Wählen Sie die experimentellen Funktionen, die Sie testen möchten.

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52024M11159(02)

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11159 — JD SPORTS / COURIR)

    PUB/2024/841

    ABl. C, C/2024/5513, 11.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5513/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5513/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Reihe C


    C/2024/5513

    11.9.2024

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.11159 — JD SPORTS / COURIR)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (C/2024/5513)

    1.   

    Am 3. September 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    JD Sports Fashion Plc Group („JD Sports“, Vereinigtes Königreich), letztlich kontrolliert von Pentland Group Holdings Limited („Pentland“, Vereinigtes Königreich),

    Groupe Courir SAS („Courir“, Frankreich), letztlich kontrolliert von Equistone VI FPCI (Frankreich).

    JD Sports wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über Courir erwerben.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    Eine Anmeldung dieses Zusammenschlusses war bereits am 21. Juni 2024 bei der Kommission eingegangen, wurde jedoch am 7. August 2024 zurückgezogen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    JD Group ist ein Sportartikeleinzelhändler, der besonders Sportbekleidung und -schuhe anbietet. Das Unternehmen ist weltweit (sowohl online als auch über mehr als 3 300 Ladengeschäfte) unter verschiedenen Einzelhandelsmarken sowie begrenzt auch im Großhandel tätig und betreibt eine Reihe von Fitnessstudios,

    Courir ist im Einzelhandel mit Sportbekleidung (Schuhe, Bekleidung und Zubehör/Ausrüstung) tätig. In Europa betreibt Courir mehr als 300 Geschäfte in Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien. Über den Online-Verkauf generiert das Unternehmen Einnahmen in allen EU-Ländern außer Malta.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.11159 — JD SPORTS / COURIR

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5513/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


    nach oben