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Document 32019R2197R(02)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2197 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren (Amtsblatt der Europäischen Union L 335 vom 27. Dezember 2019)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2197 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren (Amtsblatt der Europäischen Union L 335 vom 27. Dezember 2019)
ST/5398/2020/INIT
EUT L 39 af 12.2.2020, p. 20–20
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2197/corrigendum/2020-02-12/oj
12.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 39/20 |
Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2197 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren
( Amtsblatt der Europäischen Union L 335 vom 27. Dezember 2019 )
1. |
Seite 706, KN-Code ex 9002 00 11 TARIC 45: |
Anstatt:
„Infrarotoptikeinheit
— |
mit einer Siliciumlinse mit nicht mehr als 62 mm (±0,05 mm) Durchmesser, |
— |
montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, |
von der für Wärmebildkameras verwendeten Art“
muss es heißen:
„Infrarotoptikeinheit
— |
mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (±0,05 mm), |
— |
auch auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Halterung aus einer Aluminiumlegierung montiert, |
von der für Wärmebildkameras oder IP-Netzwerkkameras verwendeten Art“.
2. |
Seite 709, KN-Code ex 9002 00 11 TARIC 85: |
Anstatt:
„Objektiv mit
— |
einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 °, |
— |
einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm, |
— |
einer relativen Öffnung von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und |
— |
einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, |
zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras(2)“
muss es heißen:
„Objektiv mit
— |
einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°, |
— |
einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm, |
— |
einer relativen Blende von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und |
— |
einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, |
zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras oder IP-Netzwerkkameras(2)“.