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Dokument L:1995:063:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 63, 21. März 1995


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 63
    38. Jahrgang
    21. März 1995



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21. Februar 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter

    1

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 604/95 DER KOMMISSION vom 20. März 1995 zur Festsetzung des bei der Berechnung der Abschöpfung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und auf dem Weinsektor zu berücksichtigenden Unterschieds zwischen Weißzuckerpreisen

    7

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 605/95 DER KOMMISSION vom 20. März 1995 zur Festlegung pauschaler Einfuhrpreise für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Eingangspreise

    8

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 606/95 DER KOMMISSION vom 20. März 1995 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    10

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 607/95 DER KOMMISSION vom 20. März 1995 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    12

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 608/95 DER KOMMISSION vom 20. März 1995 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

    14

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 609/95 DER KOMMISSION vom 20. März 1995 zur Änderung des Grundbetrags der Einfuhrabschöpfung für Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse des Zuckersektors

    16

     
      

    Mitteilung an die schwedischen und finnischen Leser (siehe dritte Umschlagseite)

     



    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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