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Document 32021R0776R(01)

    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/776 der Kommission vom 11. Mai 2021 zur Festlegung von Mustern für bestimmte Formulare sowie von technischen Vorschriften für den wirksamen Informationsaustausch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht (Amtsblatt der Europäischen Union L 167 vom 12. Mai 2021)

    C/2021/5862

    Úř. věst. L 282, 5.8.2021, p. 39–39 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/776/corrigendum/2021-08-05/oj

    5.8.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 282/39


    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/776 der Kommission vom 11. Mai 2021 zur Festlegung von Mustern für bestimmte Formulare sowie von technischen Vorschriften für den wirksamen Informationsaustausch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 167 vom 12. Mai 2021 )

    Seite 8, Artikel 4 Absatz 2 Satz 1:

    Anstatt:

    „Wurde die Anmeldepflicht für begleitete Barmittel gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/1672 oder die Anmeldepflicht für unbegleitete Barmittel gemäß Artikel 4 der genannten Verordnung nicht erfüllt und müssen die zuständigen Behörden gemäß Artikel 5 Absatz 3 der genannten Verordnung eine Erklärung von Amts wegen erstellen, so verwenden sie das Muster in Anhang I Teil 1 oder Teil 2 der vorliegenden Verordnung und, falls gemäß Artikel 3 dieser Verordnung erforderlich, das Muster in Teil 3 bzw. Teil 4 des genannten Anhangs.“

    muss es heißen:

    „Wurde die Anmeldepflicht für begleitete Barmittel gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/1672 oder die Offenlegungspflicht für unbegleitete Barmittel gemäß Artikel 4 der genannten Verordnung nicht erfüllt und müssen die zuständigen Behörden gemäß Artikel 5 Absatz 3 der genannten Verordnung eine Erklärung von Amts wegen erstellen, so verwenden sie das Muster in Anhang I Teil 1 oder Teil 2 der vorliegenden Verordnung und, falls gemäß Artikel 3 dieser Verordnung erforderlich, das Muster in Teil 3 bzw. Teil 4 des genannten Anhangs.“

    Seite 20, Anhang I, Teil 2 Formular zur Erklärung zur Offenlegung von Barmitteln, Abschnitt 9, linke Spalte Feld 1:

    Anstatt:

    „Ich erkläre, dass alle Angaben richtig sind. Mir ist bekannt, dass bei unrichtigen oder unvollständigen die Anmeldepflicht als nicht erfüllt gilt und dies nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu Sanktionen führen kann.“

    muss es heißen:

    „Ich erkläre, dass alle Angaben richtig sind. Mir ist bekannt, dass bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben die Offenlegungspflicht als nicht erfüllt gilt und dies nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu Sanktionen führen kann.“


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