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Document 32015R1998R(04)

    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (ABl. L 299 vom 14.11.2015)

    C/2017/1355

    OB L 49, 25.2.2017, p. 52–53 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/1998/corrigendum/2017-02-25/oj

    25.2.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 49/52


    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 299 vom 14. November 2015 )

    Auf Seite 44, Anhang, Anlage 6-C Teil 3 Satz 1:

    Anstatt:

    Zweck: Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter (unbefristet und befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Fahrer) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost einer angemessenen beschäftigungsbezogenen Überprüfung und/oder Zuverlässigkeitsprüfung gemäß Nummer 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 unterzogen und geschult wurden.

    muss es heißen:

    Zweck: Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter (unbefristet und befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Fahrer) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost einer angemessenen beschäftigungsbezogenen Überprüfung und/oder Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen und gemäß Nummer 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 geschult wurden.

    Auf Seite 74, Anhang, Anlage 6-C3 Teil 4 Anmerkung zweiter Gedankenstrich:

    Anstatt:

    „die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre“

    muss es heißen:

    „die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre“.

    Auf Seite 119, Anhang, Nummer 11.1.4. Buchstabe b:

    Anstatt:

    „die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre und“

    muss es heißen:

    „die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre und“.


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