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Document 52014PC0076R(01)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten - eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten - eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
/* COM/2014/076 final/2 - 2014/0039 (NLE) */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten - eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union /* COM/2014/076 final/2 - 2014/0039 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Am 24. September 2012 ermächtigte
der Rat die Kommission, im Namen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten
und der Republik Kroatien Verhandlungen mit der Republik Serbien über den
Abschluss eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik
Kroatien zur Europäischen Union aufzunehmen. Zwei Verhandlungsrunden fanden am 28. Januar
2013 bzw. 13. März 2013 statt und im Anschluss daran erfolgten weitere
technische Klarstellungen und ein einschlägiger Schriftverkehr. Das Protokoll
wurde am 10. Dezember 2013 von der Kommission und der Regierung Serbiens
paraphiert. Der Wortlaut des Protokollentwurfs ist beigefügt. Die Kommission schlägt vor, dass der Rat über
die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls im Namen der
Europäischen Union beschließt und das Protokoll im Namen der Europäischen Union
und ihrer Mitgliedstaaten schließt. Im Hinblick auf den Abschluss des
Protokolls im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) schlägt die
Kommission vor, dass der Rat seine Zustimmung gemäß Artikel 101 Absatz 2 des
Vertrags zur Gründung der EAG erteilt. Der beigefügte Vorschlag
betrifft einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls. Die
Kommission schlägt dem Rat vor, –
das Protokoll im Namen der Europäischen Union und
ihrer Mitgliedstaaten zu schließen. 2014/0039 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss - im Namen der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten - eines Protokolls zum
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien
andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen
Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit
Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer i und Artikel 218
Absatz 8 Unterabsatz 2, gestützt auf die Akte über die Bedingungen des
Beitritts der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[1], nach Zustimmung des Europäischen Parlaments[2], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Einklang mit Beschluss
2013/.../EU des Rates[3],
wurde das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien
zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) vorbehaltlich seines
Abschlusses unterzeichnet. (2) Der Abschluss des Protokolls
ist Gegenstand eines getrennten Verfahrens im Hinblick auf die Angelegenheiten,
die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen. (3) Das Protokoll sollte
genehmigt werden - HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Protokoll zum Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des
Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt*. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die
Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunden nach
Artikel 13 Absatz 2 des Protokolls im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten
zu hinterlegen. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme
in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. C […] vom […], S. […]. [2] ABl. C […] vom […], S. […]. [3] ABl. L […] vom […], S. […]. * Der Wortlaut des Protokolls wird zusammen mit dem
Beschluss über seine Unterzeichnung veröffentlicht.