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Dokument 62020CJ0129
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Februar 2021.
XI gegen Caisse pour l'avenir des enfants.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2010/18/EU – Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub – Nationale Regelung, nach der das Recht auf Elternurlaub von der Voraussetzung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes abhängt.
Rechtssache C-129/20.
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Februar 2021.
XI gegen Caisse pour l'avenir des enfants.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2010/18/EU – Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub – Nationale Regelung, nach der das Recht auf Elternurlaub von der Voraussetzung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes abhängt.
Rechtssache C-129/20.
Sammlung der Rechtsprechung – allgemein – Abschnitt „Informationen über nicht veröffentlichte Entscheidungen“
ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:2021:140
Rechtssache C‑129/20
XI
gegen
Caisse pour l’avenir des enfants
(Vorabentscheidungsersuchen
der Cour de cassation du Grand-Duché de Luxembourg)
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Februar 2021
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2010/18/EU – Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub – Nationale Regelung, nach der das Recht auf Elternurlaub von der Voraussetzung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes abhängt“
Sozialpolitik – Männliche und weibliche Arbeitnehmer – Überarbeitete BUSINESSEUROPE‑UEAPME‑CEEP-EGB-Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub – Richtlinie 2010/18 – Nationale Regelung, nach der das Recht auf Elternurlaub von der Voraussetzung einer ununterbrochenen Beschäftigung abhängt
(Richtlinie 2010/18 des Rates, Anhang, Paragraf 1 Nrn. 1 und 2, Paragraf 2 Nr. 1 sowie Paragraf 3 Nr. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 35, 51 und Tenor)
Sozialpolitik – Männliche und weibliche Arbeitnehmer – Überarbeitete BUSINESSEUROPE‑UEAPME‑CEEP-EGB-Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub – Richtlinie 2010/18 – Nationale Regelung, nach der die Gewährung des Rechts auf Elternurlaub vom Arbeitnehmerstatus des Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption seines Kindes abhängig ist
(Art. 153 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 23 und 33 Abs. 2; Richtlinie 2010/18 des Rates, Erwägungsgründe 1 und 8 sowie Anhang, Paragraf 1 Nrn. 1 und 2, Paragraf 2 Nrn. 1 und 2 sowie Paragraf 3 Nr. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 39-46, 48-51 und Tenor)