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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32019R2017R(02)

    Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019)

    C/2021/961

    EUT L 48 af 11.2.2021, S. 6–7 (FR)
    EUT L 48 af 11.2.2021, S. 6–6 (NL)
    EUT L 48 af 11.2.2021, S. 14–14 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/2017/corrigendum/2021-02-11/oj

    11.2.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 48/14


    Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019 )

    Seite 150, Anhang VI Nummer 2 letzter Teil des Satzes:

    Anstatt:

    „so sind in die technische Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die vom Lieferanten vorgenommene Überprüfung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Identität der Modelle verschiedener Lieferanten aufzunehmen.“

    muss es heißen:

    „so sind in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die von den Lieferanten vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Gleichwertigkeit der Modelle verschiedener Lieferanten aufzuführen.“


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