Überprüfung der Programmkonzeption und der Programmüberwachung nur eine begrenzte Qualitätskontrolle einsetzte;
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nicht für eine systematische Berichterstattung über die Einhaltung der Defizitziele durch die begünstigten Länder sorgte.
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Die Kommission wird für die Art und Weise gelobt, wie sie
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ihre neuen Aufgaben im Bereich der Programmverwaltung trotz des Zeitdrucks und ihrer begrenzten Erfahrungen in der Anfangszeit erfüllt hat;
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die erforderlichen Informationen beschafft und internes Fachwissen aufgebaut hat;
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dafür gesorgt hat, dass die Finanzhilfeprogramme zumeist eine solide Grundlage hatten;
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die Programmdokumente seit Eingang der ersten Anträge erheblich verbessert hat.
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Der Bericht schlussfolgert, dass die begünstigten Länder
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ihre angepassten Defizitziele weitgehend erreichten;
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einen Großteil der Bedingungen ihrer Programme erfüllten, wenn auch mit einigen Verzögerungen – die Gründe für diese Verzögerungen entzogen sich zumeist der Kontrolle der Kommission;
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die Erfüllung der wichtigen Bedingungen tendenziell erst in der Schlussphase des Programmzeitraums angingen;
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ihre Reformen nach Programmende in den meisten Fällen fortsetzten.
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Die Prüfer sprechen neun Empfehlungen aus, die von der Kommission teilweise oder ganz angenommen werden und die auf die Verbesserung künftiger Finanzhilfe ausgerichtet sind. Zu diesen Empfehlungen zählen
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die Einrichtung eines angemessenen Rahmens für das gesamte Organ zur Bereitstellung von Mitarbeitern und Fachkenntnissen;
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eine systematischere Qualitätskontrolle von Prognosen, die Verbesserung der Aufbewahrung der Unterlagen und angemessene Verfahren für die Überprüfung;
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die Unterscheidung der Bedingungen nach Bedeutung und Konzentration auf die wirklich wichtigen Reformen;
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die Formalisierung der interinstitutionellen Zusammenarbeit mit anderen Programmpartnern.
HINTERGRUND
Vor sieben Jahren sah sich die Europäische Union (EU) einer Finanzkrise gegenüber, die sich zu einer Staatsschuldenkrise entwickelte. Diese war eine Folge unterschiedlicher Faktoren: eine schwache Bankenaufsicht, unzureichende Haushaltspolitiken und die Schwierigkeiten, in die große Finanzinstitute geraten waren. Die Krise brach in zwei Wellen über die EU-Länder herein. Sie traf 2008-2009 zunächst die Länder außerhalb des Euro-Raums und breitete sich später auf den Euro-Raum selbst aus.
Insgesamt benötigten acht Länder makrofinanziellen Beistand.
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Europäischer Rechnungshof – Sonderbericht Nr. 18/2015: Finanzieller Beistand für Länder in Schwierigkeiten, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2015
Letzte Aktualisierung: 11.08.2016
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